Weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
zu #2: doch, es spielt eine Rolle...ab wann darf ich einen "dauerhaft angelegte oder naturfeste Waldweg" nicht mehr befahren? Nach 5 Jahren? Nach 10 Jahren? Nach 50 Jahren? Und wie soll ich das erkennen?
Die momentane Zweckbestimmung zählt, Nicht die in der Vergangenheit und auch nicht die in der Zukunft.
Diese ändert sich auch nur, wenn sich die Bewirtschaftungsform des Waldes ändert. Das erleben wir extrem selten. Vermutlich nicht in unserer Lebenszeit.
Das steht nirgends, genau so wie nirgends was von 2-spurig steht...auch eine Freistellung zu Fuss mit Kettensäge ist eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung. Nur weil so mancher Forst aktuell nur ökonomisch arbeitet, muss das nicht für alle gelten...
Nein, steht nirgends. Das war es, wofür man den gesunden Menschenverstand braucht. Die Wirtschaftswege dienen nicht nur der Bewirtschaftung eines kleinen Waldstückes, sondern sind ebenso Verkehrswege für die Gesamtbewirtschaftung des Waldes. Also auch, wenn es einen Bereich im Wald gibt, der mit Hand oder Pferd bewirtschaftet wird, muss ein Waldweg im Sinne des Gesetzes dafür ausgelegt sein, auch den Verkehr der "ökonomischen" Bewirtschaftung zu tragen. Ein Weg der der Bewirtschaftung mit Hand oder Pferd dient, gibt es nicht, denn dafür ist ein befestigter Weg nicht erforderlich. Sobald die Stämme rausgeholt sind, wird der Wald wieder sich selbst überlassen.
Da sich alle Jahre die Wege ändern und auch die Maschinen dazu soll ich mir dann überlegen, ob ich den jetzt fahren darf oder nicht? Ernsthaft?
Nö. Siehe oben.
In 10 Jahren ist der nicht mehr 4 sondern vll nur noch 2 m breit, wenn nicht mehr genutzt...und in 20 Jahren vll noch 1 m...und dann darf ich da nicht mehr fahren nach deiner Interpretation?
Es ist dann immer noch ein Wirtschaftsweg im Sinne des Gesetzes und darf befahren werden, auch wenn er schmaler ist als dein Lenker. Niemand hat hier etwas anderes behauptet.
Hier ist klar verankert, dass die ökonomische Forstwirtschaft nicht vorranig ist, sondern gleichgestellt, nur haben das manche noch nicht kapiert und setzen immer größere und schwerere Maschinen ein.
Ja, das ist wirklich schade und für den Waldboden nicht gerade förderlich. Aber ein anderes Thema.
Auf dem Hinweis "was ist denn ein Fussweg" hat er noch nichtmal auf der DIMB-Seite die Ausführungen durchgelesen sondern erstmal selbst eine Definition erstellt...
Im Prinzip ist es völlig egal, was ein Fußweg ist und was der Fahrradhändler-Lobby-Verein dazu schreibt. Entscheidend für die Auslegung des Gesetzes ist die Definition des Waldweges, denn alle anderen Wegeformen sind für das Befahren gesperrt.
Gerne nochmal:
(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.
und
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt;
D.h. wen es interessiert, ob er auf dem Weg fahren darf, auf dem er sich gerade befindet, muss sich fragen, ob es denn ein Waldweg im Sinne des Gesetzes ist. Wer legt die Waldwege an? Ja, das Forstamt. Niemand sonst.
Wen die "Ausführungen" des Fahrhändler-Lobby-vereins DIMB so imponieren, kannst du mir bitte den Auszug schicken, der für dich die entscheidende Erkenntnis bietet? Oder anders gesagt, welche Aussage müsste ich konkret widerlegen, daß du das Geschwurbel endlich auch als solches erkennst? Bin leider nicht hauptberuflich hier unterwegs, daher fehlt mir die Zeit für eine ausführliche Elaboration.
Und ein Wirtschaftsweg kann ungefähr alles sein, letztendlich dieht auch ein Weg, auf dem gewandert wird der Bewirtschaftung, da Personen zB zu einer Hütte gelangen
Ah, der Wirtschaftsweg ist der Weg der zur Wald-Wirtschaft führt! Gefällt mir!

)
- naturfeste Wege sind in meinem Augen solche, die natürlich besfestigt wurden, also zB nicht zusäztlich mit Schotter, wie man es immer häufiger sieht
Jop.
@Waldgeist69 ist das typische Beispiel eines Bürgers, der meint ein Gesetz sei einfach nur zu lesen und dann wortwörtlich anzuwenden. So einfach ist es aber nun einmal nicht, denn dann wäre jahrzehntelange Rechtsprechung, sowie die Kommentierung von Gesetzen obsolet.
Ich beziehe mich ja lediglich auf das LWaldG von RLP. Einfacher und klarer geht es kaum. Hier ist
keine Interpretation notwendig. Bei anderen Gesetzen sieht das schon anders aus. Da ziehe ich vor jedem Juristen den Hut.
Für mich eindeutig ein Fall für die Ignore-Liste, denn das beruhigt den Blutdruck ungemein.
Das wäre aber Schade, denn nur durch gegenseitigen Austausch kann man lernen und sich weiterentwickeln.
Gruß vom Pfälzer im bayrischen Exil!
Eijo, ich stoß trotzdem mit dir oh! Hasche de'fu!