Bosch Manipulation am Geschwindigkeit Sensor

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Bußgeldkatalog ist in dem Zusammenhang putzig. Das teuerste ist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat!). Selbst für einen Ersttäter (Erwachsene) geht die Geldbuße nach § 153a StPO (die dann ein Anwalt üblicherweise raushandelt - ohne Anwalt meist nicht möglich) dann gewöhnlich in den Bereich eines (netto) Monatsgehalts, plus Anwalt plus Gutachten.
EUR 2.000 sind da schnell zusammen - auch mehr (je nach Verdienst).

Edith sagt: Dass man ohne Haftpflichtversicherungsschutz da steht, wenn man jemand anderen schädigt, kommt natürlich noch hinzu (wurde hier oben schon erwähnt, meine ich). Das kann natürlich auch sehr ärgerlich werden, vor allem für den Geschädigten.
 
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Da stehen aber komische Dinge drin:

„ Verfügt Ihr E-Bike über einen Mittelmotor, können Sie die Übersetzungsverhältnisse zwischen Antrieb und Reifen ändern und dadurch mehr Leistung erhalten. Hierfür wird am Motor ein möglichst kleines Ritzel und hinten ein möglichst großes eingesetzt. Allerdings funktioniert dieses E-Bike-Tuning nicht beim Nabenmotor, da dieser direkt an die Umdrehung des Rades gekoppelt ist.“

Häh? Ein Techniker hat das mal nicht geschrieben…
 
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Weil du schon mit einbau eine manipulation machst. Du manipuliert das system das es schneller fahren kann. Es ist scheiss egal ob an oder versteckt der Modus ist. Das verbauen ist schon verboten.
Aber klar diese Verharmlosung der manipulation
Um das mal auf der sachlichen Ebene zu bewerten. Wenn Du auf Deinem Privatgrlände den Chip verbaust und dort fährst, ist daran nichts strafbar. Weder gibt es eine Gesetzesgrundlage, noch Urteile diesbezüglich, die mir bekannt wären.
Es wird dann strafbar, wenn Du außerhalb des Privatgeländes bist, da kann es schon reichen wenn Du das Rad nach draußen schiebst, allerdings ist das strittig.
Grund ist die Änderung des Fahrzeugstatus, wenn Du die 25km/h aufhebst, wird aus dem Rad ein Kraftfahrzeug und man bräuchte Betriebserlaubnis, Führerschein, Versicherung und ein Kennzeichen.

Und nein, ich will hier nichts relativieren, ich bin ein absoluter Gegner des E-Biketunings, aber ich halte Deine Aussage für falsch.
 
Weil du schon mit einbau eine manipulation machst. Du manipuliert das system das es schneller fahren kann. Es ist scheiss egal ob an oder versteckt der Modus ist. Das verbauen ist schon verboten.
Aber klar diese Verharmlosung der manipulation
Das würde im übertragenem Sinn bedeuten, dass der gesammte Motorsport illegal ist.
Auch da werden zum großen Teil Motorräder oder Autos umgebaut um sie auf abgesperrter Strecke zu nutzen (Motocross, Autoslalom, Rennstrecke etc).
Klar darf man die im umgebauten Zustand im öffentlichen Raum nicht benutzen, aber im privaten nicht öffentlichen Raum schon.
 
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Das würde im übertragenem Sinn bedeuten, dass der gesammte Motorsport illegal ist.
Auch da werden zum großen Teil Motorräder oder Autos umgebaut um sie auf abgesperrter Strecke zu nutzen
Es gibt da einen fundamentalen Unterschied. Ein umgebautes Kraftfahrzeug bleibt ein Kraftfahrzeug. Das ist bei einem "getunten" Pedelec anders, es verliert seinen gesetzlichen Status als Fahrrad und wird ein Kraftfahrzeug, an das völlig andere Bedingungen geknüpft sind, wie beispielsweise die kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrerlaubnis usw.
 
Es gibt da einen fundamentalen Unterschied. Ein umgebautes Kraftfahrzeug bleibt ein Kraftfahrzeug. Das ist bei einem "getunten" Pedelec anders, es verliert seinen gesetzlichen Status als Fahrrad und wird ein Kraftfahrzeug, an das völlig andere Bedingungen geknüpft sind, wie beispielsweise die kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrerlaubnis usw.
Ja und?
Dann ist es halt ein nicht zugelassenes KFZ. Was ändert das dann?
Wenn mein Auto nicht zugelassen ist und auf der Rennstrecke fährt ist es auch nicht illegal.
Dann wäre ja auch ein nicht zulassungsfähiges Auto (z.B. Importauto oder Formel1) in einem Museum illegal.
 
Das würde im übertragenem Sinn bedeuten, dass der gesammte Motorsport illegal ist.
Auch da werden zum großen Teil Motorräder oder Autos umgebaut um sie auf abgesperrter Strecke zu nutzen (Motocross, Autoslalom, Rennstrecke etc).
Klar darf man die im umgebauten Zustand im öffentlichen Raum nicht benutzen, aber im privaten nicht öffentlichen Raum schon.
Nein, Motorsport ist nicht illegal. Genau darum gehts.
Als Beispiel wenn man sein Rennmotorrad zur Rennstrecke aufm Hänger bringt, an der Rennstrecke durch die Schranke auf das umzäunte Rennstreckengelände fährt, ist alles cool.
Wenn man mit dem Rennmotorrad zum Bäcker fährt oder zum 200m die Straße runter abgestellten Hänger, ist das illegal.

Genauso mit getunten Ebike. Solange man in komplett abgesperrt Gebiet fährt, ist alles cool.
-Privatgelände: nicht öffentlich zugänglich, also umzäunt und mit Zufahrtsschranke
-Tatsächlich öffentliches Gelände: Privatgelände, allen zugänglich wie Parkhaus, Supermarktparkplatz etc
-Rechtlich öffentliches Gelände: alle Straßen etc die der Staat gebaut hat.

Ich kenne keinen Bikepark der Privatgelände ist.
Beispiel Geisskopf: Von Holzeingang zum Trail bis Trailende lässt sich Privatgelände argumentieren. Der Weg vom Lift zum Traileingang und vom Trailende zum Lift/Auto ist aber definitiv öffentlicher Verkehrsgrund und damit ein getuntes Ebike ein Vergehen PflichtVersG, eventuell Vergehen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassungsverstoß.
Kostet bei mir im Landkreis nach Hörensagen zwischen 600 und 3000€ Strafe
 
Ja und?
Dann ist es halt ein nicht zugelassenes KFZ. Was ändert das dann?
Wenn mein Auto nicht zugelassen ist und auf der Rennstrecke fährt ist es auch nicht illegal.
Dann wäre ja auch ein nicht zulassungsfähiges Auto (z.B. Importauto oder Formel1) in einem Museum illegal.
In dem Kontext wäre das getunte E-Bike dann ein nicht zugelassenes Auto, das auch nicht an Trackdays oder Rennen teilnehmen darf, weil es z.B. keine zulässige Bremsanlage hat.
 
In dem Kontext wäre das getunte E-Bike dann ein nicht zugelassenes Auto, das auch nicht an Trackdays oder Rennen teilnehmen darf, weil es z.B. keine zulässige Bremsanlage hat.
Kann gut sein. Ich kenne genug Trackdays (Motorrad) die relativ strenge Anforderungen an den technischen Zustand haben.

Aber weil zwei Räder ists ein nicht zugelassenes Motorrad 😉
 
In dem Kontext wäre das getunte E-Bike dann ein nicht zugelassenes Auto, das auch nicht an Trackdays oder Rennen teilnehmen darf, weil es z.B. keine zulässige Bremsanlage hat.
Ihr dreht euch hier im Kreis.
Es kann nicht illegal sein, ein Fahrzeug an sich zu tunen, sollange ich es nicht in den öffentlichen Verkehrsraum bringe.
Wenn ich an mein Fahrrad (nicht Pedelec) in meinem Wohnzimmer einen Motor mit 100 PS schraube ist das meine Privatsache.
Erst wenn ich mich damit in den Raum der StVZO bewege kann es illegal werden.
Das ändert auch eine Vorgabe eines Veranstalters für Rennen nichts, denn der darf alle Regeln für seine Veranstaltung selbst vorgeben, was er aber völlig losgelösst von der StVZO machen kann. Er kann z.B. einen 5qm grossen Heckflügel vorschreiben, aber nur 5cm breite Reifen zulassen. Aber das alles hat mit der Zulassnung zum Straßenverkehr doch nicht zu tun.
 
Ich habe zum 2. mal die Fehlermeldung meines Bosch Smart System BES3 Manipulation am Geschwindigkeitssensor erhalten. Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Wie oft darf man diese Fehlermeldung erhalten? Muss das Handy während der 90 Minuten Strafrunde mit dem Fahrrad verbunden sein?
Verbaut war eine SpeedBox 1.1 B Tuning im Bosch Smart System Gen. 4.
Um zum Ende zu kommen. Box ausbauen und gut ists. Die Gewährleistung ist eh futsch. Wenn mal getunt wurde hat der Händler ein Kästchen beim auslesen mit "Manipulation erkannt", das lässt sich auch nicht mehr deaktivieren
 
Ein Kraftfahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wird, muss der StVZO entsprechen und mit Kennzeichen ausgerüstet sein. Das war sogar schon in der ehemaligen DDR so, denn dort war ich im Rallyesport aktiv.
 
Da stehen aber komische Dinge drin:

„ Verfügt Ihr E-Bike über einen Mittelmotor, können Sie die Übersetzungsverhältnisse zwischen Antrieb und Reifen ändern und dadurch mehr Leistung erhalten. Hierfür wird am Motor ein möglichst kleines Ritzel und hinten ein möglichst großes eingesetzt. Allerdings funktioniert dieses E-Bike-Tuning nicht beim Nabenmotor, da dieser direkt an die Umdrehung des Rades gekoppelt ist.“

Häh? Ein Techniker das mal nicht geschrieben…
Das nennt sich Schaltung 🤔
Hat wahrscheinlich ein E Bikefahrer geschrieben, die wissen ja nicht, was das ist.
 
Das ändert auch eine Vorgabe eines Veranstalters für Rennen nichts, denn der darf alle Regeln für seine Veranstaltung selbst vorgeben, was er aber völlig losgelösst von der StVZO machen kann. Er kann z.B. einen 5qm grossen Heckflügel vorschreiben, aber nur 5cm breite Reifen zulassen. Aber das alles hat mit der Zulassnung zum Straßenverkehr doch nicht zu tun.
Darf er eben nicht. Mit so einem Fahrzeug dürfte er sich vielleicht selber totfahren, aber kein Rennen veranstalten.
 
Darf er eben nicht. Mit so einem Fahrzeug dürfte er sich vielleicht selber totfahren, aber kein Rennen veranstalten.
Ok, ich habe eine alte Halle auf einem privaten nicht öffentliche zugänglichen Gelände gekauft. Dort möchte ich mit einem Kollegen Fahrzeuge benutzen.
In welchem Gesetz steht denn nun, wie genau das Fahrzeug ausgestattet sein muss?
 
In welchem Gesetz steht denn nun, wie genau das Fahrzeug ausgestattet sein muss?
In deinem Gesetz weil jetzt kannst deine Gesetze selbst schreiben .

Aber obacht . Ich habe gehört das mitten in DE ein neues Gefängniss extra für notorische E-Biketuner gebaut wird mit dem Ziel die Bürger von den Gesetzesbrechern zu schützen . :dope:
 
Darf er eben nicht. Mit so einem Fahrzeug dürfte er sich vielleicht selber totfahren, aber kein Rennen veranstalten.
So einfach ist es nicht. Im Rallyesport (und anderen Motorsportarten auch) gilt ein sogenanntes Reglement, in dem alles geregelt ist, was die Durchführung einer Veranstaltung betrifft. Hier gibt es zusätzlich zur StVZO-Konformität eine Vielzahl an Kriterien, was am Fahrzeug verändert werden darf, was unbedingt vorhanden und wie es beschaffen sein muss. Weiterhin Streckenabsperrungen bei Sprintprüfungen bis zum Parc fermé, wo die Fahrzeuge nach den Läufen gesichert abgestellt werden, um Manipulationen zu verhindern.
In der Formel 1 und DTM gibt es ebenfalls Reglements, nur eben ohne StVZO. Die maximale Größe und Beschaffenheit des oben erwähnten Heckflügels legt wiederum das Reglement fest, nicht der Veranstalter. Nach diesem einfachen Ausflug in die Motorsportwelt gibt es noch ein Bildchen von der Rallye Wartburg 1987, bei der ich nach hartem, seitlichen Kontakt mit einem natürlichen Straßenbegrenzungsobjekt leider vorzeitig ausscheiden musste... 😉

Was das Tunen von E-Bikes (und Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum ohne Abnahme bzw. Eintragung) betrifft, man sollte es lieber lassen, gibt nur unnötigen Ärger.
 

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Moin,
neben den Risiken und Nebenwirkungen des E-Bike-Tunings kann man hier auch gut die ausfransende Wirkung von hinkenden Vergleichen auf eine Diskussion erkennen.
Profitipp: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
 
Nachdem wir eh schon lange von der Ursprungsfrage weg sind (was auch kein Schaden ist in dem Fall):

Was hat es denn mit der

auf sich? Zwingt Bosch einen etwa tatsächlich, 90 Minuten Fahrrad zu fahren :troll: , wenn ein Manipulationsverdacht besteht?
Ja, ist so. Es gibt eine Fehlermeldung, Notlauf (Unterstützung wird rapide reduziert). Währenddessen kann man sich "freiradeln", Chip muss aber entfernt sein. Das geht drei Mal, dann ist endgültig Schluss und man muss zur Werkstatt. Sämtliche Tuningeingriffe werden gespeichert und sind auslesbar.
 
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