Bußgeldkatalog ist in dem Zusammenhang putzig. Das teuerste ist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat!). Selbst für einen Ersttäter (Erwachsene) geht die Geldbuße nach § 153a StPO (die dann ein Anwalt üblicherweise raushandelt - ohne Anwalt meist nicht möglich) dann gewöhnlich in den Bereich eines (netto) Monatsgehalts, plus Anwalt plus Gutachten.
EUR 2.000 sind da schnell zusammen - auch mehr (je nach Verdienst).
Edith sagt: Dass man ohne Haftpflichtversicherungsschutz da steht, wenn man jemand anderen schädigt, kommt natürlich noch hinzu (wurde hier oben schon erwähnt, meine ich). Das kann natürlich auch sehr ärgerlich werden, vor allem für den Geschädigten.
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, wenn ein Manipulationsverdacht besteht?