Brauche Rechts-Hilfe!!!7.Reklamation

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Hallo,
habe an meinem Bike jetzt bereits den 7. Garantiefall seit dem ich das Bike habe(März 2006).
Bisher ist das alles dran gemacht worden:
Fox Talas RLC,Gabelkrone defekt, hat ca. 4 Wochen gedauert.
Fox Float RP3, war undicht, ausgetauscht worden.
3x hat sich eine Schraube gelöst, darauf hin hat mein Händler eine Mutter in die Buchse zusätzlich eingebaut, Folge: Buchse ausgeschlagen, Rahmen-Teil ausgetauscht.
Letzen Freitag habe ich Lager am Hinterbau "angeblich" ausgetauscht bekommen,da es ohne ende Knarz-Geräusche gemacht hat.
Nach 3 Tagen das gleiche wieder, wieder das Knarzen.
Mein Händler sitzt ca. 100km von meinem Wohnort weit weg, dadurch kommen enorme Fahrtkosten bei jedem Garantie-Anspruch auf.

Wie sehen jetzt meine Rechtlichen Möglichkeiten gegenüber meinem Händler aus??

Vielen dank,
Flo
 
Als erstes muss klar zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG unterschieden werden.

Die Gewährleistung ist gestzlich und bedeutet, dass der Gegenstand BEI ÜBERGABE frei von Mängeln sein muss. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler diese Mängelfreiheit bei Übergabe nachweisen. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, ist grundsätzlich von einem Mangel bereits bei Übergabe auszugehen (Verschleiss durch normale und sachgemäße Benutzung ausgeschlossen). Danach, bis zu 24 Monaten ab Kaufdatum, muss der Käufer einen bestehenden Mangel bei Übergabe nachweisen. Mehr als 24 Monate nach Kaufdatum ist die Sache verjährt!

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die sich auf die fehlerfreie Funktion innerhalb des Garantiezeitraums bezieht. An die Garantie kann der Hersteller bestimmte Bedingungen stellen, wie z.B. regelmäßige Wartung. Für die Garantie sind also ausschließlich die Grantiebedingungen des Herstellers relevant. Bei der Abwicklung von Garantiefällen muss sich der Kunde direkt an den Hersteller (oder dessen Beauftragte) wenden; der Händler hat damit nichts mehr zu tun.

Noch mal zur Gewährleistung: Die klaren Regelungen stehen im BGB, welches unter http://bundesrecht.juris.de/Teilliste_B.html zu finden ist. Vielleicht einfach mal drin suchen.
Soweit mir bekannt ist, kann der Kunde nach mehrmals erfolgloser Nachbesserung den Kaufvertrag wandeln, sprich rückabwickeln. Hierbei müssen dann aber gezogene Nutzen bzw. Verschlechterungen der Sache dem Händler angemessen vergütet werden (sofern der Händler darauf besteht).
Befindet sich der Gegenstand zur Mängelbeseitigung längere Zeit beim Verkäufer, so verlängert dies auch die Verjährung des Gewährleistungsanspruches um genau diesen Zeitraum.

Gewährleistung / Garantie: Häufig ist der Zeitraum für Gewährleistung und Garantie teilweise deckungsgleich. Dann kann sich der Kunde aussuchen, wovon er Gebrauch machen möchte.

Zu meiner Sicherheit: Ich bin kein Rechtsanwalt und darf dich deshalb in rechtlichen Dingen nicht beraten, was ich hiermit ausdrücklich nicht tue.

Gruß und viel Erfolg.
 
Wenn Du Rechtsberatung brauchst, schau ins Gesetz, in einen Kommentar dazu oder geh zu einem Rechtsanwalt.

Hier im Forum ist das nicht gut. Da kommen 10 Hobby-Juristen und schreiben irgendwas, was sich meist widerspricht. Wenn dann ein guter Beitrag dabei ist, kommen zig andere, schreiben das Gegenteil, und Du stehst wieder da wie zuvor, weil Du nicht weißt, was nun richtig ist.

Was tronic schreibt, paßt im wesentlichen.
 
Wenn Du Rechtsberatung brauchst, schau ins Gesetz, in einen Kommentar dazu oder geh zu einem Rechtsanwalt.

Genau so wird es gemacht.

Wenn Du dich mit Deinem Händler nicht einigen kannst (Druckaufbau mit obigen Argumenten), wirst Du die Angelegenheit gerichtlich austragen müssen oder es sein lassen.
Falls Du dich für die gerichtliche Auseinandersetzung entscheidest, musst Du eine Klage bei Gericht einreichen. Das solltest Du dann auf jeden Fall mit einem bzw. durch einen Anwalt machen. Für die Kosten musst Du zwar in Vorkasse gehen, jedoch erhältst Du diese zurück, wenn der Prozess zu Deinen Gunsten entschieden wird. Sehr häufig gehen Prozesse jedoch nur zu Teilgunsten aus.

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...
 
dazu braucht es erstmal keine rechtsberatung ;)

er hätte schon nach dem dritten mal nachbessern gebrauch vom rücktrittsrecht machen können!



und wenn du jetzt nochmal ärger mit dem teil hast, dann verlange das auch und kauf dir ein anderes bike, evtl. bei nem anderen händler, mit dem du dann hoffentlich glücklicher wirst.
 
würd ich zumindest drauf bestehen....denn du hast ja auch von anfang an probleme mit der fuhre.

geh doch einfach mal zu ner verbraucherzentrale, die können dir mehr sagen.
 
Ja, würde ich auch drauf bestehen (wie foenfrisur).

Bevor Du hinfährtst, kannst Du dem Händler ja auch per Brief Dein Anliegen vortragen und ihn dazu Stellung nehmen lassen. (Sicherheitshalber per Einwurfeinschreiben)
 
er hätte schon nach dem dritten mal nachbessern gebrauch vom rücktrittsrecht machen können!



und wenn du jetzt nochmal ärger mit dem teil hast, dann verlange das auch und kauf dir ein anderes bike, evtl. bei nem anderen händler, mit dem du dann hoffentlich glücklicher wirst.


also das geht schonmal nicht da es 3mal nicht derselbe Fehler ist...also immer was 'neues'...no rücktritt...ich entsinne mich an die worte des vorredners das es nix bringt da hier hobbyisten am werk sind , rehct hat er...

zudem finde ich den gedanken sehr dreist ein bike zurückgeben zu wollen das 1 jahr und 3 monate alt ist und der händler alles erkennbare getan hat um dir zu helfen...:rolleyes:
 
zudem finde ich den gedanken sehr dreist ein bike zurückgeben zu wollen das 1 jahr und 3 monate alt ist und der händler alles erkennbare getan hat um dir zu helfen...:rolleyes:

Ne, so funktioniert das nicht! Es gibt kein Geld für mangelhafte Ware, auch wenn er sich noch so bemüht. Wo kämen wir denn da hin? Entscheidend ist, was hinten raus kommt. Und da besteht per Gesetz der Anspruch auf Ware, die frei von Mängeln ist, egal wieviel sich irgendjemand bemüht.
 
Servus,
lass das mit der Verbraucherzentrale, die ziehen dir nurs Geld aus der Tasche.
Such dir nen Anwalt für Kaufrecht! Und hör nicht unbedingt auf die Tipps hier ausm Forum.Solche Situationen sind von Fall zu Fall unterschiedlich! Es kann schließlich nicht sein, dass man ein Bike hat an dem ständig etwas kaputt geht, dass man da nix machen kann - wir leben hier in Deutschland!!!
Ein Anwalt kann dir ganz genau sagen, ob da irgendwelche Möglichkeiten bestehen.Außerdem sind Beratungsgespräche meist recht günstig evtl. sogar kostenlos. Da ich keine Rechtsschutz hatte war das erste gespräch kostenlos und alles andere wurde so günstig wie möglich gemacht...nur son Tipp.
Aber was schonmal schlecht ist, ist das du schon recht lange damit gewartet hast.
Zudem solltest du, falls es zu einem Prozess kommt, das Bike nicht mehr nutzen.Und bis es zur Verhandlung kommt dauerts ja bekanntlich.

Ich hatte letzes Jahr inetwa das gleiche Problem.:(
Gabel, Tretlager defekt, Hinterbau auseinander gefallen, Kugellager - Pedale defekt, Hinterrad außer Mitte gelaufen, Bremse hörte sich an wie die eines D-Zugs, usw.

Ich hatte dem Geschäft mehrere Versuche gegeben alles in Ordnung zu bringen.
Das mit der Gabel hat wunderbar geklappt.Tretlager war angeblich nur Dreck?
Das mit dem Hinterrad haben sie nicht gemacht, genausowenig Ersatzpedale besorgt, an der Bremscheibenaufnahme wurde Rahmenmaterial entfernt um das lästige Geräusch zu entfernen.Natürlich ohne mich zu fragen ob das ok ist(war es nicht!).Das hatte für zwei Wochen funktioniert, danach kams wieder... und dem nicht mittig laufendem Hinterrad hats auch nicht gut getan.

Wie dem auch sei, ich hatte die Schnauze gestrichen voll!
Also malwieder ab zum Radladen ( die haben schon jedesmal sehr begeistert geguckt als ich auftauchte...)
und zu meinem Verkäufer gegangen. Da ich ihn schonmal angesprochen habe bezüglich Fahrradrückgabe - ein anderes Bike auswählen, mehr Geld drauf legen, für was wirklich gutes, dachte ich es sei kein Problem...
Er damals: Ja schaun wir mal, im Grunde kein Problem...aber warte erst noch einmal.

Hahaa, vonwegen! Auf einmal war er davon überhaupt nicht mehr begeistert, dass ich es zurückgeben wollte.
Er hat halt gemeint, ach das geht doch schon, das kriegen wir schon und bla bla. Das übliche Verkäufer dummgeschwätz.

Damit konnte ich mich nicht zufrieden geben. Zudem ich ihnen die Möglichkeit gab alle Fehler zu beseitigen.
Um den Druck zu erhöhen, habe ich ihm angedroht schriftlich von meinem Kaufvertrag zurückzutreten.

Er dann nur ziemlich aufgebracht mit hochrotem Kopf: Na dann mach das doch! - dreht sich um geht beleidigt weg und lässt mich da stehen!
Wie wäre es mit dem Geschäftsfüher in dieser Situation? Soll ich denen noch hinterherlaufen? Sicherlich nicht!

Naja, ich habe ihm dann seinen Wunsch erfüllt.
Brief per Einschreiben (gilt so oder so als zugestellt) nicht angenommen. Fax gesendet (gilt ebenfalls als zugestellt), wieder nix gehört.

Also gings ab zum Anwalt.Ab da nur noch Briefverkehr.

Der Laden hat die Verhandlung ein Jahr später verloren, musste mir den Neupreis des Rades erstatten, sowie eine Gebühr, da ich ja mein Rad nicht nutzen konnte... Gerichts und Anwaltskosten mussten sie auch noch übernehmen.
Lächerlich so ein Laden. Fand auch der Richter - zudem war er sehr positiv gegenüber Bikern eingestellt. Selbst ein Radler...

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast musst du inetwa um die 1000 € vorlegen. Wenn dein shop verliert muss er ja die Gerichtskosten und Anwaltskosten übernehmen...

War also in meinem Fall ein richtig dicker Brocken für den Shop.
Im nachhinein find ichs sehr amüsant..:lol:
 
Vielen vielen dank für die Zahlreichen antworten!!! :)

Hatte gestern bereits ein Gespräch mit einem Anwalt der Versicherung(bin Rechtschutzversichert), ich sollte meinen Händler letztmalig dazu auffordern das Bike inordnung zubringen, sollte dieses wiedermals nicht gelingen soll ich einen Anwalt aufsuchen.
Fax sowie Einschreiben an meinen Händler sind bereits heute rausgeangen.:daumen:


Flo
 
erst versuchen, gütlich zu einigen. ist einfacher. du hast weniger scherereien und weitere fahrtkosten/zeitaufwand für anwalt und gericht.

dann gerichtlichen weg, mit anwalt und nicht mit forum, rechtsberatung geben ist ihmho eh einem solchen vorbehalten.
 
Fax sowie Einschreiben an meinen Händler sind bereits heute rausgeangen.:daumen:
Flo

erst versuchen, gütlich zu einigen. ist einfacher. du hast weniger scherereien und weitere fahrtkosten/zeitaufwand für anwalt und gericht.

»Gütlich« einigen kann man sich auch noch nach einer schriftlichen Aufforderung.

Eine gütliche Eingigung kann z.B. auch sein, dem Händler einen Rabatt anzubieten, so nach dem Mott: "Erstatte mir x Euro und die Sache ist von mir akzeptiert und gegessen." Nur so als Alternativvorschlag, je nachdem, ob es für Dich in Betracht kommt.
 
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