das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

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Re: das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird
Ich hab meins damals inkl. Zoll und Transport für knapp die Hälfte des hier verlangten Preises bekommen, also knappe 1000Euro gespart.
Die Niner Rahmen sind hier schon unverschämt teuer und der Dollarkurs war damals günstig + Ausverkauf des US Händlert.
 
Servus Leute,
hab mir jetzt n paar Seiten durchgelesen und nichts dazu gefunden:
Ich werde dieses jahr für 4 monate nach Kanada fliegen. Da ich mein Fahrrad nicht unbedingt mitschleppen will und die Bikes dort günstig sind stelle ich mir die Frage ob es sich lohnt eines drüben zu kaufen.
Beispielsweise dieses Bike: 4 monate gebraucht 3200 $ (=2366 €)
würde ich mir das jetzt nach Hause schicken lassen wären es:
2366 + 14% zoll (331 €) = 2697 €
2697 + Märchensteuer (512,43 € ) = 3209 € + Versand
Aber wer entscheidet nun wie viel es noch wert ist wenn es 4 Monate durch BC gescheucht wurde + Vorjahresmodell weil Saisonende?
Wenn ich denn Rahmen und Teile an verschiedenen Adresse kaufe muss ich dann 14% oder 4,7 % zahlen?..
 
Das habe ich mir auch schon überlegt.
Allerdings muss ich doch auch angeben was für ein Bike das ist?
Ach das ist kein Banshee Legend, das ist doch nur das olle Bulls von der Herreise :D
Hat denn jmd. Erfahrung damit?
Auch würde ich das Fahrrad gerne per Post nach Hause schicken einen Monat bevor ich heimreise.
Ist doch recht viel Gepäck fürs backpacktraveln ;)
 
Kann mir denn niemand helfen?..

Ich hatte mir mal in den USA vor Ort einen Specialized M2 Rahmen supergünstig im Sale gekauft und das Bike dort aufgebaut. Bin es 'ne Weile in den Santa Monica Hills staubig gefahren und hab's dann mit nach D genommen. Zoll oder sonst irgend etwas mußte ich nicht zahlen, ich glaube die haben nur kurz reingeschaut und das wars.

Ich würde aber eventuell zwei Möglichkeiten in Betracht ziehen:

a) Nimm eine altes Bike mit auf dem Du 'nen Banshee Sticker pappst oder

b) Laß dir eine Rechnung von 'nem Bekannten da drüben schreiben auf der halt ein geringerer Betrag steht (oder schreib sie Dir selbst). Wenn Du das Bike da drüben 4 Monate lang fährst wirst Du von den Wegelagerern eh kaum Verständnis finden warum das Bike nun wegen der 4 Monate weniger Gebühren kosten soll als auf der Handelsrechnung. Erstens wurden die Zollapparate nicht dafür programmiert und zweitens gibt's wohl keine Verfahrensrichtlinie für solch einen Fall.


Und in 1-2 Jahren kommt die Freihandelszone Europa-USofA und dann ist die ganze Zollkaacke mit der wir über Jahrzehnte drangsaliert worden sind eh obsolet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
wie sieht es denn mit den Kanaren aus? Die gehören ja zu Spanien, aber die Kanaren bilden da ja eine Ausnahme.
Ab 430 Euro müsste ich dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen, richtig?

Gruß,
Sera
 
Hallo,

ich habe vorhin mal eine Email an den Zoll geschrieben.
DerJoe schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwäge, für mich selbst, als Privatperson, einen einzelnen Fahrradrahmen (kein komplettes Fahrrad) in der VR China zu kaufen und mir nach Deutschland schicken zu lassen. Dieser Rahmen ist derart speziell und neu, dass ich ihn bisher weder in der EU noch in den USA erhalten kann (siehe Anhang).

Leider verwirren die Informationen auf der Internetseite des Zoll den unbedarften Laien doch ein wenig. Ich kann dort auch nicht ersehen, ob die Antidumping-Gebühr auch für Fahrradteile, wie diesen Rahmen, gilt oder nur für komplette Fahrräder.
Ich würde daher gerne wissen, mit welchen Gebühren ich rechnen muss, wenn ich den Rahmen für mich selbst als Eigenbedarf importiere.
Der Kaufpreis wird ca. 400€ betragen und ich rechne mit ca. 60€ Versandkosten. Ich bitte Sie daher, die Beträge von 400€ und 60€ als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.

Vielen Dank und mit freundlichen Gruss



Vom Zoll erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,

in der Regel fällt der von Ihnen gewählte Fahrradrahmen unter die Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union.

Demnach müssten Sie für den Rahmen folgende Einfuhrabgaben entrichten:

Zoll: 4,7%

Antidumpingzoll: 48,5%

Einfuhrumsatzsteuer: 19%


Ausgangspunkt ist immer der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis inklusive der Portokosten im Postverkehr. Bei Ihnen würde man daher als Bemessungsgrundlage den Rechnungsendbetrag von 460 Euro ansetzen.


Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:

A) Zoll

Berechnungsgrundlage für den Zoll ist der sog. Zollwert. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Rechnungsbetrag (umgerechnet in Euro, ab Verkäufer/Versender)
+ Portokosten
= Zollwert

Zollwert x Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll


B) Antidumpingzoll

Zollwert x Antidumpingzollsatz = Abgabenbetrag Antidumping


C) Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert aus A)
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ Abgabenbetrag Antidumping aus B)
= Einfuhrumsatzsteuerwert (= Bemessungsgrundlage für EUSt)

Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer

D)
Zoll + Antidumping + Einfuhrumsatzsteuer = Einfuhrabgaben insgesamt


Das Bundesministerium für Finanzen hat im Zusammenhang mit diesen Antidumpingmaßnahmen allerdings Erleichterungen für private Einfuhren erlassen:

Wenn Sie als Privatperson im nichtkommerziellen Bereich höchstens drei Fahrradteile pro Monat einführen und diese Einfuhren schriftlich oder elektronisch anmelden, entfällt der Antidumpingzoll.

Zur Anmeldung können Sie entweder das Papierverfahren mittels Einheitspapier oder die elektronische Einfuhranmeldung mittels Internetzollanmeldung-Einfuhr ( IZA: https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/) wählen.

In beiden Fällen muss der Code „140“ im Feld „Präferenz“ des Einheitspapiers bzw. im Feld „Beantragte Begünstigung“ in der IZA eingetragen werden.


Da im Postverkehr das Versandunternehmen die Einfuhrabfertigung für den Empfänger übernimmt, müssen Sie Ihrem Versandunternehmen mitteilen, dass Sie die o.g. Begünstigung in Anspruch nehmen möchten. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Unternehmen.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Vielleicht hilft dies dem einem oder anderen hier auch weiter.
 
Um welchen derart speziellen und neuen Rahmen handelt es sich denn?

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ich habe vorhin mal eine Email an den Zoll geschrieben.

Vom Zoll erhielt ich folgende Antwort:

Vielleicht hilft dies dem einem oder anderen hier auch weiter.

Besten Dank;
der Pasus mit der Antidumpingzoll-Erstattung auf 3 Teile pro Monat ist interessant :cool:

Dachte immer, die Antidumpingzoll-Regelung gilt nur für Komplett-Räder? ( how Bizzarre ) so ist
 
Hat schon jemand das Formular "Internetzollanmeldung-Einfuhr" ausgefüllt?
Ich weiß bei vielen Feldern nicht, was ich eintrage soll.
Ich plane bei Aliexpress ein paar (<3 pro Monat) Teile zu bestellen.
 
Ich habe beim Zoll nach der genauen Vorgehensweise gefragt und folgende Antworten erhalten:
Sofern ein Fall der besonderen Verwendung in Betracht kommt, sollte das Paket vom Absender entsprechend deklariert werden, damit Ihr Versandunternehmen (Deutsche Post AG oder ein Kurierdienstunternehmen) Kenntnis über die Abfertigung zur besonderen Verwendung hat.

Auf dem Paket kann zum Beispiel der Vermerk „Abfertigung zur besonderen Verwendung, einfacher Fall“ vermerkt werden.
Und für den Fall, dass man die Sachen persönlich beim Zollamt abholt:
Zollanmeldungen können mündlich abgegeben werden für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die an Privatpersonen gesandt werden.

Daher ist es ausreichend, wenn Sie die Zollabwicklung selber am Zollamt vornehmen, mündlich auf die Abfertigung zur besonderen Verwendung / Behandlung als einfacher Fall hinzuweisen.
 
Hi,

habe das nicht alles durch gelesen :-)
Bin Ende September 1 Woche in NYC und wollte ursprünglich mal bei SSanta Cruzens einkaufen, hab aber davon Abstand genommen. Hat wer einen Tip, was sich lohnt in New York einzukaufen und evtl. stres- und zollfrei einzuführen? Schaltwerk, Bremse, ... ?
 
Stressfrei? Klar, unter der Zolleinfuhrgrenze bleiben und im Zweifel durchs rote Türchen gehen.

Lohnen tun sich höchstens amerikanische Produkte, die in Deutschland seltener sind.
 
Bin ich recht in der Annahme, wenn ich in Südost etwas bestellt habe, dass das entsprechende Versandunternehmen mich zunächst informiert wenn es in Deutschland angekommen ist?

Mein Versand findet über EMS statt, m.W.n. wird das dann in D an DHL übergeben.

Muss ich vorab irgendetwas veranlassen?
 
Bin ich recht in der Annahme, wenn ich in Südost etwas bestellt habe, dass das entsprechende Versandunternehmen mich zunächst informiert wenn es in Deutschland angekommen ist?

Falls der Sender "Sendungsverfolgung" bietet, müsstest du eine Nummer bekommen haben. Die kannst du dann beim Transportunternehmen eingeben und siehst, wo dein Paket ist.

Muss ich vorab irgendetwas veranlassen?
Musste ich nicht.
Irgend wann kommt dann ein Brief, dass du dein Paket beim Zollamt abholen kannst.
Dann brauchst du einen Zahlungsnachweis, zahlst für den Wert Zoll und Steuern und kannst dann dein Paket mitnehmen.
 
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