moparisti
death before digital
So, Rahmen ist bestellt aber über Umwege.. hoffentlich geht das gut.
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Kann mir denn niemand helfen?..
DerJoe schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erwäge, für mich selbst, als Privatperson, einen einzelnen Fahrradrahmen (kein komplettes Fahrrad) in der VR China zu kaufen und mir nach Deutschland schicken zu lassen. Dieser Rahmen ist derart speziell und neu, dass ich ihn bisher weder in der EU noch in den USA erhalten kann (siehe Anhang).
Leider verwirren die Informationen auf der Internetseite des Zoll den unbedarften Laien doch ein wenig. Ich kann dort auch nicht ersehen, ob die Antidumping-Gebühr auch für Fahrradteile, wie diesen Rahmen, gilt oder nur für komplette Fahrräder.
Ich würde daher gerne wissen, mit welchen Gebühren ich rechnen muss, wenn ich den Rahmen für mich selbst als Eigenbedarf importiere.
Der Kaufpreis wird ca. 400 betragen und ich rechne mit ca. 60 Versandkosten. Ich bitte Sie daher, die Beträge von 400 und 60 als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.
Vielen Dank und mit freundlichen Gruss
Sehr geehrter Herr ...,
in der Regel fällt der von Ihnen gewählte Fahrradrahmen unter die Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union.
Demnach müssten Sie für den Rahmen folgende Einfuhrabgaben entrichten:
Zoll: 4,7%
Antidumpingzoll: 48,5%
Einfuhrumsatzsteuer: 19%
Ausgangspunkt ist immer der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis inklusive der Portokosten im Postverkehr. Bei Ihnen würde man daher als Bemessungsgrundlage den Rechnungsendbetrag von 460 Euro ansetzen.
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
A) Zoll
Berechnungsgrundlage für den Zoll ist der sog. Zollwert. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Rechnungsbetrag (umgerechnet in Euro, ab Verkäufer/Versender)
+ Portokosten
= Zollwert
Zollwert x Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll
B) Antidumpingzoll
Zollwert x Antidumpingzollsatz = Abgabenbetrag Antidumping
C) Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert aus A)
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ Abgabenbetrag Antidumping aus B)
= Einfuhrumsatzsteuerwert (= Bemessungsgrundlage für EUSt)
Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer
D)
Zoll + Antidumping + Einfuhrumsatzsteuer = Einfuhrabgaben insgesamt
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Zusammenhang mit diesen Antidumpingmaßnahmen allerdings Erleichterungen für private Einfuhren erlassen:
Wenn Sie als Privatperson im nichtkommerziellen Bereich höchstens drei Fahrradteile pro Monat einführen und diese Einfuhren schriftlich oder elektronisch anmelden, entfällt der Antidumpingzoll.
Zur Anmeldung können Sie entweder das Papierverfahren mittels Einheitspapier oder die elektronische Einfuhranmeldung mittels Internetzollanmeldung-Einfuhr ( IZA: https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/) wählen.
In beiden Fällen muss der Code 140 im Feld Präferenz des Einheitspapiers bzw. im Feld Beantragte Begünstigung in der IZA eingetragen werden.
Da im Postverkehr das Versandunternehmen die Einfuhrabfertigung für den Empfänger übernimmt, müssen Sie Ihrem Versandunternehmen mitteilen, dass Sie die o.g. Begünstigung in Anspruch nehmen möchten. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Unternehmen.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Um welchen derart speziellen und neuen Rahmen handelt es sich denn?
ich habe vorhin mal eine Email an den Zoll geschrieben.
Vom Zoll erhielt ich folgende Antwort:
Vielleicht hilft dies dem einem oder anderen hier auch weiter.
Und für den Fall, dass man die Sachen persönlich beim Zollamt abholt:Sofern ein Fall der besonderen Verwendung in Betracht kommt, sollte das Paket vom Absender entsprechend deklariert werden, damit Ihr Versandunternehmen (Deutsche Post AG oder ein Kurierdienstunternehmen) Kenntnis über die Abfertigung zur besonderen Verwendung hat.
Auf dem Paket kann zum Beispiel der Vermerk Abfertigung zur besonderen Verwendung, einfacher Fall vermerkt werden.
Zollanmeldungen können mündlich abgegeben werden für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die an Privatpersonen gesandt werden.
Daher ist es ausreichend, wenn Sie die Zollabwicklung selber am Zollamt vornehmen, mündlich auf die Abfertigung zur besonderen Verwendung / Behandlung als einfacher Fall hinzuweisen.
Bin ich recht in der Annahme, wenn ich in Südost etwas bestellt habe, dass das entsprechende Versandunternehmen mich zunächst informiert wenn es in Deutschland angekommen ist?
Musste ich nicht.Muss ich vorab irgendetwas veranlassen?