das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

Hat jemand schon einmal ähnlich skurrile Erfahrungen mit dem Zoll gehabt? Ich habe in den USA einen TLD-Helm gekauft. Es handelt sich um das Modell D3, das ja auch in Deutschland erhältlich ist. Nach der 8. VO zum Produktsicherheitsgesetz handelt es sich um persönliche Schutzausrüstung. Deshalb ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Diese hat der Helm auch. Dennoch verweigert die Marktüberwachungsbehörde die Freigabe durch den Zoll und verlangt von mir eine so genannte Konfirmitätserklärung, mit der der Hersteller bestätigt, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anbringen zu können. Wenn ich diese Erklärung nicht vorlege, bekomme ich den Helm nicht.
 

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Re: das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird
So ein Unfug. Was hast du denn das für einen Deppenzöllner ?

Reicht denen nicht, dass der Helm hier massenweise verkauft wird ?

Ich hatte mit meinem SE2 von TLD keine Probleme am Zoll. Die haben nur geschaut, ob ich den korrekt bezahlt habe.
 
Hat jemand schon einmal ähnlich skurrile Erfahrungen mit dem Zoll gehabt? Ich habe in den USA einen TLD-Helm gekauft. Es handelt sich um das Modell D3, das ja auch in Deutschland erhältlich ist. Nach der 8. VO zum Produktsicherheitsgesetz handelt es sich um persönliche Schutzausrüstung. Deshalb ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Diese hat der Helm auch. Dennoch verweigert die Marktüberwachungsbehörde die Freigabe durch den Zoll und verlangt von mir eine so genannte Konfirmitätserklärung, mit der der Hersteller bestätigt, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anbringen zu können. Wenn ich diese Erklärung nicht vorlege, bekomme ich den Helm nicht.

Es kommt noch besser: Neben der CE-Kennzeichnung muss bei einem Import von persönlicher Schutzausrüstung aus einem "Drittland", d.h. einem Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, eine Bedienungsanleitung in deutsch dem Produkt beigelegt werden. Das betrifft also Helme und Protektoren etc. Ich habe noch nicht erlebt, dass bei einem Produkt, das ich den USA kaufe, eine Anleitung in deutsch beiliegt Aber daraus kann einem der Zoll jetzt einen Strick drehen! De facto heißt das, dass man der Willkür des Zolls ausgeliefert ist, wenn man Helme etc. in den USA kauft.
 
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So ein Unfug. Was hast du denn das für einen Deppenzöllner ?

Reicht denen nicht, dass der Helm hier massenweise verkauft wird ?

Ich hatte mit meinem SE2 von TLD keine Probleme am Zoll. Die haben nur geschaut, ob ich den korrekt bezahlt habe.

Wenn man keine Ahnung hat.........

Liegt daran, das der SE2 ein Motorradhelm ist. http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/PSA/Gesetz/8_ProdSV_PSA.pdf und http://www.berlin.de/lagetsi/themen/43197.html

Das diese Vorschrift beim Zoll so buchstabengetreu umgesetzt wird, na ja, kann man geteilter Meinung sein.
 
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Und in Art. 1 (6) heißt es doch: "Diese Verordnung gilt ferner nicht für Helme und Sonnenblenden für Benutzer zweirädriger und dreirädriger
Kraftfahrzeuge."


@Pasuwa: frag mal bei Jaehn Products nach, vielleicht helfen dir die. Die importieren TLD. Sag halt, du hast den Helm geschenkt bekommen
 
Und in Art. 1 (6) heißt es doch: "Diese Verordnung gilt ferner nicht für Helme und Sonnenblenden für Benutzer zweirädriger und dreirädriger
Kraftfahrzeuge."


@Pasuwa: frag mal bei Jaehn Products nach, vielleicht helfen dir die. Die importieren TLD. Sag halt, du hast den Helm geschenkt bekommen

@san_andreas: Das stimmt, für Helme von Benutzern zwei- und dreirädriger Kraftfahrzeuge gilt die Richtlinie nicht, also nicht für Motorradhelme.

Bei Jaehn Products habe ich natürlich nachgefragt. Die waren total freundlich und hilfsbereit, obwohl ich gesagt habe, dass ich den Helm in den USA gekauft habe. Einen vergleichbaren Fall hatten die noch nie und mussten selbst auch noch keine Nachweise beim Import erbringen.

Es ist wirklich reine Willkür von Zoll und Marktüberwachungsbehörde!
 
Auf die Gefahr hin, dass jemand schon eine ähnliche Frage hatte (habe mir nur die letzten paar Seiten des Threads durchgelesen):

Bin im Moment für längere Zeit in den USA (10 Monate) und hätte die Möglichkeit günstig ein Rad von einem Freund zu kaufen. Wäre also gebraucht. Ich selbst würde es dann noch einige Monate hier fahren und dann zurück nach Deutschland nehmen wollen. Kann mir jemand sagen, wie das dann bei der Einfuhr ablaufen würde? Muss ich dennoch Mehwehrtssteuer etc. bezahlen, auch wenn das Bike a) gebraucht gekauft wurde und b) von mir dort selbst noch einige Monate gefahren wurde? Wie lange muss ein Produkt denn gebraucht gewesen sein, damit es nicht mehr unter diese Regelung fällt?

Danke für eure Hilfe.

Edit:
Habe mich jetzt doch noch ein wenig länger durch den Thread gelesen und bin bei 14 % zusätzlich für Kompletträder sowie eben die 19 % Einfuhrumsatzsteuer gelandet, sehe ich das richtig? Bleibt die Frage, ob das bei Gebrauchträdern auch gilt, bzw. wie lange diese gebraucht sein müssen.
 
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Generell muss auch für gebrauchte Waren bezahlt werden, jedoch bezogen auf den Kaufpreis und nicht den Neupreis. Leider habe ich nichts gefunden, dass etwas befreit wird wenn es vor x Monate in Deinem Besitz war. Du wirst also diese beiden Abgaben abdrücken müssen.
 
Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort Trekki.
Wie genau muss ich denn dann den Kaufpreis bei einem Privatkauf nachweisen, muss hier eine Art Kaufvertrag erstellt werden?

Und noch ein Edit
Habe auf der Zoll Website jetzt folgenden Info gefunden:http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...sgut/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.htm
D.h. man muss mindestens 12 Monate im Ausland gelebt haben un etwas als Übersiedlungsgut geltend machen zu können bzw. es vorgehabt haben so lange dort zu wohnen. Und der Gegenstand muss mindestens 6 Monate in Gebrauch gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar machst Du einen Kaufvertrag, bei Privatkäufen ist dies meist mündlich. Die Frage ist nur, wie Du den Kaufpreis nachweist. Wenn alles mündlich bzw. bar gelaufen ist, ist dies natürlich schwierig. Ich würde versuchen eine schriftliche Quittung vom Verkäufer zu bekommen, dies kannst Du ja vorbereiten, so dass er nur noch unterschreiben muss.

Danke für den Nachtrag. Der Fachbegriff ist also "Übersiedlungsgut". Noch eine Vokabel, die ich mir nicht merken möchte.
 
Der SE2 ist ein Motorradhelm, da kann es keine Probleme mit dem Zoll geben. Der D3 ist ein MTB-Helm, der fällt dann unter das Produktsicherheitsgesetz. Das muss man nicht verstehen, ich verstehe das auch nicht.

Das habe ich in einem US Onlineshop gefunden:

Troy Lee Designs SE3 Off Road MX Helmets Team TLD (CLOSEOUT)

*CE version available in Europe only
*AU version available in Australia only
*US Dealers do not stock CE or AU certified helmets
 
hast dus bestellt? ich überleg auch gerdae - hab aber keine ahnung wie hoch die zoll kosten sind....

4,7% auf den warenwert und die versandkosten. dann noch 19% märchensteuer und schon ist es nicht mehr so günstig. vor allem, keine garantie über den dt. importeur im falle eines falles.....


und ob die sc nach deutschland liefern (dürfen) ist fraglich.....
 
4,7% auf den warenwert und die versandkosten. dann noch 19% märchensteuer und schon ist es nicht mehr so günstig. vor allem, keine garantie über den dt. importeur im falle eines falles.....


und ob die sc nach deutschland liefern (dürfen) ist fraglich.....

ja tun sie! was mich auch wundert weil ich dachte, dass sc nicht verschifft werden darf (ausser von SC).

ja vermutlich hast recht und es rentiert sich nicht....
garantie gibts sicher keine? was is denn wenn ich urlaub drüben mache und ein bike mitnheme?

oder kann man den garantie anspruch dann bei dem us händler anmelden?
 
Garantie gibt es natürlich, dann halt über den Händler in USA.
Man kann sich eh an Santa direkt wenden, wenn was kaputt ist. Shock Therapy braucht niemand.
 
Also mich hat der Rahmen jetzt mit allen Steuern, zoll, Versand,... 2800€ gekostet, gegenüber 4000 find ich das schon gut ;)


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ja preis ist schon gut, solange nix am rahmen defekt geht. denn dann wirds lustig. abwicklung sicherlich nur über den händler in den usa, den rahmen vorm versenden beim zoll deklarieren, ansosnsten zahlt man beim erhalt wieder zoll. und falls es dann ein neuer ist, wird der zoll für den neupreis fälllig.... abgesehen davon, die wartezeit für die abwicklung. das sollte man dann mal auch bedenken.
 
ja preis ist schon gut, solange nix am rahmen defekt geht. denn dann wirds lustig. abwicklung sicherlich nur über den händler in den usa, den rahmen vorm versenden beim zoll deklarieren, ansosnsten zahlt man beim erhalt wieder zoll. und falls es dann ein neuer ist, wird der zoll für den neupreis fälllig.... abgesehen davon, die wartezeit für die abwicklung. das sollte man dann mal auch bedenken.

du musst den betrag von zoll, versand und neupreis versteuern lassen. versand hat bei mir 2 tage gedauert.... ;)
 
Äh ok jetzt versteh ich ;)

Soweit ich weiß kann man Bikes vorher beim Zoll anmelden und so ein Ausweis beantragen.

Mit dem sollte so eine Abwicklung ohne nochmalige Zahlung von steuern möglich sein.

Aber v10 is ja qualitativ eh über jedem Zweifel erhaben, würd mich sehr wundern wenn das was kaputt geht!


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