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@mw.dd & @Sun on TourGarnicht. Was der Ersteller dieses Kataloges für Fußwege hält oder nicht ist irrelevant.
Oder anders: Behörden und Ministerien haben Gesetze zu befolgen - sie machen diese nicht.
Korrigiere mal bitte das Datum.Sehr negativ in der Erinnerung geblieben ist mir eine Auslegung des damaligen Leipziger Polizeipräsidenten vom 22.03.21
Das Einspruchsverfahren läuft noch, der erste Verhandlungstermin wurde abgesagt und ein neuer folgt.@martn
Wie ging die Geschichte eigentlich damals bei Euch aus?
Wie meinst du das? Mit Reue würde ich die Gesetzesauslegung des Sachsenforstes unterschreiben. Da könnte ich auch gleich das MTB an den Nagel hängen.Und weil ich gerade so beim Klugscheißen bin...
Im Fall von martn wäre es mA sinnvoller gewesen, Reue zu zeigen - aber niemals den PA.
Wie ich es meinte?Wie meinst du das? Mit Reue würde ich die Gesetzesauslegung des Sachsenforstes unterschreiben. Da könnte ich auch gleich das MTB an den Nagel hängen.
"Doch der Richter beschaute sich den Pfad und erklärte: "Hier kann man kein Rad fahren. Definitiv nicht." Urteil folgt."
Stimmt."Doch der Richter beschaute sich den Pfad und erklärte: "Hier kann man kein Rad fahren. Definitiv nicht." Urteil folgt."
Das Problem auf den Punkt gebracht. Der Richter kann dort nicht Radfahren. Was hat das jetzt mit der Rechtslage zu tun. Wieder einmal ein inhaltsfreier, unreflektierter Artikel eines überflüssigen Tagesblatts.
Dieses Artikel hilft mit Sicherheit nicht die Konflikte im Wald zu minimieren.
Das war mir eine Mail an die Autorin wert.Doch laut Waldgesetz dürfen Räder nur auf bestimmten, befestigten Wegen fahren.
Eine freundliche Mail zu diesem Widerspruch an Steffi Suhr dürfte mA wesentlich mehr bringen, als deren Artikel bei Tag24 als Zitat:"inhaltsfreier, unreflektierter Artikel eines überflüssigen Tagesblatts" zu bezeichnen....Das war mir eine Mail an die Autorin wert.
Der besprochene Artikel ist nicht bei der SZ erschienen und trotz deines freundlichen Hinweises inhaltsfrei und von der Autorin unreflektiert verfasst. Tag24 als überflüssig zu bezeichnen war sicherlich subjektiv. Dafür bitte ich um Entschuldigung.Eine freundliche Mail zu diesem Widerspruch an Steffi Suhr dürfte mA wesentlich mehr bringen, als deren Artikel bei Tag24 als Zitat:"inhaltsfreier, unreflektierter Artikel eines überflüssigen Tagesblatts" zu bezeichnen....
Nur mal als freundlich gemeinte Anmerkung.
Bei Tag24 findet sich auch folgender mA recht interessanter Artikel:
https://www.tag24.de/dresden/unfall...reital-hinab-hoehenrettung-im-einsatz-1908308
(Wem Tag24 zu peinlich ist, der schaut dann eben auf der Sächsischen Zeitung 🗞 : https://www.saechsische.de/sachsen/zwei-radfahrer-an-steilhang-abgestuerzt-5414470.html)
Wozu oder wofür entschuldigen? Es ist deine Ansicht, welche dir zusteht und gut ist.Der besprochene Artikel ist nicht bei der SZ erschienen und trotz deines freundlichen Hinweises inhaltsfrei und von der Autorin unreflektiert verfasst. Tag24 als überflüssig zu bezeichnen war sicherlich subjektiv. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
Ich lese es so, dass der Mann unbedingt genau dort lang wollte, seiner Dame das zwar an sich zu gefährlich war, aber ihm zu liebe hat sie es eben doch noch mal mit gemacht. Tja, und dann ist Schatzi mit samt dem schönen MtB (Edit fragt: wirklich kein aktuelles E-Bike??? ) eben auf dem aufgeweichten Weg ausgerutscht und Mann ist dann todesmutig, um das geliebte Wesen zu retten, hinterher gesprungen, ohne auf die nötige Eigensicherung zu achten.Kann man dies als Hinweis deuten, dass Laufen auf Trampelpfaden gefährlich und Radfahren besser wär?
(1) 1Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.
Das Update zum Tag24 Freital Artikel ist auch sehr interessant.
"... stürzte die 36-jährige Radfahrerin gegen 15.55 Uhr den Steilhang der Schweinsdorfer Alpen hinunter, nachdem sie ihr Mountainbike einen Trampelpfad entlang geschoben hatte. ..."
Kann man dies als Hinweis deuten, dass Laufen auf Trampelpfaden gefährlich und Radfahren besser wär?
So wie ich das sächsische Waldgesetz lese sind im Wald Fusswege als "Lehrpfad" ausgeschildert. Alles Andere definiert sich dann über "geeignet".Ansonsten: wie ist ein Fußweg im Wald definiert? Wie erkenne ich das?
geeigneten
Wo im sächsischen Waldgesetz hast Du den Zusatz "geeignet" gefunden?geeignet
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) idF v. 06. Juni 2013
Teil 7 Erholung in Natur und Landschaft
§27 Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)
......
(2) Zum Betreten gehören auch
......
2. auf dafür geeigneten Wegen das Radfahren und das Fahren mit Krankenstühlen; Fußgänger dürfen weder belästigt noch behindert werden.