DIMB IG Pfalz

Garantenstellung des Tourguide. Und die ist nur dann gegeben, wenn du hierzu eine spezielle Ausbildung hast (du weißt worauf ich hinaus will) Alle Lokals, von Zimbo bis..... sind "nur" ambitionierte Biker ohne spezielle Zusatzausbildung. Bzgl. Jugendlicher schließe ich mich aber deiner Meinung an.
das ist jetzt so nicht richtig. Es gibt auch faktische Führer bzw Führer aus Gefälligkeit. Du kannst Führer sein allein wegen deiner Erfahrung etc. oder eben wegen einem Schein.

Hier vom Fachmagazin Bergundsteigen http://www.bergundsteigen.at/file.p...7%20%28f%FChrer%20aus%20gef%E4lligkeit%29.pdf und hier etwas lesenswerter auf die strafrechtliche Seite bezogen (Zivilrechtlich ist nicht erwähnt) http://www.powderguide.com/magazin.php?ID_Sub=2778&display=833

Beim Wintersport (Touren, Freeriden) ist das alles etwas prekärer, da hier abseits der gesicherten Pisten immer Lawinengefahr besteht. Die Rechtssprechung ist so (kurz gefasst), dass wenn du offensichtliche Fehler begehst als Führer schuld bist, egal ob mit Lizenz oder ohne.

Noch was gefunden:
Leitsatz:
Ein Bergsteiger, der andere aus Gefälligkeit führt und anleitet, haftet, wenn er den anderen für diese vorher nicht erkennbare Schwierigkeiten oder Gefahren verschweigt und er die ihm zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft.
 
Genau! Und die dazugehörige Norm lautet:

Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last.​

Aber bitte nicht vergessen: Es handelt sich um den § 1299 AGBG! ÖSI-Recht!

Hat zwar viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht, ist aber nicht in allen Farcetten deckungsgleich. Gerade bei Gefälligkeiten ist die Haftung in Deutschland sehr eingeschränkt. Zu recht! Sowohl die Verallgemeinerung, keiner müsse haften ist richtig, wie aber vor allem die Verallgemeinerung, jeder würde sich einer Haftung aussetzen, wenn er vorausfahre. Nicht einmal der Mittelweg trifft zu.

Des Weiteren: Es ist zu unterscheiden zwischen einer Ausfahrt auf einem Pfädlein mit Wurzeln im Pfälzerwald und einer Gletscherwanderung oder der Besteigung des Mont Blanc.

Wisst Ihr was das Schlimmste an den rechtlichen Diskussionen ist?

99 % der Diskussionen werden von Nichtjuristen mit Häppchen aus Zeitungsartikeln (von Nichtjuristen geschrieben) oder mit Urteilen aus dem Netz (von Nichtjuristen dann auf den Einzelfall übertragen) geführt und hinterher schimpfen alle, wie schlimm es mit den Rechtsverdrehern sein soll. :heul:

Der obige Artikel ist prima und weiterführend, zeigt aber vor allem, worauf der Fokus bei der Haftungsfrage zu setzen ist.

@OZM: Die Frage der Haftung wurde durch die Zurückweisung der Touranfrage aufgeworfen und die Teilnehmer des Forums sind verunsichert. Ich bin nicht der Meinung, dass dieser Konflikt mit dem Bemerken, hier sei nicht der Raum dies zu besprechen, beendet sein wird.

Ich bin jetzt aber selbst an der weiteren Klärung interessiert und werde gern beim Stammtisch dazu etwas ausführen, um Licht in die Finsternis zu bringen (Wenn ich nach der Tour vor dem Stammtisch nicht zu sehr stinke).

Im Übrigen fände ich eine Entschuldigung gegenüber LDVelo mehr als angebracht. Er hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er das Problem so noch nicht gesehen hat und die Haftungsansätze aus seiner Sicht nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist er (oder seine Ahnungslosigkeit) nicht schwachsinnig. Fand ich nicht gut und würde mich freuen, wenn das hier ausgeräumt werden könnte.

Haardtfahrer :love: Isch libbe eusch alle!
 
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Nur soviel: da weht ein völlig neuer Wind. Auf einmal müssen wir uns über die ganzen Fragen, die wir uns zu diesem Thema mal gestellt haben keine Gedanken mehr machen, weil alle schon beantwortet sind. Worte wie "Wir", "Ziele", "Regeln", "Vorgehensweise" oder "Kritik" bekommen da eine völlig neue Bedeutung.

Muss / Darf ich das jetzt positiv auffassen? :confused:

Wurde das bei dem ersten (Reaktivirungs-)Treffen angesprochen oder vorenthalten? Oder hab ich was verpasst (ich war ja dort)?

Jetzt aber noch was anderes, auch wenn es vielleicht kontraproduktiv aufgefasst wird: Hier kann man mal sehen, was die Konkurrenz so macht...
 
Bitte bildet Euch über Haftungsfragen ausserhalb dieses Thread weiter. Möglichkeiten dazu gibt es viele: DIMB, DAV, der Anwald Ihres Vetrauens ....

Hier geht es imho um die DIMB IG Pfalz als Organisationsstruktur. Denn

@OZM: Die Frage der Haftung wurde durch die Zurückweisung der Touranfrage aufgeworfen und die Teilnehmer des Forums sind verunsichert

aus meiner Sicht, geht es eben nicht darum, WARUM die Anfrage zurückgeworfen wurde, sondern wie Patrick dazu kommt, über diese Frage zu befinden. Dies entspricht nicht der Kultur, die wir hier bislang gepflegt haben, selbst wenn er in der Sache Recht haben mag. Das ist der ganz neue Wind von dem ich sprach.

Ob und wie das Thema Verantwortung in einem Forum gewinnbringend bearbeitet werden kann, sei dahin gestellt - ich stehe wohl nicht alleine mit der Meinung da: "eher nicht" (denn es fehlt jede Verbindlichkeit der Informationen).


Im Übrigen fände ich eine Entschuldigung gegenüber LDVelo mehr als angebracht. Er hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er das Problem so noch nicht gesehen hat ...
das Wort "Schwachsinnig" hat er ins Rennen gebracht, nicht ich ;)
Wenn ich Wissen über z.B. Trainingsphysiologie oder Fahrwerkstechnik habe und daraus eine Handlungsempfehlung oder These ableite, bin ich gerne bereit darüber zu diskutieren. Wenn aber einer herkommt, und sagt, "das ist doch Schwachsinnig", nur weil er die Zusammenhänge nicht kennt oder versteht, dann ist der Umgangston doch schon vorgegeben - oder seh ich da was falsch? Eine Behauptung ist noch lange nicht schwachsinnig, nur weil sie einem nicht in den Kram passt. *

Das Thema Haftung/Verantwortung ist im vorliegenden Konflikt aber nur das Vehikel - bitte kapiert das endlich.

Wie kommt es plötzlich zu Treffen oder Stammtischen im Namen der DIMB IG Pfalz, die den Anspruch erheben für alle Biker da zu sein, aber bei denen es auf einmal einen gibt (nämlich Patrick) der die Deutungshoheit bzgl. Haftungsfragen hat. Der Name DIMB IG Pfalz geht auf das Jahr 2006 zurück und kann auf eine lange Diskussions- und Streitkultur zurück blicken. Aber jetzt haben wir auf einmal einen, der der weis, was "für die DIMG IG Pfalz gilt: ...". Der weis, was "konstruktive Kritik" von "miesmachen" unterscheidet. Der meint, mich darüber aufklären zu müssen, das wir ein "paar DIMB-Regeln beachten" müssen (ich nehme an Patrick, Du meinst die 6 Trailrules oder?) - ich hoffe, das diejenigen, mit denen ich gelegendlich bike, gerade kein Essen im Mund hatten.

Ich frage noch einmal: habe ich irgendetwas verpasst?

Muss / Darf ich das jetzt positiv auffassen?

Das hängt davon ab, ob Du eher dazu neigst, eigene Gedanken zu entwicklen oder ob Du es lieber erklärt bekommst.



* mein Sperrfeuer bei diesem Thema, ist nicht gegen LDVelo oder sonst jemanden der sich für Verantwortung u Haftung interessiert gerichtet, sondern dagegen, das ich mir wie ein Rufer in der Wüste vorkomme, wenn ich darauf aufmerksam zu machen versuche das die DIMB IG Pfalz auf einmal einen hat, der die Deutungshoheit für sich beansprucht. @ LDVelo: lass uns über Haftung face to face reden; ich habe dazu eine Meinung, die ich Dir gerne erläutere - beleidigen wollte ich Dich zu keinem Zeitpunkt
 
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Hab mir den Fred gerade nochmals zu Gemüte geführt (warum auch immer :rolleyes:), vielleicht trennen wir besser die Frage, ob und wann jemand beim Radfahren für irgendwas haften könnte, von der Frage, ob Patrik oder jemand anderer für sich oder jemanden anderen (oder Loretta) sprechen kann, muß, darf oder soll.

Bis zum 16. April ist es nicht mehr so lange hin. Am Besten wird es doch sein, wir treffen uns da alle und versuchen ein einigermaßen geordnetes Gespräch hinzubekommen. Wenn gewünscht, trage ich ´nen bißchen zur Haftung vor, können wir aber auch ein anderes Mal machen. Is mir auch recht.

Ich brauche auch ganz sicher niemanden, der mir sagt, wie und ob in der Pfalz Rad gefahren wird. Wenn sich aber jemand bereit erklärt, als Ansprechpartner da zu sein, ist es mir lieber, wenn ich durch Kontakt zu diesem noch Einfluß nehmen kann. Es ist aber auch nur eine Farcette des Ganzen.

Bei der Nikolausausfahrt sind auch viele zusammenkommen und es war echt lustig und die Haftungsfrage war keine, da - als der Ernstfall eingetreten war - alle wußten, was zu tun war und es - selbstverständlich - auch gemacht haben.

Ich habe nur einen anderen Lebensbereich kennengelernt, in dem in einer Gruppe ein so kameradschaftlicher Umgang als Selbstverständlichkeit gelebt wird, wie hier bei den lockeren Treffen der Biker. Wir haben hier ein solch tolle Stimmung, die sollten wir uns weder kaputt machen lassen noch selbst kaputt machen. Sollte auch mal gesagt sein.

Haardtfahrer
 
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Erstmal Danke Volker:daumen:

OZM schrieb:
Wenn aber einer herkommt, und sagt, "das ist doch Schwachsinnig", nur weil er die Zusammenhänge nicht kennt oder versteht, dann ist der Umgangston doch schon vorgegeben - oder seh ich da was falsch? Eine Behauptung ist noch lange nicht schwachsinnig, nur weil sie einem nicht in den Kram passt. *

Möchte hier mal was klar stellen. Hab mich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Das "Schwachsinnig" war weder auf irgendeine Aussage, geschweige denn auf einen Teilnehmer der Diskussion bezogen(Also auch nicht auf dich Oliver).
Vielleicht ein Beispiel: Ein Biker nimmt an einer Tour teil die unkompliziert übers IBC verabredet wurde. Dabei stürzt er völlig selbstverschuldet und fügt sich dabei schwere Verletzungen zu. Anstatt den eigenen Fehler einzugestehen und die Sache auf sich beruhen zu lassen versucht er nun aber den "Streckenführer" haftbar zu machen. Solch einen Biker habe ich gemeint als ich von Schwachsinn sprach!

Dass es juristisch möglich sein könnte so vorzugehen ist mir klar, es wäre in meinen Augen aber trotzdem das Letzte!

Gerade weil ich mich mit der Rechtslage nicht auskenne halte ich mich in diesem Bezug mit "fachlichen" Aussagen zurück.

Ich hoffe ich konnte die Sache jetzt etwas aufklären.
 
Über die Haftungsfrage könnte man eine Drarbeit schreiben und das wird sich hier auch nicht mit wenigen Worten kurz zusammenfassen lassen.

Was die Problematik der Haftung des Führes anbelangt ist zu unterscheiden ob sich eine Haftung aus einer Handlung oder allein aus der Tätigkeit als Führer ergibt.

1.
Fährt der Guide oder ein Teilnehmer der Tour zbsp jemanden über den Haufen, weil er nicht rechtzeitig bremsen kann, haftet er selbstverständlich nach § 823 BGB. Nach der Rechtsprechung des BGH rechtfertigt ein Unternehmen, wozu auch eine MTBtour gehört, allein noch nicht die Annahme, daß jeder auf eigenes Risiko handelt und auf Schadensersatzansprüche verzichtet. Die Teilnahme daran kann auch nicht als Eingehung eines Gesellschaftsvertrages aufgefaßt werden, in dessen Rahmen der Haftungsmaßstab des § 708 BGB gilt (BGHZ 39, 156, 158). Grundsätzlich löst daher auch im Sport ein schuldhafter Verstoß gegen eine dem Schutz eines andern dienende Sorgfaltspflicht Schadensersatzansprüche des Verletzten aus (BGHZ 39, 156; 58, 40, 43; 63, 140, 142; BGH VersR 57, 290). Die Rechtsprechung hat die Haftung nur in zweifacher Hinsicht ausgeschloßen:

a) Bei besonders gefährlichen Sportarten, zB Autorennen, Boxkämpfen und waghalsigen Felsklettereien (BGHZ 39, 161; 63, 144) kann schon in der Beteiligung eine Einwilligung in später erlittene Verletzungen oder ein Handeln auf eigenes Risiko gesehen werden, das eine Inanspruchnahme des Schadensverursachers als nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzulässig verbietet.

b) In Kampfspielen, wie zB Fußball, bei denen es ihrer Natur nach zu körperlichen Berührungen unter Einsatz von Kraft und Geschicklichkeit kommt, die manchmal zu unvermeidbaren Verletzungen führen, nimmt der Spieler jedenfalls solche Schäden in Kauf, die ohne Verstoß gegen eine Spielregel verursacht werden. Maßgebend für die Haftungsfreistellung des Schädigers ist dabei besonders der Gedanke, daß beim Kampf um den Ball regelmäßig jeder Spieler zugleich in der Gefahr ist, Verletzer oder Verletzter zu werden, dem Geschädigten also ohne weiteres dasselbe hätte unterlaufen können wie dem Schädiger (BGHZ 63, 145). Ob dies auch dann gilt, wenn der Verletzer aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen oder ähnlichen Gründen geringfügig gegen eine Spielregel verstoßen hat, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof zieht dies jedoch ernsthaft in Erwägung (BGH NJW 76, 957, 958).

Da eine MTBtour sicherlich nicht zu diesen beiden Gruppen gehört, haftet jeder Teilnehmer für den Schaden, den er einem anderen schulhaft zufügt. Aber auch hier gilt wieder zu beachten, dass dies nicht pauschal gilt. Das OLG Zweibrücken hat zBsp. in der Entscheidung 1 U 153/92 entschieden, dass mehrere Radfahrer, die bei einer Trainingsfahrt das sogenannte "Windschattenfahren", für welches es Regeln gab, geübt haben , in Kauf genommen wird, daß es trotz Einhaltung der gemeinsamen Regeln wegen der besonderen Gefährlichkeit der Fahrt mit geringen Abständen zu Verletzungen kommen kann. Es verstößt deshalb gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und muß als "anstößig" empfunden werden, wenn der jeweils hierbei Verletzte versucht, den Schädiger in Anspruch zu nehmen, obwohl er ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Inanspruchgenommene befindet.

2.
Der Guide kann jedoch auch allein aus dem Umstand, Anbieten einer Tour, haften.

Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, NJW-RR 2003, 1459). Dieser Grundsatz beinhaltet die Gefahrabwendungspflicht aus vorangegangenem Tun, wobei das Vorverhalten nicht pflichtwidrig sein muss (Soergel, Bearb. Spickhoff, § 823, Rz. 115). Eine Verkehrspflicht kann durch eine gefährliche Tätigkeit begründet werden, insbesondere im Einzelfall durch eine Handlung, die unmittelbar ein erhöhtes Gefährdungspotential enthält (Soergel, Bearb. Krause, § 823 Anhang II, Rz. 23). Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 2004, 1449 ff).

Was die rechtlich gebotene Verkehrssicherung ist, ist für jeden Einzelfall zu ermittel und kann pauschal nicht angeführt werden. Als Bsp. wäre hier anzuführen, dass ein Guide, der eine einfahe Tour anbietet und dann plötztlich auf den DH von Wildbad abbiegt sicherlich für Schäden einzustehen hat, die ein, im Vertrauen auf eine einfache Tour, folgender Teilnehmer erleidet.

Umgekehr hat ein Guide nicht für Schäden einzustehen, die ein Teilnehmer in Folge eines normalen Sturzes erleidet. Hierbei hat sich eine typische Gefahr der Tour verwirklicht, für welche der Guide nicht haftet.

Wie gesagt, dass Vorbezeichnete ist nur ganz allgeime gehalten und vermag die Haftungsfrage auf keinen Fall abschließen beantworten.
 
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Läuft jetzt noch ne Tour vor dem Stammtisch am Freitag (wegen mir auch gerne ohne haftbaren 'Gruppenführer') oder ist die nach dieser ausgiebigen Diskussion im Eimer ??
Wär nett wenn mich jemand informiert, fahr zwar singlespeed aber komm Forstwege eigentlich ohne probleme hoch. D.h ich wär dabei wenn noch ne tour drin ist...

Gruß Lukas
 
Habe kurzfristig einen Termin im Rheinland bekommen, werde aber versuchen, am Abend zu kommen. Wenn ich es nicht schaffe, kann gern wer Fragen zur Haftung hat, ne Tour mit mir verabreden, dann rede ich ihm während der Fahrt das Ohr blutig.

Haardtfahrer
 
Was ist eigentlich beim letzten Treffen raus gekommen? Gibts sowas wie ein Protokoll oder Kurzabriss? Weitere Termine?
Die Frage nach der Haftung scheint ja hier hoffentlich erstmal begraben zu sein.

Würde mich auch mal interessieren. Auf der DIMB-Homepage steht dazu prinzipiell ja nix. Haftung kann man völlig aussen vor lassen, das ist ein eigenes Thema.
 
ich war auf dem Treffen um mich mit Patrick um die Grundlegende Entwicklung einer IG auszutauschen.
Meiner Meinung nach, sollte der Zusammenschluß und die Interessenvertretung der lokalen Biker das Kernanliegen einer zu gründenden IG sein.

Wenn ich Patrick richtig verstanden habe, möchte er die IG "von innen" füllen bzw. wachsen lassen. Kontakt zu bestehenden Gruppen will er zunächst keinen aufnehmen.

Wie dann Interessenvertretung funktionieren soll, habe ich nicht ganz verstanden.

Auf meine Frage, woher er die Legitimation zieht, "für die biker zu sprechen" sagte er sinngemäß, das er durch die DIMB und deren Mitglieder legitimiert sei.

Da das ganze Patricks Idee und Arbeit ist, misch ich mich da nicht weiter ein. Ich hätte ja auch keine Lust, mir von jemandem vorschreiben zu lassen wie ich mein "baby" großziehen soll.
Ich habe auch Patrick gegenüber deutlich gemacht, das ich ihm - nachdem ich ihn hier deutlich und per e-mail noch viel heftiger angegangen bin - keine Steine in den Weg werde.

Bei dem Treffen wurden noch andere Themen (Ablehnung der Stadt Annweiler bzgl. einer MTB- Strecke über die Ortgemarkung etc.)besprochen, aber die haben mich nicht so interessiert (das ist hier also kein Protokoll der Sitzung).


Man kann mir natürlich vorwerfen, das ich bei der Legitimationsfrage Haarspalterei betreibe, aber aus meiner Erfahrung wird sehr schnell der Punkt kommen, an dem in Gremien Gesprächsparter genau diese Frage aufwerfen werden; nämlich: "für wen sprechen Sie?". Da ist das mit den 10 oder 20 k DIMB-Mitglidern schön und gut, aber wenn die wüssten, das die Locals das teilweise etwas anders sehen, halte ich das eben nicht für eine solide Diskussionsbasis. Ich mein: Irgendwann wird ein (unser!) Biker-Interessenvertreter zu uns Locals kommen und irgendwelche Vereinbarungen mitteilen auf die sich geeinigt wurde. Da wäre es imho schon wichtig, einigermaßen am Puls zu sein.

Zunächst mal um eine kleine Gruppe (IG) Leute zu versammeln ist sicher auch nicht grundlegend falsch, aber eben nicht das was ich für notwendig erachte.

Aber wie gesagt, Patrick ist derjenge, der sich gerade in den Wind stellt und dafür hat er meine Achtung und meinen Respekt.
Meine Rolle ist da im Moment sehr komfortabel; ich kann mich einfach hinstellen und klugschei*en.
Greez Oliver
 
mag sein dass meine Einstellung über die Rolle einer DIMB-IG pessimistisch klingt. Doch frage ich mich welche Interessen der Biker kann eine soche Organisation auf regionaler oder Bundesebene tatsächlich durchsetzen?

Die Ziele der DIMB-IG Pfalz laut DIMB e.V. sind:

1)gemeinsame MTB-Touren im PW

meine Meinung: brauche ich dafür eine Organisation/Verein? oder gibt es auch andere Plattformen sich mit fahrerisch Gleichgesinnten zu verabreden? als Tourveranstalter hat ein Verein eine Sportunfallversicherung, d.h. wenn ich Mitglied im IBC-Racing-Team bin und bei einer Tour (die als Trainingsfahrt definiert ist) einen Unfall erleide oder selbst auf dem Weg dahin, greift diese Unfallversicherung. Daher ist ein Bike-Verein (egal ob DIMB oder XY) sinnvoll. Fahre ich aber auf pfälzer Trails und verunglücke, kann sich die Versicherung aus der Affaire ziehen weil das verboten ist. Schlimmstenfalls, wenn ein lizensierter Guide führt, (der nicht immer jeden schiefen Stein mit GPS-Koordinaten kennt um einen unbekannten Tourteilnehmer aufzuklären) wird dieser an erster Stelle als Verantwortungsträger ins Kreuzverhöhr gezogen.
Ehrlich gesagt, ich wünsche es keinem - weder Lizens-Guide noch Spaß-Guide - eines Tages in so einer Situation zu kommen. Wenn ein Dritter Anspruch erhebt, kannste die angesparte Altersvorsorge vergessen.

Daher versteh ich einige geschlossene Biker-Gruppen die keine öffentliche Touren anbieten sondern nur in kleiner Anzahl fahren.
Man darf nicht vergessen, die Leute verbringen ihre Freizeit zusammen um zu fahren, nicht zu stehen, nicht zu warten oder nicht zum Pflaster kleben...

Sofern eine Gruppeneinteilungsmöglichkeit funktioniert, diverse Levels, kleine Gruppen gefahren werden ist ein Tourenangebot eines Vereins durchaus sinnvoll für "orientierungsfaule" Biker (doofer Ausdruck, meine damit, solche die sich nicht gern mit Routenplanung befassen wollen).

2) regelmäßige Stammtische und Streckenlegalisierung
zum :bier::dope::aufreg::blah::streit: oder was?
Werden da Projekte diskutiert?

Legalize Trails? Warum sollte das Land noch mehr Strecken frei geben wenn bereits ein MTB-Park besteht?

Legalize Freeride? Nach Muster von HD-Freeride, ist das auch in der Pfalz möglich?

Was bauen wir wo? Wer gibt uns den Berg? Was kost das?
Wer ist zuständig?

Wie können wir Gesetze kippen? Was ist mit Naturschutz?

..also ich wär da hilflos...meine Meinung: man braucht viel Beziehungskram, Juristenwissen und Gesetzesauseinandersetzungskraft.
Kann eine Petition ein Landesgesetz ändern?
Respekt an alle die die Zeit und die Ideologie haben das anzugehen.

3)spezielle Aktionen, öffentliche Auftritte der IG-Pfalz

Flyerverteilen und Aufklärungsstände auf Messen, Marathons, Festivals, Kommunikation mit anderen Interesengruppen find ich gut:daumen: Bis die DIMB den Bekanntschaftsgrad einer BDR erlangt dauert noch sehr lange und ist mit einem rollenden PR-Apparat verbunden.
Ich wünsche der DIMB dabei langen Atem:daumen:

LG
Zena
 
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