Eigene Trails/Bauten rechtlich absichern

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Hi,

ich baue gerade ein paar Bauten fürs Mountainbiken auf meinem eigenen Grund.
Drop bauen
Dieser ist aber öffentlichen zugänglich und darf auch gerne von anderen genutzt werden.

Doch jetzt ist Deutschland leider Deutschland und im Zweifel ist immer jemand anderes für seine eigene Dummheit verantwortlich. Von daher stellt sich die Frage, wie kann ich mich rechtlich absichern, dass wenn einer auf meinen Bauten verunfallt, dass er nicht auf mich zukommt und Schadensersatz will? Reicht da ein Schild: "Benutzung auf eigene Gefahr"?

Oder was muss ich da alles machen?

Vielen Dank schon Mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benutzung auf eigene Gefahr, da braucht es kein Schild für.

Wenn so ein Bauwerk erkennbar genutzt werden darf, dann muss es grundsätzlich so gebaut sein, dass es zB nicht zusammenbricht oder man drauf ausrutschen kann oder man ganz wo anders hin fliegt wie gedacht.

Es gab Urteile zB zu Wanderweg Holzbrückchen, wo nur paar Bretter lagen, kein Geländer, und der Benutzer gestürzt war. Das war den vorwiegend älteren Spaziergängern nicht zuzumuten.
Also: solide bauen.

Im Trailpark Ilsenburg wurden die Bauwerke vom TÜV abgenommen.

Aber aus der Verantwortung kommst du nicht raus. Spätestens die Versicherung eines schwer Verunfallten wird dir das Leben zur Hölle machen.

Die Dimb weiss da sicher mehr dazu.
 
Sehr schwieriges Thema.
Helfen kann schon mal ein Zaun und ein Hinweis Privatgrundstück.

Es gibt hier ein Urteil wo der Eigentümer nicht für ein Unfall auf seinem Grundstück haften musste https://www.streifler.de/artikel/ha...ugtem-betreten-eines-privatgrundstuecks-_5103

Bei Hausgrundstücken gibt es aber gegensätzliche Urteile gerade bei Kindern

Du könntest vielleicht den Drop mit so einer rot weißen Kette absperren. Wenn die jemand abnimmt dann muss für ihn klar sein dass er auf eigene Gefahr drüber fährt. Denn so etwas gilt ja als Absicherung.
Ist zwar alles blöd und keiner kann sagen ob rechtssicher aber solche Kleinigkeiten können wenn mal was passiert ein hilfreiches Details sein.
 
Wende dich mal an die DIMB Fachberatung
https://www.dimb.de/kontakt/
Wie vorher schon geschrieben muss die Anlage verkehrssicher sein. Je nach Einstufung des Geländes und Dimension der Anlage können auch Genehmigungen notwendig sein. Und eine Deckung durch eine Haftpflichtversicherung wäre auch wichtig.
 
Im Trailpark Ilsenburg wurden die Bauwerke vom TÜV abgenommen.
Ja. Warum auch immer.
Helfen kann schon mal ein Zaun
ja, beißt sich aber damit:
Dieser ist aber öffentlichen zugänglich und darf auch gerne von anderen genutzt werden.

Helfen kann schon mal ... ein Hinweis Privatgrundstück.
Nein.
 
Ich sags mal so: Auch wenn du absicherst/ Schilder aufstellst- wenn sich jemand wehtut stehst du dann gegen die Versicherung (meist die Krankenversicherung) vor Gericht.

Ich würde das Risiko nicht eingehen.

Ggf gründest du einen Verein und unterfertigst einen Haftungsverzichtvertrag- aber das steht auch auf juristisch wackeligen Beinen.

Eine 100% richtige Antwort hier zu geben ist immer schwer, ohne den Drop etc gesehen zu haben.
 
Warum kann man solch eine recht einfache Frage, die eigentlich alle notwendigen Informationen für eine Beratung enthält nicht öffentlich beantworten?
Weil die Voraussetzungen sehr verschieden sein können. (Innen- oder Außenbereich, Schutzgebietstatus, vorhandene Versicherungen, Dimension der Anlage)
Und weil ich noch die Woche in Urlaub bin und nur Smartphone dabei habe.
Es gibt aber bereits ein paar Threads hier wo sich allgemeine Antworten finden lassen. Und hier haben wir auch was zusammengestellt
https://www.dimb.de/fachberatung/streckenbau/
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine 100% richtige Antwort hier zu geben ist immer schwer, ohne den Drop etc gesehen zu haben.
Hmm, mein Link ging irgendwie nicht.
Drop bauen
Liegt alles auf meinem Grundstück, der Weg führt um das Grundstück, es kann also keiner "ausversehen" darüber fahren.
Alles ist abrollbar.
Aus meiner eigenen Sicherheit werde ich die Stabilität regelmäßig prüfen.
Ein Schild, auch wenn es rechtlich keinen interessiert, kommt auch noch.

Schade, dass man in Deutschland nichts für sich machen kann, ohne mit einem Bein im Knast zu sein. Und da wundert man sich, dass es keine Eigeninitiative gibt 🙁.

Ich würde mich freuen, wenn die sehr konstruktive Diskussion hier trotzdem weiter geht 🙂
 
...
Ein Schild, auch wenn es rechtlich keinen interessiert, kommt auch noch.

Schade, dass man in Deutschland nichts für sich machen kann, ohne mit einem Bein im Knast zu sein. Und da wundert man sich, dass es keine Eigeninitiative gibt 🙁.
Ich füge mal dein Foto ein, macht es leichter verständlich:

img_20220527_205109-jpg.1487501


Ich würde da einfach klarstellen, dass das Privatgrund ist. Und eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abschließen.

Wer hatte neulich das Urteil mit dem Wildpinkler verlinkt, dem ein Strohballen auf den Kopf fiel?
Der war selbst schuld, weil auf Privatgelände muss der Besitzer nicht mit Leuten rechnen, die sich mutwillig in gefährliche Situationen begeben. Im Detail ging es da um den fehlenden Zaun, das war aber irrelevant.
 
Ich würde da diesen Hasendraht noch drauf montieren- Anwälte sind ziemlich fies und versuchen dann alles erdenkliche zu finden, dass du doch irgendwie fahrlässig gehandelt hast.

Ich würde ein Verbotsschild aufstellen- am besten noch sichtbar hinzu, dass der Fahrer enwilligt, dass er dann dort auf eigene Gefahr handelt.
 
Und weil ich noch die Woche in Urlaub bin und nur Smartphone
Ok, schönen Urlaub noch.
Ist halt schade, wenn dann hier von Anderen meinungsstark und kenntnisfrei rumvermutet wird, ohne das dem TE und vor allem dem Projekt geholfen wird.
Schade, dass man in Deutschland nichts für sich machen kann, ohne mit einem Bein im Knast zu sein.
Lass Dich nicht entmutigen.
Erstens stimmt das nämlich nicht und zweitens kamen die entscheidenden Hinweise schon:
  • Haftpflicht (Versicherung fragen)
  • Warnschild

Ich - aber nicht nur - warte übrigens auf ein Beispiel, wo der Betreiber einer Fahrradstrecke oder ein Grundbesitzer, auf dessem Grund ein Radfahrer verunfallt, tatsächlich im Knast gelandet wäre oder wenigstens eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hätte.
 
Schade, dass man in Deutschland nichts für sich machen kann, ohne mit einem Bein im Knast zu sein. Und da wundert man sich, dass es keine Eigeninitiative gibt 🙁.

Ich würde mich freuen, wenn die sehr konstruktive Diskussion hier trotzdem weiter geht 🙂
Erstens ist das nicht so und zweitens hat das mit einer jahrhundert alten deutschen Mentalität zu tun immer den Fehler für sein eigenes tun erstmal bei anderen zu suchen.
 
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Absturzsicherung schaffen !

ab welcher Höhe usw... die sein muss,
ist glaub in jedem Bundesland etwas anders.

Langholzstapel im Wald sind ja auch nicht alle eingezäunt .....
und den Hinweis des Nicht beklettern hab ich bis jetzt erst einmal an einem Landstrassenrand (handschriftlich) gesehen.
 
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Ich füge mal dein Foto ein, macht es leichter verständlich:

img_20220527_205109-jpg.1487501


Ich würde da einfach klarstellen, dass das Privatgrund ist. Und eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abschließen.

Wer hatte neulich das Urteil mit dem Wildpinkler verlinkt, dem ein Strohballen auf den Kopf fiel?
Der war selbst schuld, weil auf Privatgelände muss der Besitzer nicht mit Leuten rechnen, die sich mutwillig in gefährliche Situationen begeben. Im Detail ging es da um den fehlenden Zaun, das war aber irrelevant.
Also wenn die Dinger ein Problem darstellen, dann weiß ich es auch nicht.......
Auf jedem größeren Kinderspielplatz stehen gefährlichere Spielgeräte bei denen sich einem die
Nackenhaare aufstellen wenn man sich die anschaut.
Ich dachte es handelt sich um Meterhohe Drops und riesige Rampen.
 
Ganz allgemein: Die erste Frage, die's IMHO zu klären gibt ist die, ob es sich bei dem Grundstück rechtlich um "Wald" handelt. Blick in's (Online-)Kataster hilft.

Falls ja:

  • Forstbehörde muss hinzugezogen werden und ihr Einverständnis geben.
  • Zugangsbeschränkung für die Öffentlichkeit i.d.R. nicht möglich ("Waldbetretungsrecht").
  • "Waldtypische Gefahren" müssen von der Öffentlichkeit hingenommen werden.
  • "Walduntypische Gefahren" müssen nicht hingenommen werden. Und dazu gehören z.B. unsichere Bauten. Heißt z.B. auch, dass ich mich als Waldbesucher darauf verlassen können muss, dass eine Brücke (oder ähnliches) auch wirklich hält, wenn ich darauf gehe.

So in etwa die Rechtslage in NRW. Wird in BY im Grundsatz sehr ähnlich sein. Beschilderungen in der Art wie "Nutzung auf eigene Gefahr" sind m.W. nichtig, weil eben zuerst die oben genannten Regelungen greifen

Edit: Die Sache mit den "Waldtypischen" und "Walduntypischen Gefahren" sind die eigentlichen Hauptgründe, warum Städte und Gemeinden so unnachgiebig reagieren, wenn illegale Anlegen gefunden werden. Aus dem verlinkten Artikel:

'„Die Errichtung einer derartigen Strecke verstößt gegen die Vorschriften, weil sie die Bäume schädigt, der Stadtwald Landschaftsschutzgebiet ist [....], vor allem aber, weil die Anlage nicht den Bestimmungen zur Verkehrssicherheit entspricht“, teilte eine Stadtsprecherin mit.' (Hervorhebung von mir)

Passiert was, haftet die Stadt. Passiert in deinem Falle was, haftet im Zweifel u.a. die Forstbehörde, weil sie grob gesagt verantwortlich dafür ist, dass im Wald - auch im Privatwald! - das Gesetz eingehalten wird. Immer dran denken: Wald ist (in Deutschland) grundsätzlich öffentlicher Raum!
 
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Ganz allgemein: Die erste Frage, die's IMHO zu klären gibt ist die, ob es sich bei dem Grundstück rechtlich um "Wald" handelt. Blick in's (Online-)Kataster hilft.

Falls ja:

  • Forstbehörde muss hinzugezogen werden und ihr Einverständnis geben.
  • Zugangsbeschränkung für die Öffentlichkeit i.d.R. nicht möglich ("Waldbetretungsrecht").
  • "Waldtypische Gefahren" müssen von der Öffentlichkeit hingenommen werden.
  • "Walduntypische Gefahren" müssen nicht hingenommen werden. Und dazu gehören z.B. unsichere Bauten. Heißt z.B. auch, dass ich mich als Waldbesucher darauf verlassen können muss, dass eine Brücke (oder ähnliches) auch wirklich hält, wenn ich darauf gehe.

So in etwa die Rechtslage in NRW. Wird in BY im Grundsatz sehr ähnlich sein. Beschilderungen in der Art wie "Nutzung auf eigene Gefahr" sind m.W. nichtig, weil eben zuerst die oben genannten Regelungen greifen

Edit: Die Sache mit den "Waldtypischen" und "Walduntypischen Gefahren" sind die eigentlichen Hauptgründe, warum Städte und Gemeinden so unnachgiebig reagieren, wenn illegale Anlegen gefunden werden. Aus dem verlinkten Artikel:

'„Die Errichtung einer derartigen Strecke verstößt gegen die Vorschriften, weil sie die Bäume schädigt, der Stadtwald Landschaftsschutzgebiet ist [....], vor allem aber, weil die Anlage nicht den Bestimmungen zur Verkehrssicherheit entspricht“, teilte eine Stadtsprecherin mit.' (Hervorhebung von mir)

Passiert was, haftet die Stadt. Passiert in deinem Falle was, haftet im Zweifel u.a. die Forstbehörde, weil sie grob gesagt verantwortlich dafür ist, dass im Wald - auch im Privatwald! - das Gesetz eingehalten wird. Immer dran denken: Wald ist (in Deutschland) grundsätzlich öffentlicher Raum!
Dazu gibt es von der Dimb eine Info.

Hier eine Info https://www.ecovis.com/agrar/2021/0...tümer zwar,Waldes geschieht auf eigene Gefahr.
Man muss nicht immer haften. Das wird gerne benutzt um so etwas abzureissen.
Ein Stapel Holz gilt z.b. als Waldtypische Gefahr, wenn sich ein solches Bauwerk kaum davon unterrscheidet ist es auch eine waldtypische Gefahr. Siehe Urteil.
 
Also, in dem Urteil ging's um ein Drahtgeflecht, das unter Laub verborgen war. Nicht um ein "Bauwerk". Nichtsdestotrotz ist der Link hilfreich! Andererseits möchte man's ja nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Das kann ja, bei vielleicht geringfügig anderer Sachlage, auch ganz anders ausgehen.

Grundsätzlich liegt das aber in der Linie, wie ich sie bei der Planung des Projekts kennengelernt habe, an dem ich beteiligt bin: Ein Trail ist ggf. "einfach" so auszuführen, dass keine walduntypischen Gefahren entstehen. Roller, Drops, kleine Kicker, Berme, etc. als Erdbauten stellen i.d.R kein Problem dar, weil sie ähnlich auf Hohlwegen, Gebirgspfaden und alten Wirtschaftswegen auch so vorzufinden sind.

Die Probleme fangen da richtig an, wo irgendwas entfernt nach North-Shore o.ä. aussieht. Die sind halt in unseren Wäldern nicht typisch.

Man muss vielleicht soviele von den Dingern in die Landschaft zimmern, bis sie es irgendwann sind ;)
 
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Doch jetzt ist Deutschland leider Deutschland und im Zweifel ist immer jemand anderes für seine eigene Dummheit verantwortlich.
Diese Grundannahme ist schon falsch. Vor daher ist es schwierig auf dieser Basis weiter zu diskutieren.
Die Gerichte in Deutschland kennen den Begriff Eigenverantwortung durchaus.

Nur ganz kurz zur Haftungsfrage:
Wenn die Haftung für gebaute Strecken ein wichtiges Thema wäre, wären sämtliche Bikeparks in Deutschland bereits wegen der Versicherungsprämien pleite. Die Haftungsfrage kann man natürlich immer anführen... das zieht immer... wie man sieht.

Selbst wenn man von rechtlichen Dingen überhaupt keine Ahnung hat, so liest man doch ab und an, dass es einen auf diversen Strecken so zerlegt, dass es eine Nachricht wert ist. Eine viel größere Nachricht würde sich aber verbreiten - und dafür würden die Eigentümerverbände schon sorgen, wenn der Grundstückseigentümer dafür tatsächlich haften müsste.

Ansonsten verweise ich mal auf diesen Beitrag
https://www.mtb-news.de/forum/t/trailbau-auf-privatgrundstueck-im-wald-legal.830819/#post-14310494
und kann den direkten Kontakt zur Fachberatung der DIMB nur wärmstens ans Herz legen.
 
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So ganz einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Und ich schicke mal voraus, dass ich kein Jurist bin, ich aber vermute, dass ein Jurist auch keine eindeutigere Antwort geben kann. Denn wie in den vielen Leitfäden zur VSP aufgeführt, ist die VSP kein eigenes Gesetz, sondern etwas, was sich durch die Rechtsprechung entwickelt und daher immer der Einzelfall betrachtet werden muss.
https://www.dimb.de/fachberatung/streckenbau/#Haftung_Sicherheit
Die Bauwerke sind atypische Gefahren, für die der Grundeigentümer grundsätzlich haftet. Ein Nutzer muss sich aber vorhalten lassen, dass er die Bauwerke freiwillig genutzt hat, was den Großteil der Verantwortung auf den Nutzer überträgt. Eine Haftung kommt daher nur für solche Schäden in Betracht, die ein gewissenhafter Nutzer nicht erkennen konnte. Das setzt auch meines Erachtens voraus, dass ein Nutzer die Anlage entsprechend vorsichtig nutzt und ggf. vorher in Augenschein nimmt, ob Gefahren drohen. Da die Bauwerke zudem abseits des Hauptweges liegen, kann man hier davon ausgehen, dass ein Nutzer nicht blind darauf vertrauen darf, dass die Bauwerke in Ordnung sind. Vergleichbar wäre meines Erachtens dieser Fall einer morschen Brücke abseits eines Weges.
https://openjur.de/u/363197.html
Die Bauwerke und die damit verbundenen Risiken sind gut erkennbar. Die Hindernisse sind am Ende abrollbar, was in meinen Augen ein wichtiges Kriterium ist, weil damit keine "unvorhersehbare" Schwierigkeit auftaucht. Etwas unglücklich finde ich den Northshore entlang des Grabens. Die Fallhöhe ist hier unnötig hoch, aber auch das ist erkennbar.

Eine unvorhersehbare Gefahr wäre z.B. wenn die Konstruktion unvermittelt zusammenbricht oder Nägel heraus stehen. Zu beachten wäre auch, dass man gegenüber Kindern eine höhere Sorgfaltspflicht hat, weil diese die Risiken noch nicht gut abschätzen können. Ist einem z.B. bekannt, dass Kinder die Anlage nutzen und es zu riskanten Situationen kommt, dann wäre man evtl. aufgerufen Abhilfe zu schaffen. z.B. die Anlage zu sperren und nur unter Aufsicht frei zu geben.

Die Bauwerke sind sicherlich nicht DIN gerecht gebaut, aber so lange dies nicht unfallursächlich ist, sollte das keine große Rolle spielen. Im Tiroler Trailbauhandbuch wird z.B. erläutert, wie Holzkonstruktionen (in Österreich) gebaut werden sollten. Da Holzkonstruktionen immer ein Wartungsrisiko in sich tragen, raten wir grundsätzlich, möglichst nur mit Erde zu bauen und auf Konstruktionen zu verzichten.
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/t...ountainbike_und_Singletrail/Trailhandbuch.pdf
Spätestens dann, wenn es einen schweren Unfall gibt, werden aber Fragen auftauchen. Denn die gegnerischen Kranken- und Unfallversicherungen werden immer versuchen herauszufinden, ob nicht ein Dritter für Schäden aufkommen muss.

Deshalb sollte man bei der eignen Grundeigentümerhaftpflicht nachfragen, ob die Bauwerke mit abgedeckt sind. Sonst könnte es passieren, dass die Grundeigentümerhaftpflicht im Nachhinein argumentiert, dass nur Anlagen zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Verkehrsanlagen abgedeckt sind, aber keine Sportanlagen. Deshalb besser die Deckung im Vorfeld bestätigen lassen. Die eigene Haftpflichtversicherung wird dann den Schriftverkehr erledigen und Ansprüche abwehren oder regulieren.

Bzgl. einer notwendigen Genehmigung wird es auch unterschiedliche Meinungen geben, wie die Anlagen einzustufen sind. Eine baurechtliche Genehmigung dürfte nicht notwendig sein, da solche kleinen Bauwerke in allen Bundesländern unter die genehmigungsfreien Vorhaben nach der Landesbauordung fallen dürften. Es kann aber sein, dass es eine naturschutzrechtliche oder forstrechtliche Genehmigung bedarf, insbesondere wenn es sich um ein Schutzgebiet handelt. Es gibt durchaus Fälle, wo selbst kleine BMX Strecken rückgebaut werden mussten.
https://www.lkz.de/lokales/landkrei...tete-bmx-bahn-in-hessigheim-_arid,670394.html
 
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Wer mir Langlaufskiern in eine gekennzeichnete schwarze Abfahrtspiste rein fährt ist nach der geläufigen Rechtsprechung selber Schuld.
Wer dies im Wald mit einer gekennzeichneten MTB-Piste tut: dito.
Wir haben mehrere Downhills mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden - auch schwarz mit fetten Gaps - mit Genehmigung aller zuständigen Behörden in Betrieb.
Absicherung sind unübersehbare Kennzeichnungen und entsprechende Warnungen.
 
Es gibt durchaus Fälle, wo selbst kleine BMX Strecken rückgebaut werden mussten.
https://www.lkz.de/lokales/landkrei...tete-bmx-bahn-in-hessigheim-_arid,670394.html
Das ist nicht ganz das Ende der Geschichte, mittlerweile hat man sich auf eine vorläufige 2-jährige Übergangsfrist geeinigt, nach der erst ein Rückbau zu erfolgen hätte. Für mich verbunden mit der Hoffnung, dass bis dahin buchstäblich Gras über die Sache wächst.
Erschreckend finde ich neben der unsäglichen Anzeige (was fürn Kinderhasser war denn da am Werk!?!) das Verhalten der Behörde. Wo kommen wir da hin? Werden demnächst Bauten im Sandkasten genehmigungspflichtig? Ist das Versammeln von mehr als drei Kindern versammlungsrechtlich anzzeige- und versicherungspflichtig? Kann eine Behörde einfach so Umbauarbeiten auf Privatgrund anordnen? Ich mein, ist ja nicht so als hätten die da nen Safaripark angelegt. Da gehen ein paar Radspuren über Erdhügel. Das tät mich ernsthaft interessieren, ab wann da was als „Eingriff“ in den Landschaftsschutz gelten soll. Zumal eine hügelige Wiese der Landschaft und seiner Bewohner (Tiere, Insekten) mit Sicherheit dienlicher ist als eine genehmigungsfreie plattgewalzte Monokulturgrassteppe.
 
...Das tät mich ernsthaft interessieren, ab wann da was als „Eingriff“ in den Landschaftsschutz gelten soll. ...
Es kann schon eine ordentliche Geldbuße nach sich ziehen, wenn du im LSG nur einen Eimer voll Erde ausgräbst. Ob das der eigene Garten ist, egal.

Manche LSG haben recht scharfe Verordnungen, das sollte man nicht unterschätzen - vielen wird das erst bewusst, wenn sie wie ich ihr Auto an einer Straße im Grünen geparkt hatten und sich über das teure Ticket wundern, wo doch kilometerweit nirgends ein Haltverbot war. Es reicht das gelbe LSG Schild, irgendwo dort wo es anfängt.
 
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