Eigene Trails/Bauten rechtlich absichern

Es kann schon eine ordentliche Geldbuße nach sich ziehen, wenn du im LSG nur einen Eimer voll Erde ausgräbst. Ob das der eigene Garten ist, egal.

Manche LSG haben recht scharfe Verordnungen, das sollte man nicht unterschätzen - vielen wird das erst bewusst, wenn sie wie ich ihr Auto an einer Straße im Grünen geparkt hatten und sich über das teure Ticket wundern, wo doch kilometerweit nirgends ein Haltverbot war. Es reicht das gelbe LSG Schild, irgendwo dort wo es anfängt.
Hier haben aber Kinder "einen Eimer Erde ausgegraben", und ich glaube nicht, daß die "Bußfähig" sind, noch, daß da die Aufsichtspflicht so weit gehen würde, daß Eltern dazu verpflichtet wären, derart schröckliche Veränderungen des Landschaftsbildes unterbinden zu müssen. Bzw. umgekehrt, müsste die LSG Verordnung ja hergeben, welche Art Landschaft denn dann wiederherzustellen sei. So a la Maximale Unebenheiten von <60cm. Ansonsten würde ich mich da echt dumm stellen und sagen, hab ich entfernt und jetzt ist wieder alles naturbelassen. Dann wäre ein eventueller Kläger erst einmal in der Pflicht, nachzuweisen, wer denn wann welche Veränderungen (und bitte nur die satzungswidrigen) vorgenommen hat, bzw. wie denn der Zustand davor gewesen sei, der da wiederherzustellen wäre. D.h. eine klagende Behörde müsste dazu Fotos von einem Vorherzustand haben. Und selbst dann wäre die Frage, ob man eine Klage nicht wegen offensichtlicher Nichtigkeit niederschlagen könnte.
All das erfordert dann aber einen langen Atem, viele gute Nerven und Kosten entstehen ja dann auch noch, Und ganz am Ende ist man dann in Gottes Hand, so wie auf See. Ich kann die Eltern da ganz gut verstehen, wenn die da nicht konfrontativ sind, sondern versucht haben, im Austausch nach Lösungen zu suchen. Jedenfalls haben die Kinder erstmal 2 Jahre Spaß, danach müssen sie dann halt auf ne andere Wiese ausweichen. Hanebüchen ist das trotzdem.
Andersrum muss ich auch einräumen, daß ich nicht weiß, um welche Art Schutzgut es im konkreten Fall geht. Mir fällt es aber schwer, ein Schutzgut zu finden, das eine Wiese zulässt, aber eine Wiese mit 60cm Hügeln drin nicht. Hier gehts ja nicht um Northshore Installationen oder künstliche Vulkankrater. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Behördenhandelns gilt auch hier, und das müsste dann schon ein verdammt hohes Schutzgut sein, oder eine erhebliche Beeinträchtigung erfahren, um solch geringfügige Änderungen nicht ertragen zu können.
 
Nachdem was ich gehört habe, sind viele LSG speziell in BW deswegen ausgewiesen worden, weil es zu einem NSG aus irgend welchen Gründen nicht gereicht hat. Meist wollte man wohl damit den Widerstand der Land- und Forstwirtschaft umgehen, denn im LSG sind die Auflagen für diese gering.
Entsprechend scharf sind dann die Schutzgebietsverodnungen für die anderen Nutzer formuliert, denn die Verordnung war ja mal für ein NSG gedacht.
 
ist hier in Niedersachsen aber auch so.

auf einmal müssen Bäume auf Weideland gepflanzt werden, wo im letzten Genarationenwissen nie Bäume auf Weideland gestanden haben.

Gewässerschutz ist ähnlich fragwürdig.
Im Nachbarbundesland darfs noch mitm Kanu fahren, ab Landesgrenze gehts dann zufuss flussabwerts.

manchmal kommts mir in D. so vor,
als das Kinderüberfahren nicht so verwerflich ist wie Baumfällen.

:ka:
 
ist hier in Niedersachsen aber auch so.

auf einmal müssen Bäume auf Weideland gepflanzt werden, wo im letzten Genarationenwissen nie Bäume auf Weideland gestanden haben.


:ka:
Wenn es Obstbäume sind und die Wiese gepflegt wird damit es eine Fettwiese mit Kräutern wird ist da nichts gegen einzuwenden. Das ist übrigens die ursprüngliche Weideform. Nur für die Bauern ist es halt unpraktisch die Maat muss früher als gewöhnlich eingefahren werden (Mitte Mai), es darf nicht gedüngt werden, es gibt eine Begrenzung der Weidetiere und es ist richtig aufwändig um die Bäume herumzufahren.

Wenn das nicht ordentlich betreut wird und mit Verstand angelegt wird bekommen Bauern nur Hass.

Ich habe schon eine Wiese gesehen da meinte die untere Naturschutzbehörde man müsste Bäume im Dreierverbund setzten. Wie zum Teufel soll der Bauer da mähen und das Heu wenden. Das ginge nur mit der Hand. Es herrscht halt viel Ahnungslosigkeit in diesen Behörden.
 
also bei uns hier fressen Ziegen alles,
alles, alles ..... aber so wirklich alles.
die knabbern selbst die harte KaukasusBrombeere weg, wenns nix läggeres gibt.

aber, bäääää son Bock der miiieft 🤢

aber es stimmt, unsrem Nachbars Schafe killen auch alles, ich glaub die töten sogar für Äpfel, ganz fiese Gesellen in der Hinsicht auch untereinander,
die könnt man als Trailwache abstellen.
kein Apfel, keine Abfahrt 😎
 
Hier haben aber Kinder "einen Eimer Erde ausgegraben", und ich glaube nicht, daß die "Bußfähig" sind, noch, daß da die Aufsichtspflicht so weit gehen würde, daß Eltern dazu verpflichtet wären, derart schröckliche Veränderungen des Landschaftsbildes unterbinden zu müssen.
Das hier ist die Schutzgebietsverordnung.
http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_13/vo/1/81180000066.htmIch vermute man bezieht sich auf:

§5.2 Der Erlaubnis bedürfen insbesondere folgende Handlungen:
6. Anlage oder Veränderung von Straßen, Wegen, Plätzen oder anderen Verkehrswegen;
7. Anlage oder Veränderung von Stätten für Sport und Spiel, einschließlich Motorsportanlagen;


Es wäre aber meines Erachtens möglich gewesen diese Erlaubnis nach Punkt §5.3 zu erteilen, weil die genannten Verbote in §4 ja kaum tangiert werden.
Aber da die Gemeinde sich ja schon eingeschaltet hatte, denke ich, dass man dieses Möglichkeit besprochen hatte. Möglicherweise wurde die jetzt gewährte Befristung deshalb erteilt, um das Verbot in "§4.2 2. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geändert," zu umgehen. Mir ist aber auch nicht mehr bekannt als das was in den Zeitungsartikel steht.
 
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