Eigentumsrecht

justfake

Bergfahrradfahrer
Registriert
21. April 2007
Reaktionspunkte
0
Ort
AC/Marl
Hallo Leute,

ich habe mal eine kleine Rechtsfrage.
ich habe mir bei einem namhaften onlinehändler eine bikehose bestellt und diese per nachname geordert. Dann kam das paket OHNE NACHNAME an. also musste ich auch nichts zahlen. auf der beiliegenden rechnung steht ganz klar "Zahlung: per nachname".
dann bekam ich ein schlechtes gewissen, nachdem ich eine woche nichts gehört hatte, rief bei dem besagten laden an und machte sie darauf aufmerksam, dass keine geldforderung zu mir kam. daraufhin wurde der preis um 6% gesenkt und ich hörte die aussage: "wir schicken eine neue rechnung und dann überweisen sie uns bitte den betrag" die waren schon sehr froh, dass ich mich gemeldet hatte!

die erste rechnung kam am 24.10.

nun meine frage: wie lange können die die rechnung noch schicken und geld von mir fordern? denn nochmal anrufen tue ich da nicht! einmal habe ich auf deren dummheit hingewiesen, das sollte reichen.

verfällt das recht auf die bezahlung irgendwann oder wie läuft sowas?

würde mich über ernsthafte anworten freuen, die nicht auf moralisch machen, dass ich nochmal anrufen soll o.ä. ;)

wirklich fundierte aussagen über die rechtslage bitte :)

gruß
justfake
 
Hallo Leute,

ich habe mal eine kleine Rechtsfrage.
ich habe mir bei einem namhaften onlinehändler eine bikehose bestellt und diese per nachname geordert. Dann kam das paket OHNE NACHNAME an. also musste ich auch nichts zahlen. auf der beiliegenden rechnung steht ganz klar "Zahlung: per nachname".

Cool,
ich dachte das gäbe es nur in der Werbung,
"Bezahlen Sie mit Ihrem guten Namen" :cool:

Erstaunlich auch, dass dich die Sendung erreicht hat, bei mir steht z.B. nur der Nachname am Breifkasten.
Ach, äääh, mir dämmerts gerade, du hast per Nachnahme bestellt...

dann bekam ich ein schlechtes gewissen, nachdem ich eine woche nichts gehört hatte, rief bei dem besagten laden an und machte sie darauf aufmerksam, dass keine geldforderung zu mir kam. daraufhin wurde der preis um 6% gesenkt und ich hörte die aussage: "wir schicken eine neue rechnung und dann überweisen sie uns bitte den betrag" die waren schon sehr froh, dass ich mich gemeldet hatte!

Schön.

die erste rechnung kam am 24.10.

nun meine frage: wie lange können die die rechnung noch schicken und geld von mir fordern? denn nochmal anrufen tue ich da nicht! einmal habe ich auf deren dummheit hingewiesen, das sollte reichen.

Tut es aber nicht.

verfällt das recht auf die bezahlung irgendwann oder wie läuft sowas?

würde mich über ernsthafte anworten freuen, die nicht auf moralisch machen, dass ich nochmal anrufen soll o.ä. ;)

Pech.

Mal im Ernst, möchtest du so behandelt werden?

Eben. Du hast ja wohl eine Hose bekommen, an der nichts auszusetzen ist. Was ist es dir wert, die zu erschleichen? Wie fühlt es sich an mit einer Hose unterwegs zu sein, die du bis jetzt nicht rechtmäßig erworben hast?

Ich hatte das auch schon, mit einem nicht so namhaften Versandhändler. Mit dem hätte ich ein paar mal telefoniert, prima Beratung, sehr nett. Da verkaufe ich doch nicht meine Seele für ein paar Euronen!

Zum rechtlichen (ohne Anspruch auf absolute Richtigkeit oder Vollständigkeit):
Geldschulden sind Bringschulden, also bist ohnehin du in der Pflicht für die Bezahlung zu sorgen, auch wenn du noch auf eine Rechnung wartest.

Da du ja die ursprüngliche Rechnung hast, auf der mit Sicherheit eine Bankberbindung abgedruckt ist, sollte es dir nicht schwerfallen einfach zu bezahlen.
Schreiben kannst du ja anscheinend, also schreibst du einen aussagekräftigen Verwendungszweck dazu, dann hast du im Kontoauszug einen ausreichenden Beleg.

Grundsätzlich gibt es auch eine Verjährungsfrist für Forderungen aus Handelsgeschäften, die weiß ich nicht auswendig, nach deren Ablauf die Forderung verfällt. Das sind schon einige Jahre.
Aber, ums nochmal zu wiederholen, überleg dir sehr genau ob du es darauf anlegen willst, denn du weißt es besser und müßtest dann damit leben, ein unehrlicher Mensch zu sein.

Noch Fragen?

FM
 
Hallo Leute,

"wir schicken eine neue rechnung und dann überweisen sie uns bitte den betrag" die waren schon sehr froh, dass ich mich gemeldet hatte!

die erste rechnung kam am 24.10.

nun meine frage: wie lange können die die rechnung noch schicken und geld von mir fordern? denn nochmal anrufen tue ich da nicht! einmal habe ich auf deren dummheit hingewiesen, das sollte reichen.

Du hast doch eine rechnung bekommen? Reicht das net? Dann kannste doch zahlen? Das nächste wären Mahnungen von dem Online Händler. Wenn Du ne rechnung bekommen hast kannste doch zahlen und Gut ist?
 
...da hast du Recht. Wer sich so dumm im Markt bewegt, hat das Recht auf Geld verwirkt.
Schließlich hat er ja, indem er dir die Ware so zusandte, eindeutig zu verstehen gegeben, daß er das Geld nicht will...und dann kann er ja nicht nachher noch ankommen. Nee, so nicht!
 
danke für die wirklcih fundierten aussagen! genau sowas habe ich erwartet... man man man...


es geht nicht darum, dass ich nicht bezahlen will, sondern darum, wie sowas rechtlich aussieht. reines interesse.

@geisterfahrer
da viele online bestellen, ist die wahrscheinlichkeit hoch, dass einer sowas erlebt hat und es vllt. weiß. wenn du es nicht weiß, brauchst du auch nicht antworten. so funktioniert ein forum in der regel.


@whiteeagle
NEIN, ich habe keine rechnung bekommen. mir wurden 6% des kaufpreises erstattet, weil ich nicht per nachname zahlen konnte und somit weitere umstände hatte. für diesen neuen preis habe ich KEINE rechnung bekommen.
und nach einer telefonsichen absprache einfach mal geld überweisen, tue ich nicht.


und regt euch ma nicht so auf, wenn ich einfach wissen will, wie das rechtlich aussieht.
 
denn nochmal anrufen tue ich da nicht! einmal habe ich auf deren dummheit hingewiesen, das sollte reichen.

der satz diskreditiert dich vollkommen. Pack die Diva wieder ein und ruf da nochmal an. Oh nein, verdammt, ich bin Kunde ich bin König, der soll froh sein, dass ich EINMAL angerufen habe. Da wünscht man dir schon bald die erste Mahnung.

Du hast die Hose. Dh der Händler hat seinen Teil des Vertrages erfüllt. Dein Teil des Kaufvertrages, Geld rüberwachsen zu lassen, fehlt. Könnte man das schon versuchten Betrug nennen?

es geht nicht darum, dass ich nicht bezahlen will, sondern darum, wie sowas rechtlich aussieht. reines interesse.

reines interesse? Wenn jetzt jmd plausibel dargelegt hätte, dass du nicht mehr zahlen müßtest, hätte sich das "Interesse" wohl in diebische Schadenfreude gewandelt und du hättest dem Händler keinen Cent überwiesen. Wo sollte das Interesse sonst liegen? Du solltest vielmehr ein Interesse daran haben, die Transaktion sauber und zu beiderseitiger Zufriedenheit abzuschließen.
 
lol
das ist doch kein betrug, wenn ich keine rechnung erhalte :D

sobald ich eine rechnung habe, überweise ich auch! keine frage!

aber danke nochmal für die nächste fundierte antwort. und danke für das überlesen dieses satzes:


würde mich über ernsthafte anworten freuen, die nicht auf moralisch machen, dass ich nochmal anrufen soll o.ä.

mich interessiert einfach die rechtliche lage. nicht mehr, nicht weniger.
aber ich merke schon, dass ihr das anscheinend nicht versteht, was ich will/meine, oder aber es einfach nicht verstehen wollt.


macht einfach keinen sinn :D unglaublich :D
 
Ach, äääh, mir dämmerts gerade, du meinst Briefkasten... ;)

Mist, hab mich doch glatt verschrieben! Ich meinte natürlich den Breikasten, der bei mir draußen am Haus hängt... :D

@justfake:
Aufregung hält sich in Grenzen, wenn du in einem öffentlichen Forum fragst solltest du realistischerweise damit rechnen, dass auch Antworten kommen die dir nicht passen. Das ist doch das schöne an offenen Diskussionen. Hier gibts nette Menschen die dir sagen, wie du einen Fehler vermeiden kannst.

Des weiteren:
Früher galt mal das gesprochene Wort als verbindlich. Dann war nur noch schriftliches bindend (scheinbar!). Und dann? Schriftlich gilt nur, wenns beglaubigt ist? Und dann?

Freu dich doch des Lebens!
Du hast einen gültigen Kaufvertrag (das ist rechtlich, gelle), der nicht von einer Rechnung abhängt. Du hast die Hose die du wolltest, hast sie statt per Nachnahme billiger auf Rechnung bekommen. Wo ist dein Problem, einfach deinen Teil des Handels (zu dem du dich durch Abschlusss des Kaufvertrags selber verpflichtet hast, auch rechtlich) auszuführen?

FM
 
lol
das ist doch kein betrug, wenn ich keine rechnung erhalte :D

sobald ich eine rechnung habe, überweise ich auch! keine frage!

du hast Ware erhalten, ohne zu zahlen (rechtlich bindender Kaufvertrag) . Du bist in der Bringschuld. Also unterstelle ich mal betrügerische Absicht.

aber danke nochmal für die nächste fundierte antwort. und danke für das überlesen dieses satzes:

würde mich über ernsthafte anworten freuen, die nicht auf moralisch machen, dass ich nochmal anrufen soll o.ä.

mich interessiert einfach die rechtliche lage. nicht mehr, nicht weniger.
aber ich merke schon, dass ihr das anscheinend nicht versteht, was ich will/meine, oder aber es einfach nicht verstehen wollt.

jeder der Antwortenden hat diesen Teil sicher gelesen. Deine restlichen Postings erwecken jedoch den Eindruck, dass du einer jener Kunden bist, die, sobald sie ihre eigenen Rechte verletzt sehen, Zeter und Mordio schreien, vice versa den Gegenüber ganz gelassen über die Klinge hüpfen lassen.
 
Habe da auch mal 'ne Frage: In einem Paket lag mal etwas drinnen, was ich nicht bestellte (Tüte mit ca. 30 Zughüllenenden). Die anderen Artikel wurden geliefert und die hatte ich auch schon vorab bezahlt. Macht man sich strafbar, wenn man das nicht meldet?
 
ein volk der kläger und richter ^^ ich würd einfach anrufen und gut is. das is ware, die du nicht bestellt hast und für die du nicht bezahlt hast. oder muß alles strafbar sein, damit man es nicht macht?
 
naja, meine zahlungmoral sollte mein anruf bei der firma schon zeigen. wer mir daraufhin einen erzählen will, ich hätte betrügerische ansichten.... naja, muss man nicht verstehen ;)
 
tja. du willst es nicht verstehen, oder? du machst deine Zahlung vom Erhalt einer Rechnung abhängig? Durch den Kaufvertrag bist du zur Zahlung verpflichtet. Wenn du zahlen wolltest, würdest du nochmal anrufen und fertig. Ich wart schon auf den nächsten Thread von dir, in dem du dich dann über die erhaltene Mahnung aufregst.
 
Hast du mittlerweile ne Rechnung von denen bekommen? Wenn ja dann musst du die natürlich bezahlen. Ansonsten würde ich abwarten ob noch was kommt, ich denke sich einmal da zu melden reicht ja wohl. Die wollen schließlich von dir Geld haben also musst du es ihnen ja nicht hinterhertragen.
Und vor einer Mahnung muss ja wohl auch erst eine Rechnung kommen, oder zumindest mal konkrete Anweisungen wie du bezahlen sollst.
 
lol betrug, wenn auch auf nachfrage keine / eine falsche rechnung kommt, ihr seid köstlich.

die frist, die er hat, um die rechnung zu stellen, ist imho lang, jedenfalls länger als ein monat. aber deiner aussage nach ist er zu verplant, um das jemals zu tun.

lass es auf sich beruhen, dummheit MUSS bestraft werden.
 
du bestellst also in nem shop, überweist per vorkasse und der shop bequemt sich irgendwann mal, die ware zu liefern? statusmeldungen über wareneingang etc. interessieren dich auch nicht?

Natürlich interessiert mich das und ich will natürlich auch die Ware erhalten. Wenn da mal was schiefläuft hake ich(als derjenige der noch eine Forderung offen hat) nach und trete denen in den Arsch damit das Zeug beikommt.
 
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
 
@derrick
danke! endlich mal einer der mich versteht und weiß wie ich das meine :D
nein, habe bis heute keine rechnung bekommen (trotz meiner nachfrage nach der rechnung!)

@praetor
danke! das ist mal eine aussage :)
auf sowas habe ich gewartet!

damit ist das dann wohl geklärt :)
 
Dein erstes Posting klang stark nach: "Keinen Bock, die Waren zu bezahlen, aber unsicher, ob ich dann keinen Ärger bekomme. Darum hätte ich gerne eine Rechtsauskunft, für die ich aber auch nicht bereit bin zu zahlen."


Um Dein Interesse zu befriedigen (Das ist keine Rechtsberatung, ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der Ausführungen. Nur eine vorläufige Einschätzung von einem Ahnungslosen)

Du hast nach dem Eigentum gefragt:

Vorausgesetzt, der Shop hat die üblichen AGB, so gibt es darin eine Klausel, die sinngemäß besagt, daß der Eigentumsübergang von der vollständigen Kaufpreiszahlung abhängt.
Allein aus der Zusendung der Ware, ohne eine korrekte Rechnung mitzusenden, kann man keinen gegenteiligen Erklärungswillen Deines Vertragspartners schließen.

Ergo: Der Shop ist noch Eigentümer der Hose und kann zumindest nach § 985 BGB seine Ware zurückverlangen, sobald er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, weil Du nicht zahlst. (§§ 349, 449, 323 BGB)

Momentan hast Du zwar kein Eigentum an der Hose, bist aber zum Besitz berechtigt.

Für diesen Herausgabeanspruch gilt übrigens nach § 197 I Nr. 1 BGB die dreißigjährige Verjährungsfrist.
Allerdings unterliegt das Rücktrittsrecht, von dessen Ausübung eine Einrede gegen den Vindikationsanspruch Deines Vertragspartners nach § 218 BGB abhängt, der regelmäßigen Verjährungsfrist: Also 3 Jahre.


Davon zu trennen die schuldrechtliche Seite:

Ihr habt vereinbart, daß Du bei Erhalt der Ware diese bezahlen sollst. Zu dieser Zahlung bist Du weiterhin verpflichtet.
Die Rechnung spielt nur insofern eine Rolle, als Du noch nicht nach § 286 III BGB in Verzug kommst und Verzugszinsen zahlen mußt, solange Du keine Rechnung erhältst.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, nach anderen Vorschriften in Verzug zu geraten. Keine Ahnung, was ihr vereinbart habt.

Gesetzlich bist Du wohl - auch nicht nach Treu und Glauben - nicht gehalten, denen noch einmal mitzuteilen, daß sie Dir - wenn ich das richtig verstanden habe - eine zu niedrige Rechnung geschickt haben.

Empfehlen kann man allerdings nur dringend, daß Du trotzdem zahlst. Kontodaten und genauer Rechnungsbetrag sind Dir ja wohl bekannt, oder?

Alles andere wäre zumindest eine Ar&§%$mentalität.

Und ich bin immer noch der Ansicht, das hat in einem Fahrradforum nichts zu suchen.
 
@derrick
danke! endlich mal einer der mich versteht und weiß wie ich das meine :D
nein, habe bis heute keine rechnung bekommen (trotz meiner nachfrage nach der rechnung!)

@praetor
danke! das ist mal eine aussage :)
auf sowas habe ich gewartet!

damit ist das dann wohl geklärt :)

du hast doch geschrieben, dass du am 24.10 eine rechnung bekommen hast.
steht doch irgendwo bestimmt ne kontonummer von dem verein, oder bist du zu doof 6% abzuziehen?
 
blablabla
blablabla
.
.
.


Allerdings unterliegt das Rücktrittsrecht, von dessen Ausübung eine Einrede gegen den Vindikationsanspruch Deines Vertragspartners nach § 218 BGB abhängt, der regelmäßigen Verjährungsfrist: Also 3 Jahre.

blablabla
blablabla

Er wollte nur wissen wann die Sache verjährt, und kein Gutachten.
 
Zurück
Oben Unten