Das Problem ist, (weis ich aus eigenener Erfahrung) die Beweispflicht, wenn der Versender jetzt sagt, vorher war alles i.O. dann liegt die Beweispflicht bei Dir.
Wenn du bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland gekauft hast,
bist du erst nach der Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) in der Beweispflicht.
Davor hat der Verkäufer zu beweisen das der Mangel nicht schon vor Auslieferung vorlag.
-> §476 BGB