Erstattung der MwSt

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Hallo

hab ne Frage zum Ablauf bei der Erstattung der MwSt. Wie funktioniert das:

ich kaufe etwas in Deutschland, zahle den vollen Betrag, gehe zum Zoll und sage: hier, möchte das gerne ausführen. Die geben mir dann nen Wisch mit dem ich dann wieder zum Händler in D gehe und der mir den Betrag zurückerstattet.

oder

kann ich direkt zum Zoll gehen und denen sagen, dass ich was kaufen und dann ausführen möchte und die geben mir dann gleich ein Papier mit. Zum Händler, da bezahle ich ohne MwSt und dann wieder zum Zoll?

und wie ist das mit der Einfuhr in die Schweiz, wo, wie und wann muß ich die Umsatzsteuer in CH bezahlen.

Geht vorläufig um ein Produkt für ca 250€

Danke
Andi
 
und wie ist das mit der Einfuhr in die Schweiz, wo, wie und wann muß ich die Umsatzsteuer in CH bezahlen.

Wie: Mit Geld ;)
Wo: Am Zoll
Wann: Bei der überschreitung.

Ist ein bisschen umständlich das ganze nicht?
 
domsch schrieb:
Wie: Mit Geld ;)
Wo: Am Zoll
Wann: Bei der überschreitung.

Ist ein bisschen umständlich das ganze nicht?

Ei Ei, ein kleiner Scherzkeks, sag lieber was sinnvolles zur ersten Frage, außerdem könnte es ja sein, dass man eine Rechnung bekommt, die man erst später bezahlen muß, oder nicht?


Ne nichtssagende Antwort hab ich auch schon vom Deutschen Zoll erhalten :confused: :



Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind hier umsatzsteuerfrei. Dies gilt unter
bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhandelsunternehmen an
Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Der Händler kann
dementsprechend Kunden aus Drittländern einen Preisnachlaß in Höhe der
Umsatzsteuer anbieten. Eine Verpflichtung hierzu besteht für den Händler nicht.
Voraussetzung für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung ist, daß der Händler seinem
Finanzamt die Abnahme und Ausfuhr durch einen Kunden im Drittlandsgebiet
nachweisen kann. Diesen Nachweis führt er regelmäßig mit Hilfe einer "Ausfuhr-
und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke im nichtkommerziellen
Reiseverkehr", die im Normalfall bei der Ausreise durch die Grenzzollstelle
bestätigt wird. Ist der Händler einer tax-free-Organisation angeschlossen, wird
er Ihnen an Stelle der vorgenannten Bescheinigung einen "tax free cheque"
ausstellen. Sollte die Zollstelle die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung bzw.
den "tax free cheque" unmittelbar beim Grenzübertritt nicht bestätigen, besteht
nur noch die Möglichkeit, dies bei einer deutschen konsularischen Vertretung im
Ausland, in Ihrem Fall in der Schweiz, nachholen zu lassen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt NICHT durch die Zollstelle, sondern
unmittelbar über den Händler (Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung) bzw. über die
tax-free-Organisation (Anschrift im "tax free cheque").




Bei kommerziellen Ausfuhren gilt folgendes:
Gemäß Artikel 161 Absatz 1 Zollkodex (ZK) sind die Waren zur Ausfuhr aus der EG
zollrechtlich in ein Ausfuhrverfahren zu überführen. Die Anmeldung erfolgt
schriftlich auf Teilsatz 0733 des Einheitspapieres bei der für den Ort des
Verpackens/Verladens zuständigen Ausfuhrzollstelle. Die Ausfuhrzollstelle
bestätigt die Zulässigkeit der Ausfuhr, behält die Exemplare 1 und 2 und gibt
Ihnen das Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung zur Vorlage bei der
Grenzausgangszollstelle zurück. Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für
den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder die Waren zur
Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Die Sendungen sind dazu der
Ausfuhrzollstelle zu gestellen. Die Gestellung kann dabei sowohl am Amtsplatz,
wie auch außerhalb, z.Bsp. auf Ihrem Betriebsgelände erfolgen. Bei Versand mit
der Post oder Beförderung mit der Bahn ist diese Behandlung durch die
Ausfuhrzollstelle bereits ab einem Warenwet von 1.000 € erforderlich. Das
Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung ist der Post oder Bahn als Nachweis der
Zulässigkeit der Ausfuhr vorzulegen. Die Post/Bahn übernimmt dann das Paket und
versieht ihrerseits dieses Exemplar mit einem Stempelabdruck. Dieser
Stempelabdruck gilt als Ausfuhrnachweis. Andere Sendungen bis zu einem Wert von
3000 € können unmittelbar bei der Grenzausgangszollstelle schriftlich
angemeldet werden. Sendungen bis zu einem Wert von 1.000 € können dort mündlich
(statistische Anmeldung bei einem Gewicht von mehr als 1000 kg erforderlich)
angemeldet werden. Vordrucke erhalten Sie über den örtlichen Vordruckhandel,
die Industrie- und Handelskammern oder über die Zollstelle. Das Merkblatt zum
Einheitspapier mit Hilfen zum Ausfüllen des Vordrucks ist auf der Internetseite
des Bundesfinanzministeriums http://www.bundesfinanzministerium.de als Download
erhältlich (siehe auch http://www.zoll-d.de). Sollte die Ausfuhranmeldung wegen
Unterschreitung der statistischen Wertschwelle von 1.000 € mündlich erfolgen
können, bestätigt die Grenzausgangszollstelle die Ausfuhr für Umsazsteuerzwecke
auf einem Papier, das mindestens folgende Angaben enthält: -Name und Anschrift
des Unternehmers, -die handelsübliche Bezeichnung und Menge des ausgeführten
Gegenstandes -den Ort und den Tag der Ausfuhr.
Fragen betreffend der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer richten Sie bitte an das für
den Ausführer zuständige Finanzamt.
Bei einigen Waren sind eventuell Ausfuhrgenehmigungen vorzulegen; bei Fragen zu
einer Ausfuhrgenehmigungspflicht wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65720 Eschborn
Tel.: 06196/908-0 FAX.: 06196/908-800 Email: [email protected] Homepage:
http://www.bafa.de
Die entsprechenden Formulare sind im Normalfall vom Händler zu besorgen oder
können jeweils im örtlichen Formularhandel besorgt werden.

Ggfs. in Frankfurt unter der Telefonnr. 069/7542343 bei der Firma Honsack.

Zum Schluß möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage http://www.zoll-d.de hinweisen, die auch sonst zu den Themen
Einfuhr/Ausfuhr einige Informationen bietet.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

Diese Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
 
moruk schrieb:
Hallo

hab ne Frage zum Ablauf bei der Erstattung der MwSt. Wie funktioniert das:

ich kaufe etwas in Deutschland, zahle den vollen Betrag, gehe zum Zoll

Du sagst schon dem Händler in Euroland, dass Du es ausführen möchstet, der zieht die
MwSt von Euroland ab, danach kannste Dich in die Schlange am Zoll in Basel einreihen und die MwSt für CH entrichten.

:bier:
 
r@in schrieb:
Du sagst schon dem Händler in Euroland, dass Du es ausführen möchstet, der zieht die
MwSt von Euroland ab, danach kannste Dich in die Schlange am Zoll in Basel einreihen und die MwSt für CH entrichten.

:bier:


Also nach Auskunkt von ein paar Schweizern gerade eben läufts wohl so:

In D was kaufen zum vollen Preis, zum D-Zoll, Ausfuhr anmelden, Stempel bekommen, zum CH-Zoll, Einfuhr anmelden, Umsatzsteuer bezahlen, Stempel bekommen, wieder zurück zum Händler in D und MwSt zurückbekommen.

Händler, die direkt die Steuer erlassen begeben sich glaube ich auf dünnes Eis, könnt ja jeder kommen (will im übrigen auch der Händler nicht machen um den es bei meiner Geschichte geht)

Alles etwas umständlich, aber naja

Grüße
Andi
 
moruk schrieb:
Händler, die direkt die Steuer erlassen begeben sich glaube ich auf dünnes Eis, könnt ja jeder kommen (will im übrigen auch der Händler nicht machen um den es bei meiner Geschichte geht)

Yepp, er sollte natürlich schon wissen, das Du in CH wohnst, musst ihm halt irgendwie klarmachen, dann sollte das schon gehen,
ansonsten Händler wechseln
 
Meine Erfahrung:
Bei Versand: Der Händler im Euroland versendet Ware abzgl. Mwst. Der Händler muss den Warenwert auf dem Paket angeben. Der Pöschtler kassiert dann die Mwst bei dir, wenn du das Paket kriegst.

Direktkauf: Bis jetzt hat mir noch nie ein Händler die Mwst direkt abgezogen. Du bekommst (auf Verlangen) eine Zollbestätigung im Laden, die gehst du beim Zöllner abstempeln (muss am gleichen Tag passieren, ansonsten Pech gehabt) dann hast du ein halbes Jahr Zeit um irgendwann wieder mal beim Laden vorbeizugehen und die Mwst zu kassieren. (Die einkassierte Mwst lässt du dann in der Regel gleich wieder im Laden liegen, da du irgend ein heisses Teil gesichtet hast, das du unbedingt haben musst... ;) ..)

greets
mix
 
moruk schrieb:
Also nach Auskunkt von ein paar Schweizern gerade eben läufts wohl so:

In D was kaufen zum vollen Preis, zum D-Zoll, Ausfuhr anmelden, Stempel bekommen, zum CH-Zoll, Einfuhr anmelden, Umsatzsteuer bezahlen, Stempel bekommen, wieder zurück zum Händler in D und MwSt zurückbekommen.

Händler, die direkt die Steuer erlassen begeben sich glaube ich auf dünnes Eis, könnt ja jeder kommen (will im übrigen auch der Händler nicht machen um den es bei meiner Geschichte geht)

Alles etwas umständlich, aber naja

Grüße
Andi

Also ich habe beide Varianten bislang erlebt.

Variante A: Kauf eines Bikes in D
- Bike gekauft mit Ausfuhrbescheinigung
- vom Zoll abstempeln lassen
- 7,6 % MwSt bezahlt
- mit komplett abgestempelten Unterlagen die 16 % MwST beim Händler in D wiedergeholt.
Fazit: Sehr umständlich (wie ja bereits oben beschrieben!)

Variante B: Kauf eines MP3 Players (MediaMarkt).
- Ausweis vorgelegt
- "TaxFree" Unterlagen bekommen -> http://www.globalrefund.com/
- Artikel mit 16 % MwSt gekauft.
- Am Zoll die Differenz zu 7,6 % Cash wiederbekommen
Fazit: Einfacher ....

Wichtig: Die Original-Rechnung wird einbehalten. Vorher wg. Garantie auf jeden Fall Kopien machen.

Es liegt wohl daran, ob das Unternehmen an mit diesem "TaxFree" verbunden ist. Dann funktioniert die Abwicklung scheinbar deutlich einfacher.


So long ...
Gruß
 
Hallo und

Danke für eure Antworten :daumen:

werde es mal mit Variante 1 probieren müssen (ist ein kleiner Opriker) Ist zwar umständlich, aber hauptsache Geld gespart :D

Grüße
Andi
 
mixer schrieb:
Meine Erfahrung:
Bei Versand: Der Händler im Euroland versendet Ware abzgl. Mwst. Der Händler muss den Warenwert auf dem Paket angeben. Der Pöschtler kassiert dann die Mwst bei dir, wenn du das Paket kriegst.

Direktkauf: Bis jetzt hat mir noch nie ein Händler die Mwst direkt abgezogen. Du bekommst (auf Verlangen) eine Zollbestätigung im Laden, die gehst du beim Zöllner abstempeln (muss am gleichen Tag passieren, ansonsten Pech gehabt) dann hast du ein halbes Jahr Zeit um irgendwann wieder mal beim Laden vorbeizugehen und die Mwst zu kassieren. (Die einkassierte Mwst lässt du dann in der Regel gleich wieder im Laden liegen, da du irgend ein heisses Teil gesichtet hast, das du unbedingt haben musst... ;) ..)

greets
mix


Genau so funktionierts.

Zu Punkt 1: Ein paar Kunden von mir hatten schon Glück und haben das Paket netto bekommen.
 
mankra schrieb:
Genau so funktionierts.

Zu Punkt 1: Ein paar Kunden von mir hatten schon Glück und haben das Paket netto bekommen.

hängt von der höhe der Mwst ab, glaub unter 10 CHF?? MWST wird nichts erhoben.
 
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