Stell dir doch mal folgende Fragen:
- wer ist für die Verkehrssicherheit der offiziellen Strecken verantwortlich
- für wieviele Strecken wäre die Stadt, der Verein bereit die Haftung zu übernehmen
- welchen Aufwand bedeutet es diesen herzustellen und zu pflegen
- was würde dies kosten, wenn dies städtische MA übernehmen und wie hoch ist das Budget
- wieviele km an illegalem Strecken gibt es aktuell
Die Stadt hat bereits eine erweiterte Gemeindehaftpflicht, die jetzt schon Ansprüche abdeckt die bei Wanderwegen, Kinderspielplätzen etc. greift. Die zusätzlichen Wege sind einfach auch nur Wege im Wald für die keine weiteren Verkehrssicherungspflichten anfallen. Selbst wenn man diese für MTB ausschildern müsste, um sie wegen der 2 Meter Regel zu erlauben.
https://www.waldsportbewegt.de/file...eitfaden_Verkehrssicherungspflicht_201511.pdf
-> Die Stadt hätte vermutlich NULL Kosten weil die Versicherung schon besteht. Würde ein Verein die Strecken versichern, dann liegt das voraussichtlich in einem Bereich von 200 - 500 EUR jährlich.
-> Die Wartung der Wege wäre zuerst mal die Aufgabe der Gemeinde. Die Unterhaltung von Freizeitmöglichkeiten gehört zu den Aufgaben einer Stadt. Ein Wegenetz ist deutlich günstiger und wird von mehr Menschen genutzt, als viele anderen Sportanlagen welche die Stadt vorhält. Mithelfen könnte ein Verein, so wie das mit den Wandervereinen bei Wanderwegen gehandhabt wird. Die Praxis zeigt, dass die Wege von den Bikern bisher freiwillig ausreichend in Schuß gehalten werden.
Die Strecken in Baiersbronn sind ein Beispiel, dass es mit dieser Art des Genehmigungprozesses funktioniert. Und dort wurden auch Abschnitte neu gebaut oder modelliert.
Um die selbst angelegten Strecken in Stuttgart zu erlauben müsste die Forst- und Naturschutzbehörde diese, nach naturschutzfachlicher Prüfung, lediglich in ihr bestehendes Wegenetz mit aufnehmen. So wie jeden Wanderweg auch. Um die schmalen Wege in BW dann noch offiziell für MTB zugänglich zu machen muss man die 2 Meter Regel beachten.
Am einfachsten pauschal, in dem man die 2 Meter Regel lokal außer Kraft setzen würde. Das wäre rechtlich zu prüfen in wie weit das möglich ist. Die Forstbehörde kann nach §37.3 Ausnahmen zulassen.
Oder ggf. halt in dem man die Strecken wie in Baiersbronn als MTB Touren beschildert. Der größte Kostenfaktor in Baierbronn dürften dabei die Schilder und deren Instandhaltung sein.
Von daher wäre es schneller und preiswerter, wenn man auf die Beschilderungsaktion verzichten könnte. Die Stuttgarter Biker kennen sich ja in ihrem Wald aus und würden die Orientierung nicht benötigen. Die Schilder hätten ja nur die Funktion die Wege als erlaubt zu kennzeichnen.
Das ganze Problem um Haftung und spezieller Versicherung fängt damit an, dass man meint Wege im Wald seinen plötzlich anders einzustufen, nur weil darauf jemand MTB fährt. Nur bei Strecken, welche als spezielle Erholungseinrichtung eingestuft werden, haben wir eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht. Der Leitfaden von Forst BW, und alle weiteren Leitfäden auf dieser Seite, machen diese Unterscheidung genau so.
https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/
Die Trennung, wann ein MTB-Weg als Weg gilt und ab wann als spezielle Erholungseinrichtung, ist z.T. eine Ermessenssache. Kriterien wären hier meiner Meinung nach:
- Gelände von der Genehmigung weiterhin Wald oder Freizeitanlage/Sportstätte?
- Wald weiterhin Lebensraum für Pflanzen und Tiere?
- Forstwirtschaft weiterhin möglich?
- Gemeinsame Nutzung im Sinne des Betretungsrechtes oder Ausschluss einer Nutzergruppe z.B. wegen Gefahren?
- Viele künstliche Hindernisse und Bauwerke?
- Art der Bewerbung der Strecken?
- Welche Sicherheitserwartung darf ein Nutzer dem Erscheinungsbild nach haben?
Mit dem Woodpecker gibt es bereits so eine Strecke die als Sportanlage eingestuft ist. Evtl. würde es auch Sinn machen eine weitere solche Strecke oder einen Dirtpark anzubieten, weil ja das Bedürfnis nach Sprüngen und Hindernissen da ist. Aber dieses aufwändige Verfahren würde es für die meisten Wege im Wald nicht benötigen.