Fahrradkontrollen

Soweit die Jungs im Radio nicht lügen, sind zur Zeit eher die "Zweiräder mit Motor" in Mode.
Fahrradkontrollen gabs in Adlershof vor ca. 2 Wochen in größerem Umfang. Zum Glück war ich da immer mit dem Auto unterwegs, denn ich hasse Kontrollen...vor allem da ich an manchen Tagen bis zu drei Mal erklären muss, dass man keine "Kampfhundmarke" besitzen kann, wenn man keinen "SoKa" hat.
Scheint aber ein unüberwindliches Problem für die Damen und Herren der Polizei sein. Diese Unwissenheit wird nur noch vom "lieben OA" übertroffen, die (zu 90%) nicht mal wissen, dass Hunde ohne Leine laufen dürfen. :mad:
 
Aber mal ehrlich welches MTB hat Dynamobeleuchtung.:confused:

612B-MOUNTAINBIKE-JUGENDFAHRRAD-BBOY-L.jpg


612B-MOUNTAINBIKE-JUGENDFAHRRAD-BBOY-07.jpg

:daumen: :D

http://www.ebay.de/itm/B-WARE-JUGENDRAD-24-MTB-MOUNTAINBIKE-ATB-B-BOY-4264Z-/360380027289
 
Licht an Licht aus Licht an Licht aus ....


So also heißt es mal wieder 2 Monate etwas zusammenreißen im Straßenverkehr. Da kann man sich ja doch schon wieder auf den Winter freuen. Da sieht man keinen grünen Menschen.

An Ostern war das auch toll, Karfreitag nicht eine Laserkontrolle auf der B192. Ostermontag waren es 5 auf der selben Strecke schönes Wetter sei Dank.

Wie dem auch sei, ich wünsch allen Berliner Radschwucken eine knöllchenfreie Saison! :daumen: :D

:winken:
Thomas
 
Laut STVZO ist aber jedes Rad unter 11kg ein Rennrad, denn wie das sonst spezifiziert ist (Reifen, Lenker, whatever...) steht ja leider nirgendwo ;).

Nee in der StVZO steht genau:
"Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: ..."
D.h., für Rennräder über 11kg dürfte diese Ausnahme nicht gelten.
Hätte der Gesetzgeber jedes Rad gemeint, hätte er es auch geschrieben, also ist "Rennrad" ungleich "jedes Rad", wie auch immer man "Rennrad" definiert. Da geb ich Dir recht. Und diese Regelung ist so alt, da gab es noch keine MTB, die auch für MTB-"Rennen" eingesetzt werden.
Wie Gerichte dies beurteilen??
Es gab mal einen Gesetzesentwurf, da sollte auch eine Ausnahme für MTB ab 13kg aufgenommen werden. Diese wurde, warum auch immer, nicht umgesetzt.
 
Nee in der StVZO steht genau:
"Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: ..."
D.h., für Rennräder über 11kg dürfte diese Ausnahme nicht gelten.
Hätte der Gesetzgeber jedes Rad gemeint, hätte er es auch geschrieben, also ist "Rennrad" ungleich "jedes Rad", wie auch immer man "Rennrad" definiert. Da geb ich Dir recht. Und diese Regelung ist so alt, da gab es noch keine MTB, die auch für MTB-"Rennen" eingesetzt werden.
Wie Gerichte dies beurteilen??
Es gab mal einen Gesetzesentwurf, da sollte auch eine Ausnahme für MTB ab 13kg aufgenommen werden. Diese wurde, warum auch immer, nicht umgesetzt.

Eben, der Begriff "Rennrad" ist nicht definiert, nur über das Gewicht, von "da steht genau" kann also keine Rede sein. Ich fahre mit meinem MTB auch Rennen, also ist es ein "Rennrad". Wenn man schwammige Ordnungen aufstellt, muss man sich über andere Interpretationen nicht wundern. Aber immerhin ist die STVO jetzt gegendert, das hat es ja unbedingt gebraucht. Naja, im September schön das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen und dann sind wir den Rumsbauer los :D.
 
Eben, der Begriff "Rennrad" ist nicht definiert, nur über das Gewicht, von "da steht genau" kann also keine Rede sein. Ich fahre mit meinem MTB auch Rennen, also ist es ein "Rennrad". Wenn man schwammige Ordnungen aufstellt, muss man sich über andere Interpretationen nicht wundern. Aber immerhin ist die STVO jetzt gegendert, das hat es ja unbedingt gebraucht. Naja, im September schön das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen und dann sind wir den Rumsbauer los :D.

Aber dann das nächste Mal auch an Wowi denken, denn Änderungen an der StVO sind im Bundesrat zustimmungspflichtig. Und genau dort scheiterte auch der letzte Versuch der Änderung, irgendwann Mitte der Nullerjahre.

Und das war auch gut so:daumen:, denn was Besseres als die derzeitige Rechtsunsicherheit und völlig überholte Gesetzeslage kann uns gar nicht passieren. Sobald da mal ein einigermaßes praktikables Gesetz kommen sollte, mit annähernd sinnvollen Arten der Energieversorgungen, Nennspannungen, Scheinwerferreichweiten, dazu interessanten Bremsendefinitionen und Schutzblechvorschriften, wird man sich nicht mehr so einfach augenzwinkernd und augenrollend von den Kontrollen verabschieden können!;)
 
Aber dann das nächste Mal auch an Wowi denken, denn Änderungen an der StVO sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.

ich glaube, zu der Zeit hatte die Union noch eine ziemlich sichere Mehrheit im Bundesrat. Aber es hat sich imho sowieso schon ausgewowit, BER sei Dank...


Und das war auch gut so:daumen:, denn was Besseres als die derzeitige Rechtsunsicherheit und völlig überholte Gesetzeslage kann uns gar nicht passieren. Sobald da mal ein einigermaßes praktikables Gesetz kommen sollte, mit annähernd sinnvollen Arten der Energieversorgungen, Nennspannungen, Scheinwerferreichweiten, dazu interessanten Bremsendefinitionen und Schutzblechvorschriften, wird man sich nicht mehr so einfach augenzwinkernd und augenrollend von den Kontrollen verabschieden können!;)
Klar, deshalb soll der Rumsbauer ja auch mal die Biege machen, denn auf die durch den induzierte Aufmerksamkeit bzgl. Radfahrer kann ich persönlich gern verzichten :D.
 
Dann verstößt diese Ausnahmeregelung aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn mit meinem 15kg-Enduro fahre ich auch Rennen und dass ohne Dynamo und Katzenaugen.:D

Ohne Ramsauer wird aber der Berliner Flughafen nie fertig.;)
 
Dann verstößt diese Ausnahmeregelung aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn mit meinem 15kg-Enduro fahre ich auch Rennen und dass ohne Dynamo und Katzenaugen.:D
Ich wüsste nicht, dass es den jemals bei der STVO gegeben hätte, denn dann will ich demnächst auch auf die Autobahn mit meinem Drahtesel ;).

Ohne Ramsauer wird aber der Berliner Flughafen nie fertig.;)
Ja, man erinnere sich nur an die vielen erfolgreichen unionsgeführten (Verkehrs)Bauprojekte, Flughafen Frankfurt, Flughafen München, Elbphilharmonie, Stuttgart 21... wenn etwas fertig wurde, dann hat's 20 Jahre gedauert und war dann auch X-Mal so teuer. So geht Verkehrspolitik, da ham'as! :D
 
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Was ein Rennrad ist, entscheidet der Polizist im Rahmen seines Ermessens. Und wenn Du Einspruch dagegen erhebst, entscheidet das der Richter. Jedenfalls nicht Du. Zeig einer Oma oder einem Grundschüler Bilder von verschiedenen Radtypen, und sie werden Dir sofort sagen können, was ein Rennrad ist. Da braucht es keine weitere schriftliche Definition. Soviel zur Wortbedeutung. Aber es geht natürlich nicht nur um Worte, sondern um den Sinn. Ein Rennrad ist deswegen von der normalen Regelung ausgenommen, weil man mit ihm eben NICHT abseits der öffentlichen Straßen für ein Rennen trainieren kann. Und weil der Aufwand des regelmäßigen Umbaus, vom Rennen zum Training, auf einen Dynamo in keiner Relation zur dazu gewonnenen Sicherheit stehen. Mit einem Mountainbike kann man sehr wohl abseits der Straßen trainieren.
 
Was ein Rennrad ist, entscheidet der Polizist im Rahmen seines Ermessens. Und wenn Du Einspruch dagegen erhebst, entscheidet das der Richter. Jedenfalls nicht Du. Zeig einer Oma oder einem Grundschüler Bilder von verschiedenen Radtypen, und sie werden Dir sofort sagen können, was ein Rennrad ist. Da braucht es keine weitere schriftliche Definition. Soviel zur Wortbedeutung. Aber es geht natürlich nicht nur um Worte, sondern um den Sinn. Ein Rennrad ist deswegen von der normalen Regelung ausgenommen, weil man mit ihm eben NICHT abseits der öffentlichen Straßen für ein Rennen trainieren kann. Und weil der Aufwand des regelmäßigen Umbaus, vom Rennen zum Training, auf einen Dynamo in keiner Relation zur dazu gewonnenen Sicherheit stehen. Mit einem Mountainbike kann man sehr wohl abseits der Straßen trainieren.

blablabla:D Das ist Deine persönliche Interpretation, sonst nichts. Fest steht, dass der Begriff Rennrad nicht ausreichend definiert ist, egal was Omi auf der Straße denkt. Deine Erklärungsversuche sind reichlich unbeholfen, denn die meisten Nutzer fahren mit dem Rennrad eben keine Rennen, könnten sich also eine feste Lichtanlage installieren. Abseits der Straßen gilt die STVO übrigens genauso, dass man ein MTB auch da nutzen kann, ist also kein Argument. Richter entscheiden auch nicht nach ihrem Gutdünken, sondern nach Gesetzeslage und die lässt eben reichlich Interpretationsspielraum. Wie dem auch sei, wegen 10 EUR wird wohl kaum einer Einspruch einlegen...
 
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Nein, nicht meine Interpretation, sondern die Begründung, die im Gesetzgebungsverfahren zur Ausnahme der Rennräder genannt wurde. Und das, was ich im Jurastudium gelernt habe. Und das ist damit sicherlich besser fundiert als das Geschwurbel, was du oben von Dir gegeben hast.
 
Nein, nicht meine Interpretation, sondern die Begründung, die im Gesetzgebungsverfahren zur Ausnahme der Rennräder genannt wurde.

Aha, gibt es da eine Quelle? Würde mich übrigens auch sehr wundern, wenn es für eine Verordnung tatsächlich ein Gesetzgebungsverfahren gegeben hätte...dann wäre die STVO nämlich formell ein Gesetz...

Und das, was ich im Jurastudium gelernt habe. Und das ist damit sicherlich besser fundiert als das Geschwurbel, was du oben von Dir gegeben hast.
Ähm, nö, nicht wirklich. Das juristische Feld ist weit, ich bin auch Ingenieur und erdreiste mich nicht, von Autos Ahnung zu haben. Gesetzgebung ist auch nicht Rechtsprechung, nicht umsonst sind die lustigen drei Gewalten getrennt und können durchaus anderer Auffassung sein, wie des öfteren mal zu beobachten ist.
 
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Ich schätze, daß Du in jedem dickeren Kommentar zur StVO etwas finden wirst. Ob online, kann ich Dir nicht sagen. Aber garantiert in der Jura-Bibliothek in Dahlem an der FU. Ich war zwar schon seit 1999 nicht mehr dort, aber ich habe nicht gehört, daß sich da etwas verändert hätte. Kam man auch als Nicht-Uni-Angehöriger rein. Die Mitarbeiter an der Theke waren immer sehr hilfsbereit. Einfach fragen, die zeigen Dir, wo Du alles findest. Wenn Du herausgefunden hast, wann die Regelung mit den 11kg aufgenommen wurde, kannst Du in diesem Jahrgang die Fachzeitschriften (NJW usw.) durchblättern, da gab es mehrere Artikel zu.
 
Ich schätze, daß Du in jedem dickeren Kommentar zur StVO etwas finden wirst.

Nicht für Ungut, aber zum Suchen habe ich gerade keine Lust und ich bin mir ziemlich sicher, dass bindend ist, was in einer Verordnung oder im Gesetz tatsächlich physisch drin steht und nicht, was man sich dabei mal ursprünglich bei dem Text mal gedacht hat. Wenn das nämlich so wäre, bräuchte man keine Verordnungen oder Gesetze aufschreiben und Du hättest wohl keinen Job ;).
 
Tja, da sieht man mal, wie man sich ziemlich sicher irren kann. Schon in den ersten Semestern Jurastudium lernt man, wie Gesetze auszulegen sind. Nämlich neben dem Wortlaut: Nach der Wortbedeutung, dem Sinn des Gesetzes, der Absicht des Gesetzgebers, dem vergleichenden Zusammenhang mit anderen Gesetzen und so weiter. Und das wird ein Richter genau so tun, wenn er entscheiden muß, was ein Rennrad ist. In jedem Fall hast Du mit Deinem MTB schlechte Karten. Es sei denn, der Richter ist selbst Mountainbiker. ;-)
 
Tja, da sieht man mal, wie man sich ziemlich sicher irren kann. Schon in den ersten Semestern Jurastudium lernt man, wie Gesetze auszulegen sind. Nämlich neben dem Wortlaut: Nach der Wortbedeutung, dem Sinn des Gesetzes, der Absicht des Gesetzgebers, dem vergleichenden Zusammenhang mit anderen Gesetzen und so weiter. Und das wird ein Richter genau so tun, wenn er entscheiden muß, was ein Rennrad ist. In jedem Fall hast Du mit Deinem MTB schlechte Karten. Es sei denn, der Richter ist selbst Mountainbiker. ;-)

Jupp. Kann ich bestätigen. Ich hatte mal während des Studiums das Vergnügen, eine Einführungsvorlesung in Jura zu bekommen. Und genau das war eine der wichtigsten Lektionen. Wenn Laien sich an der Interpretation von Gesetzestexten versuchen, geht das meist recht schnell in die Hose. Und zwar gründlich!

Der Prof hat uns damals ein paar einfache Fälle nebst den entsprechenden Gesetzestexten vorgelegt und wir durften dann "urteilen". War sehr lehrreich. Es reicht leider nicht, das BGB oder ähnliches zu lesen und zu glauben, man weiß anschließend Bescheid.
 
Ein einfaches Beispiel war die Frage, ob ein Fixie mit nur einer Vorderradbremse zwei vorgeschriebene Bremsen im Sinne des Gesetzes hat. Nach allgemeinem Verständnis ist ein fixer Antrieb keine Bremse. Nach der Wirkung beurteilt kann man damit schon irgendwie verlangsamen. Gemäß vergleichbaren Vorschriften für Bremsen reicht die Wirkung natürlich nicht aus. Gemäß dem Vergleich mit Baumarktfahrradbremsen ist das aber auch nicht viel schlechter. Und verglichen mit der Wirkung, die Bremsen bei der Entstehung der StVO hatten, vollkommen in Ordnung. Die Richterin hat entschieden, daß man damit irgendwie bremsen kann und das das mangels weiterer Vorschriften in Ordnung ist. Das hätte mit guter Begründung aber auch anders entschieden werden können.
 
Jupp. Kann ich bestätigen. Ich hatte mal während des Studiums das Vergnügen, eine Einführungsvorlesung in Jura zu bekommen. Und genau das war eine der wichtigsten Lektionen. Wenn Laien sich an der Interpretation von Gesetzestexten versuchen, geht das meist recht schnell in die Hose. Und zwar gründlich!

Naja, zumindest weiß ich schon soviel, dass es für eine Verordnung, wie es die STVO nun einmal ist, kein formelles Gesetzgebungsverfahren gibt, wie vom Juristen oben behauptet. Keine Ahnung, in welchem Semester man das lernt. :rolleyes:


Tja, da sieht man mal, wie man sich ziemlich sicher irren kann. Schon in den ersten Semestern Jurastudium lernt man, wie Gesetze auszulegen sind. Nämlich neben dem Wortlaut: Nach der Wortbedeutung, dem Sinn des Gesetzes, der Absicht des Gesetzgebers, dem vergleichenden Zusammenhang mit anderen Gesetzen und so weiter.

Komisch nur, dass das in der Praxis nicht wirklich zu funktionieren scheint, respektive immer zu anderen Ergebnisse führt. Dabei wäre es im Falle der Definition Rennrad ziemlich einfach gewesen, da Klarheit zu schaffen, schließlich hat man mit dem Gewicht auch versucht, irgendwie eine Definition in den Text einzubauen, oder? In Österreich gibt es ja z.B. auch Vorgaben bzgl. der Reifenbreiten und Felgengrößen. Wie ein Richter auf Grundlage der Texte aus den 70ern beurteilen will, ob ein MTB ein Rennrad ist, oder nicht, will ich erst einmal sehen, da gab es die Dinger nämlich noch gar nicht, ergo wird er sich schwer tun, da irgendeine vorgefertigte Auslegungsweise zu finden. Ich behaupte, dass es hierbei, wie bei jedem anderen Sportgerät auch, genauso sinnlos ist, eine Lichtanlage zu montieren, wenn man mit dem Rad Rennen bestreitet, wie bei einem Rennrad und da die STVO eben auch auf Waldwegen gilt, ist der Einsatz im Gelände nun einmal keine stichhaltige Begründung, zumal sich das Befahren öffentlicher Straßen auch mit dem MTB nicht gänzlich vermeiden lässt.
Eine Quelle in der explizit steht, wie die Ausnahmeregelung bzgl. "Rennrädern" zu interpretieren ist, kannst Du auch nicht nennen, und solange das so ist, ist meine Auffassung jedenfalls nicht so falsch, wie Du es hier gern hinstellen würdest.

Ein einfaches Beispiel war die Frage, ob ein Fixie mit nur einer Vorderradbremse zwei vorgeschriebene Bremsen im Sinne des Gesetzes hat. Nach allgemeinem Verständnis ist ein fixer Antrieb keine Bremse. Nach der Wirkung beurteilt kann man damit schon irgendwie verlangsamen. Gemäß vergleichbaren Vorschriften für Bremsen reicht die Wirkung natürlich nicht aus. Gemäß dem Vergleich mit Baumarktfahrradbremsen ist das aber auch nicht viel schlechter. Und verglichen mit der Wirkung, die Bremsen bei der Entstehung der StVO hatten, vollkommen in Ordnung. Die Richterin hat entschieden, daß man damit irgendwie bremsen kann und das das mangels weiterer Vorschriften in Ordnung ist. Das hätte mit guter Begründung aber auch anders entschieden werden können.

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt, oder ein ähnlicher, wie man's nimmt. Problem: Der Begriff Bremse ist nicht ausreichend definiert, ergo wird ein starrer Antrieb als solcher akzeptiert. Ein anderer Richter sieht es, wie richtig erkannt, vielleicht anders. Genauso wird es sich beim Begriff "Rennrad" verhalten.

Die Frage stellt sich aber in der Praxis eh nicht, weil bei der Exekutive in der Regel dieselbe Unsicherheit herrscht und da mittlerweile jedes Licht wenn funktionstüchtig und richtig gefärbt akzeptiert wird. Diese Diskussion ist also reines juristisches Herumgefurze, bei der keiner weiß, wie am Ende entschieden würde. Es bleibt der Fakt, dass der Begriff Rennrad bis auf das Gewicht nicht klar definiert ist, und zwar meines Wissens nirgendwo, und wenn doch, bitte ich bei weiteren Ausführungen doch einmal darum, dass auch zu beweisen und nicht nur mit einem 15 Jahre zurückliegenden Jurastudium in dem man mal irgendwann irgendetwas aufgeschnappt hat zu begründen, danke. ;)
 
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Einfach mal bei Google Image Search: Rennrad eingegeben ;)
Das Verständnis eines Rennrades geht irgendwie auseinander. :D ;)

Ich sag jetzt mal, das zweite Bild ist ein Rennrad - da steht das zumindest drauf. :lol::lol::lol:

(ok ein gewissen Scherz konnte ich mir hier nicht verkneifen)


RB_Haikbike%20E-Rennrad_rechte%20Seite.jpg.2778165.jpg


08_deVELOpment_Lauflernrad_Rennrad_1024x768.jpg


Rennrad_01_KMJ.png


RennradDetails.jpg
 
[...]
Es bleibt der Fakt, dass der Begriff Rennrad bis auf das Gewicht nicht klar definiert ist, und zwar meines Wissens nirgendwo...[...]

Jupp. Da hast du absolut recht. Genauso wie in dem von dir angeführtem Fall mit dem Fixie und der zweiten Bremse.

Eigentlich ziemlich blöd. Man sollte doch erwarten können, dass Verordnungen und Gesetzte so gemacht werden, dass sie von jedem verstanden werden können. Problem dürfte dabei eben sein, dass auch Sprache und geschriebenes oft viel Interpretationsspielraum lässt und dass sich manches sicher nur schwer sprachlich fassen lässt.

Ich für meinen Teil wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass man als Nicht-Jurist eben vorsichtig sein sollte, wie man juristische Formulierungen und Sachverhalte interpretiert. Auch allein, weil sich selbst Juristen da oft nicht einig sind. Wär ja auch doof. Würden sie sich ja selber teilweise überflüssig machen :D

Wär schön, wenn sich da mal was tun würde. Gibt ja noch mehr so doofe Sachen. Wie z.B. die Sache mit dem Dynamo...
 
Wär schön, wenn sich da mal was tun würde. Gibt ja noch mehr so doofe Sachen. Wie z.B. die Sache mit dem Dynamo...

Achwas, da sollte sich eben nichts tun. Der derzeitige Zustand "Hauptsache Licht" ist perfekt. Besser kann das nicht werden.

Wir sollten die Freiheiten, die sonst nur griechische Steuerzahler genießen, nee das ist Stammtisch, juristische Doktorarbeiten sind noch so ein "Alles geht!-Feld"; bewahren!:D

PS: ... durfte heute mein Licht vorzeigen.
 
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