Fahrradkontrollen

Am besten ist es wenn der Radweg halb zugeparkt ist, so wie im nachfolgenden Beispiel (scheint auch nicht ganz 1,5 Meter breit zu sein, wenn man die beiden Fahrzeuge als Referenz nimmt).



p.s.: Foto habe ich aufgenommen, nachdem ich diese beiden Hindernisse umfahren hatte, wofür ich mich auf den Fußgängerweg begeben habe... ;)

siebenacht schrieb:
(...)
EY!!!
Was ist eigentlich eine Küchenlogik??
(...)

Das ist angelehnt an Küchenpsychologie - viele der Dinge die von Juristen gesehen werden sind halt einfach nur unlogisch. Siehe zum Beispiel: "Das umgehen eines technisch wirksamen Kopierschutz ist strafbar" - wie technisch wirksam war der Kopierschutz wohl wenn man ihn umgehen konnte? Oder wo begrenzt man die (Mit)Störerhaftung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten ist es wenn der Radweg halb zugeparkt ist, so wie im nachfolgenden Beispiel (scheint auch nicht ganz 1,5 Meter breit zu sein, wenn man die beiden Fahrzeuge als Referenz nimmt).



p.s.: Foto habe ich aufgenommen, nachdem ich diese beiden Hindernisse umfahren hatte, wofür ich mich auf den Fußgängerweg begeben habe...

Hermannplatz?
 
newt3, hab nicht alles von dem, was Du geschrieben hast, verstanden. Zu Deiner Aufzählung sag ich mal folgendes:

@Renn.Schnecke
" Also müssten doch bei uns in B und B so eiiiinige Schilder abgebaut werden. Und wir haben erst dann nicht mehr die Pflicht zur Benutzung, wenn die blauen Lollis nicht mehr da stehen, richtig?!"

schau dich mal um.
1.
treptower park center losfahren und dann adlergestell stadtauswärts fahren. radwegspflicht fängt dort glaub erst ganz kurz vor s-bahnhof plänterwald an.
früher war rechts - wo es sich wirklich miserabel fährt - beton gegossen und gestückelt - schlängel um bushaltestellen usw - meineswissens das komplette stück ein verpflichtender radweg ausgewiesen.
straße ist bekanntlich dreispuring.
[->nutz mal wenn gut verkehr ist die straße...da wird gehupt...ja fast geschubst...busfahrer hupen oder überholen noch kurz vor ihrer haltestelle um dich dann auszubremsen
->oder mal nachts
was tun: wenn es keine radwege innerorts mehr gebe müste der werte autofahrer jederzeit wachsam sein und sich dementsprechend rücksichtsfall verhalten.]

Lange nicht mehr dort lang gefahren. Wenn ab diesem Center wirklich kein blauer Lolli mehr steht, wär das ja mal echt cool!

2.
eichwalde losfahren. grünauer straße richtung zeuthen.
->hast glaub direkt ab kreuzung bahnhofstraße eichwalde keinen 'verpflichtenden' radweg mehr und das bis ortseingang zeuthen
auf dem kleinen stück wo rechts keine häuser stehen ist glaub der radweg dann verpflichtend (obwohl er viel zu schmal ist...weil sie rechts den fußweg weggelassen haben)

Ja, in Zeuthen gibt es die Radfahrbenutzungspflicht auf dieser Straße. In Eichwalde schon seit einer ganzen Weile nicht mehr. Ein Hoch auf die Eichwalder! :)

3.
weiterfahren zeuthen richtung wildau.
auch dort größtenteils kein 'verpflichtender' radweg mehr
glaub ab bahnschranke/kaisers zeuthen, bis ortseingang wildau.

Muss lange her sein, dass ab Kaisers bis Wildau die Benutzungspflicht herrschte. Kann mich nicht erinnern, wann ich dort mal den blauen Lolli gesehen habe.

in wildau richtung kw, das stück wo der radweg noch miserabel ist bin ich mir gerade nicht sicher, ich glaub der ist sogar 'verpflichtend'...

Ja, der ist Pflicht, wenn er nicht grad Baustelle wär.
gibt hier in der Nähe zig weitere Wege die als Radweg gebaut wurden aber inzwischen nicht mehr verpflichtend sind. Entweder halt nur noch ein "radfahrer frei" oder gar kein schild mehr. einfach mal drauf achten.

Na wenn Du das sagst. :) An sich wollt ich aber nur wissen, ob ich diese dort zitierte Entscheidung richtig verstanden habe. Des Weiteren könnte ich - einfach nur von meiner heutigen Reise über 70 km - nicht wenige Radwegebenutzungspflicht-Beispiele aufzählen, wo ich diese besondere Gefahrenlage wirklich nicht sehe. Z.B. zwischen Krummensee und Seefeld. Ich könnte auch erzählen, dass ich, just dass ich einen Radweg benutzt habe, beinah übersehen worden bin von einem Linksabbieger.

[macht nahezu alles sinn und wenn man dann die verbleibenden radwege mal unter dem tempo 25km/h+x aspekt betrachtet bleibt nicht mehr wirklich viel übrig was gefahrenlos fahrbar ist]
beispiel: schmöckwitz->wernsdorf
->der weg, der ja sehr dunkel unter bäumen langführt, schlängelt sich teileweise, so dass man bei ebensoschnellem gegenverkehr schon manchmal angst hat nicht gesehen zu werden oder jmd zu übersehen.
->die schräg reinstehen beime sind zum teil auch gefährlich
->hat es mal geregnet liegt hier ordentlich kleinholz auf der bahn und es dauert gern 2-5 tage eh es weg ist (die straße ist dagegen schnell astfrei)
--->aber selbst bei dem weg hab ich gerade nicht vor augen ob der überhaupt noch verpflichtend ist...

Kann ja vllt mal bei der nächsten RFWR-Runde gecheckt werden.

[auch wenn das ja noch innerorts ist macht dort natürlich ein radweg/der ja gleichzeitig fußweg ist sinn. aber verpflichtend muss er auch dort nicht sein.]
(Hab leider auch bei diesen Aussagen nicht verstanden, was Du meinst. Aber lass uns das mal mündlich klären, wenn wir vllt doch mal ne Runde zusammen drehen!)
 
am Müggelheimer Dann steht am Chausseehaus in beide Richtungen ein blauer Lolli.

-Was die Kollegen am Hermannplatz betrifft, als ich dort früher mal Dienst schob, hatten wir sehr oft mit Leuten direkt im Karstadt zu tun, und dann mußte man irgendwo stehen, und zwar so, daß man schnell ans Auto kam. Parkhaus ist nicht möglich, damals kam man mit den Bullis +Blaulicht da nicht rein. Also blieb nur das in diesem Falle geringere Übel.
Ich weiß, daß das für Radler äußerst unbefriedigend ist, und ich ärgere mich auch ständig über solche Radwegparker, aber man muß nun einmal als Fakt nehmen, daß gerade dort viel mehr Autos als Radfahrer unterwegs sind und man den Autoverkehr weitaus mehr behindern würde. Wenn der Radverkehr weiter so steigt wie in den letzten Jahren, dann kann sich die Situation aber bald ändern. (Hoffe ich zumindest....)
 
(...).... aber man muß nun einmal als Fakt nehmen, daß gerade dort viel mehr Autos als Radfahrer unterwegs sind und man den Autoverkehr weitaus mehr behindern würde. (....)
:D -->das geilste Argument !!! Ich höre mich schon sagen: "Aber Herr Wachtsmeister hier fahren viel mehr Autos über die grüne Ample als Fußgänger laufen. Deshalb dachte ich ich nehme das kleiner Übel und fahrer über Rot. Um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. ":D

Ich bitte um mehr
(...)...Fakt. ....)
en. :D Zur Belustigung :)

(...).... Wenn der Radverkehr weiter so steigt wie in den letzten Jahren, dann kann sich die Situation aber bald ändern. (Hoffe ich zumindest....)
--> nach deiner Auffassung hängt der Rechtsanspruch also von der Verkehrsteilnehmer Zahl ab ?! ;) hihihi .... ich bitte um Antwort :D:lol:

Ich hoffe nicht die Verkehrssituation/Leitung ändert sich, sondern die Ansicht der Verkehrsteilnehmer wird umsichtiger.

Gruß Nill
 
Zuletzt bearbeitet:
Der arme Herr Reincke hat's aber auch wirklich nicht leicht. Ich möchte nich mit ihm tauschen; der Monster-Spagat den er bei jedem gefahrenen Meter macht. Polizist - Biker. Ich glaub, schwerer geht's nich..
Ich würd's nich schaffen, das weiß ich.

Gruß!
 
Setzt mal wieder die Frontallappen in den Aktiv-Modus: Es ist doch wirklich egal ob die Bullidei mit einem Rad auf dem Radweg steht oder quer zur Fahrbahn: HAUPTSACHE sie kommen rechtzeitig ZU-WAS-AUCH-IMMER. Im Zweifelsfall bist nämlich du es gerade der die schnell braucht und da möchte ich als polizeieinsatzbedürftiger echt nicht ne halbe sunde später hören: "Ja, sorry, is später geworden, wir wollten nicht mit einem bein auf dem radweg parken...!"

Also bitte mal wieder die gedankliche verhältnismäßigkeit herstellen!
 
Setzt mal wieder die Frontallappen in den Aktiv-Modus: Es ist doch wirklich egal ob die Bullidei mit einem Rad auf dem Radweg steht oder quer zur Fahrbahn: HAUPTSACHE sie kommen rechtzeitig ZU-WAS-AUCH-IMMER. Im Zweifelsfall bist nämlich du es gerade der die schnell braucht und da möchte ich als polizeieinsatzbedürftiger echt nicht ne halbe sunde später hören: "Ja, sorry, is später geworden, wir wollten nicht mit einem bein auf dem radweg parken...!"

Also bitte mal wieder die gedankliche verhältnismäßigkeit herstellen!

Das sehe ich genau so,den Beamten muß es immer möglich sein schnell zu reagieren da ist egal wo sie stehen,is nu mal so.Anders ist es wen dort ein Taxi stehen würde das geht überhaupt nicht.

Gruß Matze der Taxifahrer nicht mag
 
Setzt mal wieder die Frontallappen in den Aktiv-Modus: !
--> gemacht ;)

HAUPTSACHE sie kommen rechtzeitig ZU-WAS-AUCH-IMMER. !
--> sehe ich auch so !War auch nicht mein Ansatz zur Kritik! ( Auch zum Brötchen holen ....hihi )

"Ja, sorry, is später geworden, wir wollten nicht mit einem bein auf dem radweg parken...!"!
--> Das wäre mal nen geiler. Kleiner Scherz :)

"Also bitte mal wieder die gedankliche verhältnismäßigkeit herstellen!
--> Dann aber bitte alle :)

Und die Kombination aus den beiden o.g Sätzen ließ sebst mein ruhiges Gemüt keine ruhe. Von Fakten und tatsachen zu sprechen und dabei Verkehrsteilnehmer zu deklassieren ist glaube ich nicht der richtige Ansatz. ---> ABER Es kann gut sein das ICH hier zu engstrinig bin und das falsch sehe.

 
Es gibt irgendwo mittendrin ein kurzes Interview mit einem "Kurier-Radler" der auch noch offen zu gibt, verkehrswidrig gehandelt zu haben. ...
Den kann man doch sowieso nicht ernst nehmen, oder?! Da haben die meisten Cityradfahrer in dem Bericht nicht nur mehr auf dem Kopf, sondern bestimmt auch in ... . Aber so ne lustige Babymütze mit Werbung auf dem Kopf, hilft natürlich mehr als ein Helm, wenn man auf den Asphalt aufschlägt. Gibt er nicht sogar zu, schon mehrere Unfälle überstanden zu haben? Merkt man überhaupt nicht.:lol:

... viele der Dinge die von Juristen gesehen werden sind halt einfach nur unlogisch. Siehe zum Beispiel: "Das umgehen eines technisch wirksamen Kopierschutz ist strafbar" - wie technisch wirksam war der Kopierschutz wohl wenn man ihn umgehen konnte? ...
Den 2. Teil finde ich wirklich interessant, werde ich mir als Argument merken.:daumen: Ist aber leider nicht so banal im Gesetz formuliert.
Auch auf die Gefahr, dass das vielleicht wieder unlogisch ist, aber der 1. Teil ist so nicht richtig. Es ist nur verboten (§ 95a UrhG), strafbar bzw. ordnungswidrig wird es, wenn man dies nicht zum eigenen privaten Gebrauch tut (§ 108b UrhG bzw. § 111a UrhG). Aber was viel schimmer ist, der Urheber kann in jedem Fall Schadensersatz fordern und das kann richtig teuer werden. Es ist also nicht zu empfehlen.
Und Juristen können alles vertreten, Sie müssen nur einen Grund haben. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei paar Schuhe. Es ist also immer gut einen guten Juristen zu kennen.

Der arme Herr Reincke hat's aber auch wirklich nicht leicht. Ich möchte nich mit ihm tauschen; der Monster-Spagat den er bei jedem gefahrenen Meter macht. Polizist - Biker. Ich glaub, schwerer geht's nich..
Ich würd's nich schaffen, das weiß ich.

Gruß!
Polizisten sind auch nur Menschen. Und jeder Mensch muss wohl auf seiner Arbeit einen Spagat mit dem wirklichen Leben hinbekommen. Wer in einer Behörde arbeitet wahrscheinlich noch mehr als andere. Solange Politiker über Dinge entscheiden, wovon Sie meist keine Ahnung haben und Ministerien Gesetze schreiben, die unnötig kompliziert, falsch und realitätsfremd sind bzw. Gesetze nicht an den technischen Fortschritt anpassen, wird alles so bleiben. Davon profitieren natürlich die vielen Juristen.:D

Gruß 78
 
(...)Also blieb nur das in diesem Falle geringere Übel.
Ich weiß, daß das für Radler äußerst unbefriedigend ist, und ich ärgere mich auch ständig über solche Radwegparker, aber man muß nun einmal als Fakt nehmen, daß gerade dort viel mehr Autos als Radfahrer unterwegs sind und man den Autoverkehr weitaus mehr behindern würde. Wenn der Radverkehr weiter so steigt wie in den letzten Jahren, dann kann sich die Situation aber bald ändern. (Hoffe ich zumindest....)

Hermannplatz morgens um 08:44 :D, das war wohl eher Brötchen holen. Falls Einsatz ist müsste nicht die Bake auf dem Dach an sein? War nicht der Fall. Auf der Straße hätte man durchaus halten können - wobei heh, ist das nicht eine komplette Bushaltestelle und gilt dann da nicht Parkverbot? Gelten die STVO-Regeln nicht für die Polizei im normalen Straßenverkehr? Wenn Einsatz ist okay, aber im Alltagsverkehr? :confused: Wie hätte ich dem Hindernis geeignet ausweichen müssen, absteigen und über den Fußweg schieben? Erbitte Aufklärung, damit ich beim nächsten Mal das richtige tue.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne mittlerweile einige Polizisten aus Berlin Kreuzberg/Neukölln. Deren Alltag möchte ich echt nicht haben. Also habt doch bitte etwas Nachsicht in diesem Fall. Nicht dass, ich bei einem Ladendiebstahl in dieser Gegend wieder mehr als eine Stunde auf die Polizei warten muss!

(bevor es jemand falsch versteht, ich wäre in dem Fall dann der bestohlene... )
 
Das ist keine Antwort auf die Frage, ob sich die Polizei an die StVO halten muss solange sie nicht im Einsatz ist. Mit Rücksicht hat das schon mal nichts zu tun, die Polizei hat hier durchaus eine Vorbildfunktion: Wer auf die Einhaltung der Regeln pocht sollte sie auch selbst einhalten.
 
Mein Gott, dann zeig sie halt an. :rolleyes:
Es gibt Gesetze und Regeln. KEINER muss sich an die halten, MUSS aber dann die Konsequenzen tragen.
Ist doch nicht so schwer.

BTW: Die Entspannung im Straßenverkehr fängt immer bei einem selbst an...
 
alsdo, Brötchenholen auf der Seite? Da parkt man doch lieber direkt vorm Bäcker. Ich vermute, daß dort der übliche Karstadteinsatz war, ein Ladendieb. Da dürfen(!) Polizeiautos Sonder-und Wegerechte in Anspruch nehmen, das ist eine klare Sache. Es geht in solch einem Fall auch darum, eventuell renitente Diebe ins Auto zu bekommen, OHNE lange über den Hermannplatz zu laufen und Aufsehen zu erregen. Das dazu.
---- Zum Thema Verkehrsaufkommen: Es geht keinesfalls darum, die Menge der Verkehrsteinehmer ALLGEMEIN als Maßstab zu nehmen. Wenn ich aber morgens im Berufsverkehr dort parken MUSS, so stelle ich mich dahin, wo ich in diesem Einzelfall zu diesem speziellen Zeitpunkt am wenigsten behindere. Die Behinderungen für Radler waren dort marginal, denn wenn die Radler dann auf den Gehweg auswichen, so hätte das auch niemand irgendwie geahndet oder überhaupt kritisiert.
Es kommt wie so oft auf den speziellen Fall an.
 
@ roadrunner, wenn Du es so genau sehehn willst, dann kann ich Dir die Generalklausel bringen, nach der die Polizei immer im Einsatz ist, sogenanntes schlicht hoheitliches Handeln. Dazu zählt natürlich nicht der Besuch beim Bäcker oder beim McDonalds, und da wurden auch bereits mir sehr gut bekannte Kollegen angezeigt und bekamen ein Disziplinarverfahren. Das ist aber eine interne Art der Bestrafung......
 
Darauf hätte man mit gesundem Menschenverstand auch ohne eine Studie kommen können... :rolleyes:
Und ansonsten weiß man jetzt also, dass die StVO für die Polizei inhärent ungültig ist, da sie permanent im Einsatz ist, man sich also IMMER vorsehen muss sobald ein Polizefahrzeug in der Nähe ist. (so gesehen hatte twobeers ein par Seiten vorher also noch Glück, dass er nicht wegen Behinderung von Ordnungskräften im Einsatz drankam nachdem er abgeschossen worden ist)
 
Zurück