weezahh
Cloogshizer
Hallo zusammen,
anbei möchte ich mal meine Erfahrungen bei einer Garantieabwicklung eines Ghost-Rhamens schlidern.
Ich besitze ein Ghost ERT von 2006 an welchem der Rahmen unterhalb der Dämpferwippenaufnahme gerissen ist. Da Ghost auf Fullys eine erweiterte Rahmengarantie von 3 Jahren einraümt, wollte ich diese in Anspruch nehmen. Mein Problem dabei: Das Rad wurde nicht beim freundlichen Ghost Händler in Bingen/Kreuznach gekauft, sondern seiner Zeit bei einem Händler in NRW. Ich habe dieses Rad dann irgendwann gebraucht vom Erstbesitzer gekauft und bin im Besitz alle Unterlagen einschl. Rechnung.
Da Ghost eine Garantieabwicklung über einen Händler vorschreibt und damit eine Abwicklung direkt zwischen Endverbraucher und Ghost nicht möglich ist, habe ich den Händler in NRW angerufen und dieser würde die Abwicklung natürlich übernehmen. Aus Bequelichkeitsgründen habe ich beim örtlichen Ghosthändler in Bingen angerufen und gefragt, ob eine Abwicklung auch über ihn möglich sei. Dies wurde mir telefonisch mit dem Hinweis auf etwaige von mir zu tragende Verwaltungskosten zusgesagt. Ich solle mich bitte an die Filliale in Bad Kreuznach wenden, da Bingen über Winter zu hat. Gesagt - getan. Ich bin also in Kreuznach vorstellig geworden und habe mein Anliegen geschildert. Als Antwort bekam ich zu hören, daß man nicht gewillt ist, eine Garantieabwicklung unter diesen (welchen?) Voraussetzungen ndurchzuführen. Ich hätte das Rad im Internet gekauft und wäre nur auf ein billiges Rad aus. Service würde bei ihnen großgeschrieben, aber nur für eigene Kunden, die auch den vollen Preis bezahlen (Laut Rechnung wurde diese für mein Rad anno 2006 auch bezahlt). Der Kauf übers Internet wurde als "krumme Dinger" bezeichnet und auch mein Hinweis, daß ich ja durch eine Abwicklung meines Anliegens durch den örtlichen Händler evtl. zum künftigen Kundenkreis gezählt werden könne, wurde verneint. Mir wurde unterstellt, ich würde mein nächstes Rad eh nicht bei ihm, sondern wieder im Internet kaufen. ...irgendwie konnte oder wollte er mich nicht verstehen... Die Krönung des Ganzen war aber letzendlich, daß der Händler behauptete, mein Rad wäre gar nicht aus 2006. Er hätte diesen Rahmen noch nie gesehen. Mit dieser Aussage hat er mir das Recht eingeräumt, hier und jetzt ernsthaft seine Kompetenz in Frage zu stellen. Mit seinem unmöglichen Verhalten und seiner Inkompetenz hat er sich, zumindest bei mir, als Partner für die Garantieabwicklung und auch als zukünftigen Kunden disqualifiziert.
Die Garantieabwicklung läuft jetzt über den Händler in NRW. Ich muss den Rahmen eben erst dort hinschicken und er schickt ihn dann zu Ghost. Die wiederum an ihn zurück und er dann an mich. Warum einfach, wenn´s auch umständlich geht.
in diesem Sinne
weezahh
anbei möchte ich mal meine Erfahrungen bei einer Garantieabwicklung eines Ghost-Rhamens schlidern.
Ich besitze ein Ghost ERT von 2006 an welchem der Rahmen unterhalb der Dämpferwippenaufnahme gerissen ist. Da Ghost auf Fullys eine erweiterte Rahmengarantie von 3 Jahren einraümt, wollte ich diese in Anspruch nehmen. Mein Problem dabei: Das Rad wurde nicht beim freundlichen Ghost Händler in Bingen/Kreuznach gekauft, sondern seiner Zeit bei einem Händler in NRW. Ich habe dieses Rad dann irgendwann gebraucht vom Erstbesitzer gekauft und bin im Besitz alle Unterlagen einschl. Rechnung.
Da Ghost eine Garantieabwicklung über einen Händler vorschreibt und damit eine Abwicklung direkt zwischen Endverbraucher und Ghost nicht möglich ist, habe ich den Händler in NRW angerufen und dieser würde die Abwicklung natürlich übernehmen. Aus Bequelichkeitsgründen habe ich beim örtlichen Ghosthändler in Bingen angerufen und gefragt, ob eine Abwicklung auch über ihn möglich sei. Dies wurde mir telefonisch mit dem Hinweis auf etwaige von mir zu tragende Verwaltungskosten zusgesagt. Ich solle mich bitte an die Filliale in Bad Kreuznach wenden, da Bingen über Winter zu hat. Gesagt - getan. Ich bin also in Kreuznach vorstellig geworden und habe mein Anliegen geschildert. Als Antwort bekam ich zu hören, daß man nicht gewillt ist, eine Garantieabwicklung unter diesen (welchen?) Voraussetzungen ndurchzuführen. Ich hätte das Rad im Internet gekauft und wäre nur auf ein billiges Rad aus. Service würde bei ihnen großgeschrieben, aber nur für eigene Kunden, die auch den vollen Preis bezahlen (Laut Rechnung wurde diese für mein Rad anno 2006 auch bezahlt). Der Kauf übers Internet wurde als "krumme Dinger" bezeichnet und auch mein Hinweis, daß ich ja durch eine Abwicklung meines Anliegens durch den örtlichen Händler evtl. zum künftigen Kundenkreis gezählt werden könne, wurde verneint. Mir wurde unterstellt, ich würde mein nächstes Rad eh nicht bei ihm, sondern wieder im Internet kaufen. ...irgendwie konnte oder wollte er mich nicht verstehen... Die Krönung des Ganzen war aber letzendlich, daß der Händler behauptete, mein Rad wäre gar nicht aus 2006. Er hätte diesen Rahmen noch nie gesehen. Mit dieser Aussage hat er mir das Recht eingeräumt, hier und jetzt ernsthaft seine Kompetenz in Frage zu stellen. Mit seinem unmöglichen Verhalten und seiner Inkompetenz hat er sich, zumindest bei mir, als Partner für die Garantieabwicklung und auch als zukünftigen Kunden disqualifiziert.
Die Garantieabwicklung läuft jetzt über den Händler in NRW. Ich muss den Rahmen eben erst dort hinschicken und er schickt ihn dann zu Ghost. Die wiederum an ihn zurück und er dann an mich. Warum einfach, wenn´s auch umständlich geht.
in diesem Sinne
weezahh