Gebraucht Kauf,Dämpfer kaputt!

Ja, aber da gibt es kein Problem, das kann man eig. rauslesen, der Dämpfer hält ja die Luft, aber im inneren gibt es null Progression und in allen Zugstufeneinstellungen federt der Hinterbau so schnell aus wie die Saturn 5 auf dem weg zum Mond...
 
Ja, aber da gibt es kein Problem, das kann man eig. rauslesen, der Dämpfer hält ja die Luft, aber im inneren gibt es null Progression und in allen Zugstufeneinstellungen federt der Hinterbau so schnell aus wie die Saturn 5 auf dem weg zum Mond...

Das wusste ich nicht, ich habe nur vorgeschlagen das zu überprüfen.
Und in den ersten Post hört sich das so an als ob er ohne Ahnung zu haben an allen rum gedreht hat.
Deshalb bin ich nicht auf das mit den schnellen ausfedern eingegangen.
 
so, neuigkeiten:

ich hab mich mal bei einem vater von nem freund kundig gemacht, der ist jurist und sagt zu der situation folgendes: der verkäufer hatt in unserem vertrag nie das gewährleistungrecht ausgeschlossen, somit ist er jetzt verpflichtet für den schaden gerade zu stehen und muss die rechnung von der dämpfer reperatur (dem service) zahlen. ich kann mein "zurückbehaltungsrecht geltend machen", laut §320 BGB Absatz 1 und 2

wenn er gegen diese regelung vorgehen will muss er direkt zum landesgericht gehen, was wohl nicht der fall sein wird :cool:
 
so, neuigkeiten:

ich hab mich mal bei einem vater von nem freund kundig gemacht, der ist jurist und sagt zu der situation folgendes: der verkäufer hatt in unserem vertrag nie das gewährleistungrecht ausgeschlossen, somit ist er jetzt verpflichtet für den schaden gerade zu stehen und muss die rechnung von der dämpfer reperatur (dem service) zahlen. ich kann mein "zurückbehaltungsrecht geltend machen", laut §320 BGB Absatz 1 und 2

wenn er gegen diese regelung vorgehen will muss er direkt zum landesgericht gehen, was wohl nicht der fall sein wird :cool:

Träum weiter. Bis zur vollständigen Bezahlung ist das nicht mal Dein Eigentum. Du bist derzeit nur Besitzer.
Der Typ ist sicherlich kein Händler (oder hab ich da was übersehen?) und damit ist dies ein ,,Privatverkauf". Das Gewährleistungsrecht ist zwar damit nicht automatisch ausgeschlossen, wenn es da allerdings Kleingedrucktes in dem Inserat gab (ist zu 99.9 % so), dann hat sich was damit.......

Hast Du denn schon mal versucht mit dem Kerl zu telefonieren und eine sinnvolle Lösung für das Problem zu bekommen (den icq-müll mal ignoriert)?

Wenn das nicht funktioniert, schick den Kram zurück und such Dir einen anderen Rahmen.
 
so, neuigkeiten:

ich hab mich mal bei einem vater von nem freund kundig gemacht, der ist jurist und sagt zu der situation folgendes: der verkäufer hatt in unserem vertrag nie das gewährleistungrecht ausgeschlossen, somit ist er jetzt verpflichtet für den schaden gerade zu stehen und muss die rechnung von der dämpfer reperatur (dem service) zahlen. ich kann mein "zurückbehaltungsrecht geltend machen", laut §320 BGB Absatz 1 und 2

wenn er gegen diese regelung vorgehen will muss er direkt zum landesgericht gehen, was wohl nicht der fall sein wird :cool:

Abgesehen davon dass ich persöhnlich es unter aller Sau finde wegen sowas irgendwelche Rechtsstreitereien anzufangen, GERADE wenn der Verkäufer die Rücknahme und vollständige Rückzahlung anbietet (!!, wobei er durch die Portokosten auch schon minus macht), setzt das soweit ich weiss allerdings auch vorraus dass er vor dem Verkauf von dem Defekt an dem Dämpfer wusste.

Wenn du den Rahmen behalten willst beiß in den Sauren Apfel und bezahl den Rest des Betrages und dann wohl oder Übel den Service aus der eigenen Tasche oder schick ihm den Rahmen samt dämpfer zurück (dann aber auch drauf achten dass du auf keinen Portokosten sitzenbleibst!).

Was in den Gesetzbüchern steht ist eine Sache, aber manchmal bekommt man den Eindruck dass manche Leute nicht in der Lage sind sich einfach mal zwischenmenschlich zu einigen, bzw. es nicht wollen....
Hatte ein Ähnliches Problem mal als Verkäufer von Hochtönern (ja sowas kann teurer als nen gescheiter Rahmen sein ;)) und das war auch ein tierisches hin und her bis der Käufer es dann eingesehen hat dass es das einzig vernünftige ist den kram zurückzuschicken und das gesamte Geld zurückzubekommen.

*edit*: Im übrigen isses rechtlich unter umständen auch nicht korrekt nen ICQ Log einzustellen ;).


grüße
jan
 
Stimmt die Rechte von allem ICQ Texten hat nämlich AOL^^ nur so nebenbei^^:D :D

Aber mal echt! einigt euch halt irg denn wegen ganz erlich solchen Sachen einen Rechtsstreit anzufangen kann denn im Endefeckt teuer für dich werden als nen guter neuer dämpfer. Und selbst wenn du den Rechtsstreit gewinnen würdest dauert des sicher ewig und des Geld musst du sowieso in den Service oder Neuen Dämpfer erstmal selber Stecken.

Wenn der Rahmen dir so gefällt Einfach behalten, oder zurückschicken was schon sehr Kulant ist vom Verkäufer, das er es macht.
 
Kauf dir nen neuen Dämpfer werd happy damit. Lass den Verkäufer in ruhe, der würd dir den Rahmen sogar zurücknehmen, aber nein, du willst es Rechtlich drauf an kommen lassen.. der ganze stress für ein paar Euro?? :rolleyes:
 
Für mich hört sich das nach einem Privatgeschäft an, weshalb es (ähnlich einem Ebay-Kauf) keinen Anspruch auf Garantie/Gewährleistung gibt. Ist nun mal so.

Wenn du dich unbedingt mit dem Verkäufer streiten willst, ok. Wenn dir der Rahmen prinzipiell passt, und du "nur" einen neuen Dämpfer brauchst, dann schau auf Ebay rein. Die Swinger-Dämpfer werden schon um günstiges Geld verkauft. Schnaps dir mit dem Verkäufer einen Preisnachlass aus und lass gut sein.


...oder mach das Geschäft einfach rückgängig und kauf dir was g´scheites.
 
Wird wohl nicht das Meiste gewesen sein, sonst wäre er nicht so scharf, das Teil zu behalten! Noch etwas: Wenn der Vorbesitzer schon mit Scheiben und Buchsen rumgepfuscht hat, wird dir ein neuer Dämpfer vielleicht auch nur kurze Zeit Freude machen!
Schick das Teil zurück!!!
 
so, neuigkeiten:

ich hab mich mal bei einem vater von nem freund kundig gemacht, der ist jurist und sagt zu der situation folgendes: der verkäufer hatt in unserem vertrag nie das gewährleistungrecht ausgeschlossen, somit ist er jetzt verpflichtet für den schaden gerade zu stehen und muss die rechnung von der dämpfer reperatur (dem service) zahlen. ich kann mein "zurückbehaltungsrecht geltend machen", laut §320 BGB Absatz 1 und 2

wenn er gegen diese regelung vorgehen will muss er direkt zum landesgericht gehen, was wohl nicht der fall sein wird :cool:


toller jurist............

wär er ein richtiger, dann hätte er gemerkt das der verkäufer auch mit gewährleistungsauschluss für den kaputten dämpfer geradestehen muss ;)
es sei denn er hätte beim verkauf darauf hingewiesen das das teil nen defekt hat.
lt. seiner aussage wußte er wohl nichtmal das er überhaupt defekt war, denn er ist damit noch gefahren. und da er ja wohl kein fachmann ist, muss er nicht zwangsläufig wissen wie sich defekter von einem funktionierenden dämpfer unterscheidet.
und somit hätte er dir auch nix verschwiegen. ist halt ein blöder umstand das der dämpfer hin ist.
könnt ihr beide nix zu.
ausserdem hat er dir doch angeboten den kauf rückgängig zu machen, als er davon erfuhr.

er hat sich also richtig verhalten, dir die wandlung angeboten und du bist bockig wie ein kleinkind :o

tip: mach den kauf rückgängig :daumen:
mit allem anderen haste nur stress...und das wg. was? wegen 120EUR?!
mir wären meine zeit und meine nerven mehr wert als so ein streit.
 
na super.

die eine frage ist ja immer noch, ob der käufer nicht zu verpeilt ist, denn dämpfer einzustellen;

und vor allem ist hier dokumentiert:
"<<Georg>> (06:09 PM) :
ok alles klar...dann schick den rahmen wieder her und ich gib dir das geld wieder wenns halt nicht nach deinen vorstellungen ist."


ich weiss gar nicht, was masira noch will.
 
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