Das ist in §22 StVO geregelt, bezieht sich aber auf das Fahrzeug und dessen Beleuchtung, nicht den Träger selbst. 40 cm Überstand sind dabei eine recht fette Hausnummer. Da könnte man ein XXL Geometron sogar hinter einen Smart schnallen.
§22 Abs5 StVO: Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.