Weil immer wieder die Gewichtszulassung der Hersteller genannt wird:
Wenn ein LRS bis 130kg freigegeben ist, heisst das noch lange nicht "funktioniert unter Garantie mit129,99kg für 100.000km", sondern "die Wahrscheinlichkeit, dass er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt geht, ist betriebswirtschaftlich für den Hersteller gut darstellbar".
Je näher am Maximalgewicht, umso höher sind Verschleiß und Ausfallwahrscheinlichkeit.
Im Gegensatz dazu geben manche Laufradbauer über die gesetzliche Gewährleistung hinaus freiwillige Garantien. Ob sich das über die mittlere/lange Frist lohnt, muss man dann selbst ausrechnen.