Helmpflicht in Deutschland - es geht wieder los

Holland ist nicht Deutschland, hier in Deutschland wachasen die Kinder mit dem Gedanke auf, daß sie fürs erste Auto arbeiten wollen :( - Verhältnisse wie in Holland werden wir hier nie haben .

Ein Helm auf den Kopf schadet auf keinen Fall, ob es was bringt, sollte es jeder entscheiden. Manche tun es nicht wegen der Frisur, anderen wiederum ist es im Sommer zu heiss, wieder andere wollen den Helm nicht mit schleppen (wie ich).

Was mich immer wieder wundert ist der hinkende Gurtpflichtvergleich. Bei einem Autounfall ohne Gurt hat man wirklich sehr schlechte Karten für alle Körperteile.
Der Helm dagegen schützt nur den Kopfbereich, insbesondere aber auch nur den oberen kleinen Teil. Alle anderen Körperteile sind so gut wie ungeschützt, heir kann man sich alles mögliche brechen ganz zu schweigen davon, wenn der Fahrer/in vom Auto überrollt wird.

Dennoch sorgt das Urteil für Klarheit, hoffentlich gibt es kein Hintertürchen. Ich frage mich, welche IDIOTEN von Richtern bei dem ersten Instanz das komische Urteil gefällt hatte ???
 
Nö, die erste Instanz (Landgericht Flensburg) hatte zugunsten der Radlerin entschieden. Die Schadensminderung sprach die 2. Instanz (Oberlandesgericht Schleswig) aus. Der BGH war nun die 3. Instanz.
 
Ich frage mich, welche IDIOTEN von Richtern bei dem ersten Instanz das komische Urteil gefällt hatte ???
Die haben dieselbe Universität besucht (oder war es ein Fernstudium :confused:), wie die Richterkollegen, die entscheiden, dass man keinen von einem Autofahrer verursachten Unfall hat, wenn man als Radfahrer dem Auto gerade noch ausweichen kann und dann stürzt. Der Autofahrer wäre nur dann schuld gewesen, wenn der Radfahrer auf das Auto geknallt wäre :wut:. So war es ein FAHRFEHLER des Radfahrers ....
Ist einem Freund von mir passiert, dem ein Auto die Vorfahrt genommen hat.
 
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Dennoch sorgt das Urteil für Klarheit, hoffentlich gibt es kein Hintertürchen. Ich frage mich, welche IDIOTEN von Richtern bei dem ersten Instanz das komische Urteil gefällt hatte ???

Ich habe die Urteilsbegründungen jetzt nicht im Detail gelesen, aber soweit ich weiss, war im Wesentlichen eine Einschätzung des Oberlandesgerichts nicht korrekt: Laut dem Oberlandesgericht könne „nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird".

Und das trifft so nicht zu, zumindest nicht das normale Radfahren in der Stadt, da hier die Helmtragequote gerade mal 15% ist.

Beim Rennrad oder MTB sieht das schon ganz anders aus, da liegt die Helmtragequote deutlich höher (90%?). D.h. hier wäre die obige Annahme des Oberlandesgerichts sehr wahrscheinlich zulässig.

Und auch könnte sich das Ganze in Zukunft ändern: Wenn die Mehrheit irgendwann auch in der Stadt Helm trägt, würde ein Urteil, wie das des Oberlandesgericht vermutlich Bestand haben.
 
Da fehlt aber ein kleines Detail: Der Nachweis, das der Helm tatsächlich - in der Verletzungsstatistik nachweisbar - Vorteile bringt. Also tatsächlich Schaden abwendet. Die Münsteraner Studie ist meiner Meinung der Gegenbeweis, insbesondere solange es um Hirnverletzungen geht.

Ansonsten stimme ich deiner Einschätzung zu.
 
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Ein Helm auf den Kopf schadet auf keinen Fall, ob es was bringt, sollte es jeder entscheiden. Manche tun es nicht wegen der Frisur, anderen wiederum ist es im Sommer zu heiss, wieder andere wollen den Helm nicht mit schleppen (wie ich).

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Und sche1sse aussehen tut es auch noch. Zumindest auf dem Hollandrad. Auf dem MTB/RR sieht's ohne doof aus.
 
Einfach zu viele Fakten! Die Problematik kann dadurch nicht gelöst werden.

BTT:

Hier ein Bild der Radlerin einige Tage vor dem Unfall.

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Da fehlt aber ein kleines Detail: Der Nachweis, das der Helm tatsächlich - in der Verletzungsstatistik nachweisbar - Vorteile bringt. Also tatsächlich Schaden abwendet. Die Münsteraner Studie ist meiner Meinung der Gegenbeweis, insbesondere solange es um Hirnverletzungen geht.

War in dem fraglichen Prozess nicht ein Gutachten eingebracht worden, dass zu dem Schluss kam, dass die Verletzungen mit Helm geringer ausgefallen wären? Ich habe es so in Erinnerung.

Es gibt ein Urteil vom Oberlandesgericht München, welches einem verunfallten Rennradfahrer eine Teilschuld für seine Kopfverletzungen attestierte. Am Unfall selber war er unschuldig. Nach Ansicht des Gerichts begründe die sportliche Fahrweise des Klägers „eine Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms“
 
Ja, es gab ein neurologisches Gutachten. Ich bin der Meinung dieses entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand hinsichtlich Schutzwirkung von Radhelmen vor Hirnverletzungen.
Unstrittig ist, das Radhelme vor Schädelverletzungen schützen. Da liegt es nahe das man annimmt, das auch die Hirnverletzungen geringer ausfallen.
Genau dies wurde aber IMHO durch die Münsteraner Studie widerlegt. Und der Gutachter ist IMHO schlicht nicht auf dem aktuellen Stand des vorhandenen Wissens.

Frühere Studien haben oft die Unfälle in der Notaufnahme untersucht. Dabei fallen natürlich die Schädelverletzungen sofort auf, nicht aber trotz Helm entstandene Hirnverletzungen, die sich oft erst später bemerkbar machen. Und genau die wurden bei der Münsteraner Studie mitberücksichtigt. Und dadurch löste sich ein Vorteil des Helmes hinsichtlich Hirnverletzungen in Wohlgefallen auf.

Die andere Behandlung von Rennradlern ist derzeitig gängige Rechtsprechung, die von mehreren Oberlandesgerichten vertreten wurde. Und ich wüsste auch nicht, ob derzeit ein gegenteiliges Verfahren anhängt.
Totzdem hege ich Zweifel, das diese Rechtsprechung gerechtfertigt ist, weil eben in der Richterschaft (wie auch in weiten Teilen der Öffentlichkeit) IMHO die tatsächliche Schutzwirkung von Radhelmen zumindest massiv überschätzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Frühere Studien haben oft die Unfälle in der Notaufnahme untersucht. Dabei fallen natürlich die Schädelverletzungen sofort auf, nicht aber trotz Helm entstandene Hirnverletzungen, die sich oft erst später bemerkbar machen. Und genau die wurden bei der Münsteraner Studie mitberücksichtigt. Und dadurch löste sich ein Vorteil des Helmes hinsichtlich Hirnverletzungen in Wohlgefallen auf.
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Daran habe ich ja noch gar nicht gedacht. Aber jetzt wo ich es lese: Gibt es nicht sogar Fälle, wo eine Hirnschwellung mit einem vorsätzlich herbeigeführten Schädelbruch "behandelt" wird?
 
Korrekt, denn so kann verhindert werden, das die inneren Blutungen im Schädel auf das Hirngewebe drücken und dadurch erst die eigentlichen Hirnschäden, die in neurologischen Ausfällen resultieren, hervorrufen.
Wobei vielleicht vorsätzlicher Schädelbruch etwas übertrieben ist, aber statt dessen werden halt Löcher in den Schädel gebohrt.
 
Unstrittig ist, das Radhelme vor Schädelverletzungen schützen. Da liegt es nahe das man annimmt, das auch die Hirnverletzungen geringer ausfallen.
Genau dies wurde aber IMHO durch die Münsteraner Studie widerlegt. Und der Gutachter ist IMHO schlicht nicht auf dem aktuellen Stand des vorhandenen Wissens.
Wo genau wurde das -also die Korrelation der Schwere von Schädelverletzungen und Hirnverletzungen- in welcher "Münsteraner" Studie widerlegt?
 
Doktorarbeit von Frank Thomas Möllmann an der Neurochirurgischen Universitätsklinik Münster 2004.
Du beziehst dich also auf:
Epidemiologie, Unfallursachen
und akutklinische Initialversorgung
beim Schädel-Hirn-Trauma
Eine regionale multizentrische prospektive Studie
zur Versorgung Schädel-Hirn-traumatisierter Patienten
in der Bundesrepublik Deutschland
übrigens aus 2006.

Nein,die Korrelation der Schwere von Schädelverletzungen und Hirnverletzungen ist daraus nicht abzuleiten.

Ebensowenig Erkenntnisse der Schwere von SHT von Fahrradfahrern die bei Schadensereignissen einen Helm getragen haben oder keinen Helm trugen. Die Aussagen dazu sind vielmehr Vermutungen des Autoren, haben keine ausreichende Datenbasis und haben keine statistische Relevanz. Der Autor ist lediglich Mediziner, kein Unfallforscher oder Mathematiker.

Ich würde empfehlen diese "Studie" einmal komplett zu lesen.
 
Also auf DLF hat vorhin ein Münchener Unfallchirug von geschätzten 25 - 33 % gesprochen. War ein sehr interessantes Interview, der Neurochirurg war übrigens nicht für eine Helmpflicht. Eindeutig war nur seine Aussage : " Der Helm hilft !"

Hier zum Nachhören und Lesen.
 
Du beziehst dich also auf:
Epidemiologie, Unfallursachen
und akutklinische Initialversorgung
beim Schädel-Hirn-Trauma
Eine regionale multizentrische prospektive Studie
zur Versorgung Schädel-Hirn-traumatisierter Patienten
in der Bundesrepublik Deutschland
übrigens aus 2006.

Nein,die Korrelation der Schwere von Schädelverletzungen und Hirnverletzungen ist daraus nicht abzuleiten.

Ebensowenig Erkenntnisse der Schwere von SHT von Fahrradfahrern die bei Schadensereignissen einen Helm getragen haben oder keinen Helm trugen. Die Aussagen dazu sind vielmehr Vermutungen des Autoren, haben keine ausreichende Datenbasis und haben keine statistische Relevanz. Der Autor ist lediglich Mediziner, kein Unfallforscher oder Mathematiker.

Ich würde empfehlen diese "Studie" einmal komplett zu lesen.

Hatte ich heute schon erwähnt, dass man hier nicht mit Fakten stören soll ?
 
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