Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

Erschreckend, daß sich der Berufskraftfahrer im Video so strafbar verhält, sich nicht im Griff hat. Was bedeutet das für seine tägliche - auch nervenden - Fahrten im Beruf, erschreckend!
Und wenn ich dann Eure Beispiele so lese, da jagt es einen ja Schauer den Rücken herunter.
Exakt den Gedanken hatte ich auch.
Wenn meine berufliche Existenz davon abhängt Fahrzeuge zu bewegen, kann ich doch nicht meine Fahrerlaubnis so aufs Spiel setzen?
Und wenn das sein Default-Verhalten ist, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer seiner Meinung nach unpassend verhalten, ist das ganz schön gruselig.

Aber auch deswegen ist die Schadenfreude bei mir in dem Fall über den beschlagnahmten Führerschein umso größer. :D Das ist wirklich ein Fall von "die Geister die ich rief".
 
Geschah der Vorfall in der Freizeit oder während der Arbeitszeit ?
Dementsprechend wird nur zum Teil die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn überhaupt
 
Geschah der Vorfall in der Freizeit oder während der Arbeitszeit ?
Dementsprechend wird nur zum Teil die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn überhaupt
Tatsächlich? es gibt solche "Abgrenzungen" bei der Fahrerlaubnis?
Meiner persönlichen Meinung nach, muss sein Verhalten sanktioniert werden, was eben den Entzug der Fahrerlaubnis beinhaltet, auch wenn er dadurch seinen Beruf in dieser Form nicht nachkommen kann.

Ich bin viel im Außendienst unterwegs und weiß, dass ich dafür meinen Lappen brauche - daher weiß ich - fahr nicht zu oft, viel zu schnell; halt dich (halbwegs) an die Regeln etc pp...

Der Typ war sich bewusst, dass sein Verhalten falsch ist, hatte jedoch den Faktor moderne Technik nicht auf dem Schirm.
Ich würde nicht mal sagen, er ist ein Bauernopfer - er sollte das Exampel für künftige Vergehen sein
 
So einfach ist das Abwenden des Führerscheinentzuges nicht.
Das geht nur unter strengen Voraussetzungen bei Ersttätern und Ordnungswidrigkeiten.
Ein maximal einmonatiges Fahrverbot kann in eine, an den Vermögenswerten orientierte, Geldstrafe umgewandelt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das das hier angewendet werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, das das hier angewendet werden kann.
Mit gesundem Menschenverstand glaube ich das auch nicht. Der Typ hat klar ersichtlich auf einer öffentlichen Strasse seine Karre als Waffe eingesetzt, um den Radfahrer von der Strasse zu drängen und hat dabei einen wahrscheinlichen gesundheitlichen Schaden des Radlers billigend in Kauf genommen. Nur aufgrund der nicht selbstverständlichen Fahrtechnik des Radlers kam es nicht dazu.
 
Der Lappen ist doch erstmal vorläufig beschlagnahmt. Die endgültige Entscheidung erfolgt im gerichtlichen Verfahren. Im vorläufigen Verfahren gilt bis dahin eben nur ein anderer (vorsichtiger) Maßstab in der Eingriffsintensität. Aber bei der vorliegenden Lage könnte da auch die berufliche Abhängigkeit völlig
unerheblich sein.
 
Nun aus eigenem Erleben bei einem Freund, weiß ich das die Belassung der Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke schon in den 80ern möglich war.
Andere Frage seit wann sind denn Pfefferspray und CN/ CS Gas kn Deutschland verboten. (Zumindest bei Kennzeichnung als Tierabwehrspray)?
 
Wegen Stinkefinger (+Kamera) demnächst arbeitslos. Was eine kleine Geste alles bewirken kann. Schön auch dass er beruflich abhängig vom Führerschein ist, die Ansprüche sich im Verkehr korrekt gegenüber dem Mitmenschen zu verhalten sind also noch höher für ihn. Gespannt, was dann in 6 Monaten die Auskünfte werden sein. Haltet uns bitte auf den Laufenden wenn es so weit sein wird. Danke schon im Voraus.

Gr.p
 
Nun aus eigenem Erleben bei einem Freund, weiß ich das die Belassung der Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke schon in den 80ern möglich war.
Andere Frage seit wann sind denn Pfefferspray und CN/ CS Gas kn Deutschland verboten. (Zumindest bei Kennzeichnung als Tierabwehrspray)?

CS ist sogar ab 14j erlaubt und mit einer bka prüfnummer versehen auch legal gegen menschen einsetzbar. Ohne bka nummer
Da pfefferspray um einiges effektiver ist darf es nur mitgeführt werden wenn der hinweiß zur tierabwehr aufgedruckt ist. In Notwehr(!) situationen darf es gegen tiere und menschen eingesetzt werden. Ist kein hinweis zur tierabwehr aufgedruckt fällt pfefferspray allerdings unters waffengesetz.
 
Man kann auch den Schein verlieren, wenn man mit zu viel Promille Rad fährt.
Klingt komisch, ist aber auch richtig so.

Dem neffen eines ehemaligen arbeitskollegen wurde sogar radfahren gerichtlich untersagt! Ohne scheiß. Allerdings gab es bei ihm eine vielzahl von vorgeschichten in richtung btm und alkohol im straßenverkehr.
 
Dem neffen eines ehemaligen arbeitskollegen wurde sogar radfahren gerichtlich untersagt! Ohne scheiß. Allerdings gab es bei ihm eine vielzahl von vorgeschichten in richtung btm und alkohol im straßenverkehr.
„Vorgeschichten“ sind dazu nicht einmal nötig. Ein Verwandter hat diese Erfahrung machen müssen.
 
Ist die Videoaufnahme überhaupt als Beweismittel zulässig ?
Der Beschuldigte muss doch bloß behaupten daß er der Aufnahme nicht zugestimmt hat.
DSVGO z.B.
Persönlichkeitsrechte stehen doch über anderen Rechten ?
Ich frage hier als Rechtslaie.
Und so mancher Rechtsanwalt wird noch andere Wege finden.
Rechtsempfinden deckt sich oftmals nicht mit der Rechtsprechung
 
Ist die Videoaufnahme überhaupt als Beweismittel zulässig ?
Der Beschuldigte muss doch bloß behaupten daß er der Aufnahme nicht zugestimmt hat.
DSVGO z.B.
Persönlichkeitsrechte stehen doch über anderen Rechten ?
Ich frage hier als Rechtslaie.
Und so mancher Rechtsanwalt wird noch andere Wege finden.
Rechtsempfinden deckt sich oftmals nicht mit der Rechtsprechung
bin auch kein rechtsexperte, aber man muss hier differenzieren zwischen:

1) Allgemeinen aufnahmen, bei denen zufällig eine Straftat gefilmt wird.
2) aufnahmen die begonnen werden um eine Konkrete Straftat, die zu diesem zeitpunkt schon begonnen hat zu dokumentieren.
3) Allgemeine Aufnahmen mit dem Ziel potentielle Straftaten zu dokumentieren (insbesondere Automatische)

Meines Wissens nach ist 2. völlig unproblematisch.
Der dritte fall ist immer der kritische. bei dem hier vorliegenden 2. bin ich mir nicht so sicher.
ich gehe aber nicht davon aus, dass das so Problematisch ist, wie 3.
 
Ist die Videoaufnahme überhaupt als Beweismittel zulässig ?
Der Beschuldigte muss doch bloß behaupten daß er der Aufnahme nicht zugestimmt hat.
DSVGO z.B.
Persönlichkeitsrechte stehen doch über anderen Rechten ?
Ich frage hier als Rechtslaie.
Und so mancher Rechtsanwalt wird noch andere Wege finden.
Rechtsempfinden deckt sich oftmals nicht mit der Rechtsprechung.
Eigt. Ja aber ich habe schon öfters von Fällen in DE gelesen wo Videos von Dashcams aus Autos vor Gericht zugelassen wurden. Vermutlich ist es hier eher so das der eigentliche Betrieb einer Dashcam nicht zulässig ist das die Videos aber trotzdem als Beweismittel genutzt werden können. Liegt evt. Im ermessen des Richters. (Selber absoluter Jura noob)

Edit:
Also hier mal das erste Google Ergebnis, geht sogar noch auf Radfahrer ein:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
 
@ Habita84
Sorry das war eine rhetorische Frage, natürlich ist das (noch frei) erhältlich und das führen erlaubt.
Ich fand diese ist nicht erlaubt Aussage einfach nur ……..

Und wenn so ein Hundert Kilo Brocken auf mich zukommt, ist auch ein Tierabwehrspray legitim.
 
Ich glaube, dass der Radfahrer das Video vor Gericht verwenden hätte dürfen aber nicht, um es öffentlich zu machen (Facebook, Insta usw.). Ist aber auch nur absolutes Halbwissen. Eventuell durch Unkenntlichmachung der gefilmten Personen auch wieder zulässig
 
So einfach ist das Abwenden des Führerscheinentzuges nicht.
Das geht nur unter strengen Voraussetzungen bei Ersttätern und Ordnungswidrigkeiten.
Ein maximal einmonatiges Fahrverbot kann in eine, an den Vermögenswerten orientierte, Geldstrafe umgewandelt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das das hier angewendet werden kann.

Daneben gibt es auch noch die MPU. Die Führerschenerlaubnisstelle kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ haben, die kann er durch eine (erfolgreich absolvierte) MPU ausräumen und seinen Führerschein behalten. Ansonsten ist er nach einer bestimmten Zeit weg..... Unabhängig davon wie ein Gerichtsverfahren ausgeht.

Gruß
 
mopped.jpg


Es sind nicht nur Radfahrer, welche wild gestikulieren und dafür eins auf den Helm bekommen. :troll:
 
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