Endlich kommen wir wieder zum Ausgangspost und Thema zurück...weil ein Wink,eine kurze Geste viel bewirkt...

Du meintest doch den Mittelfinger, oder

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Endlich kommen wir wieder zum Ausgangspost und Thema zurück...weil ein Wink,eine kurze Geste viel bewirkt...
Exakt den Gedanken hatte ich auch.Erschreckend, daß sich der Berufskraftfahrer im Video so strafbar verhält, sich nicht im Griff hat. Was bedeutet das für seine tägliche - auch nervenden - Fahrten im Beruf, erschreckend!
Und wenn ich dann Eure Beispiele so lese, da jagt es einen ja Schauer den Rücken herunter.
Geschah der Vorfall in der Freizeit oder während der Arbeitszeit ?
Dementsprechend wird nur zum Teil die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn überhaupt
Tatsächlich? es gibt solche "Abgrenzungen" bei der Fahrerlaubnis?Geschah der Vorfall in der Freizeit oder während der Arbeitszeit ?
Dementsprechend wird nur zum Teil die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn überhaupt
Mit gesundem Menschenverstand glaube ich das auch nicht. Der Typ hat klar ersichtlich auf einer öffentlichen Strasse seine Karre als Waffe eingesetzt, um den Radfahrer von der Strasse zu drängen und hat dabei einen wahrscheinlichen gesundheitlichen Schaden des Radlers billigend in Kauf genommen. Nur aufgrund der nicht selbstverständlichen Fahrtechnik des Radlers kam es nicht dazu.Ich kann mir nicht vorstellen, das das hier angewendet werden kann.
Man kann auch den Schein verlieren, wenn man mit zu viel Promille Rad fährt.Geschah der Vorfall in der Freizeit oder während der Arbeitszeit ?
Dementsprechend wird nur zum Teil die Fahrerlaubnis entzogen.
Nun aus eigenem Erleben bei einem Freund, weiß ich das die Belassung der Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke schon in den 80ern möglich war.
Andere Frage seit wann sind denn Pfefferspray und CN/ CS Gas kn Deutschland verboten. (Zumindest bei Kennzeichnung als Tierabwehrspray)?
Man kann auch den Schein verlieren, wenn man mit zu viel Promille Rad fährt.
Klingt komisch, ist aber auch richtig so.
„Vorgeschichten“ sind dazu nicht einmal nötig. Ein Verwandter hat diese Erfahrung machen müssen.Dem neffen eines ehemaligen arbeitskollegen wurde sogar radfahren gerichtlich untersagt! Ohne scheiß. Allerdings gab es bei ihm eine vielzahl von vorgeschichten in richtung btm und alkohol im straßenverkehr.
bin auch kein rechtsexperte, aber man muss hier differenzieren zwischen:Ist die Videoaufnahme überhaupt als Beweismittel zulässig ?
Der Beschuldigte muss doch bloß behaupten daß er der Aufnahme nicht zugestimmt hat.
DSVGO z.B.
Persönlichkeitsrechte stehen doch über anderen Rechten ?
Ich frage hier als Rechtslaie.
Und so mancher Rechtsanwalt wird noch andere Wege finden.
Rechtsempfinden deckt sich oftmals nicht mit der Rechtsprechung
Eigt. Ja aber ich habe schon öfters von Fällen in DE gelesen wo Videos von Dashcams aus Autos vor Gericht zugelassen wurden. Vermutlich ist es hier eher so das der eigentliche Betrieb einer Dashcam nicht zulässig ist das die Videos aber trotzdem als Beweismittel genutzt werden können. Liegt evt. Im ermessen des Richters. (Selber absoluter Jura noob)Ist die Videoaufnahme überhaupt als Beweismittel zulässig ?
Der Beschuldigte muss doch bloß behaupten daß er der Aufnahme nicht zugestimmt hat.
DSVGO z.B.
Persönlichkeitsrechte stehen doch über anderen Rechten ?
Ich frage hier als Rechtslaie.
Und so mancher Rechtsanwalt wird noch andere Wege finden.
Rechtsempfinden deckt sich oftmals nicht mit der Rechtsprechung.
So einfach ist das Abwenden des Führerscheinentzuges nicht.
Das geht nur unter strengen Voraussetzungen bei Ersttätern und Ordnungswidrigkeiten.
Ein maximal einmonatiges Fahrverbot kann in eine, an den Vermögenswerten orientierte, Geldstrafe umgewandelt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das das hier angewendet werden kann.
FTFYAnhang anzeigen 1372937
Es sind nicht nur Radfahrer, welche wild gestikulieren und dafüreins auf den Helmden Helm verdreht bekommen.![]()