Hi,
ich bin gerade dabei eine Hompage mit meinen Biketouren zu erstellen. Beim Stöbern im Internet bin ich auf folgendes gestoßen, Was meint ihr dazu ? Ich hab eigentlci vor, meine Touren mit GoogleMaps und Screenshots von Topographischen Karten einzustellen...
AKTUELL AM 12. Juni 2006
( ein persönlicher Kommentar )
Für einen Zeitraum von knapp 8 Jahren befand sich an dieser Stelle meine umfangreiche private Homepage zum Thema GPS. Ohne dabei eigene kommerzielle Interessen zu verfolgen, habe ich in ihr vereinzelt auch auf neue, mir interessant erscheinende Produkte hingewiesen. Nun ist es schwierig, z.B. über ein Kartenprogramm zu berichten, ohne dabei nicht zumindest auch einen kleinen Kartenausschnitt als Beispiel zu zeigen. Das ist mir jetzt zum Verhängnis geworden und ich erhielt eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Bei dem beanstandeten Bild handelte sich um ein selbst erstelltes Screenprint, das einen kleinen, m.E. selbständig praktisch nicht nutzbaren Kartenausschnitt zeigte. Damit wollte ich die bei modernen Handys ( S60-Serie ) bestehenden Möglichkeiten zur GPS-Navigation und Eigenpositionsdarstellung aufzeigen. Anders als in fast allen ähnlichen Abmahnungsfällen war hiermit also KEINE Nutzung des Kartenausschnitts z.B. als Lageplan oder Anfahrtsskizze für eine bestimmte Adresse verbunden. Nun mag der geneigte Leser einwenden, daß ich auch eine Genehmigung zur Veröffentlichung hätte einholen können. Im Prinzip mag das zwar richtig sein, aber die dabei anfallenden Lizenzgebühren hätten meine in Verbindung mit der privaten Homepage bestehenden Möglichkeiten doch erheblich überschritten. Sicherlich war es aber etwas naiv zu glauben, daß es bei der Veröffentlichung von Mini-Kartenausschnitten ohne eigenständige Nutzbarkeit keine Probleme geben würde, zumal sich durch den begleitenden Text und die zum Programmerwerb nutzbaren Links sogar ein gewisser Werbeeffekt für das Programm ergab, aus dem der beanstandete Kartenausschnitt stammte.
Im ersten Ärger wollte ich meine Homepage samt Unterseiten komplett vom Netz nehmen. Nachdem ich inzwischen auch im Internet sehr viel zum Thema ( u.a. auch Gerichtsurteile ) gelesen habe, scheint es so zu sein, daß man speziell in unserem Land auf mindestens 8 juristischen Teilgebieten sattelfest sein muß, um eine halbwegs unanfechtbare Homepage in das Netz stellen zu können. Leider begünstigt die Rechtslage bei uns das völlig überzogene und ausgeuferte Abmahn-un-wesen. Es führt dazu, daß es z.B. Einzelpersonen und Firmen gibt, die ihre Zeit nur damit verbringen, Internetseiten nach kleinen und kleinsten Vergehen zu durchsuchen, um die betroffenen Opfer dann über mitverdienende Anwälte abmahnen zu können. Unter Zeitdruck werden dabei in der Regel völlig überhöhte und einseitig festgelegte Geldforderungen erhoben, ohne daß der Beanstandende eine tatsächliche Schädigung und ggf. deren wirkliche Höhe nachweisen muß. Da sich die geforderten Anwaltsgebühren nach dem einseitig festgelegten Streitwert berechnen, darf es nicht verwundern, wenn hiermit der Selbstbedienungsmetalität Tür und Tor geöffnet ist. Um nicht falsch verstanden zu werden, Abmahnungen z.B. im Falle von Urheberrechtsverletzungen mögen oftmals durchaus gerechtfertigt sein, aber warum die große Keule schwingen, wenn in den meisten Fällen auch ein freundlicher Brief vom Beanstander reichen würde und die Einschaltung eines Anwalts völlig überflüssig und nur kostentreibend ist. Wenn der vermeintliche "Sünder" daraufhin nicht angemessen reagiert, könnte immer noch der Rechtsweg beschritten werden. Es kommt also der Verdacht auf, daß es den abmahnenden Kumpanen garnicht so sehr auf das eigentliche Vergehen ankommt, sondern die schnelle Geldabzocke im Vordergrund steht. Gottlob gibt es aber immer mehr Gerichte, die sich dieser Meinung auch anschließen and nicht länger mitspielen.
Man darf sich auch nicht wundern, wenn z.B. besonders jugendliche IT-Interessenten in unserem PISA-geschädigten Land das Risiko der Einstellung einer eigenen Homepage scheuen und sich lieber anderen, unverfänglicheren Liebhabereien zuwenden. Unsere Politiker hätten die Möglichkeit, dem oben beschriebenen Treiben ( das es in dieser Form in keinem vergleichbaren Land gibt ) ein Ende zu bereiten, aber ............
ich bin gerade dabei eine Hompage mit meinen Biketouren zu erstellen. Beim Stöbern im Internet bin ich auf folgendes gestoßen, Was meint ihr dazu ? Ich hab eigentlci vor, meine Touren mit GoogleMaps und Screenshots von Topographischen Karten einzustellen...
AKTUELL AM 12. Juni 2006
( ein persönlicher Kommentar )
Für einen Zeitraum von knapp 8 Jahren befand sich an dieser Stelle meine umfangreiche private Homepage zum Thema GPS. Ohne dabei eigene kommerzielle Interessen zu verfolgen, habe ich in ihr vereinzelt auch auf neue, mir interessant erscheinende Produkte hingewiesen. Nun ist es schwierig, z.B. über ein Kartenprogramm zu berichten, ohne dabei nicht zumindest auch einen kleinen Kartenausschnitt als Beispiel zu zeigen. Das ist mir jetzt zum Verhängnis geworden und ich erhielt eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Bei dem beanstandeten Bild handelte sich um ein selbst erstelltes Screenprint, das einen kleinen, m.E. selbständig praktisch nicht nutzbaren Kartenausschnitt zeigte. Damit wollte ich die bei modernen Handys ( S60-Serie ) bestehenden Möglichkeiten zur GPS-Navigation und Eigenpositionsdarstellung aufzeigen. Anders als in fast allen ähnlichen Abmahnungsfällen war hiermit also KEINE Nutzung des Kartenausschnitts z.B. als Lageplan oder Anfahrtsskizze für eine bestimmte Adresse verbunden. Nun mag der geneigte Leser einwenden, daß ich auch eine Genehmigung zur Veröffentlichung hätte einholen können. Im Prinzip mag das zwar richtig sein, aber die dabei anfallenden Lizenzgebühren hätten meine in Verbindung mit der privaten Homepage bestehenden Möglichkeiten doch erheblich überschritten. Sicherlich war es aber etwas naiv zu glauben, daß es bei der Veröffentlichung von Mini-Kartenausschnitten ohne eigenständige Nutzbarkeit keine Probleme geben würde, zumal sich durch den begleitenden Text und die zum Programmerwerb nutzbaren Links sogar ein gewisser Werbeeffekt für das Programm ergab, aus dem der beanstandete Kartenausschnitt stammte.
Im ersten Ärger wollte ich meine Homepage samt Unterseiten komplett vom Netz nehmen. Nachdem ich inzwischen auch im Internet sehr viel zum Thema ( u.a. auch Gerichtsurteile ) gelesen habe, scheint es so zu sein, daß man speziell in unserem Land auf mindestens 8 juristischen Teilgebieten sattelfest sein muß, um eine halbwegs unanfechtbare Homepage in das Netz stellen zu können. Leider begünstigt die Rechtslage bei uns das völlig überzogene und ausgeuferte Abmahn-un-wesen. Es führt dazu, daß es z.B. Einzelpersonen und Firmen gibt, die ihre Zeit nur damit verbringen, Internetseiten nach kleinen und kleinsten Vergehen zu durchsuchen, um die betroffenen Opfer dann über mitverdienende Anwälte abmahnen zu können. Unter Zeitdruck werden dabei in der Regel völlig überhöhte und einseitig festgelegte Geldforderungen erhoben, ohne daß der Beanstandende eine tatsächliche Schädigung und ggf. deren wirkliche Höhe nachweisen muß. Da sich die geforderten Anwaltsgebühren nach dem einseitig festgelegten Streitwert berechnen, darf es nicht verwundern, wenn hiermit der Selbstbedienungsmetalität Tür und Tor geöffnet ist. Um nicht falsch verstanden zu werden, Abmahnungen z.B. im Falle von Urheberrechtsverletzungen mögen oftmals durchaus gerechtfertigt sein, aber warum die große Keule schwingen, wenn in den meisten Fällen auch ein freundlicher Brief vom Beanstander reichen würde und die Einschaltung eines Anwalts völlig überflüssig und nur kostentreibend ist. Wenn der vermeintliche "Sünder" daraufhin nicht angemessen reagiert, könnte immer noch der Rechtsweg beschritten werden. Es kommt also der Verdacht auf, daß es den abmahnenden Kumpanen garnicht so sehr auf das eigentliche Vergehen ankommt, sondern die schnelle Geldabzocke im Vordergrund steht. Gottlob gibt es aber immer mehr Gerichte, die sich dieser Meinung auch anschließen and nicht länger mitspielen.
Man darf sich auch nicht wundern, wenn z.B. besonders jugendliche IT-Interessenten in unserem PISA-geschädigten Land das Risiko der Einstellung einer eigenen Homepage scheuen und sich lieber anderen, unverfänglicheren Liebhabereien zuwenden. Unsere Politiker hätten die Möglichkeit, dem oben beschriebenen Treiben ( das es in dieser Form in keinem vergleichbaren Land gibt ) ein Ende zu bereiten, aber ............