Kennt jemand dieses RR

Nicht uninteressant... Schade, daß ich den Thread erst so spät entdeckt habe.

Ihr klagt nicht mehr auf Herausgabe des Bikes, oder? Schadensersatz statt der Leistung? Aber wenn das Bike noch im Laden hängt, wäre ein Leistung ja nicht unmöglich.

Wenn das Urteil spruchreif ist, musst Du mal unbedingt das Aktenzeichen online stellen, damit ich mir das Urteil ziehen kann :D

Viel Glück. Aber selbst mit Prozeßrisiko sollten die Chancen hier gut stehe!
 
@tvaellen
Danke für die Links, hört sich intertessant an, auch wenn die Lage bei uns geringfügig anders ist...

Veloziraptor schrieb:
Ihr klagt nicht mehr auf Herausgabe des Bikes, oder? Schadensersatz statt der Leistung? Aber wenn das Bike noch im Laden hängt, wäre ein Leistung ja nicht unmöglich.

Das Rad hängt nicht mehr im Schaufenster, und ohne größeren Aufwand können wir auch nicht beweisen, dass es jemals bzw. nach Auktionsende dort hing (wenn es denn jemals dort hing...).
Also klagen wir auch Schadensersatz und der Schaden beläuft sich auf ca. 2300,- dazu kommen dann noch Gutachter- und Anwaltskosten.
 
tvaellen schrieb:
Du bist mir vielleicht ein Suppenkasper :wut:
2500 Euro sind für dich eine Nichtigkeit ? :spinner:
Bist du Bill Gates oder Bernie Ecclestone ?

Es gibt keinen Grund für einen Rechtsstreit, es ist kein Schaden entstanden. Rolf wurde um keinen Cent betrogen und nach Rechtssprechung ist auch kein Kaufvertrag zu stande gekommen.

Mach lieber mal ein paar Meter auf dem Rad und langeweile Dich nicht so:wut:
 
deister_biker schrieb:
Es gibt keinen Grund für einen Rechtsstreit, es ist kein Schaden entstanden. Rolf wurde um keinen Cent betrogen und nach Rechtssprechung ist auch kein Kaufvertrag zu stande gekommen.

Mach lieber mal ein paar Meter auf dem Rad und langeweile Dich nicht so:wut:

Sag mal - kennst Du Dieter Nuhr? Wenn man keine Ahnung hat ...

1. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen mit dem Abschluss der Auktion. Das bestätigt auch die aktuelle Rechtssprechung.
2. Rolf wurde dabei um seinen Gewinn betrogen. Der Verlust ist dabei die Differenz zwischen Auktionspreis und Wiederbeschaffungswert.
 
Wie gesagt, wenn hier jemand lange weile hat soll er auf´s Rad gehen und nicht die überlasteten Gerichte nerven.

Mich wunder´s das bei der bestehenden Auslastung überhaupt ein Verfahren aufgenommen wurde.

Rolf, ich hoffe Du hast eine gute Rechtsschutzversicherung, sonst nimmt Dich der Anwalt nur aus.
 
deister_biker schrieb:
Es gibt keinen Grund für einen Rechtsstreit, es ist kein Schaden entstanden. Rolf wurde um keinen Cent betrogen und nach Rechtssprechung ist auch kein Kaufvertrag zu stande gekommen.

ad 1) also eine Forderung ist kein Schaden ? Dann nenne mir mal bitte deine Bankverbindung. Ich gehe dann morgen mal kurz zu deiner Bank und räume dein Girokonto leer.
Wenn du mich dann auf Rückzahlung verklagst, werde ich dir entgegnen:
"Einen Grund für einen Rechtsstreit gibt es nicht, denn es ist ja kein Schaden entstanden" und außerdem sind die Gericht überlastet :D

ad 2) lies dir einfach nochmal oben die Entscheidung des OLG Hamm durch. Das ist zwar Juristendeutsch und daher vielleicht schwer verständlich. Aber auch Otto Normalbürger sollte danach klar sein, dass ein Ebay Geschäft ein ganz normaler Kaufvertrag ist, für den die allgemeinen Regeln des BGB gelten.

Gruss
Tvaellen
 
es ist, wenn bei egay getätigt, ein wirksamer kaufvertrag zustandegekommen.
das ist unstreitig.

dann folgt, so wie ich das verstanden habe eine nachträglich unmöglichkeit die dazu führt das der anspruch auf leistung nach 275 I BGB erloschen ist.
das heißt, wenn es sich wie hier um eine stückschuld handelt die sache futsch ist.

bleibt am ende nur der weg über das schadensersatzrecht, 280 ff.
liegt das leistungshinderniss in einer unmöglichkeit begründet, steht dem gläubiger ein anspruch aus 280 I, III, 283 BGB zu.

somit gibt es einen schdensersatzanspruch statt der leistung.
und nun kommt der clou !!!!!! (ausgegangen davon, das die anderen vss vorliegen)

schdensersatz statt der leistung nach 283 BGB wird wie folgt berechnet.......

nach der DIFFERENZHYPOTHESE : vermögenslage bei ordnungsgemäßer leistung - vermögenlage vor der leistung = 0 (mal davon ausgegangen du hast noch nicht gezahlt). bitte der schden kann nicht 2500 € sein. schadensersatzrecht ist kein bestrafungsrecht, sondern soll unbillige vermögensverschiebungen ausgleichen.

anders wäre es, wenn du das bike mit gewinn hättest weiterveräußern wollen/können. dann wäre dir der entgangene gewinn als ,,schaden" anzurechnen.

einzige variante ist, das dir die beschaffung eines vergleichbaren ersatzrades auf dem ,,freien markt" zu erhöten konditionen als schaden zugesprochen wird.

das würde bedeuten, das dass mehr an geld, welches du jetzt für ein gleichwertiges rad bezahlen mußt, deine vermögenseinbuße darstellt.

das erfordert aber vom anspruchsteller die beweisführung. das kostet arbeit zeit und nerven. ich weiß auch nicht wie hoch deine aufwendungen (284), waren die du bis dato für den ganzen streß gemacht hast.

ich würde das unter die rubrik lebenserfahrung einstufe, solange du das geld nicht überwiesen hast.

und, wenn es dir wirklich darauf ankommen würde, dem herren einen mitzugeben, hätte ich eine strafanzeige wegen betrugs gestellt. dann sind solche machenschaften schon mal amtlich. das würde zwar eingestellt werden, aber der herr hätte schon mal post von der staatsanwaltschaft bekommen. macht manchmal eindruck.

kritik an der auffassung ? dann aber mit begündung !
 
torben2005 schrieb:
nach der DIFFERENZHYPOTHESE : vermögenslage bei ordnungsgemäßer leistung - vermögenlage vor der leistung = 0 (mal davon ausgegangen du hast noch nicht gezahlt). bitte der schden kann nicht 2500 € sein. schadensersatzrecht ist kein bestrafungsrecht, sondern soll unbillige vermögensverschiebungen ausgleichen.
...
das erfordert aber vom anspruchsteller die beweisführung. das kostet arbeit zeit und nerven. ich weiß auch nicht wie hoch deine aufwendungen (284), waren die du bis dato für den ganzen streß gemacht hast.

Ich weiß nicht, ob du "juristisch - interessierter Laie", Jurastudent oder Referendar bist. Jedenfalls hast du die Differenztheorie noch nicht ganz verstanden. ;)

Der Schaden ist exakt der Differenzbetrag (nomen est omen) zwischen Verkehrswert des Fahrrads (nach Gutachten Smolik) von fast 4 TEur und zu zahlendem Kaufpreis von rund 1,5 TEur. Dass der Verkäufer sich auf so ein (Ebay) Geschäft einlässt ist sein Pech, macht den Vertrag aber weder sittenwidrig noch nichtig; siehe dazu gerade die o.g. VW Passat Entscheidung, wo ein Auto im Wert von 57 TDM für gerade mal 26 TDM ersteigert wurde. Er hätte ja auch bei Ebay 6500 Euro erzielen können, dann hätte er einen entsprechenden Gewinn gemacht.

Das Thema Beweisführung ist weitgehend "gegessen", da es ein Privatgutachten von Hr. Smolik mit dem o.g. Wert gibt. Das Gericht wird zwar vermutlich nochmal ein neues Gutachten in Auftrag geben; ob das aber zu einem wesentlich anderen Wert kommt, wage ich zu bezweifeln, da Smolik ein anerkannter Fachmann auf diesem Gebiet ist.

Gruss
Tvaellen
 
torben2005 schrieb:
ich würde das unter die rubrik lebenserfahrung einstufe, solange du das geld nicht überwiesen hast.

Das werde ich auf jeden Fall, egal, wie es ausgehen wird...

Überwiesen habe ich bisher den Gerichtskostenvorschuss und die Gutachterkosten. Diese Kosten belaufen sich bisher auf ca. 550,- (wenn ich mich richtig erinnere).

torben2005 schrieb:
kritik an der auffassung ? dann aber mit begündung !

Klingt plausibel, meine Fachkenntnisse sind endlich aber klein ;)

Allerdings widerspricht die von Dir zitierte Differenzhypothese dem Urteil mit dem Passat, welches tvaellen zitiert hat, oder ?
 
Zu diesen ganzen Differenzhypothesen. Der Smolik hat den Wert doch einfach auch maßlos überschätzt. Für 4000 Euro geht doch bei ebay kein Rad der Welt über die virtuelle Ladentheke. Das wird sich alles noch relativieren. Im Moment wird doch fast alles verschenkt.
 
Rolf,

lass Dich nicht beirren. Ich find's super, dass Du die Sache durchziehst. Solchen Leuten gehört nämlich das Handwerk gelegt, allein dafür lohnt es sich schon. Das wird er sich ein weiteres Mal sicher gründlich überlegen...

Gruß Dirk
 
Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert:

Die Gegenseite wollte wohl noch nicht mal so viel Entegegenkommen zeigen, eine höfliche Begrüßung auszusprechen ;)

Entschieden wurde nichts, es wurde ein neuer Termin angesetzt, um Zeugen zu hören... meinem Anwalt war das wohl klar, mir eher nicht... ich hatte eigentlich auf eine Entscheidung gehofft. Nach dem zweiten Termin wird es wohl noch einen dritten geben und vielleicht wird noch ein weiterer Gutachter beauftragt.

Gut Ding will Weile haben ;)
 
Das Gericht möchte ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, beide Parteien durften dafür Gutachter vorschlagen. Wir haben Ernst Brust vorgeschlagen (www.velotech.de), da er wie Herr Smolik ein von der IHK bestellter Gutachter ist, und mir sein Name aus diversen neueren Bike-Sport-News Artikeln bekannt ist.

Wie es aussieht muss der Verkäufer die "Nichtlieferung" verantworten. Sollte das zweite Gutachten nicht zu sehr vom ersten abweichen, werde ich wahrscheinlich eine Schadensersatzzahlung erhalten... schau mer mal, ich glaubs erst, wenn es endgültig entschieden ist.
 
Rolf schrieb:
Ernst Brust ist als (Zweit-) Gutachter bestimmt und hat nun Zeit bis 01.12.2006 das erste Gutachten zu bewerten.
Mannomann, das zieht sich ja in die Länge..... wolllen die Dich verar...en? 3 Monate Zeit für so ein lumpiges Gutachten von 'nem Drahtesel. Deine Geduld möchte ich haben.....

Weiterhin viel Erfolg...Grüße Jörg
 
Ich gehe davon aus, dass der Gutachter nicht den vollen Zeitrahmen ausschöpft... ausserdem zieht es sich ja bereits knapp 14 Monate hin, da werde ich jetzt nicht mehr anfangen ungeduldig zu werden ;)
 
Der 1.12.2006 ist nun vorüber, gibt es Neuigkeiten?

Verfolge den Thread schon eine halbe Ewigkeit, weil mir was ähnliches passiert ist, ich aber nicht den Anwalt eingeschaltet habe. Das Problem bei meiner Sache war, dass der Verkäufer aus Holland kam. Das hätte wahrscheinlich Jahre gedauert.
 
Der 1.12.2006 ist nun vorüber, gibt es Neuigkeiten?

Leider habe ich noch nichts Neues gehört, aber wenn das Zweitgutachten vorliegt, dauert es erst noch eine Weile, bis mein Anwalt eine Kopie erhält und dann dauert es noch ein zwei Tage bis eine Kopie davon in meinem Briefkasten liegt...

Da ich aber ohnehin gerade in Las Vegas bin und erst am 10.12. wieder in meinen Briefkasten schauen kann, ist dies der frühstmöglich Termin für weitere Infos. Hoffentlich klappts noch dieses Jahr!
 
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