magura Federgabel - keine Restgarantie b. Gebrauchtgabel

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Für weitere Antworten geschlossen.
für alle leute die so wie S.D. ein schlechtes gedächnis haben hier nochmal die Fakten:

ein Kollege hätte eine gebrauchte magura Federgabel noch auf Halde.
Gekauft vor rund einem 1/4 Jahr + Rechnung + Restgarantie ( könnte man meinen!)

sonst labbert ihr euch wieder die Hirne weich weil es aufeinmal heisst 2 Jahre alte Gabel....

Sorry, aber die Formulierung ist für mich trotz Deiner netten Unterstützung für mich etwas wachsweich.
Wenn dieser Kollege diese gebrauchte Gabel vor einem 1/4 Jahr gekauft hat, heißt das ja noch lange nicht, daß dieser sie neu gekauft hat.
Dann frage ich mich halt, weshalb er das Ding nicht selber reklamiert, bevor er sie zum Kauf anbietet. Aber was soll´s ....
Bin mir aber sicher, daß Magura sich kulant verhalten würde, wenn da nicht irgendein Haken bei der Sache wäre.
Ich konnte den Service von Magura ja vor ein paar Wochen persönlich kennenlernen und ohne Grund stellt sich dort niemand quer.
Fakt ist, daß hier gegen Magura Vorwürfe erhoben werden, ohne die Sache zu konkretisieren.
Bis jetzt weiss immer noch keiner, was an der Gabel defekt sein soll.

Gruß
 
SD, du willst es nicht verstehen, oder? Ich interpretiere die Sache so:
Der Josef kann vom Kollegen eine 3 Monate alte Gabel kaufen und hat in den Magura AGB nachgeforscht, wie es denn im Schadenfall mit der Garantie aussieht.
Die sagen: nur für den Erstkäufer, was dem Josef etwas aufstößt.

Daß hier wieder Betrugsverdächtigungen usw. reiniterpretiert werden, ist mal wieder typisch für das Forum.

Lösung: kaufen, fahren, wenn kaputt soll Kollege reklamieren.
 
G
ein Kollege hätte eine gebrauchte magura Federgabel noch auf Halde.

Ist besagter "Kollege" denn Erst- oder Zweitbesitzer?
Falls ersteres: Warum geht er denn nicht zum Händler und sagt seine Gabel ist defekt.

Ist die Forke den registriert (Früher gab's ja die roten Karten zum einsenden, danach online, gibt's das noch bei Magura?) ? Oder Gibt's eine Rechnung auf der die Käuferdaten vermerkt sind?

Ansonsten: Originalrechnung besorgen, das Moped registrieren und dann einschicken lassen...

Wo isn das Problem?


Edit hat die letzten beiden comments nicht gelesen...
 
dennoch weiß nach wie vor keiner, was an der wenige monaten alten gabel hin ist. warum nullkommaseppl, ich weiß ich hab es schon mal angemerkt, nicht den kumpel das teil reklamieren lässt...?

Du befangener Super-Honk hast es immer noch nicht kapiert:D Es geht nicht um die Frage, dass der Freund es evtl. reparieren lassen könnte, sondern um den Umstand, dass Magura die Garantie auf den "Erst-Käufer" bezieht und nicht auf die "Ware mit Serialnummer".

Prinzipiell verstehe ich die Einstellung hier nicht ganz? Du kaufst Dir eine Gabel, die 3 Monte alt ist und noch 9 Monate oder länger, eine Restgarantie noch hat. Magura macht den Garantiestatus lt. Kleingedrucktem/ AGB, madig.
Was ist das Problem, für einen Hersteller=Konzern, wenn jemand mit einer Handelsrechnung + der Ware/m. Serialnummer die Gabel einschickt und diese reparieren lässt?

Ich finde, Magura und auch die anderen Fahrradhändler mit diesem System, verarschen die Konsumenten( nicht den Super-Racer, der 5,90 euro im Fahrradgeschäft p. h verdient) . Das ist nur meine pers. Meinung und soll nicht überbewertet werden.

erschreckend ist die Einstellung aberschon, wie Manche hier pro-Industrie argumentieren + reagieren:D Da wird Einer als doof hingestellt, nur weil er ein Frage in den Raum stellt. Einige unterstellen Einem dass man Gewährleistung und Garantie nicht unterscheiden kann usw.
lächerlich:D also diese Fahrrad-Tschonn`s sind schon Spezialisten.


vermute, dass er das ding einfach irgendwie aufm trail kleingemacht hat, was nicht unter die gewährleistung fällt, und sich nun echauffiert, obwohl er vermutlich keinerlei anspruch auf irgendwas hat

Hey Du Stringtanga-Träger und mavic-crossride-Fahrer, wer bist du überhaupt. Mach du doch erstmal deine Arbeit....und die machste nicht mal richtig;
lass mal deine Vermutungen weg und bleib beim Kern. Es geht nicht um einen vermutlichen Schaden, es geht um die Kernfrage der Garantieübertragung bei einem Gebrauchtartikel, welcher noch merklich Restgarantie hat.

Zusatzfrage: wie schaut es aus, wenn ich auf der Handelsrechnung meinen Namen nicht eintragen lasse; wird die Registrierung direkt bei Magura erst ausgeführt?


ich hatte ja vor jahren so einen fall mit magura, bei dem ich magura (besten wissens meinerseits) unterstellte, dass da was hin gewesen sei. man hat das dort sehr ernsthaft untersucht und konnte mir sehr genau sagen, warum das magura produkt ok war und was anders die ursache für meinen crash. so einfach nur vom drüber schauen scheinen die jungs die gewährleistung nicht abzulehnen, so dass ich vermute, dass das aus gutem grund geschah. wenn der grund die tatsache ist, dass er nicht erstkäufer ist aber ein gewährleistungsfall vorliegen sollte, fände ich es dennoch etwas kleinlich. aber das is spekulation


OT: Magura ist für mich nun gestorben! :daumen: Magura, weiter so.
 
OT: Magura ist für mich genau aus diesem Grund nun gestorben! :daumen: Es ist schon madig, dass Magura es nötig hat, mit so Kleingedrucktem, den Consumer massregeln zu wollen?
Diese Gebaren sind für mich völlig lächerlich und nicht nachvollziehbar.
Nichtmal der Support von Magura kann oder will mir eine Antwort darauf geben.




Magura, nur weiter so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich behaupte mal ganz frech, dass in diesem Fall der Ton die Musik macht. Uns NullAhnungJupp hat wohl einfach zu frech nachgefragt - und ich kenne es von mir selber: kommen Kundenmails mit zu aggressivem Tonfall, wandern die erstmal nach hinten :D

Was ist denn dass denn wieder für`n Dödel? Bist du der Sachbearbeiter von Magura pers., welcher mir die e-post-Schreiben nicht beantwortet?

Wer schreibt hier von aggressivem Tonfall? Nur Du, weil du ein gefrusteter, befangener Hotlinemitarbeiter bist, welcher noch dazu ganz schlecht bezahlt wird?

Ich verstehe Deinen Frust; lass es raus, aber nicht hier. Danke:daumen:

mein tip: schaff lieber was! :D
 
@Nullkommajosef
Jetzt mal raus mit der Sprache, was ist kaputt, das würde mich wirklich mal interessieren.

Edith
Ich werd das Gefühl nicht los das du da einfach nur theoretisch angefragt hast was in einem Schadensfalle wäre. Mach das doch mal bei den anderen üblichen Verdächtigen... bin mal auf deine Hasstiraden gespannt wenn du deren Antworten bekommst. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du befangener Super-Honk
Hey Du Stringtanga-Träger und mavic-crossride-Fahrer, wer bist du überhaupt
wer schreit und beleidigt hat niemals recht und es fehlt nur an argumenten... und im gegensatz zu dir bin ich kompetent in sachen MTB, lässt sich leicht anhand deiner und meiner beiträge hier verifizieren :daumen:

Prinzipiell verstehe ich die Einstellung hier nicht ganz? Du kaufst Dir eine Gabel, die 3 Monte alt ist und noch 9 Monate oder länger, eine Restgarantie noch hat. Magura macht den Garantiestatus lt. Kleingedrucktem/ AGB, madig.
Was ist das Problem, für einen Hersteller=Konzern, wenn jemand mit einer Handelsrechnung + der Ware/m. Serialnummer die Gabel einschickt und diese reparieren lässt?
frag doch magura, wo das problem ist. das, was magura macht, bewegt sich im völlig normalen, rechtlichen rahmen und wird so auch von allen anderen herstellern im normalfall angewandt. weil du nicht in der lage bist, dich über gewährleistungsansprüche bei gebrauchtwaren im vorfeld schlau zu machen ist nun der hersteller der böse, der schon lange vor dir und auch noch lange nach dir nach dem schema handeln wird. und dies nicht heimlich hinter dem rücken sondern offen kommuniziert. fragt sich, ob du nicht ne holschuld bezüglich der gewährleistungsbedingugen hast. ein hersteller kann ja nicht auf verdacht jeden in D anschreiben und drauf hinweisen, dass es so ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ nullkommajosef: Deine letzten beiden Beiträge machen das Bild von Dir komplett.

Wenn es Dir nicht paßt, dass die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt, dann wirst Du Dir ein anderes Hobby suchen müssen.
Mir ist keine Hersteller bekannt (egal ob auf Rahmen, Bremsen oder Federgabeln), der diese Einschränkungen nicht hat.
Ob im Schadensfall der eine oder andere Hersteller sich dann doch kulant zeigt, hängt sicherlich vom Einzelfall ab.

Wenn Deine Anfrage(n) so unverschämt und beleidigend waren, wie Deine Beiträge hier, kann ich jegliches Verhalten seitens Magura absout nachvollziehen.

Gruß
 
Was ist denn dass denn wieder für`n Dödel? Bist du der Sachbearbeiter von Magura pers., welcher mir die e-post-Schreiben nicht beantwortet?

Wer schreibt hier von aggressivem Tonfall? Nur Du, weil du ein gefrusteter, befangener Hotlinemitarbeiter bist, welcher noch dazu ganz schlecht bezahlt wird?

Ich verstehe Deinen Frust; lass es raus, aber nicht hier. Danke:daumen:

mein tip: schaff lieber was! :D

seltsam, nur weil keiner deiner meinung ist und magura nicht klein beigibt, was du ja offensichtlich mit deinem fred erreichen wolltest, wirst du frech und beleidigst hier user. und behauptungen hier ins netz zu stellen, dass maguramitarbeiter dir antworten, einfach lachhaft. mit solchen kaspern wie dir werden die sich sicherlich nicht abgeben. den, so wie man in den berg hineinruft schallt es zurück.

und beahuptungen aufzustellen, magura macht seine agb´s madig, agb´s sind dazu da, das man sie durchlest, ist gesetzlich so geregelt.

nicht nur die guten seiten der agb´s nehmen wollen.


ach ja, kannst weiter beleidigen geht an mir vorbei.
 
Erst in ein paar Wochen wieder. Das hier ist wohl eher Informatikunterricht im Computerraum und einer der Superhelden hat das Adminpasswort (123456) des Lehrers 93h4(|{7 !!111!!!!!!!!1!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist keine Hersteller bekannt (egal ob auf Rahmen, Bremsen oder Federgabeln), der diese Einschränkungen nicht hat.

Ich trau mich kaum es zu erwähnen: Liteville gewährt auch dem Gebrauchtkäufer die volle 5-Jahresgarantie. (Ausgenommen sind die DT Federbeine, was ja auch verständlich ist:D)

Ich kann auch kein Argument finden, das die diesbezüglichen Ausschlüsse der Hersteller verständlich erscheinen läßt. Letztendlich bezieht sich die Garantie (oder Gewährleistung) auf das Produkt und nicht auf den Käufer. Die weit verbreitete Praxis der Hersteller trägt einen ziemlich schwachsinnigen Widerspruch in sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann auch kein Argument finden, das die diesbezüglichen Ausschlüsse der Hersteller verständlich erscheinen läßt.

Aus Sicht eines Kundesn vllt. nicht. Aus Herstellersicht ganz einfach und logisch: Man will, dass die Leute Neuware kaufen. Schliesslich verdienen sie nur daran.

Aber von Dir mal ein Pro-Liteville Argument zu lesen :daumen: :lol:
 
Das der Zweitbesitzer nicht automatisch die Gewährleistung oder Garantie bei Kauf bekommt, ist doch eigentlich allgemein bekannt.
NKJ, schau mal in die AGB´s deines Arbeitgebers, ob dieser auch so ein Halsabschneider ist und die Ansprüche auf ein gekauftes Produkt nur auf den Erstbesitzer bezehen.
 
Das ist eine ärgerliche Klausel, keine Frage. Gerne kannst du jetzt auf die profitgierige Industrie im Allgemeinen schimpfen, oder auf den Gesetzgeber, der den Verbraucher nicht genügend schützt, oder oder oder...

Indem du hier allerdings Magura als den alleinigen Bösen darstellst, schießt du über das Ziel hinaus. Die machen nichts anderes, als 99,99% aller Hersteller der Bikebranche - und sind überdies eigentlich, wie bereits erwähnt wurde, eines der vergleichsweise besseren Beispiele für Kulanz und Kundenfreundlichkeit. Bei bestimmten anderen Herstellern wirst du als Kunde, der ein Problem hat, mit einer derartigen Arroganz und Ignoranz weggebügelt, das spottet jeder Beschreibung.

Ich vermute jetzt einfach mal, dass Magura sich im Falle eines eindeutig nicht von dir verschuldeten Defektes nicht unnötig querstellen wird. In allen anderen Fällen - insbesondere auch für Verschleißteile - greifen Garantie und Gewährleistung sowieso nicht.

Mit persönlichen Beleidigungen gegen andere User wirst du hier übrigens niemanden von deiner Meinung überzeugen, das nur am Rande.
 
Das ist eine ärgerliche Klausel, keine Frage. Gerne kannst du jetzt auf die profitgierige Industrie im Allgemeinen schimpfen, oder auf den Gesetzgeber, der den Verbraucher nicht genügend schützt, oder oder oder...

Ich verstehe das ganze nicht. Weder diesen Satz noch diesen Thread.

Zitat aus Wikipedia: Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 BGB anwendbar.

Magura und auch niemand anders müsste eine Garantie geben. Und wenn sie es machen, dann auch zu ihren Bedingungen. Gefallen mir diese Bedingungen nicht, kaufe ich die Ware einfach nicht. Niemand zwingt mich ausgerechnet Hersteller XYZ zu kaufen; und ein Monopol kann ich hier nicht erkennen.

:confused:
 
Ich verstehe das ganze nicht. Weder diesen Satz noch diesen Thread.

Wo siehst du da einen Widerspruch? Dass diese Klausel in irgendeiner Weise nicht rechtens sei, habe ich nicht behauptet. Sie ist aus Sicht des Kunden aber trotzdem erstmal ärgerlich, weil nicht sofort nachvollziehbar.

Sonst bin ich ganz deiner Meinung. Es zwingt ihn ja auch niemand, eine gebrauchte Gabel zu kaufen. Neue Gabel über eine normale Quelle kaufen, schon ist sein Garantieproblem gelöst.
 
Für mich ist diese Garantiesache eine schmutzige Geschichte vonseiten Magura und Konsorten.

Wir sprechen hier um Premium-Ware und nicht irgend ein 100 euro- Gabelkram.
Bei einer 200 euro Wegwerfgabel könnte man noch sagen: Reba = Mülltonne.
Bei dem Magura Glump bewegt man sich schon in Faktor 4 x Bereiche.

Da so einen Zirkus um die Garantieverweigerung als Weltmeister-Konzern machen? Schon madig; die müssen es nötig haben? :D

Nur paar Beispiele:
1. kaufe ich einen Apfelcomputer gebraucht und decke ein apple-care f. d. Gerät ein, habe ich runde 3 Jahre Garantie auf da Teil.
2. kaufe ich einen Volksbus von VW als Einjahreswagen, besteht die Option einer Garantieerweiterung auf 4, bzw. 5 Jahre.
3. Kaufe ich einen Monitor beim Geizkragenhändler oder Blödmarkt, erhalte ich als Zweitkäufer mit der Rechnung in der Hand, Garantie.....

usw.
weshalb sich Magura + Konsorten da querstellen, konnten die mir bis heute nicht erklären.
Gleiches gilt für die Service-Intervall-Kosten.
Vor paar Tagen eine e-post geschickt; immer noch keine Antwort mit Preisen.

Wohl wegen Reichtum geschlossen? :D

Gar keine Antwort ist auch eine Antwort: Wertung = Consumer, lecke mich am Arsche, kaufe neue Gabel für teuer Geld, du Arscheloche.....!
so ungefähr!


magura ist nix; kaufe Alternative-Gabel :daumen:
 
Was das Thema Garantie anbelangt, darf man nicht alle Produkte in einen Topf werden.
Ein PKW kostet ein Vielfaches einer Federgabel und ist i.d.R. nicht im Gelände unter widrigsten Bedingungen unterwegs. Aber auch hier gibt es Unterschiede. Der von Dir erwähnte Volksbus hat deutlich schlechtere Garantiebedingungen als beispielsweise ein PKW aus gleichem Hause. Der Volksbus zählt als Nutzfahrzeug und entsprechend geht der Hersteller davon aus, daß er unter ganz anderen Bedingungen betrieben wird.
Bei Cross-Motorrädern gibt es laut Aussage meines Kumpels gar keine Garantie. Warum wohl?
Nichts desto trotz bin ich mir sicher, daß der eine oder andere Hersteller (insbesondere Magura) sich auch hier kulanz zeigen würde, wenn man dem Produkt ansieht, daß es nicht unsachgemäß verwendet wurde, oder wenn ein bekanntes Problem vorliegt. Der Passus in den AGB´s besagt ja nicht, daß der Hersteller nicht doch kulant sein kann.
Ich bin bei meinem Cube auch davon ausgagangen, daß "5 Jahre Garantie auf den Rahmen" bedeutet, daß ich im Fall eines Rahmenbruchs das Bike zum Händler gebe und danach wieder mit neuem Rahmen abhole. Nach 2 Jahren muß ich aber für die Umbauarbeiten aufkommen.
Einschränkungen gibt es überall.

Gruß
 
Hoffentlich hast nichts von SRAM gekauft oder vor zu kaufen

GARANTIE DER SRAM LLC
Garantieumfang
SRAM garantiert vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Mängeln in Material
oder Verarbeitung ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden
und ist nicht übertragbar. Ansprüche aus dieser Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das
Fahrrad oder die SRAM-Komponente erworben wurde, geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im
Original vorgelegt werden.
Lokale Gesetzgebung
Diese Gewährleistung räumt Ihnen spezifische Rechte ein. Je nach Bundesland (USA), Provinz
(Kanada) oder Ihrem Wohnland verfügen Sie möglicherweise über weitere Rechte.
Die Gewährleistung ist in dem Maße, in dem sie von der lokalen Gesetzgebung abweicht, in
Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung zu bringen. Der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
unterliegen möglicherweise Ausschlüsse und Einschränkungen aus dieser Gewährleistung. Für
bestimmte Bundesstaaten der USA sowie einige Länder außerhalb der USA (einschließlich von
Kanadischen Provinzen) gilt beispielsweise Folgendes:
a. Die Ausschlüsse und Einschränkungen in dieser Gewährleistung dürfen die gesetzlich
festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigen (z.B. Großbritannien).
b. Andernfalls sind derartige Ausschlüsse und Einschränkungen unwirksam.
Haftungsbeschränkung
Im nach der örtlichen Gesetzgebung zulässigen Maße und mit Ausnahme der in der vorliegenden
Gewährleistung ausdrücklich dargelegten Verpflichtungen schließen SRAM bzw. seine Lieferanten
jegliche Haftung für direkte, indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden aus.
GEWÄHRLEISTUNGSAU SSCHLUSS
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß den Montageanleitungen von
SRAM montiert und/oder eingestellt wurden. Die SRAM-Montageanleitungen finden Sie im Internet unter
www.sram.com, www.RockShox.com oder www.avidbike.com.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher
Nutzung, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger Umstände, unter denen das Produkt
nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Bei Veränderungen am Produkt erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode
verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zum normalen
Verschleiß von Komponenten kann es infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der Nichteinhaltung von
Empfehlungen von SRAM und/oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen
kommen.
Beispiele für Verschleißteile:
Schäden, die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von
SRAM für die Verwendung mit SRAM-Komponenten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (Vermietung) entstehen.
• Staubdichtungen
• Buchsen
• Luftschließende O-Ringe
• Gleitringe
• Bewegliche Teile aus Gummi
• Schaumgummiringe
• Federelemente und
-Hauptlager am Hinterbau
• Obere Rohre (Tauchrohre)
• Überdrehte Gewinde/
Schrauben (Aluminium, Titan,
Magnesium oder Stahl)
• Bremshebelüberzüge
• Bremsbeläge
• Ketten
• Kettenräder
• Kassetten
• Schalt- und Bremszüge
(Innen- und Außenzüge)
• Lenkergriffe
• Schaltgriffe
• Spannrollen
• Bremsscheiben
• Bremsflächen der Felgen
• Federanschlagdämpfer
• Lager
• Lagerlaufflächen
• Sperrklinken
• Antriebszahnräder
• Werkz




Mfg 35
 
Hoffentlich hast nichts von SRAM gekauft oder vor zu kaufen

GARANTIE DER SRAM LLC
Garantieumfang
SRAM garantiert vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Mängeln in Material
oder Verarbeitung ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden
und ist nicht übertragbar. Ansprüche aus dieser Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das
Fahrrad oder die SRAM-Komponente erworben wurde, geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im
Original vorgelegt werden.
Lokale Gesetzgebung
Diese Gewährleistung räumt Ihnen spezifische Rechte ein. Je nach Bundesland (USA), Provinz
(Kanada) oder Ihrem Wohnland verfügen Sie möglicherweise über weitere Rechte. Die Gewährleistung ist in dem Maße, in dem sie von der lokalen Gesetzgebung abweicht, in
Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung zu bringen. Der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
unterliegen möglicherweise Ausschlüsse und Einschränkungen aus dieser Gewährleistung. Für
bestimmte Bundesstaaten der USA sowie einige Länder außerhalb der USA (einschließlich von
Kanadischen Provinzen) gilt beispielsweise Folgendes:
a. Die Ausschlüsse und Einschränkungen in dieser Gewährleistung dürfen die gesetzlich
festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigen (z.B. Großbritannien).
b. Andernfalls sind derartige Ausschlüsse und Einschränkungen unwirksam.
Haftungsbeschränkung
Im nach der örtlichen Gesetzgebung zulässigen Maße und mit Ausnahme der in der vorliegenden
Gewährleistung ausdrücklich dargelegten Verpflichtungen schließen SRAM bzw. seine Lieferanten
jegliche Haftung für direkte, indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden aus.
GEWÄHRLEISTUNGSAU SSCHLUSS
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß den Montageanleitungen von
SRAM montiert und/oder eingestellt wurden. Die SRAM-Montageanleitungen finden Sie im Internet unter
www.sram.com, www.RockShox.com oder www.avidbike.com.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher
Nutzung, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger Umstände, unter denen das Produkt
nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Bei Veränderungen am Produkt erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode
verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zum normalen
Verschleiß von Komponenten kann es infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der Nichteinhaltung von
Empfehlungen von SRAM und/oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen
kommen.
Beispiele für Verschleißteile:
Schäden, die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von
SRAM für die Verwendung mit SRAM-Komponenten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (Vermietung) entstehen.
• Staubdichtungen
• Buchsen
• Luftschließende O-Ringe
• Gleitringe
• Bewegliche Teile aus Gummi
• Schaumgummiringe
• Federelemente und
-Hauptlager am Hinterbau
• Obere Rohre (Tauchrohre)
• Überdrehte Gewinde/
Schrauben (Aluminium, Titan,
Magnesium oder Stahl)
• Bremshebelüberzüge
• Bremsbeläge
• Ketten
• Kettenräder
• Kassetten
• Schalt- und Bremszüge
(Innen- und Außenzüge)
• Lenkergriffe
• Schaltgriffe
• Spannrollen
• Bremsscheiben
• Bremsflächen der Felgen
• Federanschlagdämpfer
• Lager
• Lagerlaufflächen
• Sperrklinken
• Antriebszahnräder
• Werkz




Mfg 35

Scheinbar weiß zumindest SRAM, dass es Länder auf dieser Welt gibt, die einen stärkeren Kundenschutz per Gesetz einfordern und dass man sich daran zu orientieren hat.

Ich kann auch durchaus nachvollziehen, dass ein Hersteller die Gewährleistung auf den Erstkäufer beschränken will, weil er sich nur da bei der Warenübergabe über den Warenzustand zu 100% sicher sein kann. Darum auch die Abwicklung der Gewährleistung über den Händler. Die Gefahr der Überbelastung oder des Fehleinsatzes von Teilen im MTB Bereich ist sicher nicht gering.

Andersrum finde ich es schon sehr dekadent, sich nicht einmal kritisch mit dieser Praxis der Verweigerung der Gewährleistung für den Zweitbesitzer auseinander setzen zu wollen. Ich denke da primär an das, was viele hier im Forum gerne mal tun, wie z.B. Weiterverkauf Ausbau aus Neurad (ungefahren), Fehlkauf und kein Recht auf Rückgabe, etc. pp.

Käuferschutz dürfte mMn. auch in Deutschland etwas höher gewichtet werden.
 
Scheinbar weiß zumindest SRAM, dass es Länder auf dieser Welt gibt, die einen stärkeren Kundenschutz per Gesetz einfordern und dass man sich daran zu orientieren hat.

Ich kann auch durchaus nachvollziehen, dass ein Hersteller die Gewährleistung auf den Erstkäufer beschränken will, weil er sich nur da bei der Warenübergabe über den Warenzustand zu 100% sicher sein kann. Darum auch die Abwicklung der Gewährleistung über den Händler. Die Gefahr der Überbelastung oder des Fehleinsatzes von Teilen im MTB Bereich ist sicher nicht gering.

Andersrum finde ich es schon sehr dekadent, sich nicht einmal kritisch mit dieser Praxis der Verweigerung der Gewährleistung für den Zweitbesitzer auseinander setzen zu wollen. Ich denke da primär an das, was viele hier im Forum gerne mal tun, wie z.B. Weiterverkauf Ausbau aus Neurad (ungefahren), Fehlkauf und kein Recht auf Rückgabe, etc. pp.

Käuferschutz dürfte mMn. auch in Deutschland etwas höher gewichtet werden.



Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie verwechseln.

Gruß
 
ich weiß nicht, wieso man sich mit nullkommanixjupp hier noch unterhält. wenn es ihm nicht passt, was in den AGB diesbezüglich steht, soll er am besten GARNIX von KEINEM mehr kaufen, denn diese klauseln gibt es ja nicht nur im radsportbereich. manche hier ham echt den schuss net gehört!
 
Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie verwechseln.

Gruß

Was greift denn nun bei einem 3 Monate altem Teil, wenn ich Erstkäufer bin?

Edit: Man sollte mit Medis zugedröhnt nicht versuchen wollen komplexe Sachverhalte zu verstehen, sorry.
Also wird die Gewährleistungpflicht auf den Zweitkäufer übertragen, freiwillige Garantieleistungen des Herstellers aber nicht?
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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