Ministerium in Baden-Württemberg äußert sich zur "Zwei-Meter-Regel"

Nachdem die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg nach Einreichung der Petition mit über 58.000 Stimmen gegen die bestehende 2m-Regel verlauten ließ, dass sie keine Notwendigkeit sieht, daran etwas zu ändern, reagierte das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz heute mit einem Informations-Artikel, in dem die wichtigsten Fragen zur Zwei-Meter-Regel beantwortet werden. Damit wird seit langer Zeit erstmals wieder die Thematik vonseiten der Landesregierung berücksichtigt. Darüber hinaus lud Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg, dazu ein, das Thema auf seiner Facebook-Seite öffentlich zu diskutieren.


→ Den vollständigen Artikel "Ministerium in Baden-Württemberg äußert sich zur "Zwei-Meter-Regel"" im Newsbereich lesen


 
Wie war das?
Der Förster darf nach den Personalien fragen?

§ 25 Abs. 2 BjagdG:
Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes
die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie
Berufsjäger oder forstlich ausgebildet
sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen
durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
 
§ 25 Abs. 2 BjagdG:
Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes
die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie
Berufsjäger oder forstlich ausgebildet
sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen
durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
Danke für die Info.
Fällt das befahren eines illegalen Trails unter "Angelegenheit des Jagdschutzes" und darf somit meine Personalien feststellen?
 
Danke für die Info.
Fällt das befahren eines illegalen Trails unter "Angelegenheit des Jagdschutzes" und darf somit meine Personalien feststellen?

Nein, natürlich nicht, deshalb verstehe ich auch den Verweis darauf nicht.

§ 23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Jäger sind wirklich ein spezieller Fall und oft auch nicht bei den zuständigen Förstern/Waldbesitzern beliebt. Aber eben eine strake und tief in der politischen Upperclass verwurzelte Lobby.
 
§ 23 BjagdG

Inhalt des Jagdschutzes:
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor
Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der
zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Vgl. hierzu § 29 Abs. 1 JagdG BW:

Die zur Ausübung des Jagdschutzes (§ 23 des Bundesjagdgesetzes) Berechtigten haben folgende Befugnisse:
1.
Sie dürfen Personen, die
a) in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen,
b) sonst jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln
oder
c) außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, ohne zur Jagd berechtigt zu sein,zur Feststellung ihrer Personalien anhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte abnehmen.

Inwieweit hier noch etwaige Verwaltungsvorschriften eine Rolle spielen, bleibt reine Mutmaßung.
 
Interessant auch §§ 78 ff. des LWaldG BW:

§ 79
Ausübung des Forstschutzes; Forstschutzbeauftragte

(1) Der Forstschutz obliegt
1. der Forstbehörde,
2. den Forstschutzbeauftragten.

(2) Forstschutzbeauftragte sind
1. die Bediensteten im forstlichen Revierdienst der unteren Forstbehörden und der Körperschaften,
2. Privatforstbedienstete, wenn sie nach § 80 verpflichtet sind.

(3) Soweit ein Bedürfnis besteht, kann die Forstbehörde in begrenztem Umfang die Rechte und Pflichten eines Forstschutzbeauftragten auf sonstige Personen übertragen. Das Ministerium wird ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu regeln.

(4) Die Forstschutzbeauftragten haben bei der Ausübung des Forstschutzes die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes. § 67 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(5) Der Forstschutz ist unter Aufsicht der Forstbehörde und nach deren näherer Weisung auszuüben.

(6) Die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes bleiben unberührt.


§ 78
Forstschutz

Der Forstschutz umfaßt die Aufgabe

1.
Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen sowie

2.
rechtswidrige Handlungen Dritter zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand im Sinne des § 83 oder des § 85 Abs. 2 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen.


§ 83
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten


(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt


Alles klar soweit?
 
§ 25 Abs. 2 BjagdG:
Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes
die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie
Berufsjäger oder forstlich ausgebildet
sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen
durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
Um es klar zu stellen, der BERUFS-Jäger darf einen Wilderer festhalten, wenn er diesen auf frischer Tat erwischt!
Von einem Biker, der mit seinem Bike auf schmalen Wegen fährt sollte er besser die Finger lassen. Weder ist der Biker ein Wilderer noch besteht eine unmittelbare Gefahr, die der Jäger "bekämpfen" müßte.
Festhalten ist und bleibt grenzwertig und immer ein Streitfall, wenn er denn vor Gericht landet. Für mich ist festhalten am Arm von Nicht-Polizeibeamten, wenn ich einfach nur durch einen Wald radl, ein Angriff auf meine Person und je nach Situationsbewertung könnte ich zum Mittel der Notwehr greifen!
 
Um es klar zu stellen, der BERUFS-Jäger darf einen Wilderer festhalten, wenn er diesen auf frischer Tat erwischt!
Von einem Biker, der mit seinem Bike auf schmalen Wegen fährt sollte er besser die Finger lassen. Weder ist der Biker ein Wilderer noch besteht eine unmittelbare Gefahr, die der Jäger "bekämpfen" müßte.
Festhalten ist und bleibt grenzwertig und immer ein Streitfall, wenn er denn vor Gericht landet. Für mich ist festhalten am Arm von Nicht-Polizeibeamten, wenn ich einfach nur durch einen Wald radl, ein Angriff auf meine Person und je nach Situationsbewertung könnte ich zum Mittel der Notwehr greifen!

Bla. Die Ausführungen zum Jagdschutz habe ich nur gebracht, da ein Tatbestand gefragt wurde, in welchem der Förster die Personalien eines Waldgängers verlangen darf. Ganz generell.

Zum Thema Biker greift der Forstschutz ;)
 
D.h. wenn ich auf Pfaden:

>2m unterwegs bin, muß ich ihm keine Auskunft geben
<2m unterwegs bin, muß ich ihm Auskunft geben, weil ich ordnungswidrig handle ((2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt)


Richtig?
 
Ich kann dir nicht ganz folgen - es ging doch um Jäger. Ein Jäger darf dich nicht belangen, wenn du auf Wegen unter 2m unterwegs bist, auch in BW nicht!
Denn hier geht es um Forstleute:

...
§ 83
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten


(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt


Alles klar soweit?

Insofern: ja, bei mir alles klar... ;)
Das natürlich beides in einer Person vereint sein kann, ist ein anderes Thema. Allerdings bewegen sich Jäger, die eine Waffe tragen, auf extrem dünnen Eis, wenn sie andere Leute kontaktieren.

Um es klar zu stellen, der BERUFS-Jäger darf einen Wilderer festhalten, wenn er diesen auf frischer Tat erwischt!
Von einem Biker, der mit seinem Bike auf schmalen Wegen fährt sollte er besser die Finger lassen. Weder ist der Biker ein Wilderer noch besteht eine unmittelbare Gefahr, die der Jäger "bekämpfen" müßte.
Festhalten ist und bleibt grenzwertig und immer ein Streitfall, wenn er denn vor Gericht landet. Für mich ist festhalten am Arm von Nicht-Polizeibeamten, wenn ich einfach nur durch einen Wald radl, ein Angriff auf meine Person und je nach Situationsbewertung könnte ich zum Mittel der Notwehr greifen!

Es steht auch immer wieder in den Gesetzen, das der Polizeivollzug von diesen übergebenen Rechten ausgenommen ist. Für mich heißt das ganz klar: Festhalten, Mitnehmen, Wegsperren etc. bleibt immer echten Polizisten vorbehalten. Da mögen sich gern Juristen melden, wenn dem nicht so ist.
 
Sofern du im Wald eine Ordnungswidrigkeit begehst, darf dich der örtlich zuständige Forstschutzbeauftragte (Förster) im Rahmen seiner polizeilichen Hilfstätigkeiten belangen, dazu zählt auch die Aufnahme der Personalien.
 
Natürlich, denn die Wanderwege wurden vorher zu waldautobahnen ausgebaut.
Welcome to the real world.



Eben. Um so bedauerlicher, das es hier, im MTB-Forum Biker gibt, die derart pauschalisieren bzw. mit den Argumenten der Gegenseite hausieren.
Peinlich.
Es sind grundsätzlich erst mal meine eigenen Argumente, zu denen ich stehe. Ob andere die gleichen Argumente verwenden ist für mich nebensächlich.
Peinlich ist es vielmehr, dass viele illegale Streckenbauer nicht begreifen, dass Sie mit Ihrem Verhalten eine ganze Sportart in ein schlechtes Licht rücken und der Gegenseite damit Argumente liefern.
 
Wenn man das hier immer liest, macht es immer weniger spass. Jetzt wird noch mit Paragrafen rumgeschmissen.
Muss ich denn jetzt beim Fahren immer dran denken, dass ich an einen schlecht gelaunten Förster gerate, der mir den schönen Bike-Tag vermiesen will? Muss ich jetzt immer einen Meter dabei haben, um vor der Fahrt die Breite des Trails abmessen?
Muss ich einen gut gefüllten, schweren Portemonaie mitnehmen, damit ich die Ordnungswidrigkeit bezahlen kann, wenn ein Förster mich anhält?

Sorry, so macht das Mountainbiken keinen Spass mehr.
 
Deine Polemik kannst du dir sparen. Das ist weder sachdienlich, eher infantil. Paragraphen gehören zu dieser Thematik nun mal leider dazu.
 
Das ist auch alles sehr hypothetisch. Ich bin jetzt in den ca. 30 Jahre, die ich mich im Wald mit Zweirädern jeder Art bewege, erst dreimal einem Förster begegnet.
 
Das ist auch alles sehr hypothetisch. Ich bin jetzt in den ca. 30 Jahre, die ich mich im Wald mit Zweirädern jeder Art bewege, erst dreimal einem Förster begegnet.
Die Förster waren bei mir auch nie ein Problem, wie auch, die müssen für ihren Auftraggeber Kohle machen, indem sie bestimmen, welchen Bäume ihr Leben verlieren, da bleibt nicht viel Zeit andere Waldbesucher blöde anzumachen.
Aber die Jäger sehe ich sehr oft und unter denen sind nicht wenige, die besser ihren Mund halten sollten oder einfach ihres Weges gehen.
Fast alle haben immer irgendetwas zu vermelden, meistens mit wenig Sinn und Verstand.
Und am liebsten sind mir die, die gleich ihr Auto bis zum Hochsitz fahren.
Schaut euch einfach bei Schnee die vielen Autoreifenspuren im Wald (auch in Wildschutzzonen, die sie selbst erfinden) an.
Ich hätte nie gedacht, dass derart viel Verkehr dort stattfindet, wo doch angeblich die kleinen Rehlein schon durch die Biker zu Tode gehetzt werden. Was richtet da nur ein ganzes Jägerauto an.
 
Wenn man das hier immer liest, macht es immer weniger spass. Jetzt wird noch mit Paragrafen rumgeschmissen.
Muss ich denn jetzt beim Fahren immer dran denken, dass ich an einen schlecht gelaunten Förster gerate, der mir den schönen Bike-Tag vermiesen will? Muss ich jetzt immer einen Meter dabei haben, um vor der Fahrt die Breite des Trails abmessen?
Muss ich einen gut gefüllten, schweren Portemonaie mitnehmen, damit ich die Ordnungswidrigkeit bezahlen kann, wenn ein Förster mich anhält?

Sorry, so macht das Mountainbiken keinen Spass mehr.
Ich kann dich gut verstehen, aber lass dir dein Hobby nicht verderben, moralisch bist Du im Recht und die Gegner von uns sind gedanklich und geistig im Mittelalter stecken geblieben.
Mich motiviert das ganze Gezicke um die Wegenutzung sogar, nach dem Motto, jetzt erst recht!
Und ich entwickele mich in die entgegen gesetzte Richtung von deiner Gefühlswelt; ich werden tendenziell aggressiver beim Biken. Habe ich über blöde Sprüche und kleine absichtliche Rempler früher hinweggeschaut, so wende ich neuerdings sogar teilweise und zeige meinen Missmut über solche blöden Attacken. Die Leute müssen einfach begreifen, dass es auch uns gibt, denn dieses ewig kuschen, nach dem Motto: ja ihr seid im Recht und ich bin nur der Unterwürfige, das bringt uns und unsere Sache nicht weiter.
Gleichberechtigung und Rücksicht sowie Angriff und Gegenwehr sind meine Regeln geworden!
 
...
Peinlich ist es vielmehr, dass viele illegale Streckenbauer nicht begreifen, dass Sie mit Ihrem Verhalten eine ganze Sportart in ein schlechtes Licht rücken und der Gegenseite damit Argumente liefern.

So ist es nicht. Offiziell wird natürlich immer auf so etwas Bezug genommen, aber eigentlich interessieren die paar gebauten Strecken keine Sau, auch keine politische. D.h., natürlich schaden uns diese Strecken, weil sie der Gegenseite ein billiges und plakatives Scheinargument liefern. Die wirklichen Gründe für die 2m-Regel in BW - und nur um diese geht es hier(!) - liegen ganz woanders.
Glaub mir, aus den Erfahrungen des letzten Jahres kann ich dir sagen, das die Gegenseite nicht mit dem Klammerbeutel pudert und sehr genau weiß, was Mountainbiken ist. Und die wissen auch ganz genau, das diese Strecken ökologisch mal so gar kein Problem sind. Hier geht es ausschließlich um wirtschaftliche Interessen und den Machtanspruch von Waldbesitzern, die nicht akzeptieren, das "Waldbesitz" in D so nicht wirklich "Besitz" ist. Ich schreibe das ohne Wertung, mir würde es wahrscheinlich ähnlich gehen.
 
So ist es nicht. Offiziell wird natürlich immer auf so etwas Bezug genommen, aber eigentlich interessieren die paar gebauten Strecken keine Sau, auch keine politische. D.h., natürlich schaden uns diese Strecken, weil sie der Gegenseite ein billiges und plakatives Scheinargument liefern. Die wirklichen Gründe für die 2m-Regel in BW - und nur um diese geht es hier(!) - liegen ganz woanders.
Glaub mir, aus den Erfahrungen des letzten Jahres kann ich dir sagen, das die Gegenseite nicht mit dem Klammerbeutel pudert und sehr genau weiß, was Mountainbiken ist. Und die wissen auch ganz genau, das diese Strecken ökologisch mal so gar kein Problem sind. Hier geht es ausschließlich um wirtschaftliche Interessen und den Machtanspruch von Waldbesitzern, die nicht akzeptieren, das "Waldbesitz" in D so nicht wirklich "Besitz" ist. Ich schreibe das ohne Wertung, mir würde es wahrscheinlich ähnlich gehen.

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen :daumen:
 
Wir haben heute eine Pressemitteilung zu den Fragen und Antworten von Bonde veröffentlicht. Anbei als PDF zum weiterverteilen.
 

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Heiko: genau die alten, platten, unwahren Argumente seitens des Ministeriums, die in solchen Diskussionen immer hingeworfen werde...da wird man echt sauer! Aber Horst Bildzeitungsleser wird´s schon glauben.
Und wieder standen ein paar Lobbyisten hinter dem Minister und reichtem ihm den neuen, goldenen Füllfederhalter für seine Unterschrift unter ihr Schreiben... ;)
In Hessen waren die Ursachen für den verqueren Gesetzesentwurf genau die gleichen. Ich drücke euch die Daumen für BW!

Noch eine Frage: die beiden erwähnten Todesfälle, betreffen die BW oder die ganze Bundesrepublik?
 
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