N
Nachaz
Guest
Und - weil es so schön ist -auch nochmal hier:Hey jeder in unserem Land hat das recht sich an die MdL in seinem Wahlkreis mit Beschwerden zuwenden.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/abgeordnetensuche.jsp
Macht davon Gebrauch aber immer höflich denn er soll ja was für euch tun.
Ihr könnt euch aber auch der IG anschliessen und da aktiv helfen.
Das wäre dann beides gelebte Demokratie und besser wie meckern und sich den Dingen die da kommen zu ergeben...oder illegal zu werden.
Auch sinnvoll weiter sagen damit klar wird nicht das MTb ist betroffenen sondern alle. Ja auch die Rennradfahrer und die Oma auf dem Weg zum Enkel, es gibt Wege im Wald die sehen aus wie Straßen sind es aber nicht. Da es nicht um Zustand oder Assehen geht sonderen um Widmung.
Das müsste dann jeder vor der Fährt klären.
Wie das geht....?
§57 ist wortgleich mit §49 des aktuellen Gesetzes.
§59 (3) ist wortgleich mit §54a des aktuellen Gesetzs.
http://www.mtb-news.de/forum/t/nrw-plant-weitgehendes-radfahrverbot.763155/page-5#post-13150260