MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
aber bitte nicht immer nur dieses stereotype "E-Bikes-verbieten".
Der ist nicht von mir; ich will das auch gar nicht.
Sei kreativ, mach bessere/andere
1. Erstmal herausfinden, ob es überhaupt ein Problem gibt, welches Deinem Regulierungswahn zugänglich wäre. Ich meine nämlich, da wird arg übertrieben.
2. Bewusstsein und Verständnis für die Bedürfnisse des jeweils anderen schaffen. Es braucht eigentlich keine "Trailrules", sondern nur eine Regel: Nimm Rücksicht auf andere.
3. Waldbesitzer (mindestens die öffentlichen) für die Erholungsfunktion des Waldes in die Pflicht nehmen: Infrastruktur erhalten und schaffen (da müssen die entsprechenden Vorgaben aus der Politik kommen)
4. 3.) vereinfachen (der Genehmigungszauber um ein paar hundert Meter "Flowtrail", der am Ende auch nichts anderes als ein Waldweg ist, ist unnötig)
5. Ein faires, einheitliches Betretungsrecht ohne Bevorzugung einer Nutzergruppe: "Der Zugang zur freien Natur ist jedem aus eigener Kraft gestattet; das Fahren ist auf Straßen und Wege beschränkt."
 
Dass eine so breit getragene Ablehnung der Natursportverbände quasi übergangen wurde, dafür hätte ich schon gerne eine Erklärung. Ein Ministerium sollte ja versuchen, alle Interessen zu berücksichtigen und für Ausgleich zu sorgen.

Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, aber sollte das ein Ministerium wirklich tun?

Den Satz habe ich ganz bewusst so geschrieben. Denn ich frage mich, wie kann es sein, dass das Ministerium auch die Stellungnahme des DAV übergeht?
Der DAV drückt sich da ja recht deutlich aus und auch die Stellungnahme die er an das Ministerium abgegeben hatte liest sich recht gut.
https://www.alpenverein.de/natur/na...-biken/mountainbiken-in-bayern_aid_35991.html
Der DAV hat 1 Mio Mitglieder und ist vor allem im Alpenbereich der Betreuer der Wege. Und er ist aktuell dabei die Pilotprojekte im Allgäu und in Bad Tölz umzusetzen. Gefördert vom Umweltministerium.

Da passt für mich etwas nicht zusammen, dass sich das Ministerium hier so einseitig auf die Seite der Grundeigentümer stellt.
 
Den Satz habe ich ganz bewusst so geschrieben. Denn ich frage mich, wie kann es sein, dass das Ministerium auch die Stellungnahme des DAV übergeht?
Der DAV drückt sich da ja recht deutlich aus und auch die Stellungnahme die er an das Ministerium abgegeben hatte liest sich recht gut.
https://www.alpenverein.de/natur/na...-biken/mountainbiken-in-bayern_aid_35991.html
Der DAV hat 1 Mio Mitglieder und ist vor allem im Alpenbereich der Betreuer der Wege. Und er ist aktuell dabei die Pilotprojekte im Allgäu und in Bad Tölz umzusetzen. Gefördert vom Umweltministerium.

Da passt für mich etwas nicht zusammen, dass sich das Ministerium hier so einseitig auf die Seite der Grundeigentümer stellt.
Das liest sich doch in der Tat ganz gut.
 
Der ist nicht von mir; ich will das auch gar nicht.

1. Erstmal herausfinden, ob es überhaupt ein Problem gibt, welches Deinem Regulierungswahn zugänglich wäre. Ich meine nämlich, da wird arg übertrieben.
2. Bewusstsein und Verständnis für die Bedürfnisse des jeweils anderen schaffen. Es braucht eigentlich keine "Trailrules", sondern nur eine Regel: Nimm Rücksicht auf andere.
3. Waldbesitzer (mindestens die öffentlichen) für die Erholungsfunktion des Waldes in die Pflicht nehmen: Infrastruktur erhalten und schaffen (da müssen die entsprechenden Vorgaben aus der Politik kommen)
4. 3.) vereinfachen (der Genehmigungszauber um ein paar hundert Meter "Flowtrail", der am Ende auch nichts anderes als ein Waldweg ist, ist unnötig)
5. Ein faires, einheitliches Betretungsrecht ohne Bevorzugung einer Nutzergruppe: "Der Zugang zur freien Natur ist jedem aus eigener Kraft gestattet; das Fahren ist auf Straßen und Wege beschränkt."
Wenn es ohne solche Regelungen geht, bin ich der Letzte, der sie einfordert. Bei mir in BW, zumindest in "meinem Revier" funktioniert das Miteinander trotz 2-Meter-Regel in 99% der Fälle problemlos, durch Rücksichtnahme. Gerne würde ich das auch "legal" praktizieren. Ich begegne aber seltenst größeren Menschenmengen auf meinen Wegen und an Wochenend- und Feiertagen plane ich meine Touren außerhalb der Hotspots und ohne die schmalsten Wege.

Jedoch sehe ich ein konfliktfreies Miteinander dort, wo es zu sehr großer Menschenanhäufung kommt doch eher als unrealistisch an. Einfach aufgrund der Menge an Mensch, unabhängig davon, ob sich irgendeine Gruppe richtig/falsch oder störend/belästigend verhält. Hier werden die Biker negativ wahrgenommen, weil sie Wanderer anders beeinflussen/beeinträchtigen, als andere Fußgänger.
Und überall dort, wo solche Menschenmengen unterwegs sind, wird es Regularien brauchen, um entweder die Mengen zu reduzieren, oder das Aufeinandertreffen der Gruppen zu minimieren. Sonst kracht es doch irgendwann.
 
Ich setze hier alle Hoffnungen auf den DAV. Wenn man bedenkt, dass über 400.000 Mitglieder biken, sollte das schon ins Gewicht fallen. Auch wenn die Hälfte davon motorisiert unterwegs sein wird, wird das e-Bike auch im DAV heute kritischer betrachtet, als noch vor wenigen Jahren. Bin gespannt wo da die Reise hingeht.
 
Ich setze hier alle Hoffnungen auf den DAV.
Dir ist aber schon bewusst, dass die VwV letztlich die kürzlich geänderte Rechtsauffassung des DAV aufnimmt.

Ich zitiere mich mal kurz selbst - aber zuerst das DAV Rechtshandbuch:
"In Bayern gilt der Grundsatz, dass nicht gesperrte Wege mit dem Mountain-Bike befahren werden dürfen. Nach Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG können alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich betreten werden. Sperrungen durch Grundeigentümer und sonstige Berechtige sind zulässig, soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nach Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG darf jedermann auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dazu eignen, mit Fahrzeugen ohne Motorkraft fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang. Ob ein Weg geeignet ist, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben, nicht nach dem subjektiven Eindruck oder nach dem persönlichen Können; die gegenteilige Auffassung im AV-Jahrbuch 2017 S. 128 ist daher nicht haltbar. ..."

Hier versucht der DAV über die Einführung des Begriffs "objektiver Maßstäbe" das Dilemma des Urteils des BayVGH vom 17.01.1983 elegant zu umschiffen, ohne dass es hierfür in irgendeiner Form nützlich wäre - außer man möchte ein gesetzliches Verbot für das Mountainbiken auf bestimmten Wegen, die jemand für "objektiv ungeeignet hält", statuieren, wie es aktuell bereits probiert wird.

https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/post-16826278
 
Dir ist aber schon bewusst, dass die VwV letztlich die Rechtsauffassung des DAV aufnimmt.

Ich zitiere mich mal kurz selbst - aber zuerst das DAV Rechtshandbuch:
"In Bayern gilt der Grundsatz, dass nicht gesperrte Wege mit dem Mountain-Bike befahren werden dürfen. Nach Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG können alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich betreten werden. Sperrungen durch Grundeigentümer und sonstige Berechtige sind zulässig, soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nach Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG darf jedermann auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dazu eignen, mit Fahrzeugen ohne Motorkraft fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang. Ob ein Weg geeignet ist, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben, nicht nach dem subjektiven Eindruck oder nach dem persönlichen Können; die gegenteilige Auffassung im AV-Jahrbuch 2017 S. 128 ist daher nicht haltbar. ..."

Hier versucht der DAV über die Einführung des Begriffs "objektiver Maßstäbe" das Dilemma des Urteils des BayVGH vom 17.01.1983 elegant zu umschiffen, ohne dass es hierfür in irgendeiner Form nützlich wäre - außer man möchte ein gesetzliches Verbot für das Mountainbiken auf bestimmten Wegen, die jemand für "objektiv ungeeignet hält", statuieren, wie es aktuell bereits probiert wird.

https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/post-16826278
Was fordert eine DIMB?
 
Was fordert eine DIMB?
Die Unterscheidung, ob ich einen Weg fahre oder schiebe, kann eigentlich nur beim Radfahrer selbst liegen. Denn schieben oder tragen darf ich immer, denn dann gelte ich als Fußgänger.
Diese Einschätzung kann in der aktuellen Situation (Nutzerfrequenz, Witterung, Untergrund, Fahrkönnen) nur der Radfahrer treffen. Dabei sollte er sich an den DIMB Trailrules orientieren. Dann ist er natur- und gemeinverträglich unterwegs.
Sollte er sich verschätzen und z.B. einen Unfall verursachen, dann wird er sich dafür natürlich verantworten müssen.

Das jetzt in der VwV formulierte Vorgehen, dass Wege nach ihrer durchschnittlichen objektiven Eignung eingestuft werden sollen, wird in der Praxis dazu führen, dass Wege gesperrt werden, welche seit Jahren ohne Probleme genutzt werden. Das wird bei den Radfahrern auf viel Unverständnis stoßen. Und die Wanderer werden sich bemüßigt fühlen, die Radfahrer zurecht zu weißen.

Wir haben in BW ja die 2-Meter-Regel. Die sorgt für einen ähnlichen Rechtsunfrieden, weil sie den Mountainbikern zurecht nicht einsichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wo ich mich gerade schon am Echauffieren bin: Die Forstarbeiten in Niederbayern /nahe Weltenburger Donaudurchbruch sind nicht gegen den Naturschutz.
Naturschutzgebiet heisst ja nicht " Urwald", wobei auch in hessischen oder bayrischen "Urwald-flaechen" zur Gefahrenabwehr gelegentlich gefällt wird.
Naturschutzgebiet heisst dass die Natur vor schädlichen Einflüssen geschützt wird. Dennoch kann man da auch Wälder neu aufforsten und muss auch Bäume entnehmen.
Denn entgegen dem mit Gefahrenhinweis versehenen "Urwald" ist das Naturschutzgebiet für den Besucher auf den Wegen relativ gefahrlos begehbar zu mäßiger Witterung.
Wenn es denn nur ein Naturschutzgebiet wäre, wäre ich völlig bei dir! Das ist es aber leider nicht, sondern wurde im Febr./2020 upgegradet:
Die Weltenburger Enge wurde kurz vor den Fällungen zum Nationalen Naturmonument ernannt und die ist mit einem Schutzziel ausgewiesen:

Schutzzweck der Verordnung ist die natürliche Dynamik und Entwicklung von Fluss, Fels und Wald. Geschützt wird auch die imposante Naturerscheinung mit ihrer lebensraumtypischen Biodiversität, ihres Erlebnis-, Bildungs- und Forschungswertes. Das Nationale Naturmonument soll naturgeschichtliche Besonderheiten erlebbar machen, Wissenschaft und Forschung ermöglichen. „

Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/nationale_naturmonumente/index.htm

Und bei den Forstarbeiten wurden ja keine minderen, beschädigten, kranken Bäume gefällt, sondern kerngesunde Buchen, welche zum Teil über hundert Jahre alt waren.
Wege und somit Personen o.ä. waren durch die Bäume auch nicht gefährdet.
 
Ich denke einfach, ohne mich ausführlich mit den juristischen Fakten auseinander gesetzt zu haben, dass es einem DAV schlussendlich um Schadensbegrenzung gehen wird. Jedem sollte klar sein, dass es utopisch ist, alle Wege für Mtb offen halten zu können. Hier werden massiv Kompromisse geschlossen werden müssen. Auch zurecht wie ich finde. Ich fahre nicht nur Mtb, ich wandere, gehe Bergtouren und klettere, vom Bouldern bis zu leichteren alpinen Spielereien. Das Konfliktpotential ist enorm. Die e-Bikes sind ein Brandbeschleuniger.
Es müssen Lösungen gefunden werden, mit denen alle leben können. Da sehe ich den DAV, nach meiner Recherche, besser aufgestellt, als eine DIMB die fordert, alles offen zu lassen. Gesetz hin, Gesetz her. Das ist utopisch. Da jetzt wieder die DIMB Vertreter aus der Hose springen,sei gesagt, dass ich die DIMB nicht verteufle, verurteile oder sonst wie verunglimpfen möchte. Ich habe mehr Vertrauen in den DAV, der seiner Verantwortung als Vertretung aller Bergsportler gerecht werden muss, Kompromisse zu finden.
Und ich bin mir sicher, dass der Druck von über 400.000 Bikern in den eigenen Reihen dazu führen wird, nicht alles hinzunehmen was da kommt.
 
Und das weißt Du woher? Bauchgefühl? Kaffeesatz?
In anderen Zusammenhängen funktionieren solche Vorgaben sehr gut (bspw. wechselnde Wochentage: Parken in Paris, Autoverkehr London. Kein Lift/Shuttel = weniger Biker auf dem Berg - ist logisch, oder? etc.).
Nur weil man es noch nicht ausprobiert hat, spricht das nicht gegen ein Funktionieren. (Auch nicht, dass einen die eine oder andere Vorgabe einschränken würde).
Es sind auch nur beispielhafte Vorschläge. Sei kreativ, mach bessere/andere, aber bitte nicht immer nur dieses stereotype "E-Bikes-verbieten".

Deine Vorschläge haben ja zur Konsequenz, dass ich mich als Fußgänger nicht mehr frei in der Natur bewegen kann. Abgesehen davon, dass ich das für falsch halte, wird so ein Modell natürlich niemals politisch umsetzbar sein. Du willst die Natur durch Nutzungsbestimmungen ordnen. Ich will nicht erst in den Kalender oder auf irgendeine HP schauen müssen, bevor ich Wandern oder Radfahren gehe. Deine Vorschläge zur Reglementierung grenzen Menschen aus der Natur aus, zum Zweck, dass andere Menschen auf Elekro-Fahrrädern die Natur nutzen können. Find ich verkehrt.
 
Deine Vorschläge haben ja zur Konsequenz, dass ich mich als Fußgänger nicht mehr frei in der Natur bewegen kann. Abgesehen davon, dass ich das für falsch halte, wird so ein Modell natürlich niemals politisch umsetzbar sein. Du willst die Natur durch Nutzungsbestimmungen ordnen. Ich will nicht erst in den Kalender oder auf irgendeine HP schauen müssen, bevor ich Wandern oder Radfahren gehe. Deine Vorschläge zur Reglementierung grenzen Menschen aus der Natur aus, zum Zweck, dass andere Menschen auf Elekro-Fahrrädern die Natur nutzen können. Find ich verkehrt.
Es geht darum, an bestimmten Hotspots Regelungen zu finden, die keine Gruppe dauerhaft ausschließt, keine generelle Regelung für alle Regionen. Diese müssten dann vernünftig ausdifferenziert werden.
Die Vorschläge von mir sind nur Ideen. Aber warum sollte es bspw. zu viel verlangt sein, sich vor der Planung einer Wanderung/Radtour zu informieren, ob ich diese Wege an dem Tag nutzen darf, oder nicht bzw. erst am nächsten Tag?
Wenn in der Nachbargemeinde dann die Nutzung im Wechsel stattfindet, müssen nicht einmal spontan Anreisende wieder umdrehen, sondern nur einen Ort weiter fahren.
In solchen Gegenden muss man bspw. auch im Restaurant vorab einen Tisch reservieren, wenn man abends nicht 1,5 Stunden in der Schlange stehen möchte. Das bekommen die Leute doch auch hin.
Und wem das zu doof ist, der fährt in eine Region, die nicht so frequentiert ist und schon werden die Probleme durch Gästelenkung und geringere Menschenmengen an einem einzelnen Hotspot weniger.

Parkverbote und Verkehrslenkung, die es in diesem Herbst schon gegeben hat, wirken übrigens genauso. Wer sich nicht vorab informiert oder reserviert, muss ggfs. weiterfahren/umdrehen. So etwas gibt es also schon.
 
Diese müssten dann vernünftig ausdifferenziert werden.
Die Vorschläge von mir sind nur Ideen. Aber warum sollte es bspw. zu viel verlangt sein, sich vor der Planung einer Wanderung/Radtour zu informieren, ob ich diese Wege an dem Tag nutzen darf, oder nicht bzw. erst am nächsten Tag?
Wenn in der Nachbargemeinde dann die Nutzung im Wechsel stattfindet, müssen nicht einmal spontan Anreisende wieder umdrehen, sondern nur einen Ort weiter fahren.
Und überall dort, wo solche Menschenmengen unterwegs sind, wird es Regularien brauchen, um entweder die Mengen zu reduzieren, oder das Aufeinandertreffen der Gruppen zu minimieren. Sonst kracht es doch irgendwann.
Ich denke die zeitliche Lenkung wird bei der Naturnutzung nicht funktionieren bzw. es wird dann immer eine Gruppe geben, die letztendlich benachteiligt ist. Alleine witterungsbedingt wird es hier zu entsprechender Unzufriedenheit kommen...
Gruppenlenkung ist jedoch aus meiner Sicht das Zauberwort....
  • Wanderwege für Wanderer
  • Trails für MTBler
  • Skipisten für Wintersportler
  • Forst-/ Schotterwege für alle Gruppen freigegeben
In vielen Regionen in Europa funktioniert das ja schon.... warum. icht auch bei uns?
Aber dafür müssten zur Entzerrung erstmal entsprechende Angebote geschaffen werden, z.B. müssten dort wo aktuell nur Schotter- und Wanderwege vorhanden sind, erst mal Trails geschaffen / freigegeben werden.
 
Ich denke einfach, ohne mich ausführlich mit den juristischen Fakten auseinander gesetzt zu haben, dass es einem DAV schlussendlich um Schadensbegrenzung gehen wird. Jedem sollte klar sein, dass es utopisch ist, alle Wege für Mtb offen halten zu können. Hier werden massiv Kompromisse geschlossen werden müssen. Auch zurecht wie ich finde. Ich fahre nicht nur Mtb, ich wandere, gehe Bergtouren und klettere, vom Bouldern bis zu leichteren alpinen Spielereien. Das Konfliktpotential ist enorm. Die e-Bikes sind ein Brandbeschleuniger.
Es müssen Lösungen gefunden werden, mit denen alle leben können. Da sehe ich den DAV, nach meiner Recherche, besser aufgestellt, als eine DIMB die fordert, alles offen zu lassen. Gesetz hin, Gesetz her. Das ist utopisch. Da jetzt wieder die DIMB Vertreter aus der Hose springen,sei gesagt, dass ich die DIMB nicht verteufle, verurteile oder sonst wie verunglimpfen möchte. Ich habe mehr Vertrauen in den DAV, der seiner Verantwortung als Vertretung aller Bergsportler gerecht werden muss, Kompromisse zu finden.
Und ich bin mir sicher, dass der Druck von über 400.000 Bikern in den eigenen Reihen dazu führen wird, nicht alles hinzunehmen was da kommt.

Für dich sieht Schadensbegrenzung so aus, dass man sich nicht an das Gesetz halten solle, sondern lieber gesetzeswidrig einige Radverbotsschilder aufstellt? Hast du dir mal die Mühe gemacht und die 20-seitige Stellungnahme der DIMB durchgelesen? Im Vergleich dazu finde ich die Stellungnahme des DAV schon etwas arg kurz formuliert. Die Lösungen, die du also forderst sollen nicht auf Gesetz fußen, sondern willkürlich, wie es den vor Ort regierenden Personen gerade passt. Wenn sich das so durchsetzen würde, ist bei der 2. Beschlagnahmung dieses Hobby für mich Geschichte. Hab ja keinen Geldscheisser. Ja, kann man so wollen. Für mich ist das keine solide Grundlage, auf der man Lösungen erarbeiten kann.
 
Ich denke die zeitliche Lenkung wird bei der Naturnutzung nicht funktionieren bzw. es wird dann immer eine Gruppe geben, die letztendlich benachteiligt ist. Alleine witterungsbedingt wird es hier zu entsprechender Unzufriedenheit kommen...
Gruppenlenkung ist jedoch aus meiner Sicht das Zauberwort....
  • Wanderwege für Wanderer
  • Trails für MTBler
  • Skipisten für Wintersportler
  • Forst-/ Schotterwege für alle Gruppen freigegeben
In vielen Regionen in Europa funktioniert das ja schon.... warum. icht auch bei uns?
Aber dafür müssten zur Entzerrung erstmal entsprechende Angebote geschaffen werden, z.B. müssten dort wo aktuell nur Schotter- und Wanderwege vorhanden sind, erst mal Trails geschaffen / freigegeben werden.
Wie definierst/unterscheidest Du Trails und Wanderwege? Im speziellen Fall hier für ganz Bayern (nicht nur die Alpenregion). Bei mir in BW sind die Trails i.d.R. Wanderwege. Es sei denn, sie wurden speziell (und illegal) fürs Biken in den Wald gerodet. Das sind aber die Ausnahmen.
Führt es evtl. nicht ebenso zu Unzufriedenheit, wenn Wanderer/Biker die Wege des jeweils anderen nie nutzen dürfen?
 
Ich denke die zeitliche Lenkung wird bei der Naturnutzung nicht funktionieren bzw. es wird dann immer eine Gruppe geben, die letztendlich benachteiligt ist. Alleine witterungsbedingt wird es hier zu entsprechender Unzufriedenheit kommen...
Gruppenlenkung ist jedoch aus meiner Sicht das Zauberwort....
  • Wanderwege für Wanderer
  • Trails für MTBler
  • Skipisten für Wintersportler
  • Forst-/ Schotterwege für alle Gruppen freigegeben
In vielen Regionen in Europa funktioniert das ja schon.... warum. icht auch bei uns?
Aber dafür müssten zur Entzerrung erstmal entsprechende Angebote geschaffen werden, z.B. müssten dort wo aktuell nur Schotter- und Wanderwege vorhanden sind, erst mal Trails geschaffen / freigegeben werden.
Ergänzend sei noch vermerkt:
Funktionieren wird das natürlich auch nur dann, wenn ALLE Gruppen sich entsprechend verhalten (z.B. DIMB Trail-Rules) und sich mit Respekt und Höflichkeit begegnen.
Hierbei spielt es dann auch keine Rolle ob auf den MTB-Trails bergab Bikes mit oder ohne Motor unterwegs sind.
 
Für dich sieht Schadensbegrenzung so aus, dass man sich nicht an das Gesetz halten solle, sondern lieber gesetzeswidrig einige Radverbotsschilder aufstellt? Hast du dir mal die Mühe gemacht und die 20-seitige Stellungnahme der DIMB durchgelesen? Im Vergleich dazu finde ich die Stellungnahme des DAV schon etwas arg kurz formuliert. Die Lösungen, die du also forderst sollen nicht auf Gesetz fußen, sondern willkürlich, wie es den vor Ort regierenden Personen gerade passt. Wenn sich das so durchsetzen würde, ist bei der 2. Beschlagnahmung dieses Hobby für mich Geschichte. Hab ja keinen Geldscheisser. Ja, kann man so wollen. Für mich ist das keine solide Grundlage, auf der man Lösungen erarbeiten kann.
Mein Bike muss man mir aus meinen toten Händen reißen. Egal was kommt, sollte sich jemand das Ding krallen wollen ist das eine Kriegserklärung.
 
Wie definierst/unterscheidest Du Trails und Wanderwege? Im speziellen Fall hier für ganz Bayern (nicht nur die Alpenregion). Bei mir in BW sind die Trails i.d.R. Wanderwege. Es sei denn, sie wurden speziell (und illegal) fürs Biken in den Wald gerodet. Das sind aber die Ausnahmen.
Führt es evtl. nicht ebenso zu Unzufriedenheit, wenn Wanderer/Biker die Wege des jeweils anderen nie nutzen dürfen?
Wanderwege sind, aus meiner Sicht, Trampelpfade welche schon seit 50 Jahren vorhanden sind und in den Einschlägigen Karten somauch verzeichnet sind.
Schau dir z.B. mal in Südtirol diverse Bikedestinationen (Vinschgau, Reschen usw.) oder Trailzentren (z.B. Rabenberg, Heumödern). Da gibt es ausreichend speziell und neu angelegte Trails, welche dann auch mit spezielle Beschilderungen „nur für Biker“ ausgewiesen sind. Die sind dann Tabu für die Wanderer und sollte dann auch so eingehalten werden (und auch umgekehrt bei Wanderwegen).
Aber solange es solche ausgewiesenen Trails bei uns nicht gibt, werden zwangsläufig die Wanderwege auch von den Bikern genutzt.

Hier müsste es entsprechende regionale / lokale Arbeitsgruppen geben, welche mit Vertretern von loolanen Wanderern, Bikern usw, ensprechende Lenkungen anlegen / abstimmen. Aber alleine daran und der tatsache falsch verbreiteten Haftungsfrage scheitert es ja schon....
 
Hier versucht der DAV über die Einführung des Begriffs "objektiver Maßstäbe" das Dilemma des Urteils des BayVGH vom 17.01.1983 elegant zu umschiffen, ohne dass es hierfür in irgendeiner Form nützlich wäre - außer man möchte ein gesetzliches Verbot für das Mountainbiken auf bestimmten Wegen, die jemand für "objektiv ungeeignet hält", statuieren, wie es aktuell bereits probiert wird.
Schade eigentlich. Habt Ihr da mal beim DAV nachgefragt warum die so einen Blödsinn machen?
Hats Ministerium n guten Spezl beim DAV?

Die DIMB fordert die Einhaltung geltenden Rechts. Nicht mehr und nicht weniger.

Ulkig im Gegensatz dazu wie sich die Diskussion hier völlig sinnlos verzettelt und eher Spaltung statt Einigkeit stattfindet. Die Gegenseite so: läääuft!
Ist irgendwie als würde man nun per VwV die rechts-vor-links Regelung für Radfahrer im Strassenverkehr aushebeln. So von wegen, da kommts schon auf den genauen Winkel in Verbindung mit Tageszeit, Sonnenstand und Datum an in dem sich Radler von rechts nähern.
Ab +/-5° zu 90° gilts Vormittags (vielleicht) nicht mehr wenns ein bewölkter Tag und ungerades Datum ist.
Und hier diskutierens fleissig ob Ebikes besser überhaupt kein Recht mehr auf rechts-vor-links haben sollten.... :lol: :wut:
 
Für dich sieht Schadensbegrenzung so aus, dass man sich nicht an das Gesetz halten solle, sondern lieber gesetzeswidrig einige Radverbotsschilder aufstellt? Hast du dir mal die Mühe gemacht und die 20-seitige Stellungnahme der DIMB durchgelesen? Im Vergleich dazu finde ich die Stellungnahme des DAV schon etwas arg kurz formuliert. Die Lösungen, die du also forderst sollen nicht auf Gesetz fußen, sondern willkürlich, wie es den vor Ort regierenden Personen gerade passt. Wenn sich das so durchsetzen würde, ist bei der 2. Beschlagnahmung dieses Hobby für mich Geschichte. Hab ja keinen Geldscheisser. Ja, kann man so wollen. Für mich ist das keine solide Grundlage, auf der man Lösungen erarbeiten kann.
Die Lösungen werden dann natürlich auf Gesetz fußen, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ja ich habe mir die Stellungnahme durchgelesen, aber das meiste bereits wieder vergessen. Das ist das Problem der DIMB. Sie hat Recht, Fakten statt Ansichten, doch erreichen tun sie kaum jemanden.
Ich bleibe dabei, der DAV ist hier der richtige Verein. Hier bündelt sich alles. Auch dass der DAV sich hauptsächlich um die Wege kümmert, kann schwer wiegen.
Zu Beschlagnahmungen wird es doch aufgrund fehlender Verhältnismäßigkeit gar nicht kommen.
 
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