MTB-news Bikemarkt

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rzOne20

Asphalt ist Teufelswerk
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3. November 2009
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Hei
Wenn ein Käufer die Ware schon hat, allerdings nicht bezahlt (ja ich weiß, hättest mal gewartet bis Geld da ist) … gibts da Hilfestellung von mtb-news? Wie würde das aussehen und birngt das etwas, oder muss man gleich zum Anwalt laufen?

Danke

PS: ja ich habe genug Zeit vergehen lassen. Artikel wurde vom Käufer am 19.12. auf bezahlt gesetzt (da hab ich depp gleich versendet) und nach mehrmaligen nachfragen wurde scheinbar am 30.12. noch mal das Geld gesendet weil erste Überweisung unter fadenscheinigen Gründen nicht klappte. Jetzt sind halt wieder 2 Wochen um und der Käufer meldet sich net mehr.
 
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Hei
Weder noch, leider!

Musste es dem Anwalt geben.

Sg

Hi,

Sorry, ja. Hab von der Anfragen nix mitbekommen, siehe Benutzertitel :)
Generell und leider ist es aber leider so wie Du schon skizziert hast.

MTBNWS stellt ja nur die Plattform, ein Rechtsverhältnis gehst Du nur mit dem Verkäufer ein.
Es könnte allerdings sein, dass die Daten, die der VK zur Authentifizierung hinterlegt hat, noch aktuell sind bzw. man darüber irgendwie an ihn ran kommt.

(Ich denke aber, die dürfen die Admins auch nicht einfach so rausgeben, Datenschutz und so...:/ )

Viel Erfolg!

Michl
 
Jetzt mal unter uns Pastorentöchter.. egal ob MTB-News hier helfen kann oder nicht.. ein Unterforum, dass "Vorschläge, Feedback und Hilfe" heißt, sollte nicht 4 Wochen von der Administration ignoriert werden. Ein "können wir nix machen" wäre ja wenigstens eine Reaktion gewesen.

Allerdings mutmaßt du hier ja auch nur, weil du es eben nicht genau weißt.. daher ist also noch immer keine Reaktion seitens der Administration im Raum.

Das finde ich schon ziemlich hart daneben. Dann kann so ein Unterforum auch gleich dicht gemacht werden.. oder ganz klar deklariert werden, dass Vorschläge und Feedback ignoriert werden und Hilfe nur von Usern aber nicht von der Administration zu erwarten ist.


Edit:
In den FAQ des Bikemarkts steht "Die gesamte Historie der Kauf-Anfragen und Verkäufer-Antworten wird von uns archiviert und kann im Streitfall zu Hilfe gezogen werden. Auch die Artikelbeschreibung wird von uns archiviert (das Löschen von Artikeln ist nicht möglich)."
Das wird vermutlich - wie @MikeyBaloooooza sagt - nicht einfach so, sondern nur einem Anwalt oder so rausgegeben. Aber immerhin gut zu wissen, dass das hier vorbildlich archiviert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wie @MikeyBaloooooza schon anmerkte: wir haben in solchen Fällen keine Handhabe; der Vertrag kommt zwischen Verkäufer*in und Käufer*in zustande.


Viele Grüße

Marcus
 
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