nach Verkehrsunfall

Und selbst wenn du Vorfahrt hast, gilt das. Du musst jederzeit mit Fehlern anderer rechnen.

Ich verstehe ja, dass ihr alle auf dem TE herumhackt, finde es auch nicht toll, dass er so planlos am Straßenverkehr teilnimmt.

Aber was du da schreibst ist schlicht falsch. Das würde den kompletten Verkehr lahmlegen. Deshalb gibt es den Vertrauensgrundsatz. Man darf also grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln (Vorfahrt etc.) halten.

Ein Wartepflichtiger muss sich an die Kreuzung vorsichtig herantasten, wenn es unübersichtlich ist. Der Vorfahrtsberechtigte darf normal fahren, wenn er keinen Grund sieht, dass einer seine Vorfahrt missachtet.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz

http://www.rechtslexikon.net/d/vorfahrt/vorfahrt.htm

Natürlich macht es ggf Sinn skeptisch zu sein und für andere mitzudenken, vor allem wenn man der schwächere ist (Motorradfahrer, Radler etc.). Aber das muss man rechtlich bis zu den Grenzen des Vertrauensgrundsatzes nicht.
 
Anscheinend versucht der TE die Frage wer hatte vorfahrt chronisch zu ignorieren. Wahrscheinlich versucht er sich jetzt zu rechtfertigen weil er die Frage auf die Antwort schon kennt.
 
Zum Thema Vertrauensgrundsatz:


Sorry - aber das, was Du darauf antwortest ist ebenso falsch. Der Vertrauensgrundsatz gibt dir keinen
Freibrief, grundsätzlich davon auszugehen, das der andere Verkehrsteilnehmer alles richtig macht, sondern
sagt auch ganz klar, das man in bestimmten Verkehrssituationen mit den Fehlern der Anderen zu rechnen
hat.....
Und wenn ich mit diesen Fehlern rechne und mich deshalb mit Vorsicht und Voraussicht im Strassenverkehr
bewege, lege ich keinen Verkehr lahm.[/quote]
 
Ich verstehe ja, dass ihr alle auf dem TE herumhackt, finde es auch nicht toll, dass er so planlos am Straßenverkehr teilnimmt.

Aber was du da schreibst ist schlicht falsch. Das würde den kompletten Verkehr lahmlegen. Deshalb gibt es den Vertrauensgrundsatz. Man darf also grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln (Vorfahrt etc.) halten.

Ein Wartepflichtiger muss sich an die Kreuzung vorsichtig herantasten, wenn es unübersichtlich ist. Der Vorfahrtsberechtigte darf normal fahren, wenn er keinen Grund sieht, dass einer seine Vorfahrt missachtet.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz

http://www.rechtslexikon.net/d/vorfahrt/vorfahrt.htm

Natürlich macht es ggf Sinn skeptisch zu sein und für andere mitzudenken, vor allem wenn man der schwächere ist (Motorradfahrer, Radler etc.). Aber das muss man rechtlich bis zu den Grenzen des Vertrauensgrundsatzes nicht.


Rechtlich mag das verankert sein, in dem Fall wo er aber sich stur auf seine Vorfahrt verlässt, wenn er denn überhaupt eine hatte(Er schreibt hier, er kann die Straße nicht einsehen....somit könnte er nicht einmal sehen wenn ein nicht Vorfahrtberechtigter z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit gar nicht mehr halten könnte) bekommt er sicher eine Teilschuld zugesprochen. So wie du oben schreibst.....er konnte keinen Grund sehen....das würde bedeuten die Situation hätte übersichtlich sein müssen, er hätte also den PKW sehen und einschätzen müssen.
Bin mir hier nicht sicher, ob der Vertrauensgrundsatz vor Gericht hier geholfen hätte.
 
Da ksnn der TE froh sein das es kein lkw war ;-) ich Han in der Fahrschule (Bund Lkw) fast ne omi geplättet, meine ampel wurde grün und mein Fahrlehrer weiß. Ich fuhr los und er voll auf die bremse. Da wollte die omi über die Straße und lief ausm toten Winkel genau vor meinen 1017. Sie stand dann 0,5m vom lkw und ich wusste immer noch nicht warum der Fahrlehrer gebremst hat. Hab ich erst gesehen wie ich aufgestanden bin und nachgesehen hab. Daraus lernt man immer mit Fehlern anderer zu rechnen. Das bleibt eingebrannt im Hirn. Seit dem achte ich Viel mehr auf alles mögliche und wenn es unübersichtlich ist halte ich an und fahr ganz langsam weiter
 
Sorry - aber das, was Du darauf antwortest ist ebenso falsch. Der Vertrauensgrundsatz gibt dir keinen
Freibrief, grundsätzlich davon auszugehen, das der andere Verkehrsteilnehmer alles richtig macht, sondern
sagt auch ganz klar, das man in bestimmten Verkehrssituationen mit den Fehlern der Anderen zu rechnen
hat.....
Und wenn ich mit diesen Fehlern rechne und mich deshalb mit Vorsicht und Voraussicht im Strassenverkehr
bewege, lege ich keinen Verkehr lahm.

Doch, genau das besagt der Vertrauensgrundsatz - grundsätzlich kann man auf das regelkonforme Verhalten der anderen verkehrsteilnehmer vertrauen. Aber, wie du (und auch ich oben schon) sagst, hat dieser Grundsatz ausnahmen.

Trotzdem ist das Argument "Verkehr Lahmlegen" eines der Hauptargumente für den Vertrauensgrundsatz. Ansonsten könnte man nicht mal bei grün (grundsätzlich) vertrauensvoll über eine Ampel fahren.

Eine Ausnahme gibt es vor allem dann, wenn man den Regelverstoß der anderen erkennt. Aber auch bei Kindern etc. darf man nicht immer darauf vertrauen, dass sie die Regeln beachten und muss daher mit Verstößen (auf die Fahrbahn springen etc.) rechnen.

Trotzdem darf man bei einer Vorfahrsstraße oder bei rechts vor links in der Regel darauf vertrauen, dass einem die Vorfahrt auch gewährt wird. Und das auch, wenn man den Wartepflichtigen nicht sieht, weil es unübersichtlich ist. Man muss bei rechts vor links auch nicht immer nach links schauen, um den Wartepflichtigen im Blick zu haben. (Zu beidem gab es bereits Urteile)

Was sich aber schon aus meinem Post oben ergeben sollte: Man muss an unübersichtlichen Stellen zumindest darauf gefasst sein, jemanden zu sehen, der sich vorsichtig an die Kreuzung herantastet, denn mehr kann man von dem Wartepflichtigen, der ja auch nicht alles sehen kann, nicht erwarten. Aber Herantasten ist eben nicht gleich einfahren. Also muss es meiner Meinung nach reichen, wenn man einen Schlenker mit einrechnet, um an jemandem vorbeizufahren, der sich herangetastet hat und dann rechtzeitig anhält, weil er den Vorfahrsberechtigten gesehen hat.

Rechtlich mag das verankert sein, in dem Fall wo er aber sich stur auf seine Vorfahrt verlässt, wenn er denn überhaupt eine hatte(Er schreibt hier, er kann die Straße nicht einsehen....somit könnte er nicht einmal sehen wenn ein nicht Vorfahrtberechtigter z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit gar nicht mehr halten könnte) bekommt er sicher eine Teilschuld zugesprochen. So wie du oben schreibst.....er konnte keinen Grund sehen....das würde bedeuten die Situation hätte übersichtlich sein müssen, er hätte also den PKW sehen und einschätzen müssen.
Bin mir hier nicht sicher, ob der Vertrauensgrundsatz vor Gericht hier geholfen hätte.

Ich wollte ja nur die Aussage, die ich oben zitiert habe richtigstellen, ob er Vorfahrt hatte oder nicht, kann man ja erst beurteilen, wenn man die Strecke sieht.

Wenn er Vorfahrt hatte und im Rahmen des Vertrauensgrundsatzes unterwegs war, bekommt er keine Teilschuld. Wenn er Vorfahrt hatte, aber nicht vertrauen durfte, heißt das, dass er fahrlässig gehandelt hat. Aber das nimmt natürlich nicht den anderen automatisch aus der Haftung. Es kann also gut sein, dass der TE eine sehr geringe Teilschuld hat und der Autofahrer den Großteil - umgekehrt ist aber natürlich auch möglich, wenn der Autofahrer alles richtig gemacht hat (vorsichtig herantasten etc.), dann ist ja sogar von einer alleinigen Schuld des TE auszugehen.

Wenn der TE keine Vorfahr hatte, dreht sich der Spieß um...
 
Doch, genau das besagt der Vertrauensgrundsatz - grundsätzlich kann man auf das regelkonforme Verhalten der anderen verkehrsteilnehmer vertrauen. Aber, wie du (und auch ich oben schon) sagst, hat dieser Grundsatz ausnahmen.
Das Wort grundsätzlich beinhaltet ja schon Ausnahmen.
Ich weiß doch, dass jederzeit irgendein Verrückter noch über die hellrote Ampel brettern kann und passe entsprechend auf.
Genauso auf dem Fahrradweg bei Seitenstraßen.
Ob ich damit den Verkehr lahmlege...?
Ich find's ziemlich einfach. Kein Zeitaufwand.
 
10 km/h sind Joggertempo. Würdest du als Jogger an einer Stelle, an der du NICHTS siehst, einfach drauflos laufen? Nein? Warum tust du das dann mit dem Bike?
Und ja, die Frage "wer hat eigentlich Vorfahrt?" hat man an jeder Kreuzung bzw Straßenüberquerung im Kopf. Das ist ja gerade Sinn der Sache...
 
Meistens gibt es an einer kreuzung eine vorfahrtsstraße und dann auch ein "vorfahrt achten Schild". An seiner Stelle würde ich nochmal zum Unfall ort fahren um die "Frage wer hatte Vorfahrt" zu klären :/.
 
Dann ist es ein normaler Übergang und er hätte prinzipiell Warten müssen. Auch am Zebrastreifen muss man ja laut StVO schieben.
 
Aber Übergang von was zu was? Ich verstehe die Ausgangslage schon gar nicht.... Aber dazu will der TE wohl auch nichts mehr sagen.
 
... an alle die hier so reflexhaft das zeigefingerchen heben: ab in den keller und reflektoren für vorne, hinten, an den reifen* und pedalen checken; klingel nicht vergessen. passt alles? gut, dann weiter im text.

*edit für Zaskar01, der keine reflektierende reifen zu kennen scheint: 'rädern'
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster und behaupte dass der TE hier nur abkassieren will. Wieder einmal wird versucht jmd. andere für sein eigenes Unvermögen zur Verantwortung zu ziehen. Frechheit. Ich kann nur hoffen dass der gegnerische Anwalt schon entsprechend handeln wird.
Ich bin allerdings gerne bereit meine Einstellung zu ändern wenn der TE hier mal zur Aufklärung beitragen würde.
 
Jetzt mal erhlich wer hat denn schon den ganzen Krims-Krams an seinem Rad. Ich hab maximal ne Klingel dran das ist alles. (Mountainbike)
 
Es wäre für die Diskussion echt hilfreich, wenn der TE mal die Situation mit der Vorfahrt genauer schildert. Am besten per Google Street View, wenn es das von der Stelle gibt. Wenn ich mit seine Erörterungen durchlese habe ich ungefähr folgende Situation im Kopf:
https://www.google.de/maps/@50.722...
Hier hat der Radfahrer doch vorfahrt vor den von rechts kommenden Autos da er parallel zur Vorfahrtsstraße fährt. Vorsicht beim einfahren und ein Blick nach rechts und links ist natürlich trotzdem sehr sinnvoll.
 
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