Neue Wunderwaffe muss her!

naja beim trigger ist die kettenstrebe aber etwas arg kurz glaube ich.
wird als die kürzeste auf dem markt beworben. mit so kurzen kettenstreben hab ich probleme mit grip vorne da ich sowieso schon relativ hecklastig fahre.
 
Wow zwei Seiten und noch keiner hat nach Bildern von den defekten Rahmen gefragt!

Zum Thema: Ich hatte bis diesen Sommer ein Remedy aus 2012 und nie Probleme damit. Und ich habe das Teil nie geschont. Ok ich bin mit 70 kg auch viel leichter als du.
 
Ich würde mir in deinem Fall mal die Transition Bikes anschauen.
Scout (150/135) 27.5, ein Bike welches gemacht wurde zum Spass haben und unzerstörbar ist
Patrol (170/160) 27.5, Enduro Bike

Schau dir mal auf der Website die Videos an, dann siehst du wozu die Bikes gemacht sind und lass dich nicht von dem etwas mehr an Gewicht abschrecken, mekst du beim fahren nicht wirklich. Fahre selber das Smuggler (140/120) 29, und das ist in allen Bereichen mindestens so gut wie mein altes Enduro (Propain Tyee, Jg 2014)
Bergauf gewinnst du keine Bestzeiten. lassen sich aber völlig enspannt pedalen.

Gruss Tfrey
 
Zuletzt bearbeitet:
Evil oder Transition würde ich empfehlen. Hab das Calling. Die Rahmen sind sehr robust und haben eher zu viel als zu wenig Carbon. Mein Calling kommt auf 14.6 kg .
Der Delta Link ist ein super Kompromiss aus trail / parkbike . Wenn du sehr viel Park fährst ist das Patrol auch super.
Wiege 90 kg.
 
Commencal
YT Capra
Santa Cruz
GT

Canyon, Giant, Scott, Trek liegen eher auf der leichten Seite meine ich
 
okay also lebenslange garantie gibts bei:
Trek
Santa
Orbea
und welche marken hab ich jetzt vergessen?

denke was mit lebenslanger garantie wäre am optimalsten, da wie man sieht eigentlich wirklich jede Marke wahrscheinlich schon mal gebrochen ist oder was denkt ihr?

Bevor man sich aufgrund von 'lebenslanger Garantie' für ein Bike entscheidet, sollte man sich die Bedingungen durchlesen, nur so als Tipp.
 
"zu schwer" ??? vielleicht denkst du mal über einen Custom Rahmen nach, wenn dir diese "stangenbikes" unter dem Arsch weg brechen! Es gibt ein Material, was auch sehr widerstandsfähig ist und worüber man viel gutes liest und hört und am eigenen leibe fühlt ;)

Ich werd mal das Starling Swoop in den Raum!
https://www.starlingcycles.com/swoop-27-5/

cheers!
 
Also... ich will hier niemandem zu Nahe treten, aber ich kenn einen niederbayrischen 0,1-Tonner, der seit Jahren fröhlich auf einem Tyee rumballert.
Neulich hab ich auch aus direkter Quelle eine Gesamt-Bilanz betr. kaputter Propain-Rahmen zu hören bekommen.
Die konnte im Uphill kurz gehechelt werden...
Mit einem Tyee AM liegst du mit deinen Anforderungen definitiv richtig.
 
Motocross!?:ka:

Ansonsten.. war Fahrtechnikkurs schon?:D

:bier:
Naaaa wer brauch schon Fahrtechnik, heutzutage sind doch überall anlieger und die modernen bikes machen doch alles von selbst.
"zu schwer" ??? vielleicht denkst du mal über einen Custom Rahmen nach, wenn dir diese "stangenbikes" unter dem Arsch weg brechen! Es gibt ein Material, was auch sehr widerstandsfähig ist und worüber man viel gutes liest und hört und am eigenen leibe fühlt ;)

Ich werd mal das Starling Swoop in den Raum!
https://www.starlingcycles.com/swoop-27-5/

cheers!
hast du erfahrung mit dem bike?
Den Hinterbau schätze ich eher von der weicheren Sorte ein. (stahl und sehr dünne rohre)
Bevor man sich aufgrund von 'lebenslanger Garantie' für ein Bike entscheidet, sollte man sich die Bedingungen durchlesen, nur so als Tipp.
klingt als hättest du schlechte Erfahrung bei einem der genannten Hersteller gesammelt?
In Bezug auf was? Kleinste Hinterbaulager?
Auch sehr wichtiger Punkt finde ich. Deshalb ist das Giant und auch denke ich das Norco raus, weil beide doch sehr kleine Lager haben.
 
hast du erfahrung mit dem bike?
Den Hinterbau schätze ich eher von der weicheren Sorte ein. (stahl und sehr dünne rohre)
Kumpel von mir fährt es und es ist wohl sein absolut bestes bike bisher, (30 Jahre mtb) man liest nur gutes und ich fahre auch seit Jahren stahl, muss man mögen ;-) aber wabbelig is da nix! Sollte man natürlich mal testen im
Vorfeld!
 
Nö, aber ich hab mir vom Begriff der 'lebenslangen Garantie' von Orbea mehr erwartet als dann in den Bedingungen steht.
Was denn mehr?

Zitat:
  • Als Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt ORBEA allen Kunden eine lebenslange ORBEA-Garantie. Diese wird freiwillig und kostenlos geleistet. Die Garantie ist zeitlich unbegrenzt, sofern ein Schaden durch den Bruch und/oder Riss aller an den Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln betroffen ist.
  • Die lebenslange ORBEA-Garantie deckt darüber hinaus auch eventuelle Mängel an Lack und Oberflächenbehandlung oder durch Korrosion an allen Rahmen und Starrgabeln entstandenen Schäden ab. Die Garantie für derartige Schäden erlischt jedoch ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (d. h.. also drei Jahre nach dem Kauf des Produkts durch den Kunden.
  • Bei Inanspruchnahme dieser lebenslangen Orbea-Garantie hat der Kunde ein Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des betroffenen Produkts im Fall eines Mangels aufgrund von Bruch oder Riss des Rahmens und/oder der Starrgabel.
GARANTIEBEDINGUNGEN
  • Die lebenslange Garantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Produkts. Dieser muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts das entsprechende Web-Anmeldeformular für das Fahrrad bzw. den Rahmen ausgefüllt haben; das bedeutet, dass diese Garantie nicht auf spätere Eigentümer die nicht der Ersterwerber sind, des von der Garantie abgedeckten Materials übertragbar ist,. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Vertragshändler das Kaufdokument des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Die Garantie ist ausgeschlossen bei Bruchschäden oder Rissen, die aufgrund einer nachlässigen Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads in einem guten Gebrauchszustand zu halten, sodass ORBEA berechtigt ist, Reklamationen zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
  • Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden physischen Risiken bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz von beschädigten Komponenten und deckt auf keinen Fall persönliche Schäden ab, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die Orbea-Garantie vollständig.
 
Was denn mehr?

Zitat:
  • Als Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt ORBEA allen Kunden eine lebenslange ORBEA-Garantie. Diese wird freiwillig und kostenlos geleistet. Die Garantie ist zeitlich unbegrenzt, sofern ein Schaden durch den Bruch und/oder Riss aller an den Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln betroffen ist.
  • Die lebenslange ORBEA-Garantie deckt darüber hinaus auch eventuelle Mängel an Lack und Oberflächenbehandlung oder durch Korrosion an allen Rahmen und Starrgabeln entstandenen Schäden ab. Die Garantie für derartige Schäden erlischt jedoch ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (d. h.. also drei Jahre nach dem Kauf des Produkts durch den Kunden.
  • Bei Inanspruchnahme dieser lebenslangen Orbea-Garantie hat der Kunde ein Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des betroffenen Produkts im Fall eines Mangels aufgrund von Bruch oder Riss des Rahmens und/oder der Starrgabel.
GARANTIEBEDINGUNGEN
  • Die lebenslange Garantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Produkts. Dieser muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts das entsprechende Web-Anmeldeformular für das Fahrrad bzw. den Rahmen ausgefüllt haben; das bedeutet, dass diese Garantie nicht auf spätere Eigentümer die nicht der Ersterwerber sind, des von der Garantie abgedeckten Materials übertragbar ist,. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Vertragshändler das Kaufdokument des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Die Garantie ist ausgeschlossen bei Bruchschäden oder Rissen, die aufgrund einer nachlässigen Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads in einem guten Gebrauchszustand zu halten, sodass ORBEA berechtigt ist, Reklamationen zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
  • Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden physischen Risiken bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz von beschädigten Komponenten und deckt auf keinen Fall persönliche Schäden ab, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die Orbea-Garantie vollständig.

Nun ja, das ist so ziemlich die Gesetzeslage - Eine Herstellergarantie ist genau genommen auch nur ein Bestandteil eines Kaufvertrages und unterliegt damit den allgemeinen Regeln für Verträge.

Zu deutsch: Wenn der eine Vertragspartner (in diesem Falle du) die Interessen des anderen Vertragspartners (Orbea) nicht beachtet (indem man seiner Schadensverringerungspflicht nicht nachkommt), dann ist dieser nicht in vollem Umfang an den Vertrag gebunden.

Da gleichen sich sämtliche Garantiebedingungen, egal ob man nun einen Toaster oder ein MTB kauft.
 
Nun ja, das ist so ziemlich die Gesetzeslage - Eine Herstellergarantie ist genau genommen auch nur ein Bestandteil eines Kaufvertrages und unterliegt damit den allgemeinen Regeln für Verträge.

Zu deutsch: Wenn der eine Vertragspartner (in diesem Falle du) die Interessen des anderen Vertragspartners (Orbea) nicht beachtet (indem man seiner Schadensverringerungspflicht nicht nachkommt), dann ist dieser nicht in vollem Umfang an den Vertrag gebunden.

Da gleichen sich sämtliche Garantiebedingungen, egal ob man nun einen Toaster oder ein MTB kauft.
Ja, das stimmt natürlich. Aber hier wird ja trotzdem schon deutlich mehr geboten, als bei den meisten anderen Herstellern. Und natürlich muss man dafür entsprechende Bedingungen erfüllen, damit man es nutzen kann. Aber es besteht zumindest grundsätzlich eine Möglichkeit der Schadensregulierung.
Mich hatte nur interessiert, was @Muckal daran zu beanstanden hat bzw. wo es "mehr" gibt.
 
Ich werf mal noch das LAST Coal in den Ring.
Ich selbst fahre den Vorgänger und bin von dem Bike hellauf begeistert.
 
Was denn mehr?

Zitat:
  • Als Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt ORBEA allen Kunden eine lebenslange ORBEA-Garantie. Diese wird freiwillig und kostenlos geleistet. Die Garantie ist zeitlich unbegrenzt, sofern ein Schaden durch den Bruch und/oder Riss aller an den Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln betroffen ist.
  • Die lebenslange ORBEA-Garantie deckt darüber hinaus auch eventuelle Mängel an Lack und Oberflächenbehandlung oder durch Korrosion an allen Rahmen und Starrgabeln entstandenen Schäden ab. Die Garantie für derartige Schäden erlischt jedoch ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (d. h.. also drei Jahre nach dem Kauf des Produkts durch den Kunden.
  • Bei Inanspruchnahme dieser lebenslangen Orbea-Garantie hat der Kunde ein Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des betroffenen Produkts im Fall eines Mangels aufgrund von Bruch oder Riss des Rahmens und/oder der Starrgabel.
GARANTIEBEDINGUNGEN
  • Die lebenslange Garantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Produkts. Dieser muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts das entsprechende Web-Anmeldeformular für das Fahrrad bzw. den Rahmen ausgefüllt haben; das bedeutet, dass diese Garantie nicht auf spätere Eigentümer die nicht der Ersterwerber sind, des von der Garantie abgedeckten Materials übertragbar ist,. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Vertragshändler das Kaufdokument des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Die Garantie ist ausgeschlossen bei Bruchschäden oder Rissen, die aufgrund einer nachlässigen Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads in einem guten Gebrauchszustand zu halten, sodass ORBEA berechtigt ist, Reklamationen zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
  • Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden physischen Risiken bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz von beschädigten Komponenten und deckt auf keinen Fall persönliche Schäden ab, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die Orbea-Garantie vollständig.

Da steht was von 'nachlässiger Behandlung des Fahrrads' usw.. Das ist eben Auslegungssache. Was heisst der Satz mit dem anderen Zubehör konkret? Darf ich z.B. nen anderen Dämpfer oder Gabel montieren? Was passiert wenn ich ne andere Gabel (nein, keine DC) montiere und mir das Steurrohr reisst? Mir ist das alles bisschen schwammig, die Frage ist eben wie Orbea damit umgeht.
Prinzipiell ist mir das scheissegal, da ich kein Orbea fahre. Daher will ich auch weder mehr noch weniger. Ich wollte lediglich darauf hinweisen mal genau zu schauen was 'lebenslange Garantie' im Detail bedeutet, unabhängig vom Hersteller.

@Florent29: wenn ich noch Fragen habe komm ich gerne auf dich zurück.
 
Nö, aber ich hab mir vom Begriff der 'lebenslangen Garantie' von Orbea mehr erwartet als dann in den Bedingungen steht.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen mal genau zu schauen was 'lebenslange Garantie' im Detail bedeutet, unabhängig vom Hersteller.

Dass man da genau hinschauen muss - bei allen - stimmt. Da Du aber explicit Orbea angeführt hast, hätte mich eben interessiert, was Du da anders siehst, als bei den anderen. Wenn Du aber alle Anbieter gemeint hast, passt es ja...:bier:
 
Da steht was von 'nachlässiger Behandlung des Fahrrads' usw.. Das ist eben Auslegungssache. Was heisst der Satz mit dem anderen Zubehör konkret? Darf ich z.B. nen anderen Dämpfer oder Gabel montieren? Was passiert wenn ich ne andere Gabel (nein, keine DC) montiere und mir das Steurrohr reisst? Mir ist das alles bisschen schwammig, die Frage ist eben wie Orbea damit umgeht.
Prinzipiell ist mir das scheissegal, da ich kein Orbea fahre. Daher will ich auch weder mehr noch weniger. Ich wollte lediglich darauf hinweisen mal genau zu schauen was 'lebenslange Garantie' im Detail bedeutet, unabhängig vom Hersteller.

@Florent29: wenn ich noch Fragen habe komm ich gerne auf dich zurück.

"Nachlässige Behandlung" meint in dem Fall, dass man ein bißchen vorsichtig damit umgeht und das Bike nur für den Zweck einsetzt, für den es gedacht ist - wenn du das Teil nicht richtig auf dem Träger verzurrst oder mit dem CC-Bike in den Bikepark gehst und dadurch der Rahmen bricht: Pech gehabt.

Das mit dem anderen Zubehör bedeutet, dass neue Teile dem Originalzubehör entsprechen müssen: Ähnliche oder gleiche Gabeleinbaulänge, gleiche Dämpferlänge, keine nachgerüsteten E-Motoren, that sort of stuff. Wenn du ein Bike mit 160 mm Fox kaufst und dir nach 2 Jahren eine 160 mm RS dranbaust, dann ist das natürlich abgedeckt, weil die Gabel dem Originalzubehör entspricht.
 
"Nachlässige Behandlung" meint in dem Fall, dass man ein bißchen vorsichtig damit umgeht und das Bike nur für den Zweck einsetzt, für den es gedacht ist - wenn du das Teil nicht richtig auf dem Träger verzurrst oder mit dem CC-Bike in den Bikepark gehst und dadurch der Rahmen bricht: Pech gehabt.

Das mit dem anderen Zubehör bedeutet, dass neue Teile dem Originalzubehör entsprechen müssen: Ähnliche oder gleiche Gabeleinbaulänge, gleiche Dämpferlänge, keine nachgerüsteten E-Motoren, that sort of stuff. Wenn du ein Bike mit 160 mm Fox kaufst und dir nach 2 Jahren eine 160 mm RS dranbaust, dann ist das natürlich abgedeckt, weil die Gabel dem Originalzubehör entspricht.

Wenn ich doch mal ein Orbea im Fuhrpark und Probleme mit der Garantie habe, verweis ich auf dich.
Das was du sagst, sagt der gesunde Menschenverstand, so weit war ich auch schon.
Wenn ich mit einem 160er Bike nen 6m Stepdown spring und die Karre in 1000 Teile fliegt, hab ichs dann außerhalb des Einsatzbereichs bewegt? Ich finde sowas sollte es aushalten. Was sagen die Hersteller dazu? Und macht es einen Unterschied ob der Stepdown im Bikepark ist oder natürlich draussen im Wald?
 
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