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Als "Wunderwaffe" kommt eigentlich nur ein Cube oder Canyon in Frage !
Das sind wahrlich konkurrenzlose Räder.
Als "Wunderwaffe" kommt eigentlich nur ein Cube oder Canyon in Frage !
Das sind wahrlich konkurrenzlose Räder.
in bezug auf was? so eine aussage kann man doch nicht ernst nehmen!Als "Wunderwaffe" kommt eigentlich nur ein Cube oder Canyon in Frage !
Das sind wahrlich konkurrenzlose Räder.
Leicht muss nicht weniger unhaltbar sein. Die Trek Zulassung von 136kg ist schon amtlich!Canyon, Giant, Scott, Trek liegen eher auf der leichten Seite meine ich
yep. war ein Lacher wert.in bezug auf was? so eine aussage kann man doch nicht ernst nehmen!
okay also lebenslange garantie gibts bei:
Trek
Santa
Orbea
und welche marken hab ich jetzt vergessen?
denke was mit lebenslanger garantie wäre am optimalsten, da wie man sieht eigentlich wirklich jede Marke wahrscheinlich schon mal gebrochen ist oder was denkt ihr?
Motocross!?Ich will einfach sorglos in kurven knallen können und quer landen dürfen ohne mir sorgen machen zu müssen!
Naaaa wer brauch schon Fahrtechnik, heutzutage sind doch überall anlieger und die modernen bikes machen doch alles von selbst.Motocross!?
Ansonsten.. war Fahrtechnikkurs schon?
hast du erfahrung mit dem bike?"zu schwer" ??? vielleicht denkst du mal über einen Custom Rahmen nach, wenn dir diese "stangenbikes" unter dem Arsch weg brechen! Es gibt ein Material, was auch sehr widerstandsfähig ist und worüber man viel gutes liest und hört und am eigenen leibe fühlt
Ich werd mal das Starling Swoop in den Raum!
https://www.starlingcycles.com/swoop-27-5/
cheers!
klingt als hättest du schlechte Erfahrung bei einem der genannten Hersteller gesammelt?Bevor man sich aufgrund von 'lebenslanger Garantie' für ein Bike entscheidet, sollte man sich die Bedingungen durchlesen, nur so als Tipp.
Auch sehr wichtiger Punkt finde ich. Deshalb ist das Giant und auch denke ich das Norco raus, weil beide doch sehr kleine Lager haben.In Bezug auf was? Kleinste Hinterbaulager?
Kumpel von mir fährt es und es ist wohl sein absolut bestes bike bisher, (30 Jahre mtb) man liest nur gutes und ich fahre auch seit Jahren stahl, muss man mögen ;-) aber wabbelig is da nix! Sollte man natürlich mal testen imhast du erfahrung mit dem bike?
Den Hinterbau schätze ich eher von der weicheren Sorte ein. (stahl und sehr dünne rohre)
klingt als hättest du schlechte Erfahrung bei einem der genannten Hersteller gesammelt?
Was denn mehr?Nö, aber ich hab mir vom Begriff der 'lebenslangen Garantie' von Orbea mehr erwartet als dann in den Bedingungen steht.
Was denn mehr?
Zitat:
GARANTIEBEDINGUNGEN
- Als Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt ORBEA allen Kunden eine lebenslange ORBEA-Garantie. Diese wird freiwillig und kostenlos geleistet. Die Garantie ist zeitlich unbegrenzt, sofern ein Schaden durch den Bruch und/oder Riss aller an den Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln betroffen ist.
- Die lebenslange ORBEA-Garantie deckt darüber hinaus auch eventuelle Mängel an Lack und Oberflächenbehandlung oder durch Korrosion an allen Rahmen und Starrgabeln entstandenen Schäden ab. Die Garantie für derartige Schäden erlischt jedoch ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (d. h.. also drei Jahre nach dem Kauf des Produkts durch den Kunden.
- Bei Inanspruchnahme dieser lebenslangen Orbea-Garantie hat der Kunde ein Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des betroffenen Produkts im Fall eines Mangels aufgrund von Bruch oder Riss des Rahmens und/oder der Starrgabel.
- Die lebenslange Garantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Produkts. Dieser muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts das entsprechende Web-Anmeldeformular für das Fahrrad bzw. den Rahmen ausgefüllt haben; das bedeutet, dass diese Garantie nicht auf spätere Eigentümer die nicht der Ersterwerber sind, des von der Garantie abgedeckten Materials übertragbar ist,. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Vertragshändler das Kaufdokument des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
- Die Garantie ist ausgeschlossen bei Bruchschäden oder Rissen, die aufgrund einer nachlässigen Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads in einem guten Gebrauchszustand zu halten, sodass ORBEA berechtigt ist, Reklamationen zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
- Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden physischen Risiken bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz von beschädigten Komponenten und deckt auf keinen Fall persönliche Schäden ab, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die Orbea-Garantie vollständig.
Ja, das stimmt natürlich. Aber hier wird ja trotzdem schon deutlich mehr geboten, als bei den meisten anderen Herstellern. Und natürlich muss man dafür entsprechende Bedingungen erfüllen, damit man es nutzen kann. Aber es besteht zumindest grundsätzlich eine Möglichkeit der Schadensregulierung.Nun ja, das ist so ziemlich die Gesetzeslage - Eine Herstellergarantie ist genau genommen auch nur ein Bestandteil eines Kaufvertrages und unterliegt damit den allgemeinen Regeln für Verträge.
Zu deutsch: Wenn der eine Vertragspartner (in diesem Falle du) die Interessen des anderen Vertragspartners (Orbea) nicht beachtet (indem man seiner Schadensverringerungspflicht nicht nachkommt), dann ist dieser nicht in vollem Umfang an den Vertrag gebunden.
Da gleichen sich sämtliche Garantiebedingungen, egal ob man nun einen Toaster oder ein MTB kauft.
Was denn mehr?
Zitat:
GARANTIEBEDINGUNGEN
- Als Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt ORBEA allen Kunden eine lebenslange ORBEA-Garantie. Diese wird freiwillig und kostenlos geleistet. Die Garantie ist zeitlich unbegrenzt, sofern ein Schaden durch den Bruch und/oder Riss aller an den Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln betroffen ist.
- Die lebenslange ORBEA-Garantie deckt darüber hinaus auch eventuelle Mängel an Lack und Oberflächenbehandlung oder durch Korrosion an allen Rahmen und Starrgabeln entstandenen Schäden ab. Die Garantie für derartige Schäden erlischt jedoch ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (d. h.. also drei Jahre nach dem Kauf des Produkts durch den Kunden.
- Bei Inanspruchnahme dieser lebenslangen Orbea-Garantie hat der Kunde ein Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des betroffenen Produkts im Fall eines Mangels aufgrund von Bruch oder Riss des Rahmens und/oder der Starrgabel.
- Die lebenslange Garantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Produkts. Dieser muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts das entsprechende Web-Anmeldeformular für das Fahrrad bzw. den Rahmen ausgefüllt haben; das bedeutet, dass diese Garantie nicht auf spätere Eigentümer die nicht der Ersterwerber sind, des von der Garantie abgedeckten Materials übertragbar ist,. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Vertragshändler das Kaufdokument des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
- Die Garantie ist ausgeschlossen bei Bruchschäden oder Rissen, die aufgrund einer nachlässigen Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads in einem guten Gebrauchszustand zu halten, sodass ORBEA berechtigt ist, Reklamationen zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
- Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden physischen Risiken bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz von beschädigten Komponenten und deckt auf keinen Fall persönliche Schäden ab, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die Orbea-Garantie vollständig.
Nö, aber ich hab mir vom Begriff der 'lebenslangen Garantie' von Orbea mehr erwartet als dann in den Bedingungen steht.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen mal genau zu schauen was 'lebenslange Garantie' im Detail bedeutet, unabhängig vom Hersteller.
Da steht was von 'nachlässiger Behandlung des Fahrrads' usw.. Das ist eben Auslegungssache. Was heisst der Satz mit dem anderen Zubehör konkret? Darf ich z.B. nen anderen Dämpfer oder Gabel montieren? Was passiert wenn ich ne andere Gabel (nein, keine DC) montiere und mir das Steurrohr reisst? Mir ist das alles bisschen schwammig, die Frage ist eben wie Orbea damit umgeht.
Prinzipiell ist mir das scheissegal, da ich kein Orbea fahre. Daher will ich auch weder mehr noch weniger. Ich wollte lediglich darauf hinweisen mal genau zu schauen was 'lebenslange Garantie' im Detail bedeutet, unabhängig vom Hersteller.
@Florent29: wenn ich noch Fragen habe komm ich gerne auf dich zurück.
"Nachlässige Behandlung" meint in dem Fall, dass man ein bißchen vorsichtig damit umgeht und das Bike nur für den Zweck einsetzt, für den es gedacht ist - wenn du das Teil nicht richtig auf dem Träger verzurrst oder mit dem CC-Bike in den Bikepark gehst und dadurch der Rahmen bricht: Pech gehabt.
Das mit dem anderen Zubehör bedeutet, dass neue Teile dem Originalzubehör entsprechen müssen: Ähnliche oder gleiche Gabeleinbaulänge, gleiche Dämpferlänge, keine nachgerüsteten E-Motoren, that sort of stuff. Wenn du ein Bike mit 160 mm Fox kaufst und dir nach 2 Jahren eine 160 mm RS dranbaust, dann ist das natürlich abgedeckt, weil die Gabel dem Originalzubehör entspricht.