Zuminest beim Rahmen bist Du auf keinerlei Kulanz angewiesen.
Innerhalb der ersten 6 Monate kannst Du einen Artikel reklamieren und Ersatz forden oder vom KV zurücktreten falls kein Ersatz lieferbar ist. Eine Nachbesserung, Preisnachlass oder etwas gleichwertiges muÃt Du nicht annnehmen.
Wenn der Rahmen nen Defekt hat, dann ist das deren Problem und müssen ihne auch zurücknehmen und dem Käufer das bezahlten Betrag zurückzahlen.
Es müssen auch sämtliche Versandkosten für den Rahmenübernommen werden, da dieser sicher nicht unter 40 ⬠gekostet hat.
Bei den einzelnen Parts hast Du Pech.
Ob nun der Rahmen von 2005 oder 1999 war, spielt hier keine Rolle. Der Rahmen wurde als einwandfrei verkauft und nicht so geliefert.
Gefahr des Untergangs der Ware hat hier der Verkäufer zu tragen. Er ist eine Schickschuld eingegangen und hat nicht dem KV entsprechend geliefert und seine Pflicht somit nicht erfüllt.
Da aber von Anfang an nicht das geringste Interesse daran bestand den Mangel durch uns beheben zu lassen und auch in keinster Weise ein Interesse bestand einen gleichwertigen Rahmen über uns zu beziehen, läuft diese Rücknahme bei uns unter der Rubrik Kulanz. Das ist für uns gerade bei einem solchen stark reduzierten Rahmen aus der alten Serie sehr ungünstig.
Dies hat überhaupt nix mit Kulanz zu tun, sonder ist ab 1.1.2002 geltendes Recht.
Rahmen ist Gattungsware, Ersatz nicht möglich, Nachbesserung oder Nachlass muà nicht akzeptiert werden, also Rücktritt.
Selber habe ich nur sehr gute Erfahrungen mit BPO gemacht.
Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob der Schaden bereits ab Kauf bestand oder erst später passierte.
Warum kauf man sich überhaupt nen neues Radl, wenn man noch nen Haufen neuer Teile rumliegen hat?
EDIT:
dass der Verkäufer die gewählte Art bei unverhältnismässigen Kosten verweigern kann und eine andere Art der Nachbesserung wählen kann!
Nein. Kann der Verkäufer keine Nacherfüllung durch Erastzlieferung leisten, kann der Käufer zurücktreten. Eine Nachbesserung, Preisminderung oder gleichwertige Ware muà nicht akzeptiert werden.
Allerdings kann man auch nich irgenwo nen Radl in Teilen bestellen, dann nen billigeres Angebot finden und zuschlagen und dann nach nem Grund suchen die anderen Sachen wieder zurückzugeben. Soweit darf man das Verbraucherrecht auch nicht dehnen.