Der geldwerte Vorteil richtet sich immer nach der UVP, danach wird Steuer entrichtet. Sonst spielt die UVP keine Rolle. Egal, was Du für das Jobrad für einen Preis ausgehandelt hast. Der ist nur für die Leasingrate ausschlaggebend.Die Händler dürfen keine Rabatte dahin gewähren weil der geldwerte Vorteil sich auf den Listenpreis bezieht. Ist das gleiche wie beim Dienstwagen .....
Manche Händler geben bei Dienstradleasing keine/ungern Rabatte, weil sie an die Leasinggesellschaft Gebühren abtreten/Rabatte einräumen müssen. Erlaubt sind Rabatte für den Endkunden aber selbstverständlich.
Ich habe letzten September ein Rad mit UVP 7000 Euro für 4800 Euro ins Leasing genommen. Der Händler wollte nur eine "Bearbeitungsgebühr" zusätzlich von 250 Euro, um seine Leasinggebühr auszugleichen. Ansonsten sind Rabatte, reduzierte Preise beim Dienstradleasing vom Grundsatz her möglich und erlaubt.
Allerdings fragt der Kunde evtl. nicht danach, weil er übers Leasing sich weniger "belastet" fühlt.
Zuletzt bearbeitet: