Wen es interessiert, heute kommt im BR um 19:00 Uhr in der Sendung Unser Land auch ein Beitrag über Mountainbiker im Wald.
Für die waldtypischen Gefahren benötigt es eigentlich keine Versicherung. Denn diese sind ja nach §14 Bundeswaldgesetz sowieso ausgeschlossen.
In dem Beitrag oben wurde die Verkehrssicherungspflicht angesprochen.
Sinngemäß, wenn der Waldbesitzer/-eigentümer/-pächter davon weiß (also von den illegalen Bauten) dann ist er "fällig", wegen der Verkehrssicherungspflicht.
Gibt es dafür ein entsprechenden § (Forstgesetz, Bayrische Verfassung, BGB) oder ist das nur durch Rechtsfortentwicklung entstanden?
Die Verkehrssicherungspflicht will ja va Gefahren vermeiden und abwehren.
Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft (zB Konzert, Marktstand), muss den Verkehr vor einer Schädigung durch diese Gefahrenquelle schützen.
Also die unter seiner Verfügung unterliegende Anlage, wenn er sie dem Zutritt eines Personenkreises eröffnet oder auf seinem Grund einen Verkehr für Menschen unterhält (zB Weg, Schipiste).
Er muss die Anlage für die befugten Benützer in einem
- verkehrssicheren und
- gefahrlosen Zustand
- erhalten und
- vor erkennbaren Gefahren schützen bzw warnen.
Nun erschließt sich mir nicht ganz die Verkehrssicherungspflicht bzw Haftung, wenn er von illegalen Strecken etwas weiß, oder eben nicht.
Gehen wir davon aus, das diese "Anlage" (also Singletrail, Sprungschanzen, Anleger etc) nichts zerstört, das Wild nicht beeinträchtigt wird und auch sonstige im Artikel genannten "Nachteile", nicht erzeugt werden. Und auch, dass in ein Recht eingegriffen wird (wobei das bei dem Staatswald ja auch relativ ist, weil er ja allen gehört).
Was geht es einen Waldbesitzer/-eigentümer/-pächter/Staatsforste an, wenn in seinem Wald etwas illegales gemacht/gebaut wird? Oder anderes gesagt: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Klar, wenn man jemanden eine gewisse Fürsorgepflicht, Menschen- bzw Nächstenliebe, Schutzfuktionen etc auferlegt, dann muss man sich um andere kümmern. Aber wo hört das auf? Noch dazu wo jeder, grundsätzlich, für sich selbst verantwortlich ist.
Wenn jemand in einem Wald eine Sprungschanze, einen Anleger, Vertiefungen und Erhöhungen ungewöhnlichen Ausmaßes sieht bzw vorfindet, dann muss oder sollte einem doch der gesunde Menschenverstand sagen, dass dies nicht "normal"
(für bzw in einem Wald) sei.
Und wenn ich keine Ahnung habe, was es mit diesem riesigen Hügel, Anlege, Sprungschanze auf sich hat, dann sollte man auch nicht (darüber) fahren
. Tut man es trotzdem, sollte man halt entsprechend dafür selbst gerade stehen und die Konsequenzen daraus tragen.
Was anderes ist es, wenn zB der Betreiber eines Bikeparks/Trailcenters etc damit wirbt bzw sogar Geld verdient. Damit "lockt" er ja andere an und suggeriert ihnen, dass es relativ sicher sei (weite Ausläufe, Schutzmatten,
Helm- und Protektorenpflicht, Erste Hilfe in der Nähe, Beschriftung von Notrufstellen, Standortangaben, Kontrolle der Strecke, Ausbesserung der Strecke usw usf).