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Da hast Du sicherlich recht, aber Radelst Du auf der Autobahn? Könnte ein LKW jederzeit bremsen, falls Du es doch machen würdest? Entbindet ein Radler auf der Autobahn den LKW Fahrer nicht doch von der Pflicht jederzeit anhalten zu können?Und um deinen Vergleich nicht als lächerlich ab zu tun.
Du darfst auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung so schnell fahren wie du möchtest <=> Galoppieren. Kommt es bei 250 Km/h zu einem Unfall, der mit 130 Km/h vermeidbar gewesen wäre, dann wirst du eine Mitschuld mit Pech auch die Hauptschuld an diesem Unfall bekommen. Also noch einmal, VZ 238 entbindet dich nicht von der Verantwortung rechtzeitig zum stehen zu kommen.
Ein Reitweg ist sicher keine Autobahn, aber verstehst Du nicht auf was es hinausläuft? Ein Radler hat auf dem Reitweg genausowenig verloren, wie auf der Autobahn. Es ist schlichtweg unverantwortlich und gefährlich. Und natürlich kann ich normalerweise mein Pferd anhalten. Normalerweise.