Nutzung von Reitwegen

Jein, es gibt das blaue Schild für Reiter einmal in groß = exklusive Nutzung und in klein = Reiten gestattet.
Also wird an Forstwegen dann vermutlich ein kleines Schild hängen, so kenne ich das aus dem Aachener Wald. An reinen Reitwegen hängt dann das größere Schild.
Völliger Quatsch, den du dir da aus den Fingern saugst. Auch im Wald gilt die StVO und die erlaubt eine Verkleinerung der Verkehrszeichen wenn die Situation das zulässt.
In NRW gilt übrigens Reitverbot im Wald außerhalb von Forst- und Reitwegen
 
Völliger Quatsch, den du dir da aus den Fingern saugst. Auch im Wald gilt die StVO und die erlaubt eine Verkleinerung der Verkehrszeichen wenn die Situation das zulässt.
In NRW gilt übrigens Reitverbot im Wald außerhalb von Forst- und Reitwegen
Was willst du denn jetzt von mir?

Keine Ahnung was dazu in der StVo steht, aber ich beschreibe wie es hier ausgeschildert ist. So wird das auch hier auf Hinweistafeln ausgeschildert.
Vielleicht ist das wieder regional alles verschieden.

Die kleinen Schilder weisen hier auf Forstwege hin, wo man auch reiten darf, die allerdings keine exklusiven Reitwege sind. Meistens ist das dann eine Spur neben dem Hauptweg.
 
Was willst du denn jetzt von mir?

Keine Ahnung was dazu in der StVo steht, aber ich beschreibe wie es hier ausgeschildert ist. So wird das auch hier auf Hinweistafeln ausgeschildert.
Vielleicht ist das wieder regional alles verschieden.

Die kleinen Schilder weisen hier auf Forstwege hin, wo man auch reiten darf, die allerdings keine exklusiven Reitwege sind. Meistens ist das dann eine Spur neben dem Hauptweg.
Hi DR_Z,

ich kenn das bisher auch nur so, dass die Größe des Schildes keine Rolle spielt. Aber Du magst ja Recht haben, andere Regionen andere Interpretationen. Kannst Du mal ein Foto von der Hinweistafel machen, wo das so erklärt wird. Das würde mich schon brennend interessieren.

Gruß
 
Das kann ich Dir auch nicht beantworten, aber das Fehlverhalten des einen rechtfertigt nicht das Fehlverhalten des anderen, oder?
Steht das VZ 238, dann muss der Reiter diesen Weg auch benutzen, er darf nicht auf den Weg daneben ausweichen, nicht einmal wenn er/sie das Pferd führt. Also Obacht beim Galoppieren, es könnten "Fußgänger" auf dem Reitweg sein.

Ihr Reiter haltet euch selbst nicht an die Gebote des VZ 238 wollt aber, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Verbote des VZ 238 halten sollen. Das ist meiner Meinung nach eine schlechte Grundlage für die Diskussion die du gerne hättest.

Deshalb noch einmal die Bitte erst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren.
Jein, es gibt das blaue Schild für Reiter einmal in groß = exklusive Nutzung und in klein = Reiten gestattet.
Also wird an Forstwegen dann vermutlich ein kleines Schild hängen, so kenne ich das aus dem Aachener Wald. An reinen Reitwegen hängt dann das größere Schild.
Die StVO kennt keinen Unterschied für die Bedeutung von Schildern aufgrund Ihrer Größe. VZ 238 ist geregelt, weißes Pferd mit Reiter auf rundem blauen Grund. Für deine Interpretation müsste dort statt eines kleinen 238ers dann das Zusatzschild "Reiten frei" aufgestellt werden, äquivalent zum "Fahrad frei" bei nicht per "Blauschild" angeordneten Radwegen.
Vergleiche es mal mit den kleinen 205ern bei freilaufenden Rechtsabbiegern oder Kreisverkehren, die entfalten dieselbe Wirkung wie große.
Die Größen von Schildern können abweichen wenn es die örtlichen Gegebenheiten erfordern. Falls also die anordnende Behörde denkt, Schilder die größer als 150 oder 200mm sind passen nicht ins Bild, dann können halt kleinere Ausführungen angebracht werden. Die Ver- und Gebote können davon nicht beeinflusst werden.

Die unterschiedlichen zulässigen Größen (1= 420mm, 2= 600mm und 3= 750mm) im "Straßen"verkehr resultieren aufgrund der unterschiedlich gefahrenen Geschwindigkeiten dort. Ein 200mm kleines Schild würde man bei Tempo 130 wohl eher nicht richtig wahrnehmen. Persönlich täte ich mich da bei Tempo 30 ebenfalls schwer, erst recht, wenn dieses kleine Schild auch noch auf 3,5m Höhe an einem Baum hängt. In sofern stellt sich dort tatsächlich die Frage welche rechtliche Wirkung diese Schilder überhaupt besitzen wenn sie außerhalb des "normalen" Sichtbereiches alleinig den Weg kennzeichnen. Spielt aber für deine Region dennoch keine Rolle, benutzt man Schilder aus dem VZK, dann ergibt sich deren Wirkung aus der StVO und nicht aufgrund einer Hinweistafel an der ich möglicherweise überhaupt nicht vorbei komme.
 
Steht das VZ 238, dann muss der Reiter diesen Weg auch benutzen, er darf nicht auf den Weg daneben ausweichen, nicht einmal wenn er/sie das Pferd führt. Also Obacht beim Galoppieren, es könnten "Fußgänger" auf dem Reitweg sein.

Ihr Reiter haltet euch selbst nicht an die Gebote des VZ 238 wollt aber, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Verbote des VZ 238 halten sollen. Das ist meiner Meinung nach eine schlechte Grundlage für die Diskussion die du gerne hättest.

Deshalb noch einmal die Bitte erst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren.
Wenn wir nun Radfahren generell betrachten, besonders inkl RR fahrer, sind wir da besser?
Und wie war das gleich mit der 2 Meter Regel?
Oder sonstigen illegalen Trails?
Dein Rad ist sicher auch STVO Konform?
 
Für deine Interpretation müsste dort statt eines kleinen 238ers dann das Zusatzschild "Reiten frei" aufgestellt werden, äquivalent zum "Fahrad frei" bei nicht per "Blauschild" angeordneten Radwegen.
links ca. 50cm Holzpfosten mit kleinen 238er. Rechts daneben Reitspur. Rechts neben der Reitspur ein normaler Forstweg. Was ist das richtige Verhalten?
 
Wenn wir nun Radfahren generell betrachten, besonders inkl RR fahrer, sind wir da besser?
Und wie war das gleich mit der 2 Meter Regel?
Oder sonstigen illegalen Trails?
...
Es geht hier nicht um Rennradfahrer, StVO-konforme Fahrzeuge oder eine NRW nicht tangierende 2-Meter Regel,
hier geht es nur, ich betone noch einmal NUR um Radfahrer die auf einem mit 238 ausgewiesenen Weg fahren. Alle anderen Andeutungen bezüglich des Verhaltens von Reitern gegenüber dem Selben oder anderen Verkehrszeichen ignoriert @GoRiding2000 konsequent. Ich zitiere die Lieblingsantwort:
...das Fehlverhalten des einen rechtfertigt nicht das Fehlverhalten des anderen, oder?
...
Dein Rad ist sicher auch STVO Konform?
Das Ein oder Andere? Ja!
 
Am schlimmsten sind die Paragraphenreiter.

Extra Reitewege werden halt aus Sicherheitsgründen und zur Schonung der restlichen Wege angelegt. Schon deshalb würde ich nicht darauf fahren, abgesehen von oft ungeeigneten Untergrund, Hindernissen und diversen Hinterlassenschaften. Rücksichtnahme, Toleranz etc.., wird aber anscheinend immer nur von anderen eingefordert, meistens von Whatabouttisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
links ca. 50cm Holzpfosten mit kleinen 238er. Rechts daneben Reitspur. Rechts neben der Reitspur ein normaler Forstweg. Was ist das richtige Verhalten?
Der Reiter muss links vom aufgestelltem Schild reiten, alles rechts des Schildes ist kein Reitweg, Punkt. Lt. StVO gilt die Wegeanordnung links oder, bei Schilderbrücken, unterhalb des anordnenden Schildes, Schilder können "zusätzlich" auch auf der linken Seite aufgestellt werden um eine Hilfestellung zu geben, aber niemals nur links. Dies geschieht in der Regel ja bei mehrspurigen Straßen.

Meine persönliche Meinung? Derjenige, der das Schild dort aufgestellt hat, hat schlicht und ergreifend keine Ahnung. Dies trifft leider (manchmal auch zum Glück) auf viele zu, die Schilder aufstellen. Das 238 müsste zwischen den Wegen stehen. Da es das aber nicht tut, dürfen Reiter diesen "Reitweg" nicht, du als Radfahrer aber durchaus benutzen. Diskutier das mal aus, viel Spaß.
Aber es geht ja hier nur um die Beachtung des Schildes durch Radfahrer, nicht durch Reiter, sonst würde sich @GoRiding2000 dazu ja auch äußern, passiert aber eben nicht.

Besonders häufig ist fehlerhaftes Aufstellen bei der Beschilderung mit den VZ 208 Vorrang des Gegenverkehrs (rot umrandete weiße Rondelle mit gegenläufigen rotem und schwarzem Pfeil) und VZ 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr (blaues Quadrat mit gegenläufigen weißem und rotem Pfeil) zu sehen. Viele denken anscheinend, wenn man das Zeichen verkehrt herum aufstellt ändert sich der Vorrang in Vorrang gewähren, kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Wenn ich ein verkehrt herum aufgestelltes 308 mit einer Engstelle auf meiner Seite habe, dann habe ich laut Beschilderung trotzdem Vorrang. Das ist sicher anders gemeint und bestimmt auch in der verkehrsrechtlichen Anordnung anders beantragt und genehmigt, aber das interessiert halt bei einem Unfall keinen, denn die kenne ich ja als Verkehrsteilnehmer nicht. Auch hier hat das VZ halt nur die Bedeutung die in der StVO dazu nachzulesen ist. Und 308 gibt IMMER Vorrang und 208 nimmt IMMER Vorrang, egal wie herum es hängt.
 
Also die Unterscheidung mit großem und kleinen blauen Schild (VZ 238) habe ich mir nicht ausgedacht, das gibt es hier im Aachener Wald tatsächlich. Erstaunlicherweise finde ich da aber online nix zu. Die Erklärung dazu habe ich auch schonmal auf Schildern im Wald gelesen (normal großes Schild: exklusiver Reitweg; kleines Schild: Reitbankett neben dem allgemeinen Weg).

Wenn ich das nächste Mal vor den Schildern stehe, mache ich mal Fotos.

Mein Fehler war wohl, dass ich gedacht habe, es wäre überall so geregelt.

Ich finde aber auch, daran sieht man, wie problematisch definierte MTB Wegenetze wären. Die wären dann vermutlich viel zu spärlich verteilt und sobald man dann mal außerhalb seiner definierten Wege unterwegs ist, nehmen das andere Waldnutzer als Legitimation auch auf den MTB Wegen unterwegs zu sein.
 
Also die Unterscheidung mit großem und kleinen blauen Schild (VZ 238) habe ich mir nicht ausgedacht, das gibt es hier im Aachener Wald tatsächlich.
Dass Politiker sich neue "Regeln" ausdenken, kommt öfters vor. Auch bei uns gibt es Schilder, die eine rechtliche Wirkung vorgaukeln, aber keine haben. Daneben gibt es viele falsch aufgestellte Schilder. Der Klassiker hier ist das "verboten für Fahrzeuge aller Art" an Feld- und Waldwegen. Hier hier gehört das "verboten für Kraftfahrzeuge" hin.
Ich finde aber auch, daran sieht man, wie problematisch definierte MTB Wegenetze wären. Die wären dann vermutlich viel zu spärlich verteilt und sobald man dann mal außerhalb seiner definierten Wege unterwegs ist, nehmen das andere Waldnutzer als Legitimation auch auf den MTB Wegen unterwegs zu sein.
Genau das versuchen hier (Bayerischer Alpenraum) verschiedene Stellen durchzusetzen. Das Schlimme daran ist nicht das Wegenetz an sich, sondern die Schlußfolgerung, dass alle anderen Wege dann für den jeweiligen Nutzerkreis tabu sind. Die Situation liegt in Österreich vor. Dort ist Fahrradfahren auf privaten Straßen (also auch Forststraßen) erst mal verboten. An der Gesetzeslage wird nichts geändert, weil die Gegner einer Öffnung sagen, dass es ja definierte Strecken und Bikeparks gibt, und die Gemeinden profitieren durch die Kanalisation der Biker in das jeweilige Touri-Gebiet.

Vielleicht wäre es auch mal interessant für euch, die genaue Gesetzeslage anzuschauen. In Bayern wenigstens ist die sehr eindeutig, auch wenn die Regierung momentan versucht, die Gesetze mehr als eigenwillig zu interpretieren (was vor Gericht vermutlich zu kippen ist). Und auch hier sind sowohl Mountainbiker als auch Reiter betroffen.
 
Was willst du denn jetzt von mir?

Keine Ahnung was dazu in der StVo steht, aber ich beschreibe wie es hier ausgeschildert ist. So wird das auch hier auf Hinweistafeln ausgeschildert.
Vielleicht ist das wieder regional alles verschieden.

Die kleinen Schilder weisen hier auf Forstwege hin, wo man auch reiten darf, die allerdings keine exklusiven Reitwege sind. Meistens ist das dann eine Spur neben dem Hauptweg.
Ich will nixx von dir. Ist halt Forenjargon :bier:
In dieser Diskussion ist es nicht hilfreich mit Vermutungen zu spekulieren. Wird eh schon viel zu viel Blödsinn beim Aufhängen von Schildern gemacht Ich denke, durch die Erklärung von @skaster haben sich weitere Ausführungen von meiner Seite erledigt, da ich 100% mit ihm konform gehe.

Wir müssen uns auch keine Diskussion von @GoRiding2000 aufzwingen lassen.
Er vertritt hier nur Reiterinteressen gegenüber den Bikern und das Fehlverhalten seiner Sportfreunde wird in keiner Form gewürdigt. Ist mir auch egal weil ich sowieso auf Wanderer, Hunde, Kinder, Schwerhörige, Reiter und Blöde immer Rücksicht nehme.
 
Ich will nixx von dir. Ist halt Forenjargon :bier:
In dieser Diskussion ist es nicht hilfreich mit Vermutungen zu spekulieren. Wird eh schon viel zu viel Blödsinn beim Aufhängen von Schildern gemacht Ich denke, durch die Erklärung von @skaster haben sich weitere Ausführungen von meiner Seite erledigt, da ich 100% mit ihm konform gehe.

Wir müssen uns auch keine Diskussion von @GoRiding2000 aufzwingen lassen.
Er vertritt hier nur Reiterinteressen gegenüber den Bikern und das Fehlverhalten seiner Sportfreunde wird in keiner Form gewürdigt. Ist mir auch egal weil ich sowieso auf Wanderer, Hunde, Kinder, Schwerhörige, Reiter und Blöde immer Rücksicht nehme.
Das ist nicht richtig, ich habe mehrfach unumwunden zugegeben, dass auch die Reiter sich oft über Regeln hinwegsetzen oder diese nicht kennen oder nicht respektieren. Das ist doch nicht in Abrede zu stellen. Aber erstens sollte man bei den Reitern genausowenig pauschalieren, wir bei den Radlern und zweitens berechtigt das Fehlverhalten einzelner nicht dazu sich dann ebenfalls über alles hinwegzusetzen. Das ist irgendwie auch eine Frage von Stil und Anstand.
 
Der Reiter muss links vom aufgestelltem Schild reiten, alles rechts des Schildes ist kein Reitweg, Punkt. Lt. StVO gilt die Wegeanordnung links oder, bei Schilderbrücken, unterhalb des anordnenden Schildes, Schilder können "zusätzlich" auch auf der linken Seite aufgestellt werden um eine Hilfestellung zu geben, aber niemals nur links. Dies geschieht in der Regel ja bei mehrspurigen Straßen.

Meine persönliche Meinung? Derjenige, der das Schild dort aufgestellt hat, hat schlicht und ergreifend keine Ahnung. Dies trifft leider (manchmal auch zum Glück) auf viele zu, die Schilder aufstellen. Das 238 müsste zwischen den Wegen stehen. Da es das aber nicht tut, dürfen Reiter diesen "Reitweg" nicht, du als Radfahrer aber durchaus benutzen. Diskutier das mal aus, viel Spaß.
Aber es geht ja hier nur um die Beachtung des Schildes durch Radfahrer, nicht durch Reiter, sonst würde sich @GoRiding2000 dazu ja auch äußern, passiert aber eben nicht.

Besonders häufig ist fehlerhaftes Aufstellen bei der Beschilderung mit den VZ 208 Vorrang des Gegenverkehrs (rot umrandete weiße Rondelle mit gegenläufigen rotem und schwarzem Pfeil) und VZ 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr (blaues Quadrat mit gegenläufigen weißem und rotem Pfeil) zu sehen. Viele denken anscheinend, wenn man das Zeichen verkehrt herum aufstellt ändert sich der Vorrang in Vorrang gewähren, kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Wenn ich ein verkehrt herum aufgestelltes 308 mit einer Engstelle auf meiner Seite habe, dann habe ich laut Beschilderung trotzdem Vorrang. Das ist sicher anders gemeint und bestimmt auch in der verkehrsrechtlichen Anordnung anders beantragt und genehmigt, aber das interessiert halt bei einem Unfall keinen, denn die kenne ich ja als Verkehrsteilnehmer nicht. Auch hier hat das VZ halt nur die Bedeutung die in der StVO dazu nachzulesen ist. Und 308 gibt IMMER Vorrang und 208 nimmt IMMER Vorrang, egal wie herum es hängt.
Natürlich muss der Reiter den Reitweg nehmen, wenn einer da ist. Wir sind doch froh, dass es die Wege gibt und finanzieren sie auch noch selbst mit der Reitwegeabgabe, die jeder von uns zahlen muss. Habe ich irgendwo gesagt, dass das anders ist. Natürlich gibt es auch Reiter, die nie was checken, aber das ändert doch nichts an den Vorschriften.
 
Dass Politiker sich neue "Regeln" ausdenken, kommt öfters vor. Auch bei uns gibt es Schilder, die eine rechtliche Wirkung vorgaukeln, aber keine haben. Daneben gibt es viele falsch aufgestellte Schilder.
Auch schön:

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