Rücksendekosten bei bikediscount.com

Nach meinem Empfinden ist es das was der Kunde nach der Klausel glauben soll.
Trotzdem ist es eine Abänderung des eigentlichen Kaufvertrags und das im Nachhinein.

Wobei das Rückgaberecht mit "dem Kunden hat kein finanzieller Aufwand zu entstehen" sehr dogmatisch zu nehmen ist. Die Firma kann nicht einfach sagen, jo wir behalten dein Geld ein, sondern sie müssten zumindest fragen, ob der Betrag so verrechnet werden soll. Stimmt der Kunde dem nicht zu, müsste die entsprechende Überwiesen werden. Wobei die Kosten die die Firma dann geltend macht in Rechnung gestellt werden müsste (die liebe Steuer!, wird der Betrag ohne Rechnung Einbehalten riecht das nach Steuerhinterziehung (olé))

Zudem mal folgendes:

http://www.focus.de/finanzen/recht/...bts-die-versandkosten-zurueck_aid_527950.html

Wird die gesamte Ware zurückgegeben müsste der Händler an sich nicht nur den entstandenen, finanziellen Aufwand des Kunden kompensieren sondern auch die bereits berechneten Versandkosten der eigentlichen Bestellung zurückerstatten.
Nach dieser, aktuellen und gültigen Rechtsprechung können die sich aber mal abschminken, dass diese merkwürdige Klausel in der AGB irgendeine Gültigkeit haben könnte. Da können sie in Österreich sitzen wie sie wollen wenn es europaweit gültig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der im Ursprungspost zitierte Teil der AGBs ist nichteinmal Dudenkonform, aber da man in Deutschland stillschweigend Rechnungen mit einer Mehrwertsteuer von 19% akzeptiert und sich dazufantasiert, daß es wohl die 19% sind, welche im Umsatzsteuergesetzt genannt sind, dann sollte der Teil der AGBs ebenfalls ausreichend verständlich und tolerierbar sein.

Mal angenommen, der TE hätte einen extrateuren Expresspaketdienst beauftragt, dann hätte ihm wohl niemand die Kosten erstattet und wenn das Thema vor Gericht landen würde, dann wäre ich auf das Urteil gespannt.

... Wobei die Kosten die die Firma dann geltend macht in Rechnung gestellt werden müsste (die liebe Steuer!, wird der Betrag ohne Rechnung Einbehalten riecht das nach Steuerhinterziehung (olé)) ...
In diesem Fall gibt es keinen Betrag.


... Wird die gesamte Ware zurückgegeben müsste der Händler ...
Der TE hat nicht die gesamte Ware zurückgegeben.
 
bronks: Wenn der Kunde das Paket unfrei oder per "extra teurem" Paketdienst zustellen lässt muss der Händler trotzdem blechen. Selbst wenn in der AGB steht, dass der unfreie Rückversand ausgeschlossen wird, besitzt diese Aussage keinerlei Gültigkeit, da sie gegen geltendes Recht steht.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/04/15/unfreie-rucksendung-erlaubt/


Es gibt sehr wohl einen Betrag. Zum einen der Betrag dem den Kunden zusteht da er das Paket auf eigene Rechnung versand hat und einen Betrag der von der Firma für eine bereits kostenfrei erbrachte Leistung verlangt wird. Wobei diese Forderung versteuert werden müsste. Zudem glaube ich ja, dass ein solches Gebaren keineswegs rechtlich gedeckt ist. Stellt es doch eine Art Vertragsstrafe für den Kunden dar, bei einem Vorgang der OHNE Zusatzkosten gegenüber dem Kunden abzuwickeln ist...


Das der TE nicht den gesamten Warenwert zurückgestellt hat ist mir bewusst, deswegen steht ja an dieser Stelle der Konjunktiv. Generell habe ich die ganze Aussage ja als Beispiel angeführt. Somit hätten wir zwei Beispiele die durch Gerichte Bestätigt sind:

*Versandkosten bei teilweiser Rücksendung sind vom Händler zu tragen.
*Versandkosten bei kompletter Rücksendung sind sowohl für Hin- und Rückversand vom Händler zu tragen.


Irgendwo dazwischen liegt der Fall hier und da bezweifle ich einfach mal ganz stark, dass im zweifelsfall die Rechtsprechung auf einmal der Meinung ist, dass der Kunde schlechter wegkommt als bei den besagten zwei Fällen.

Edit: Was blabberst du eigentlich über die Mehrwertsteuer?
 
M E I N E G Ü T E !

Um was gehts hier eigentl. ?

Der TE hat die Ware KOSTENLOS zugeschickt bekommen und macht hier nen WARNUNGS Thread auf, weil er 4€ Rückporto zahlen soll und zack, schon ereifert sich die Forengemeinde in Deutsch/Österreichischen Verschwörungstheorien - Respekt! :lol:

Sehts doch mal so: Sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer haben ein Interesse an dem Geschäft. Der Verkäufer übernimt den einen Teil des Portos, der Kunde den anderen. 50:50.

Also meine Welt wäre damit in Ordnung ;)

Peter
 
Sehts doch mal so: Sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer haben ein Interesse an dem Geschäft. Der Verkäufer übernimt den einen Teil des Portos, der Kunde den anderen. 50:50.

Das wäre auch meine Ansicht, solange es sich bei beiden Parteien um Privatleute handeln würde.

Ein Händler muss sowas allerdings einkalkulieren und nutzt dann den unwissenden Käufer aus, um sich ein Zubrot zu verdienen.

Wenn ich einen Laden aufmache, dann muss ich halt einiges beachten. Das sind Gesetze, können aber auch sonstige Gegebenheiten sein. Sonst würden sich einige Lokalhändler mit hohen Preisen und dafür besonders niedrigem Serviceniveau nicht über schlechte Geschäfte wundern ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem gibt es für große Versandhäuser ordentlich Rabatte. Auch wenn 5,90 auf dem Paketschein drauf steht, muss der Händler nur deutlich weniger zahlen. Und schon geht es nicht mehr 1:1 auf, weil das Paket den Käufer eben mehr kostet als es den Versandhandel kosten würde.
 
Naja die Versandkosten als Großabnehmer sind zwar etwas günstiger, aber das liebe Verpackungsmaterial und vor allem die Arbeitsleistung kosten auch Geld. Wohingegen dder Endkunde bei der Rücksendung das Verpackungsmaterial ja schon hat und Arbeitszeit sorecht auch nicht berechnen kann.
 
Naja die Versandkosten als Großabnehmer sind zwar etwas günstiger, aber das liebe Verpackungsmaterial und vor allem die Arbeitsleistung kosten auch Geld. Wohingegen dder Endkunde bei der Rücksendung das Verpackungsmaterial ja schon hat und Arbeitszeit sorecht auch nicht berechnen kann.

Ach, jetzt ziehen die Versandkosten nicht mehr, da denken wir uns mal nen paar weitere aus?

Das Verpackungsmaterial schickste ja zurück - fällt also aus der Rechnung raus ;)
Arbeitsleistung? Kann man doch ohne Probleme berechnen. Für das Verpacken setzen wir mal nen (hohen) Stundensatz von 9 EUR an. Für 2 Minuten Einpacken sind wir dann bei 30 Cent. Da setzt man die Preise allgemein ein paar Cent höher an und schon ist das ne Sache, die untergeht. Und so funktioniert ein Geschäft halt. Sowas zahlst du beim Einkauf mit.
 
Warum? Ich muss als Kunde schließlich einen vergleichbaren Stundensatz "berechnen". Also kostet mich das Einpacken genau so viel.
Der versicherte DHL-Versand kostet bspw den hier besprochenen Laden nen Euro weniger als mich. Wenn ich das mal verrechne ziehe ich den Kürzeren.
 
@wazza: Den Stundensatz will ich nicht bewerten. Aber selbst wenn da 9€ bezahlt werden kommt da noch ein guter Batzen Abgaben an den Staat drauf, den der Arbeitgeber abführen muss. Auch ist es nicht real, das für die Zusammenstellung des Inhalts und des Packens nur zwei Minuten nötig sind. Kartons sind auch wenn man sie Palettenweise kauft nicht soooo günstig.

Wobei diese Leistungen beim Einkauf mitnichten mitbezahlt werden. Das Onlinegeschäft ist hart und die Margen meist recht bescheiden. Deswegen bieten viele Händler den kostenfreien Versand ja erst an, wenn der Gewinn damit nicht mehr vollkommen versaut wird.


Stundensatz? Sowas läuft unter Freizeit und nicht als potentiell verschwendete Arbeitszeit und damit entgangenem Gewinn. Außer du kannst plausibel vorweisen, dass du außer Arbeiten den lieben langen Tag nichts anderes machst.
Verpackungsmaterial musst du auch nicht bezahlen, innerhalb von 14Tagen kann man wohl davon ausgehen, dass du die Originalverpackung noch hast.

und du ziehst sicher nicht den Kürzeren. Die Kontrolle der zurückgesendeten Ware kommt beim Händler + Rückerstattung der Versandkosten hinzu und nein, dass ist nicht mit einer Minute Aufwand verbunden den Artikel komplett zu sichten, auf zu räumen und wieder in die Warenwirtschaft ein zu pflegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wazza: Den Stundensatz will ich nicht bewerten. Aber selbst wenn da 9€ bezahlt werden kommt da noch ein guter Batzen Abgaben an den Staat drauf, den der Arbeitgeber abführen muss. Auch ist es nicht real, das für die Zusammenstellung des Inhalts und des Packens nur zwei Minuten nötig sind. Kartons sind auch wenn man sie Palettenweise kauft nicht soooo günstig.
Also ich habe früher mal als Schülerjob in der Konfektion Waren für den Verkauf vorbereitet. In zwei Minuten sit da so einiges über den Tisch gegangen. Und das war in einer mittelständischen Firma. Länger braucht man m.E. nur, wenn die 180EUR aus 1EUR-Artikeln bestehen oder das Lager extrem unökonomisch aufgebaut ist.

Wobei diese Leistungen beim Einkauf mitnichten mitbezahlt werden. Das Onlinegeschäft ist hart und die Margen meist recht bescheiden. Deswegen bieten viele Händler den kostenfreien Versand ja erst an, wenn der Gewinn damit nicht mehr vollkommen versaut wird.
Es geht ja gar nicht so wirklich um den kostenfreien Versand, sondern um den kostenfreien Rückversand. Meinetwegen muss einer Händler gar keinen kostenfreien Versand anbieten. Das ist eine freiwillige Leistung. Wenn er das macht, kann er sich das offensichtlich erlauben. Bei den Händlern, bei denen ich bisher bestellt habe, gab es meiner Erinnerung nach auch eigtl. nie einen Wert, ab dem der Versand dann kostenlos ist. Ich habe bisher immer zwischen 3 und 5 EUR gezahlt. Also die Branche zwingt ihn wohl nicht dazu, den Kram kostenlos anzubieten...

Stundensatz? Sowas läuft unter Freizeit und nicht als potentiell verschwendete Arbeitszeit und damit entgangenem Gewinn. Außer du kannst plausibel vorweisen, dass du außer Arbeiten den lieben langen Tag nichts anderes machst.
Für Selbstständige dürfte das jetzt nicht so das Problem sein.

Verpackungsmaterial musst du auch nicht bezahlen, innerhalb von 14Tagen kann man wohl davon ausgehen, dass du die Originalverpackung noch hast.
Und zumindest die Innenverpackung kann ja wiederverwendet werden.

und du ziehst sicher nicht den Kürzeren. Die Kontrolle der zurückgesendeten Ware kommt beim Händler + Rückerstattung der Versandkosten hinzu und nein, dass ist nicht mit einer Minute Aufwand verbunden den Artikel komplett zu sichten, auf zu räumen und wieder in die Warenwirtschaft ein zu pflegen.

In die Warenwirtschaft wird er mit einem Barcodescanner in einer Sekunde eingepflegt. Aufräumen kann man das Teil am Ende des Tages mit allen anderen Artikeln und das Sichten dürften nur in besonderen Fällen lange dauern.

Es ist klar, dass Aufwand vorhanden ist, aber der gehört nunmal zu einem Geschäft dazu. Sowas überlegt man sich, erstellt einen Businessplan und baut darauf seinen Laden auf. Manche können das effektiver machen als andere und haben damit niedrigere Preise. Wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, könnte ich mich auch mit den Kosten für den Rückversand anfreunden. Aber NICHT, wenn mir erst gesagt wird, dass es nichts kostet und ich am Ende dann doch drauf sitzen bleibe. So geht's nun nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mittelständige Firmen gehen bis 500 Mitarbeiter während die meisten, kleineren Onlineshops ein Mitarbeiterstamm von maximal 10Leuten haben. Da läuft der Versand lange nicht so effektiv wie im großem Lager vom Großversand. Auch haben diese Läden nur selten die Kapazität ein Regalsystem samt Stellfläche zu kaufen.
Ebenso verhält es sich mit Barcodescannern, diese Systeme kosten eine ganze Stange Geld. Nur sinnvoll bei Betrieben einer bestimmten Größe.
Das Sichten dauert je nach Teil leider "ewig". Einen Kratzer, ein fehlendes Kleinteil oder bei vielen Kunden auch ein Verbasteln des Teils und ein anschließendes Zurücksenden.

Als Selbstständiger kann man sicher nicht nachweisen, dass man 100% seiner Zeit arbeitet und Gewinnverluste zu verzeichnen hat, wenn man für sein Hobby Sachen einkauft. Die Zeit das Zeug zu verbauen/zu nutzen muss ja irgendwo vorhanden sein... Stundensätze für entfallene Freizeit sind mit jedoch nicht bekannt.


Das die Kosten vom Rückversand auf jeden Fall erstattet gehören sehen wir ansonsten ähnlich. Nur eben nicht bei der Kalkulation des Versandpreises der Händler.
 
...

Es geht ja gar nicht so wirklich um den kostenfreien Versand, sondern um den kostenfreien Rückversand. Meinetwegen muss einer Händler gar keinen kostenfreien Versand anbieten. Das ist eine freiwillige Leistung. ...

NEIN !
Hier geht es doch um die Versandkosten nach erfolgtem Widerruf durch den Käufer.
Beim Versendungskauf muß der gewerbliche Händler sowohl die Hinsende- wie auch die Rücksendekosten tragen, wenn der Käufer sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt und der Warenwert > 40 Euro ist. Der Kunde, der sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt und die Ware zurückschickt, zahlt gar keine Versandkosten.

http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/eugh-hinsendekosten.htm
 
Habe jüngst was in dem Shop bestellt und weil sich alles ein bisschen komplizierter gestaltet hat, habe ich da angerufen. In der Buchhaltung saß die Frau vom Shopinhaber, die technischen Details habe ich mit diesem selbst besprochen. Mein Eindruck daher: Das ist eher ein Familienbetrieb und kein großer Versender. Beide waren sehr freundlich und entgegenkommend, die Preise waren sehr gut, die Abwicklung perfekt und schnell.
Ich finde es absolut verständlich, dass dieser Shopbetreiber nicht komplett auf Versandkosten sitzenbleiben möchte, die irgendwelche Pfennigfuchser mit Natodraht im Portemonnaie verursachen, die sich gerne mal was schicken lassen, um zuhause dann festzustellen, dass es ihnen doch irgendwie nicht so gefällt, oder dass sie sich leider in der Größe geirrt haben. Beste Preise im Internet suchen und alle weitere Kosten dann abwälzen wollen, ist schon irgendwie eine bedenkliche Mentalität.
Das ist meine Meinung, ganz egal ,was jetzt rechtlich der Fall ist. Bei Amazon, Zalando und Co. kann man das ja veilleicht so machen, denen tut das nicht weh bzw. es ist einfach im Geschäftsmodell mit einkalkuliert, aber bei kleineren Betrieben finde ich es einfach unangebracht. Und dann wegen 5 Euro ein Faß aufmachen... super.
 
Zum Thema Gerichtsstand nochmal. Nach meiner Meinung ist der Gerichtsstand für Privatkunden (nach Deutschem Recht) deren Wohnsitz. Es würde mich wundern, wenn das im Österreichischen Recht anders wäre.

Ich habe gerade mal dies hier gefunden

http://www.fifoost.org/produkte/export_buch-html/node149.php#SECTION00126550

"Insbesondere bei den Angeboten über das Internet muss der Anbieter damit rechnen, in jedem Mitgliedstaat verklagt zu werden, sofern sein Angebot sich auf den jeweiligen Mitgliedstaat ausrichtet."
 
kajetan: Lustig, dass du Zalando erwähnst. Innerhalb der Branche wird vermutet, dass der Laden keinen Gewinn macht sondern von den Investoren durchgefüttert wird, auf das es mal Gewinne gibt, wenn die Bude groß genug ist.


Ansonsten hast du recht, als Kunde sollte man, wenn man den Laden ansonsten gut findet und mal wieder bestellen möchte nicht das größte ********* sein. Wenn aber ein Onlineshop ohne Nachfragen einfach sagt "jo wir behalten mal dein Geld weil wir es nach unseren AGBs so für richtig halten" wäre das meine letzte Bestellung...
 
...
Ich finde es absolut verständlich, dass dieser Shopbetreiber nicht komplett auf Versandkosten sitzenbleiben möchte, ... . Beste Preise im Internet suchen und alle weitere Kosten dann abwälzen wollen, ist schon irgendwie eine bedenkliche Mentalität. ...

Das sehe ich genauso !
Sehr problematisch ist die Rechtslage bezgl. der Versandkosten:
Bei größeren und teuren Gegenständen (z.B. Fahrrad) können leicht 100 Euro Versandkosten anfallen, die im Falle eines Widerrufs der Verkäufer zu tragen hat. Solche Verluste können sich dann nur Großanbieter leisten, die das in der Masse kalkulieren können. Irgendwie von der Gesetzgebung nicht zuendegedacht meine ich.
 
100€ Versandkosten? An welches Ende der Welt darf es denn gehen?

Innerhalb der EU sind die Kosten doch noch geringer und außerhalb interessiert die EU Verordnung eh nicht. Zudem ist diese Regelung mit Versandkosten komplett zurückerstatten wirklich Panne, aber ebenso das nachträgliche Verlangen von Versandkosten...
 
Lustig, dass du Zalando erwähnst. Innerhalb der Branche wird vermutet, dass der Laden keinen Gewinn macht sondern von den Investoren durchgefüttert wird, auf das es mal Gewinne gibt, wenn die Bude groß genug ist.


Hmm, ich hätte jetzt gedacht, dass ein Laden, der Fernsehwerbung macht, schon relativ groß ist?

Aber wurscht, ich meine halt, dass alles verhältnismäßig bleiben sollte. Wenn ich z.B. Bekleidung verkaufen will, muss ich zwangsläufig ein durchdachtes Retourenmanagement einkalkulieren, denn Bekleidung ist von der Paßform eben naturgamäß schwierig. Schaffe ich das nicht, laufen mir die Kunden weg. Mit einer Retoure, muss man wahrscheinlich in 70% der Fälle rechnen. Viele bestellen ja gleich mehrere Größen.
Aber wenn einer zu blöd ist, die richtige Kette zu ordern, warum soll dann der Verkäufer die Kosten dafür tragen?
 
Der Laden hat Investoren im Rücken, es wurde ein Versandzentrum in die Landschaft gesetzt und TV Werbung geschalten die ja quasi omnipräsent ist. Also ein Haufen Kosten wobei sich die Stammkunden erst noch finden müssen. z.Z. wird der Großteil der Kunden dank der Werbung dort kaufen. Wenn die Werbung und damit ein großer Kotenfaktor wegfallen muss die Stammkundschaft bleiben, ansonsten wird es recht bescheiden. Als Beispiel nurmal Amazon, die sind wesentlich breiter aufgestellt und größer und trotzdem ist die Werbung gegenüber dem was Zalando veranstaltet geradezu lächerlich.
Zudem Zalando auf recht unzuverlässliche Kunden setzt, ab einer gewissen Rücksendequote wird bei den großen Klamottenversendern kein Kunde mehr bedient. Zalando setzt diese Kaufen/Rücksenden Quote sehr niedrig an um Umsatz zu generieren aber eben leider auch wenig bis keinen Gewinn.


Das mit dem falsche Kette bestellen und Zurückgeben, dass ist leider der Preis, der für eine möglichst einfache, praxisnahe, kundenfreundliche Formulierung eines Gesetzes gezahlt werden muss. Man kann sich aber sicher sein, dass wenn man dieses Spiel mit einem Händler zweimal treibt, dass man danach keine Auftragsbestätigung mehr erhält.
 
100€ Versandkosten? An welches Ende der Welt darf es denn gehen?

Innerhalb der EU sind die Kosten doch noch geringer...

Guck mal z.B. bei Hermes, was die für einen Fahrradversand verlangen,
und dann rechne das ganze x 2 (wg. Hin- und Rücksendung).
Die aufgewendete Arbeitszeit muß noch hinzugerechnet werden.
 
Wer mit Hermes versendet ist selber schuld -.- Selbst DHL Pakete in die man ein Fahrrad hineinbekommt (120x60x60cm) kosten nur selten über 100€ und damit kommt man wirklich in die entferntesten Winkel der Welt. Innerhalb der EU ist ein Fahrrad für 30€ verschickt und das mit Endkundenpreisen!
http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/international/paket.html

Bei einem Komplettrad für 1000€ sind die Arbeitszeiten und auch das Verpackungsmaterial nicht mehr so wild. Da sollte der Gewinn ausreichen um das locker zu kompensieren. Einzig kommen auf die 30€ noch ein paar Euro Versandversicherung drauf.


PS: DHL kann national sogar als Maxitransport Fahrräder versetzen für 45€ +Verpackungsservice und Versicherung für übliche Kosten unserer Räder bis 10.000€ :D Also auch was für die Faulen, wobei es da wieder eine Grenze gibt was der Händler tragen müsste. Also Versand in der goldenen Königskutsche muss man als Händler dann doch nicht zahlen, sondern "übliche" Preise (Was dann wohl das DHL paket wäre).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bestelle oft Sachen im Internet, nur um sie mir mal anzusehen. Manchesmal behalte ich auch einige. Ansonsten könnte ich ja auch gleich in ein Geschäft gehen.

Ich kann sogar 30-Tage Software-Vollversionen immer wieder 30 Tage lang nutzen, mein BS lässt das zu.

Böse Yukio
c062.gif
 
Zurück