Sattelstütze verbogen -> Gewährleistung?

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tag zusammen,

hab gestern mit erschrecken festgestellt, warum meine sattelstütze nicht mehr ordentlich hält. sie ist verbogen. wenn man sie auf eine gerade fläche legt, so ist an der stelle, wo sie festgemacht wird ein luftspalt von ca. 1,5mm. (siehe foto)
die stütze ist ca. 1,5 jahre alt und wird knapp 5 cm über der minimumgrenze festgemacht.

fällt sowas unter die gewährleistungsfrist oder wird das unter verschleißerscheinungen abgehandelt?

nachtrag: wie lange gibt ritchey auf seine produkte garantie? es macht ja wenig sinn, zum händler zu rennen, wenn er den schaden auch nicht von ritchey ersetzt bekommt.
 

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Hallo

Gewährleistung 24 Monate seit 1.01.2002 :rolleyes:

aber nur wenn du dir Rechnung brav aufgehoben hast :D

5 cm über den Minimumgrenze könnte zu wenig sein ist nur ne waage vermutung von mir :rolleyes:

aber höflich bei Ritchey Deutschland nachfragen (Cosmic Sport) Tel 0911 - 310755-0

MFG
 
Hot Carrot schrieb:
Hallo

...
5 cm über den Minimumgrenze könnte zu wenig sein ist nur ne waage vermutung von mir :rolleyes:

...


hmmm...alles unter der Minimumgrenze ist zu wenig, aber wenn Du die Stütze darüber festklemmst, darf sich keiner wegen falscher Klemmung aus der Verantwortung ziehen. Im Zweifel wirst Du aber beweisen müssen, dass Du die Stütze nicht unsachgemäß benutzt hast. Und das wird ziemlich schwierig.... :(
 
Äh, mal eben dumm gefragt: Bist du sicher, dass der Tisch, auf dem das Ding liegt, plan ist?

Was die Garantie/Gewährleistung angeht, fragen kostet nix :)

edit: Hört nich auf mich, ich red Unsinn. Du wirst die Stütze ja sicher gedreht haben und so den Knick gefunden haben :)
 
@enrgy
warum soll ich mir sorgen um den rahmen machen?
die biegung fängt ziemlich genau an der stelle an, wo die klemmung sitzt.

@zaprok
was verstehst du unter unsachgemäßer verwendung?
meistens sitze ich auf dem sattel und fahre. oder ich muß schieben. ;)
 
speedy_j schrieb:
@enrgy
warum soll ich mir sorgen um den rahmen machen?
die biegung fängt ziemlich genau an der stelle an, wo die klemmung sitzt.

Der Rahmen ist normalerweise nicht so stabil wie die Sattelstütze. Die Kraft, die aufgewendet wurde, um die Stütze zu verbiegen, ist in gleicher Größe in den Rahmen gegangen (Actio=Reactio, altes Gesetz des Kräftegleichgewichts).

Ich habe mir schonmal einen Rahmen am Sitzrohr geschrottet, weil ich in einer Bodenwelle heftig auf den Sattel geknallt bin. Die Stütze (Syncros von 94) hats klaglos mitgemacht, der Rahmen bekam an der Naht von Sitz- zum Oberrohr kurz darauf Risse.
 
@enrgy

die erklärung ist einleuchtent. werd dem rahmen mal im auge behalten und hoffen, dass sich das mit den rissen nicht bestätigt. hab zum glück keinen leichtbaurahmen und es ist noch garantie drauf. werd heut mal zum händler gehen und fragen, was er davon hält.
 
speedy_j schrieb:
tag zusammen,

hab gestern mit erschrecken festgestellt, warum meine sattelstütze nicht mehr ordentlich hält.

kannst du das mal etwas genauer erklären! ich habe nämlich, so denke ich jedenfalls, ein ähnliches Problem, d.h. bei mir rutsch die Stütze so langsam aber sicher immer tiefer in den Rahmen rein! werde heute abend auch mal prüfen, ob die Stüzte nicht krum ist!
 
Ich hab Anfang des Jahres auch eine Stütze verbogen und mein Rahmen lebt noch unbeschadet (war wohl Produktionsfehler bei der Stütze?).
Was zuerst verbiegt kommt halt auf Stütze und Sitzrohr an.

Jedenfalls: Auf dem offiziellen Weg wird das schwierig. Beweispflicht etc, wie schon erwähnt. Aber frag mal einfach nett nach (Anmerkung: das schliesst die Verwendung des Wortes "Sch$§%sattelstütze" aus ;) ), ob das normal wäre und woran das liegt, und erwähne dass du kein Downhillrennfahrer bist und auch keine 120kg wiegst.
Bei mir jedenfalls kam total unkompliziert eine neue Stütze zurück mit der ich seither glücklich bin.
 
dr flitzer schrieb:
kannst du das mal etwas genauer erklären! ich habe nämlich, so denke ich jedenfalls, ein ähnliches Problem, d.h. bei mir rutsch die Stütze so langsam aber sicher immer tiefer in den Rahmen rein! werde heute abend auch mal prüfen, ob die Stüzte nicht krum ist!


genau so erging es mir auch. hab dann den schnellspanner gegen eine schraubklemmung ausgetauscht. ging dann eine weile gut und nun wollte ich die ganzen sachen mal wieder reinigen um häßliche knarzgeräusche weg zu bekommen und da ist es mir aufgefallen.


war gestern beim händler und heut bekomm ich meine neue stütze.
das mit der beweislastumkehr ist nicht so, wie es immer hier dargestellt wird. der gesetzgeber schreibt mit der gewährleistung vor, dass ein produkt 2 jahre bei normalen und dafür vorgesehen einsatz halten muss. deswegen ist auch eine garantieangabe von 2 jahren völlig sinnlos. (nach aussage unserer rechtskundelehrerin)
 
Erstmal Glückwunsch, dass alles geklappt hat. :daumen:

speedy_j schrieb:
...das mit der beweislastumkehr ist nicht so, wie es immer hier dargestellt wird. der gesetzgeber schreibt mit der gewährleistung vor, dass ein produkt 2 jahre bei normalen und dafür vorgesehen einsatz halten muss. deswegen ist auch eine garantieangabe von 2 jahren völlig sinnlos. (nach aussage unserer rechtskundelehrerin)

Ganz sicher nicht. Der Gesetzgeber kann/darf keinem Hersteller vorgeben, wie lange sein Produkt funktionieren muss. Richtig ist, dass jeder Mangel, der innerhalb dieser Gewährleistungsfrist auftritt reguliert werden muss. Dazu muss der Mangel aber bereits bei Gefahrübergang, also dem Zeitpunkt der Übergabe vorliegen. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs wird dann bei einem Mangel, der innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Übergabe auftritt, vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat.
Lehrreich ist im Übrigen auch die Darstellung zu diesem Thema von einem der Moderatoren (hab gerade keine Zeit den Link zu suchen).

MfG z
 
zaprok schrieb:
Erstmal Glückwunsch, dass alles geklappt hat. :daumen:



Ganz sicher nicht. Der Gesetzgeber kann/darf keinem Hersteller vorgeben, wie lange sein Produkt funktionieren muss. Richtig ist, dass jeder Mangel, der innerhalb dieser Gewährleistungsfrist auftritt reguliert werden muss. Dazu muss der Mangel aber bereits bei Gefahrübergang, also dem Zeitpunkt der Übergabe vorliegen. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs wird dann bei einem Mangel, der innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Übergabe auftritt, vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat.
Lehrreich ist im Übrigen auch die Darstellung zu diesem Thema von einem der Moderatoren (hab gerade keine Zeit den Link zu suchen).

MfG z


ich kenn den link. die aussage stammt wie gesagt von einer lehrerin an meiner fachschule. was nun richtig oder falsch ist, möchte ich nicht beurteilen, da mir das ein wenig zu hoch ist und am ende doch jeder macht, was er will.
allerdings bekommst du immer in den 2 jahren ersatz oder eine kostenfrei reperatur, wenn die sache kein verschleißteil ist.
 
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