Schanzen im Dürnauer Wald - :(

Bei aller Unterstützung, die man euch bieten kann und wird, warum ist denn erst mal illegal gebuddelt worden, so daß der Ärger jetzt da ist (das kann ja auch noch gegen Baurecht verstoßen etc.)?

Und nebenbei wäre das alles für den Grundstücksbesitzer ohnehin ein Risiko, weil er ggf. für Unfälle mithaften würde, zumal die Bauwerke Teil seines Grundstückes sind. Sollte er der Sache zugestimmt haben, wage ich zu bezweifeln, daß er sich der Haftungsfrage bewußt war oder ihn eine(r) darüber informiert hat.
 
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Bei aller Unterstützung, die man euch bieten kann und wird, warum ist denn erst mal illegal gebuddelt worden, so daß der Ärger jetzt da ist (das kann ja auch noch gegen Baurecht verstoßen etc.)?

Hoi - wollte nur anmerken das ich lediglich auf den Artikel gestoßen bin .. ich hab da nix gebuddelt/baut ;) ich Wohn zwar recht nahe aber ich wars nicht :D
 
Ich finde deren § 2 Geil,

Eltern haften für ihre Kinder :lol::lol:
Dumm nur das der Satz rechtlich Schwachfug ist.....:)

....denn dabei ginge es ja nur darum, dass die Kinder Schaden anrichten, nicht aber fuer Faelle, in denen die Kinder Schaden naehmen.

Generell muss m.E. der Park so gekennzeichnet sein, dass die Gefahren so klar materiell definiert sind (also nicht "riskanter Sprung", sondern "Sprung 70%" o.aehnl.), dass fuer Nutzer ausreichend bekannt ist, auf was sie sich einlassen. Ob allg. Risiko-Hinweise ausreichen, um einen Haftungsausschluss fuer Leute, die sich (zudem ggf. < 18 Jahre alt) selber ueberschaetzen (wie soll man ein allg. Risiko einschaetzen, wenn man es nicht konkret kennt?), durchzusetzen, bezweifle ich.

Aber das kann man ja alles in Sachen Duernauer Wald klaeren, Grund zu Befuerchtungen der Kommune duerfte es eigentlich angesichts vieler anderer gelungener Loesungen nicht geben.
 
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Generell muss m.E. der Park so gekennzeichnet sein, dass die Gefahren so klar materiell definiert sind (also nicht "riskanter Sprung", sondern "Sprung 70%" o.aehnl.),

Und was würde es ändern? 70% was, sollen sie auch noch die Höhe und die Weite dran schreiben. Im Bereich der STVO steht auch nur Achtung Kurve aber nicht ob es eine 90°, 180° rauf oder runter ist. Ich glaube man sollte es nicht mit dem Beschildern übertreiben, ein Hinweiß auf eine Gefahrenstelle reicht eigentlich. Die wenigsten Unfälle passieren weil dort nicht ausreichend auf die Gefahr hingewiesen wurde, sondern weil sich die Leute überschätzt haben.
 
Ist euch bei dem zeitungsartikel aufgefallen, dass der Autor nicht den hauch einer Ahnung von der Materie hatte? Zum Glück hat er gemerkt das, dass ganze für Mountainbikes ist, sonst hieße es wahrscheinlich: "Rentner und Senioren auf der Suche nach dem Kick. Zu Fuß humpeln sie über unermeßlich große "Holzrampen" und suchen nach dem Ende des Lebens."
 
Und was würde es ändern? 70% was, sollen sie auch noch die Höhe und die Weite dran schreiben. Im Bereich der STVO steht auch nur Achtung Kurve aber nicht ob es eine 90°, 180° rauf oder runter ist. Ich glaube man sollte es nicht mit dem Beschildern übertreiben, ein Hinweiß auf eine Gefahrenstelle reicht eigentlich. Die wenigsten Unfälle passieren weil dort nicht ausreichend auf die Gefahr hingewiesen wurde, sondern weil sich die Leute überschätzt haben.

Ein Hinweis auf eine Gefahrenstelle reicht eben nicht.

Leute überschätzen sich vor allem, wenn sie eine Gefahr vorab nicht kennen und wohlmöglich vor Ort dann nicht rechtzeitig erkennen.

Die StVO ist ein schlechtes Beispiel, weil meisten Leute, die (um dasbeispiel zu übernehmen) in einer Kurve verunglücken können, zur Vermeidung dessen eine Fahrprüfung ablegen müssen. Und trotzdem überschätzen sich noch welche. Weiß der Teufel, wieviele es ohne Prüfung wären.

Die Arbeit, die man sich mit konkreten Hinweisen auf eine Gefahrenstelle machen muß, ist allemal alles das wert, was man hinterher weniger an Ärger bis zu Dingen hat, die einen sonst als Betriebsverantwortlichen eines Bikepaks im Versicherungsfall ein Leben lang verfolgen könnten.
 
Ein Hinweis auf eine Gefahrenstelle reicht eben nicht.

Doch, ein übertriebener Hinweis (sehr gefährlicher Sprung statt gefährlicher Sprung) ist absolut ausreichend, denn eine zu detaillierte Darstellung der Gefahr (was ist im Übrigen ein 70%iger Sprung? 70% Chance, dass man sich hinlegt?) ist wirklich brandgefährlich: Was ist wenn es nicht 40% sonder 45% Gefälle sind? Wer misst das aus? Wo muss die Gefahr gegeben sein? Wie weit im Voraus ist zu warnen?
Die Folgen: Ich kann (muss!) mich auf die Aussagen des Betreibers verlassen können. Daher haftet mit der Betreiber dann uU doch, wenn es eben doch steiler war als angekündigt, und das dann auch nicht aus einem "Tun durch Unterlassen" sondern aus einem "aktiven Tun" heraus, und das ist noch ekelhafter.

Grundsätzlich: Immer eine möglichst subjektive Bewertung der Strecke angeben, die immer übertrieben wird (leicht = mittel, mittel = schwer ect.). Somit weiss jeder was auf ihn zukommt und nimmt die Beurteilung, ob er das auch kann in seine Verantwortung.

Mit der StVO hat das dann doch weniger zu tun als man meint, vielmehr kommen hier die lustigen Normen des BGB zu tragen.

Zum Schluss sei nochmals darauf hingewiesen, dass Antworten zu solch einem elementaren Thema (sollte man selbst eine Anlage eröffnen wollen) nicht in einem Forum, sondern bei einem Anwalt zu suchen sind!
 
Ich habe an keienr Stelle ienen übertriebenen Hinweis gefordert. Die 70% sind ein Beispiel, "gefährlich" ist relativ. Aber das diskutiere ich nicht hier.

Stimmt, Du hast einen übertriebenen Hinweis nicht gefordert, aber ich vorgeschlagen, denn ein relativer Hinweis (eine Stufe übertrieben) ist die einzige (sinnvolle) Möglichkeit überhaupt einen Hinweis zu geben. Ein absoluter Hinweis ist gefährlich und unnötig wie ein Gropf (da es die überwiegende Zahl der Leser nicht interessieren dürft, erspare ich mir jetzt die dogmatische Begründung).

Eine Diskussion über das Thema erübrigt sich sowieso, denn die führt schon der BGH...
 
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