spikereifen und stvo

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18. August 2004
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mahlzeit,
ich hatte im letzten winter hier in dresden ziemliche probleme im schnee und will nun in diesem winter mit spikes fahren. ich frage mich nun aber, ob selbstgebaute spikereifen auch laut stvo erlaubt sind. ich hab schon gelesen, dass "gekaufte" erlaubt sind, aber ich will kein geld an die grünen männchen abdrücken, nur weil die was gegen selbstgebaute haben.
kann mir also bitte jemand genau sagen, ob ich mit selbstgebauten spikereifen am straßenverkehr teilnehmen darf oder nicht?
schonmal vielen dank,
felix
 
hmm, naja wenn winterketten erlaubt sind werden die auch nichts gegen nen "spikenden" biker haben! der bringt ja nun auch nich gerade so viel gewicht auf die straße, dass diese davon beschädigt wird!
 
naja, meine frage wäre ja damit noch nicht wirklich beantwortet. weiss denn da keiner bescheid? oder kann mir jemand sagen, wen ich dazu befragen könnte?

selber hab ich die nicht gebaut, das hat mein bruder übernommen. viele dachpappennägel durch den mantel und dann abkleben. anleitungen dazu gibt's schon hier im forum genug...
 
um die sache rechtlich zu werten, folgende gedanken: es ist nicht verboten, als radler spikesreifen zu fahren. es gibt aber auch kein gesetz, welches die beschaffenheit der allgemeinen fahrradreifen vorschreibt, es gibt keine zulassung beim kba analog zur beleuchtung. daraus folgt, daß man auch selbstgebaute spikes nutzen kann.
ich fahre seit jahren mit selbstgebauten spikes. ich habe einen alten panaracer smoke für hinten und einen smoke-dart für vorne genutzt. durch die am weitesten seitlich stehenden stollen habe ich kurze spaxschrauben mit einem akkuschrauber durchgebohrt, die länge nach außen beträgt etwa 5-7mm. mittlerweile sind die schrauben rostig, aber in der funktion nicht eingeschränkt. innen im reifen habe ich ein pannenband liegen, zusätzlich noch einen alten, längs aufgeschnittenen schlauch. ist alles nicht sehr leicht, aber im winter, für eine morgenrunde oder zur arbeit geht es. wenn der reifen etwa auf 3.5-4.0 bar druck hat, läuft der reifen auf asphalt und straßen sehr gut, bei eisinseln oder ähnlichem, wenn der reifen ausbricht, hat man gleich wieder grip. für reine eistouren geht das nicht ganz so gut.
karsten
 
fpunktk schrieb:
naja, meine frage wäre ja damit noch nicht wirklich beantwortet. weiss denn da keiner bescheid? oder kann mir jemand sagen, wen ich dazu befragen könnte?
Die StVZO? ;)

Laut §36 StVZO heißt es "Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein."

Urteile bezüglich Spikereifen am Fahrrad sind mir keine bekannt.

Aufgrund der beim Radfahren auftretenden geringen Krafteinwirkungen ist es grundsätzlich sehr schwer bis unmöglich, eine feste Fahrbahn zu beschädigen. Bei den meisten käuflich erhältlichen Spikereifen von Nokian, Conti (vermutlich bei Nokian gefertigt) oder Schwalbe (die ersten Serien litten an Spike-Ausfall) wird der meist abgeflachte Nagel beim Fahren auf Asphalt in den Gummi gedrückt (Ausnahme Freddie's Revenz). Auch bei Blockierbremsungen besteht eher die Gefahr die Spikes auszureisen als die Fahrbahn zu beschädigen.

Also meinen Segen hast Du jedenfalls ;) Ansonsten kann ich Dir fürs Winter-Alltagsrad die Nokian HAKKAPELIITTA W106 empfehlen, gibt’s in Durchmessern 559 und 622, kosten im Versand unter EUR 30,-. Ich hab die seit 6 Jahren - und seither als Alltagsradfahrer keine Glatteisstürze mehr.

Armin
 
Armin Mann schrieb:
Die StVZO? ;)

Laut §36 StVZO heißt es "Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein."

Urteile bezüglich Spikereifen am Fahrrad sind mir keine bekannt.
abnutzung/beschädigung ist das eine,
aber stell dir mal vor, du überfährst aus versehen ne oma - ich denke, dann wird auch nachgefragt, ob diese nägel / schrauben der stvzo entsprachen bzw. vollständig eingelassen waren.
 
danke für die antworten. jetzt hab ich zumindest mal ein paar anhaltspunkte.
leider ist ja in der stvzo nicht direkt die rede von fahhrädern, was ich schonmal nicht so gut finde...

dass ich mit den spikereifen keine anderen leute überfahren soll, hab ich mir auch schon von anderen leuten sagen lassen. ich denke, in so einem fall wäre ich schon ziemlich am arsch.
wie verhält sich das denn im allgemeinen? mir rennen ohnehin immer ziemlich viele leute vor's rad, obwohl ich den fahrradweg benutze. wer hat da im fall eines zusammenstoßes das nachsehen bzw. wer muss zahlen?
gruß,
felix
 
ganz einfach gilt erstmal §1! aber im ernst, auf dem radweg hat der radler vorfahrt, auf dem gehweg der fußgänger, auf einem weg mit radfahrer/gehwegsymbol senkrecht getrennt(z 241) jeder auf seiner seite. auf dem weg mit radweg/fußweg waagerecht getrennt, also gemeinsamer weg, da gilt der grundsatz, daß der schwächere verkehrsteilnehmer vorrang genießt und der stärkere mehr rücksicht zu nehmen hat.
karsten
 
bisher bin ich um alle omis rumgefahren, gerade mit den spaxschrauben kann man auch bei eis und schnee schön rumdriften.....
hier, im wohlhabenden kleinstädtchen berlin, da brauchte man wirklich manchmal die berühmten axles aus ber-hur!
k.
 
ihr kommt auf sachen...
und wenn ich da im §1 lese... da kommt mir doch voll das kotzen. da können die auch gleich schreiben: "wer schneller fährt als die anderen ist der arsch." einfach sinnlos sowas...
 
fpunktk schrieb:
danke für die antworten. jetzt hab ich zumindest mal ein paar anhaltspunkte.
leider ist ja in der stvzo nicht direkt die rede von fahhrädern, was ich schonmal nicht so gut finde...
Die Rede ist dort direkt von Fahrzeugen. Dass Fahrräder von vielen grundsätzlich als Spielzeug oder Sportgerät betrachtet werden ist ein anderes Thema.



fpunktk schrieb:
dass ich mit den spikereifen keine anderen leute überfahren soll, hab ich mir auch schon von anderen leuten sagen lassen. ich denke, in so einem fall wäre ich schon ziemlich am arsch.
Du sollst auch ohne Spikereifen keine anderen Leute überfahren. Bei Straßenglätte kann die richtige Ausrüstung aber helfen, Unfälle zu vermeiden. Wenn Du die Spikebereifung vor allem im Alltagsverkehr einsetzen willst, würde ich Dir eh zu den oben erwähnten kommerziellen Produkten raten.



fpunktk schrieb:
wie verhält sich das denn im allgemeinen? mir rennen ohnehin immer ziemlich viele leute vor's rad, obwohl ich den fahrradweg benutze. wer hat da im fall eines zusammenstoßes das nachsehen bzw. wer muss zahlen?
Nicht obwohl, weil! Das ist auf Radwegen prinzipbedingt und lässt sich auch durch irgendwelche Bestrebungen nach dem Motto "unser Ghetto soll schöner werden" nicht abstellen.

Versuche nach und nach andere Strecken ohne Radwege zu fahren und sammle Deine eigenen Erfahrungen. Dann kannst Du mit der Zeit selbst entscheiden, wo Du sicherer, streßfreier und zügiger vorankommst, ohne die Gefahr, Dich selbst und andere zu gefährden. Auf der Fahrbahn erledigt sich auch das Thema Spikereifen in vielen Fällen ganz von selbst (während Radwege noch vereist und dadurch unbenutzbar sind, ist die Fahrbahn schon trocken).

Radfahren auf der Fahrbahn kann man lernen, gute Anregungen für ein sicheres Vorwärtskommen bietet dieser Link.


Zu Haftungsfragen auf Radwegen existieren hier schon zahlreiche threads. Schau mal über die IBC-Suchfunktion mit Stichworten wie "Radweg", "Geschwindigkeit", "Haftung", "Armin Mann";) usw.

Armin
 
@ armin: ich muss mich bei dir bedanken. was du da so schreibst ist doch sehr hilfreich. ich bin z.b. früher auch nur straße gefahren, das war aber in einer kleineren stadt. hier in dresden bleiben mir da keine alternativen und wie man das schon auf den verlinkten seiten lesen kann, werden die radwege halt von den meisten nicht so wie normale straßen geachtet.

naja, wie auch immer. ich hab auch mittlerweile vergessen, über welches gesetz ich mich so aufgeregt hab. was im §1 steht ist ja eigentlich auch vernünftig, es hält sich nur keiner dran. und mich regt es auf, dass es für mich zum problem wird, wenn ich schnell von a nach b fahren will, weil ich dabei auf alle langsam fahrenden rücksicht nehmen muss.
 
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