Das hat nichts mit dürftig zu tun, das ist eine Frage der Reflektor/Optikauslegung. Das Abblendlicht der M99 Serie ist insgesamt schmaler als das der SL AF, dafür etwas heller (mehr Lux). Dementsprechend stinkt eine SL AF auch im Fernlicht gegen die M99 Serie ab, die hat deutlich mehr Power (lux) für die Fernsicht. Dafür hat die AF und auch die AX das homogenere Lichtfeld als die M99 Lampen. Im Fernlicht beleuchtet die M99 Serie aber einen größeren Bereich als die AX, die hat ja einen doch eher engen Lichtkegel
Ich habe eine SL AX und habe bzw. hatte alle Varianten der M99 (45er Version) im Einsatz: Pure, Pure+ und Pro. Regelmäßig fahre ich aber nur die Pure+ und die SL AX. Die SL AX ist IMO nicht wirklich homogener als die M99. Das Leuchtbild ist weniger fleckig, aber doch nicht sehr gleichmäßig.

In der Praxis sehe ich auch nicht viel Unterschied zwischen der AX und der Pure+ - dass die Lupine breiter leuchtet ist mir noch gar nicht aufgefallen, die M99 ist breit genug. Im Fernlicht sehe ich jetzt auch nicht viel Unterschied, ich gebe aber zu dass ich das selten nutze - mindestens bei der SL AX sehe ich auch wenig Nutzen. So arg weit nach oben strahlt es nicht aber da es doch mehr Raum ausleuchtet fällt auch der Helligkeitsunterschied recht dürftig aus. Der Hauptvorteil der SL AX ist für mich, dass sie auf Akkubetrieb ausgelegt ist und die Montagemöglichkeiten deutlich flexibler und robuster sind. Ich nutze die M99 daher nur noch am S-Pedelec (wo sie eh ab Werk dran war). Lichttechnisch habe ich an ihr nichts auszusetzen, es ist eher der Handlingaspekt der an (wechselnden) muskelbetriebenen Fahrrädern eindeutig zugunsten der Lupine ausfällt.

Blöd nur, dass der Wechsel von GoPro Halterung auf Schnellspanner auch bei Lupine relativ aufwändig ist - nur die Hälfte meiner Räder hat 31,8er Lenker und die andere Hälfte keine GoPro Halterung.
 
Die SL AX ist IMO nicht wirklich homogener als die M99. Das Leuchtbild ist weniger fleckig, aber doch nicht sehr gleichmäßig.
Du hast das besser/passender ausgedrückt, da bin ich dabei.

Der Hauptvorteil der SL AX ist für mich, dass sie auf Akkubetrieb ausgelegt ist
Das ist ja der M99 Mini Pro B54 oder der M99 Pro B54 Max auch. Und ersterer ist inzwischen auch käuflich erwerbar.
Ich hoffe ja, dass BUMM seinen IQ-XL als dedizierte Akkuvariante mit zwei drei Leuchstufen rausbringt...
 
Die Supernova M99 Pro 2 45km/h ist seit heute lieferbar:

"Mein" Hersteller sagte mir, der kommende ST5 Pinion wird die neue M99 pro 2 bekommen.

In CH sind die 45er auf Velowegen unterwegs. Die sind, besonders im Herbst, oft "verschmutzt". Bei Regen können gar nicht genug Lumpen vorhanden sein.

Aber auch sonst ist Volllicht hilfreich. Ohne hätte ich zum Überholen angesetzt und hätte die Idioten, die auf der falschen Strassenseite unbeleuchtet gehen, wohl erst bemerkt, wenn es richtig Eng geworden wäre.

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und hätte die Idioten,
Das ist hier ein bisschen OT, aber der Weg schaut mir nicht wie ein alleiniger Veloweg aus.
Und mir scheint der Idiot sitzt hier wohl eher auf dem Rad, wenn ich mir deine Wortwahl diesbezüglich anschaue. Nicht mal abgeblendet hast Du, schon recht a-sozial (selbst wenn die anderen da nichts verloren hätten bliebe es a-sozial)
 
Das wollte ich gestern Abend auch schreiben und dann hat mit schon die Couch erlegt.
Anderen in die Fratze blenden und diese als Idioten bezeichnen (und sich dass ja auch in Überzeugung denken), damit macht man sich "viele Freunde". ;-(
btw: Viele empfinden tagsüber schon das Tagfahrlicht als sehr hell.


Nebenbei bemerkt, das laufen entgegen der Fahrtrichtung sollte meiner Meinung nach NUR AUF DER LANDSTRASSE angewendet werden. Als Fußgänger (und Jogger) läuft man auch überall wie ein Autofahrer aneinaner vorbei. Radler verhalten sich überall genauso.
Das dies plötzlich (von wenigen) auf dem Waldweg oder der Waldautobahn nicht mehr angewendet und in den Fußgänger-Landstraßenmodus geschaltet wird, schafft immer wieder blöde Situationen und genervte Blicke ...
 
Nicht mal abgeblendet hast Du

Anderen in die Fratze blenden und diese als Idioten bezeichnen

Ein idot ist, wer sich selbst und ander wissentlich gefährdet. Zu dieses Feststellung stehe ich.

Ein Fussgänger, der sich in einer Gefahrensituation geblendet fühlt, kann den Bilck senken oder sich abwenden. Fahrzeuglenker dürfen dies nicht, denn sie müssen ihre Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen richten.

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Die drei Namen bezeichenen den Ort des Vorfalls (mitte), den paralell laufenden Wanderweg (gelb nach Wanderwegkarte) und der kombinierte Fuss- und Veloweg, der mit Strassenlampen beleuchtet ist (links).

Velowege unterstehen den Regeln des Strassenverkehrs, es sind Nebenstrassen Ausserorts mit selektivem Fahrverbot. Wer auf der Fahrbahn läuft, fällt unter dieses Regelwerk.
 
Dein Licht blendet. Keine Gefühlsache sondern Fakt. ;-)
Hier in D bekommt man sogar beigebracht, dass man sogar das Abblendlich bei Wartezeiten am Bahnübergang ausschaltten muss, sollte es einen anderen blenden.

Irgendwie lese ich da raus, dass der mit dem hellsten Licht immer Vorfahrt hat bei euch ...
 
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Dein Licht blendet. Keine Gefühlsache sondern Fakt. ;-)

Ja das stimmt und ist ganz im Sinne des Erfinders und der Firmen, welche die Lampe an ihre Fahrzeuge bauen:
  • in normalen Verkehrssituation (z.B. Gegenverkehr) auf Abblendlicht schalten
  • in Gefahrensituationen das Geschen vollständig ausleuchten
  • im Alltagsbetrieb automatischer Wechel von Tagfahrlicht zu Abblendlicht
  • Fernlicht bei Bedarf zuschaltbar
Ich kann jedem, der bis jetzt eine minderwertige Lampe an seinem Fahrzeug hat, diese gegen eine M99 pro oder M99pro 2 zu ersetzen. In den einschlägigen Foren ist beschrieben, wie das geht und Supernova selbst liefert auch ganz brauchbare Anleitungen.
 
Ohne hätte ich zum Überholen angesetzt und hätte die Idioten, die auf der falschen Strassenseite unbeleuchtet gehen, wohl erst bemerkt, wenn es richtig Eng geworden wäre.
Kannst du genauer beschreiben, wie die zu dem Fazit kommst dass die Fußgänger auf den Fotos auf der "falschen" Seite liefen?

Für mich sieht es so aus als ob sich sich in Fahrtrichtung rechts gehalten haben.
Und es ein eher schmaler Weg ist und keine Landstraße.

Wenn dem so ist, was genau haben diese Personen mit welcher Begründung dann falsch gemacht?
 
Kannst du genauer beschreiben, wie die zu dem Fazit kommst dass die Fußgänger auf den Fotos auf der "falschen" Seite liefen?
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Das Bundesgericht relativiert das Fussgänger-Gebot «Links gehen - Gefahr sehen»: Es gilt nur, wenn Fussgänger auf der Strasse gehen müssen. Benützen sie eine Fläche neben der Fahrbahn, verstossen sie nicht gegen die Verkehrsregeln und können bei einem Unfall nicht belangt werden

Es handelt sich um eine Strasse und nicht um einen Spazierweg. Objektiv erkennbar ist das
  • an der Signalisation an den Anfangspunkten
  • an der mehr als 3m breiten, durchgehend befestigten Fahrbahn
Zudem war es zum Zeitpunkt subjektiv auch am Verkehrsaufkommen erkennbar. Solche Strassen, bei den sich Autos nur an speziellen Punkten kreuzen könnnen, sind im Jura und in den Alpen weit verbreitet; in den Highlands werden sie Single Track Road genannt.

45km/h ist die Höchstgeschwinigkeit auf einem Veloweg (geregelt durch die zugelassenen Fz-Typen), auf Landstrassen ausserorts sind es 80km/h. Kann nicht gekreuzt werden, muss innerhalb ½ Sichweite angehalten werden können.
  • Auf besagter Strasse sind für E-Bike also 45km/h erlaubt. Und es gilt für Fussgänger "Links Gehen", also auf der Strassenseite laufen, auf welcher ihnen der Verkehr direkt entgegen kommt.
Der Sinn der Regelung liegt darin, dass sie einerseits Gefahrensituationen erkennen können, andererseits passierende Fahrzeuge durch ihr Ausweichmanöver ein Überholen verunmöglichen. Wie bedeutsam dies ist, wird erkennbar, wenn eine solche Situation auf der Landstrasse auftritt.

Die Regel ist allerdings nicht im Bussenkatalog aufgeführt. Doch wie das Bundesgericht festlegt, kann sie zu einer Leistungskürzung im Versicherungsfall führen. Diese wäre gewiss gravierender als eine Verzeigung.

Keine Vorschrift, aber dennoch sinnreich ist des tragen reflektierender Kleidung oder das Mitführen einer Taschenlampe (lies Mobiltelefon). Sich selbst im Dunkeln für den Strassenverkehr sollte selbtsverständlich sein. Jogger und Hundehalter sind iner Sache den anderen oft voraus.
  • Wer bei Dunkelheit auf der Fahrbahn untwerwegs ist, soll sich sichtbar machen.
Ironischerweise zweigt dieser unbeleuchtete Abschnitt vom gut beleuchteten Weg ab. Während auf dem beleuchtenen Weg das Ziel von weitem sichtbar ist, kann es auf besagter Strecke nicht erkannt werden. Ohne Ortskentnis ist es nicht möglich zu wissen, wohin der Weg führt.
  • Die Wahl der Route sollte auf die bessere Alternative fallen.
Wer unnötigerweise, aber freiwillig gut getarnt im Dunklen auf der falschen Seite der Fahrbahn unterwegs ist, wird von mir als Idiot bezeichnet.

Die Situation hat mir einmal mehr klar gemacht, dass es am E-Bike ernsthafte Scheinwerfer braucht und keine Velolämpli oder anderes Kinderspielzeug.
 
Wer unnötigerweise, aber freiwillig gut getarnt im Dunklen auf der falschen Seite der Fahrbahn unterwegs ist, wird von mir als Idiot bezeichnet.

Und weil die Fussgänger auf der falschen Seite unterwegs waren, leitest du dann für dich das Recht ab, die Fussgänger zu verblitzen, gerade so wie's dir passt?

Und wenn die Fussgänger auf der sogenannten 'richtigen Seite' gewesen wären, was wäre dann wirklich anders gewesen, außer daß du zusätzlich hättest ausweichen müssen? Darüber solltest du mal ernsthaft nachdenken.

Hättest du dann abgeblendet für diese Fussgänger?
 
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Der Sinn der Regelung liegt darin, dass sie einerseits Gefahrensituationen erkennen können, andererseits passierende Fahrzeuge durch ihr Ausweichmanöver ein Überholen verunmöglichen. Wie bedeutsam dies ist, wird erkennbar, wenn eine solche Situation auf der Landstrasse auftritt.
Ich weiss ja nicht, ob du selbst überhaupt verstehst, was du dir da zusammenreimst. ;)

Der Sinn der Regelung ist, daß sich die Fussgänger selber vor den Fahrzeugen schützen können, d.h. zur Seite springen um sich zu retten, weil sie einen unachtsamen Fahrzeugverkehr rechtzeitig sehen können, wenn sie auf der linken Seite laufen. Also daß der Verkehr die nicht von hinten plötzlich umfahren kann.

Aber du als Motorisierter hast von dieser Regelung überhaupt keinen Vorteil, sondern du musst auch noch zusätzlich ausweichen, wenn du dich nicht strafbar machen willst.
Und wenn du die Fussgänger offensichtlich vorsätzlich verblitzt und die dich irgendwie identifizieren und dann anzeigen können ...

Fussgänger sind, außer auf Autobahnen, rechtlich auch immer besser gestellt, weil von einem in der Öffentlichkeit betriebenen Fahrzeug eine ständige Betriebsgefahr ausgeht, für die Fahrzeugführer zu haften hat, bei einem Personenschaden sowieso.
 
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...
Und wenn du die Fussgänger offensichtlich vorsätzlich verblitzt und die dich irgendwie identifizieren und dann anzeigen können ...
Das perfekte Verbrechen... dem Gegenüber das Identifizieren unmöglich machen o_O
Bis man auf einen trifft, der einen Gehstock hat;)
Das Fernlicht ist dafür da, Gefahren zu erkennen, behindern darf man damit keinen, ergo abblenden und Geschwindigkeit reduzieren, sodaß keine Gefahr von einem ausgeht, notfalls sogar stehen bleiben.
Soweit denken halt nicht viele, wenn ihre Gedanken nur bei sich sind:rolleyes:
 
Die Schweizer rüsten also zum großen Blendkrieg auf der Straße. Wer dem daher rasneden nicht ausweicht nicht weicht wird eben von der Straße geblitzt. Was kommt als nächstes? Fußgänger mit Stroboskoplampen und Laserpointern zur Selbstverteidigung, die den Rambo-Radler mit vereinter FLAK in den Straßengraben zurück blitzen?

Vielleicht sollte man mal in andere Richtungen denken, als mit immer mehr Lumen aufzurüsten? Ich habe damals beim Führerschein noch gelernt, dass man Fernlicht sorgsam einsetzen muss, schon der Radler in der dokumentierten Situation hier gebietet, dass man längst hätte abblenden müssen. Man leuchtet mit dem Fernlicht auch niemanden in den Rückspiegel, das blendet nämlich ebenfalls und ist eine klare Gefährdung anderer.

Was wäre also, wenn man statt die Nacht überall zum Tage zu machen (die Leute fahren ja mittlerweile auch mit den FLAK-Scheinwerferen durch den Wald und schrecken dort das Wild hoch) mal alternativ darüber nachdenken würde, die Sicht zu verbessern?

Bei den hier genannten 900 Euro müsste doch locker ein Nachtsichtgerät drin sein und in der Massenproduktion vielleicht auch gleich noch Fusion mit Wärmebild dazu. Damit hat man dann in tiefster Nacht Sicht bis zum Horizont und auch noch das Spektrum erweitert.

Der Strombedarf sinkt von 35W auf vielleicht 1W plus eben die geringe Beleuchtung, die es sonst noch braucht, sagen wir mal 5W. Davon könnte ein Teil im nahen IR sein fürs Nachtsichtgerät. Das blendet auch niemanden.
 
Bei den hier genannten 900 Euro müsste doch locker ein Nachtsichtgerät drin sein und in der Massenproduktion vielleicht auch gleich noch Fusion mit Wärmebild dazu. Damit hat man dann in tiefster Nacht Sicht bis zum Horizont und auch noch das Spektrum erweitert.
Das wäre doch mal ne Ansage für die notleidende Automobil-Industrie.
Fortschritt durch Innovation.
 
Die BRD, das Land der Experten.

Da gab es Experten für aggresive Grippeviren, Experten für Armbinden-Fussball und jüngst wieder Experten für Russlandfeldzüge. Wenig erstaunlich, dass hier die Experten für Strassenverkehr aufschlagen.

Ich erwarte nicht, dass diese Experten praktiche Erfahrung haben, aber in der Theorie sollten sie Sattelfest sein.

Um wieviele Meter hätte sich meine Schnellbremsung verzögert, wenn ich zuerst auf Abblendlicht umgeschalten hätte und ich dafür 1" lang die Hand nicht am Bremshebel hätte?

Aus der Antwort ergibt sich die Überlegung, an welcher Stelle der Bremsvrogang stattdessen abgeschlossen gewesen wäre und welche Konseqenzen dies gehabt hätte.
 
Die BRD, das Land der Experten.

Da gab es Experten für aggresive Grippeviren, Experten für Armbinden-Fussball und jüngst wieder Experten für Russlandfeldzüge. Wenig erstaunlich, dass hier die Experten für Strassenverkehr aufschlagen.

Ich erwarte nicht, dass diese Experten praktiche Erfahrung haben, aber in der Theorie sollten sie Sattelfest sein.
Der Herr, den Du hier anpöbelst, hat vermutlich mehr Erfahrung mit S-Pedelecs im Straßenverkehr als Du und soweit ich mich erinnere auch eine M99 Pro dran - nur weiss er offenbar im Gegensatz zu Dir auch, wie man die bedient.

Aus der Antwort ergibt sich die Überlegung, an welcher Stelle der Bremsvrogang stattdessen abgeschlossen gewesen wäre und welche Konseqenzen dies gehabt hätte.
Deine Frage ist Unsinn, denn dass da jemand entgegenkommt, konnte man schon viel früher sehen und hätte noch weit vor irgendeinem Bremsvorgang abgeblendet werden müssen. Ich hab auch eine M99 am S-Pedelec und weiss, dass man selbst mit Abblendlicht bei voller Geschwindigkeit ausreichend weit sieht und mit Fernlicht lange bevor es bremsrelevant wird.

Dein Verhalten war einfach rücksichtslos, und das wird nicht besser dadurch, dass Du auf zwei Rädern mit Pedalen unterwegs bist. Bitte denk nochmal drüber nach.
 
Der Herr, den Du hier anpöbelst, hat vermutlich mehr Erfahrung mit S-Pedelecs im Straßenverkehr als Du

Alleine schon wegen der Gesetzeslage in der BRD ist es dort kaum möglich, den selben Erfahrungsschatz aufzubauern wie wenn in der Schweiz gefahren wird.

Meine Frage betrifft die Optionen, die bei Eintritt der Situation zur Verfügung stehen.

Bitte spiele diese Optionen durch und berichte dann.
 
Hier stimmt einiges nicht. Die M99 Pro ist kein StVZO Scheinwerfer für Fahrräder, sondern eine KFZ-Lampe, dürfte also strenggenommen gar nicht am Fahrrad montiert werden (KFZ-Scheinwerfer dürfen auch etwas mehr den Gegenverkehr blenden, warum auch immer).

Und dass die SL X 2.200lm Abblendlicht hat ist mir neu. Ich dachte, die wäre mittlerweile auf dreistellige Lumenwerte kastriert worden. Wo finde ich diese Wunderlampe mit 2.200lm ABL?
Das stimmt so nicht ganz.
Die M99 Pro ist zugelassen für 45km/h S-Pedelecs. Technisch ist ein Pedelec auch ein Fahrrad, nur juristisch ein Kfz. Aber die M99 Pro hat keine Zulassung für Autos, sondern für S-Pedelecs.

Wie kommst du darauf, dass die Lupine SL X 2.200lm Abblendlicht haben sollte - hast du dafür eine Quelle?
Denn der Scheinwerfer mit dem hellsten Abblendlicht ist der Supernova M99 PRO 2 - 45 km/h mit 1.200lm Abblendlicht.
Die Lupine SL X hat ja nur 900lm Abblendlicht.

Ich hatte ja geschrieben, dass 2x Supernova M99 Pro 2 effektiv 2x 1.100lm ergeben (also kombiniert 2.200lm).
 
Das stimmt so nicht ganz.
Doch
Die M99 Pro ist zugelassen für 45km/h S-Pedelecs. Technisch ist ein Pedelec auch ein Fahrrad, nur juristisch ein Kfz.
Ein S-Pedelec ist weder technisch noch juristisch ein Fahrrad. Technisch ist es ein Zwitter, juristisch ist es ein Moped.
Aber die M99 Pro hat keine Zulassung für Autos, sondern für S-Pedelecs.
Wer hat von Autos gesprochen? Es geht um zweirädrige KFZ, also Motorräder. Die M99 Pro hat eine Zulassung für Motorräder bis 125ccm, keine für Fahrräder. Da ist ein Unterschied: KFZ Scheinwerfer dürfen mehr blenden als Fahrradscheinwerfer.

Ich habe 2 M99 Pro und hatte 3 S-Pedelecs - ich bilde mir ein, etwas Ahnung davon zu haben. Hier ein Auszug aus der Anleitung:

M99_Pro.jpeg


Wie kommst du darauf, dass die Lupine SL X 2.200lm Abblendlicht haben sollte - hast du dafür eine Quelle?
Du hast das geschrieben. Sinngemäß "man kann 2x M99 Pro montieren mit insges. 2.200lm oder eine SL X". Das las sich für mich so als ob eine SL X so hell wäre wie zwei M99 Pro. Man könnte es allerdings auch so verstehen, dass 2x M99 so hell sind wie 2x SL X. Hast Du das gemeint? Habe ich dann wohl falsch verstanden.

Denn der Scheinwerfer mit dem hellsten Abblendlicht ist der Supernova M99 PRO 2 - 45 km/h mit 1.200lm Abblendlicht.
Also meine SL AX wurde mit 1.300lm Abblendlicht beworben, das wäre ja noch etwas mehr.
 
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