Fahrrad ist alles was man unter diesen Begriff subsummieren kann, ohne Ausnahme auch wenn es ein besonders unwürdiges Fahrrad ist - also auch Hollandrad und E-Bikes. Das ist bisher auch nie problematisiert worden.
Unser Problem ist, das es (auch länderspezifisch) unterschiedliche Vorstellungen gibt, was ein "fester" bzw. "geeigneter" Weg ist. Die meisten von uns wissen schon: drei Juristen, vier Meinungen. Bei Juristen besteht auch stets die Gefahr, daß sie (wie das BayVGH) meinen, man müsse die Eigenschaft eines geeigneten Weges objektiv bestimmen können (z.B. anhand der Tragfähigkeit/Standfestigkeit gegenüber unterschiedlichen Nutzungen). Dann schlagen sie wieder die überraschende Volte, daß der Grundeigentümer bestimmen könne, ob der Weg auf seinem Grundstück "geeignet" sei. Sieht noch nicht so richtig durchdacht aus.
Hier verrennen sich einige, denn geeignet ist ein Weg bereits, wenn der Nutzer ihn benutzen kann. Bei vielen Wegen hängt die Benutzbarkeit (meinetwegen ohne Schaden) von vielen weiteren Faktoren ab: z.B. Wanderschuhe/Stöckelschuhe, Stollenreifen/Slicks, Blockierendes Hinterrad/kunstvolles
Bremsen, Weg fest und trocken /naß und aufgeweicht. All diese Eigenschaften ändern nix an der Eigenschaft als Weg: Wenn der Nutzer ihn befahren kann (Aufm Herrmannsweg gibt es eine Menge Stellen, wo nach Regen Pfützen stehen, der Boden aufgeweicht ist und Schaden nimmt, wenn man mit über 100kg seine Hufe in den Schlamm drückt). Ist trotzdem immer ein Weg und fast immer fest.
Einige können mehr, andere weniger - das sehen die Wanderer spätestens im Klettersteig sicher auch so. Die die mehr können, wollen den Weg als Weg nutzen, auch wenn es der Durchschnitt nicht mehr könnte (Vielleicht können wir Danny Mcaskill aus der Diskussion herauslassen).
Also: Ein Weg ist für den der ihn nutzen kann ein Weg, der fest genug ist, auch wenn es mal unwegsam aussieht

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Denn auch die Eigenschaft "fest" muss sich noch nicht einmal auf die Oberfläche beziehen, es kann ausreichen, wenn es sich um einen fest eingerichteten Weg handelt. Wenn man es noch genauer will, kann man sich die Ausführungen von Sun (DIMB) oder dem bayrischen Amtsgericht Aichach aus 2017 (glaub ich) ansehen, da ist es nach allen juristischen Regeln auseinandergedröselt. Aber Juristen wären keine Juristen, wenn sie nicht auch andere Meinungen vertreten könnten - denn das ist ihr Job. Obergerichtliche Entscheidungen gibts dazu noch nicht (außer die falsche Entscheidung des BayVGH). Und wir müssen mit diesen Ungewißheiten leben - ich weiß, das mag der Deutsche an sich nicht. Aber oft hat man nur weniger gute Argumente, also positiv bleiben.
Rechtstechnisch nennt man Begriffe wie "geeignet" und "fest" einen "unbestimmten Rechtsbegriff", diese muss man auslegen, dazu haben die Juristen Regeln entwickelt die sie sich zurechtbiegen können - ach nee, das heißt ja "bewerten und gewichten". Dabei können Juristen zu unterschiedlichen Auffassungen kommen (vgl.o.), das ist sogar extra so gedacht, damit ein Rest Flexibilität zur Anpassung auf den konkreten Einzelfall bleibt. Das geht dann eben manchmal auch schief. Das ist ja auch das coole und gleichzeitig trügerische an dem Richterjob: man darf sich in gewissem Rahmen seine eigene Wirklichkeit schaffen, man sollte nur nicht darauf hereinfallen, daß das dann auch die Realität sein muß (weiß aber auch jeder Richter, dem schon mal von der nächsten Instanz ein Urteil aufgehoben wurde). So, Ende getz mit Rechtsphilosophie!
Ich selbst meine daß jedenfalls wenn man einen Weg auf einer Karte (natürlich bevorzugt Open Map) eingezeichnet findet, liegt eine verfestigte Wegebeziehung vor. Wenn ich in der Lage bin ihn zu nutzen, ist er für mich geeignet und fest genug. Dabei sehe ich mich in der Lage das Risiko zu tragen daß Dritte das anders sehen. Mit der verbleibenden Restunsicherheit kann ich leben, und derzeit ist es eben rechtlich noch nicht weiter ausgekaut.