Teutoburger Wald - Runder Tisch in Sachen MTB wird gefordert.

https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22987334_Durchgang-verboten-hoch-zur-Huenenburg.html
Ist leider hinter einer Paywall, aber welche Aussage von Herrn Oehle mich etwas stutzig gemacht hat, ist folgende: "Am Südhang des Teutos unterhalb der Hünenburg seien so über die vergangenen Jahre hinweg breitere, aber rechtlich illegale Wege entstanden, die nun ausnahmslos gesperrt worden seien."

Für mich ist ein Weg rechtlich illegal, wenn dieser nicht gewidmet ist. Eine Widmung findet aber ja nur für öffentliche Wege statt (§ 6 StrWG NRW). Da wir hier aber im Wald sind, gilt ja § 49 LG, wonach solche Wege Privatwege sind und gar nicht gewidmet werden können, also auch nicht rechtlich illegal sein können.
Zudem steht die obige Aussage auch im Widerspruch zu allen Urteilen zu der Definition Wege auf der Seite der DIMB, weshalb ich mich frage, ob die Herrschaften nicht ein wenig übers Ziel hinausgeschossen sind.


Gleiches scheint auch im BonnerRaum aktuell zu passieren: https://ga.de/bonn/beuel/beuel-regionalforstamt-geht-gegen-illegale-wege-im-ennert-vor_aid-56589415
 
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@DaCrazyP Ich kann jetzt keinen deiner Artikel lesen... rechtlich gesehen, ist ein Weg in NRW dann legal, wenn er einen festen Untergrund besitzt - eine Widmung ist hier nicht ausschlaggebend. ABER, wenn ein Weg vom Forstamt offiziell gesperrt wurde, dann ist der Weg für ALLE erstmal illegal (Fahrräder, Wanderer usw), egal wie er beschaffen ist. Gründe für Sperrungen können vielseitig sein, wie du selbst sagst könnte hier eben z.B. eine Renaturierung stattfinden...

§ 4 Landesforstgesetz NRW – Sperren von Waldflächen
(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.
(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind.
(3) Ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 vorliegen, kann die Genehmigung widerruflich erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und das Sperren unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vertretbar ist.
(4) Gesperrte Waldflächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben wird.
(5) Ist eine Waldfläche ohne Genehmigung gesperrt, so kann die Forstbehörde die Beseitigung der Sperrung anordnen.


Man kann wohl beim Regionalforstamt NRW (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) manchmal die Aufhebung der Sperrung einzelner Teilgebiete beantragen. Frag doch einfach mal nach der Ausnahmegenehmigung für diese Waldsperrung und wie lang sie befristet ist. Eventuell kommt ja dabei sogar raus, dass die Sperrung gar nicht genehmigt wurde und damit illegal ist. Im Teutoburger Wald bei Ibbenbüren gab es auch Verbotsschilder, die illegal waren, das Regionalforstamt kümmert sich dann um die Beseitigung.

Ich würde aber auf jeden Fall klar davon abraten die Wege, solange abgesperrt, trotzdem zu nutzen.
Sperrschilder mit dem Wappen von NRW sind i.d.R schon ein Hinweis auf berechtigte Sperrung...
 
@DaCrazyP Ich kann jetzt keinen deiner Artikel lesen... rechtlich gesehen, ist ein Weg in NRW dann legal, wenn er einen festen Untergrund besitzt - eine Widmung ist hier nicht ausschlaggebend. ABER, wenn ein Weg vom Forstamt offiziell gesperrt wurde, dann ist der Weg für ALLE erstmal illegal (Fahrräder, Wanderer usw), egal wie er beschaffen ist. Gründe für Sperrungen können vielseitig sein, wie du selbst sagst könnte hier eben z.B. eine Renaturierung stattfinden...

§ 4 Landesforstgesetz NRW – Sperren von Waldflächen
(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.
(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind.
(3) Ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 vorliegen, kann die Genehmigung widerruflich erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und das Sperren unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vertretbar ist.
(4) Gesperrte Waldflächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben wird.
(5) Ist eine Waldfläche ohne Genehmigung gesperrt, so kann die Forstbehörde die Beseitigung der Sperrung anordnen.


Man kann wohl beim Regionalforstamt NRW (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) manchmal die Aufhebung der Sperrung einzelner Teilgebiete beantragen. Frag doch einfach mal nach der Ausnahmegenehmigung für diese Waldsperrung und wie lang sie befristet ist. Eventuell kommt ja dabei sogar raus, dass die Sperrung gar nicht genehmigt wurde und damit illegal ist. Im Teutoburger Wald bei Ibbenbüren gab es auch Verbotsschilder, die illegal waren, das Regionalforstamt kümmert sich dann um die Beseitigung.

Ich würde aber auf jeden Fall klar davon abraten die Wege, solange abgesperrt, trotzdem zu nutzen.
Sperrschilder mit dem Wappen von NRW sind i.d.R schon ein Hinweis auf berechtigte Sperrung...
Ok, ich hätte vielleicht dabei erwähnen sollen, dass die Sperrung vom Revierförster des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vorgenommen wurde.
Es macht nur alle anderen Waldnutzer stutzig, dass dieses jetzt nach locker über 10 Jahren erst der Fall ist.
Mich hat nur die Formulierung illgal etwas irritiert.
Würde selber auch die Sperrungen nicht ignorieren, aber ich bin gespannt. was man wirklich dann noch vor Ort befahren kann.
 
Es macht nur alle anderen Waldnutzer stutzig, dass dieses jetzt nach locker über 10 Jahren erst der Fall ist.
Mich hat nur die Formulierung illgal etwas irritiert.
Auf jeden Fall ärgerlich...

Bei dem zweiten Artikel könnte ich mich aber schon wieder aufregen - über das Foto:
"...nutzt ein Biker einen illegalen Weg als Trail." - Wenn keine Waldsperrung durch offizielle Verbotsschilder vorhanden ist, kann NIEMAND wissen, dass der Weg, den er gerade nutzt illegal sein soll. Sowas ist dann für mich reine Willkür. Das ist so, als wenn mich die Polizei auf der Straße mit dem Auto anhält und mir sagt, "sie dürfen hier nicht fahren" - wenn da kein Schild ist, würde kein Richter dem Recht geben...
Ich würde mich da gar nicht auf eine Diskussion mit denen einlassen, dass da noch ne Kamera dabei ist, um Bilder von dir, als Straftäter, für die Zeitung zu machen ist dann ja wohl noch die Höhe.
 
§ 4 Landesforstgesetz NRW – Sperren von Waldflächen
...
Gerade der §4 ist für mich schwierig zu verstehen. Im Rest des Gesetzes wird imho immer wieder zwischen Weg und Flöche unterschieden. Hier bei den Sperrungen geht es nur um Flächen, es sollen da aber jetzt die Wege enthalten sein?
 
Der Grund warum zwischen Flächen und Wegen zu unterscheiden ist:
Dort wo öffentlicher Verkehr stattfindet - also auch auf Wegen im Wald - gilt die StVO.

Btw. dort wo die StVO gilt treten landesrechtliche Regelungen zurück. Das berücksichtigen aber nicht alle Landesgesetze - oder Ausführungsbestimmungen der Exekutive.
 
Gerade der §4 ist für mich schwierig zu verstehen. Im Rest des Gesetzes wird imho immer wieder zwischen Weg und Flöche unterschieden. Hier bei den Sperrungen geht es nur um Flächen, es sollen da aber jetzt die Wege enthalten sein?
Könnte daran liegen, dass die Nutzung des Waldes ja nicht immer nur auf Wege beschränkt ist. Wenn du Pilze sammeln gehst, nutzt du ja auch keine Wege - völlig legal, also sperrt man nicht nur Wege, sondern ganze Flächen, die alle darin befindlichen Wege einbezieht. Ist eine Fläche gesperrt, sind also auch dessen Wege gesperrt.

Oder sehe ich das falsch? @Sun on Tour - du kennst dich da sicher besser aus :)
 
OLG Oldenburg vom 15.04.2021 - ist schon eine echt blöde Entscheidung:


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Mountainbike-Fahrer, der im Wald auf einem nicht zur öffentlichen Nutzung freigegebenen Weg unterwegs ist, mit einem Bußgeld rechnen muss.

Ein 58-jähriger Mann war im Waldgebiet der Stadt Bad Iburg mit seinem Mountainbike unterwegs. Die Stadt Bad Iburg erließ einen Bußgeldbescheid über 150 Euro mit der Begründung, der Mann sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren.

Nach § 25 des Niedersächsischen Waldgesetzes darf man mit Fahrrädern auch auf sogenannten „tatsächlichen öffentlichen Wegen“ fahren. Das sind solche Wege, die mit Zustimmung oder Duldung des Grundeigentümers tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, wie Wander- Reit- und Freizeitwege, nicht aber z.B. Fuß- und Pirschpfadwege. Auch die von „Downhill-Bikern“ eigenständig geschaffenen Wege gehörten nicht dazu.

Vor dem Amtsgericht Bad Iburg hatte der Fahrer keinen Erfolg. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Mann auf einem Trampelpfad, nicht auf einem tatsächlich öffentlichen Weg unterwegs gewesen sei.

Beim Oberlandesgericht argumentierte er, er sei davon ausgegangen, den Weg nutzen zu dürfen. Das Oberlandesgericht wies den Antrag zurück. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Grundstückseigentümer der öffentlichen Nutzung des Weges nicht zugestimmt habe und dass dies für den Mann auch erkennbar gewesen sei. Es sei auch von dem Grundstückseigentümer nicht zu fordern, dass er Verbotsschilder aufstelle, zumal alle tatsächlich öffentlichen Wegen durch Schilder freigegeben seien.
 
Zuletzt bearbeitet:
OLG Oldenburg - ist schon eine echt blöde Entscheidung:

Gericht/Institution:OLG Oldenburg (Oldenburg)
Erscheinungsdatum:15.04.2021
Entscheidungsdatum:26.01.2021
Aktenzeichen:2 Ss OWi 25/21
Quelle:
juris Logo

Mit dem Mountainbike im Wald unterwegs: Fahrradfahren auf Trampel- oder Downhill-Pfad verboten​


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Mountainbike-Fahrer, der im Wald auf einem nicht zur öffentlichen Nutzung freigegebenen Weg unterwegs ist, mit einem Bußgeld rechnen muss.

Ein 58-jähriger Mann war im Waldgebiet der Stadt Bad Iburg mit seinem Mountainbike unterwegs. Die Stadt Bad Iburg erließ einen Bußgeldbescheid über 150 Euro mit der Begründung, der Mann sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren.

Nach § 25 des Niedersächsischen Waldgesetzes darf man mit Fahrrädern auch auf sogenannten „tatsächlichen öffentlichen Wegen“ fahren. Das sind solche Wege, die mit Zustimmung oder Duldung des Grundeigentümers tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, wie Wander- Reit- und Freizeitwege, nicht aber z.B. Fuß- und Pirschpfadwege. Auch die von „Downhill-Bikern“ eigenständig geschaffenen Wege gehörten nicht dazu. Dort, so steht es im Bußgeldbescheid, sei das Fahrradfahren verboten. Die Schädigung des Waldes durch eine solche Nutzung – Erosion und Verletzung von Bäumen – sei deutlich erkennbar. Der Mann habe durch seine illegale Fahrt während der Brut- und Setzzeit auch eine hochtragende Ricke aufgeschreckt.

Der Mann wollte den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht Bad Iburg hatte er keinen Erfolg. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Mann auf einem Trampelpfad, nicht auf einem tatsächlich öffentlichen Weg unterwegs gewesen sei.

Der Mann begehrte die Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht. Er argumentierte, er sei davon ausgegangen, den Weg nutzen zu dürfen. Das Oberlandesgericht wies den Antrag zurück. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Grundstückseigentümer der öffentlichen Nutzung des Weges nicht zugestimmt habe und dass dies für den Mann auch erkennbar gewesen sei. Es sei auch von dem Grundstückseigentümer nicht zu fordern, dass er Verbotsschilder aufstelle, zumal alle tatsächlich öffentlichen Wegen durch Schilder freigegeben seien.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg 11/2021 v. 15.04.2021

Sowas hatte ich befürchtet. Vermutlich fühlen sich jetzt die entsprechenden Personen, welche in Bad Iburg gerne MTB Fahrer kontrollieren bzw. kontrollieren lassen in ihrem Tun bestätigt, was zu mehr Kontrollen führen wird. Diese ganze Entwicklung ist doch einfach nur traurig...
 
Zum Glück noch ganz knapp in Niedersachsen.
Aber Spaß beiseite. Zum Glück sind die Urteile dazu hier in NRW noch wohlwollend. In Niedersachsen kann man nun davon ausgehen, dass schmale Wege nun tabu sind. Finde den Trend traurig. Es muss zwar definitiv unterbunden werden. dass Wild im Wald rumgebuddelt wird, da stehe ich voll und ganz hinter den Waldeigentümern, aber vermutlich schon vorhandene, schmale Wege/ Pfade sollte man uneingeschränkt befahren dürfen und sollte auch vom Betretungsrecht gedeckt sein.
Waldeigentümer und Jäger sehen das natürlich wieder anders.
Ich würde auch die steile These aufstellen, dass ein gesunder Wald auch einen ausgefahrenen Trail überlebt und sich die Bodenerosion dort stark in Grenzen hält. Wenn ich mir zB Luftbilder vom Bikepark Winterberg angucke, erkenne ich weiterhin grüne (gesunde) Bäume.
 
Sowas hatte ich befürchtet. Vermutlich fühlen sich jetzt die entsprechenden Personen, welche in Bad Iburg gerne MTB Fahrer kontrollieren bzw. kontrollieren lassen in ihrem Tun bestätigt, was zu mehr Kontrollen führen wird. Diese ganze Entwicklung ist doch einfach nur traurig...

Wer kontrolliert denn da eigentlich? Ich komme aus Georgsmarienhütte und der Dörenberg ist quasi mein „Hausberg“.
Dort sehe ich seit ein paar Wochen immer die beiden gleichen Forstmitarbeiter oder Förster aus ihren Jimnys grimmig gucken und nicht grüßen, aber sonst auch nix.
Wer schiebt denn da gerade überhaupt die Welle?
 
Wer kontrolliert denn da eigentlich? Ich komme aus Georgsmarienhütte und der Dörenberg ist quasi mein „Hausberg“.
Dort sehe ich seit ein paar Wochen immer die beiden gleichen Forstmitarbeiter oder Förster aus ihren Jimnys grimmig gucken und nicht grüßen, aber sonst auch nix.
Wer schiebt denn da gerade überhaupt die Welle?
Die Polizei. Es gab wohl auch schon Aktionen von Seiten der Polizei, dass sie die Räder fotografieren wollten zwecks Beweisaufnahme (sprich wenn man dann später auf einen (angeblich) illegalen Weg erwischt wird, wäre der Beweis einen vorherigen Aufklärung erfolgt). Ich persönlich habe bisher keine Probleme dort gehabt...
 
Die Polizei. Es gab wohl auch schon Aktionen von Seiten der Polizei, dass sie die Räder fotografieren wollten zwecks Beweisaufnahme (sprich wenn man dann später auf einen (angeblich) illegalen Weg erwischt wird, wäre der Beweis einen vorherigen Aufklärung erfolgt). Ich persönlich habe bisher keine Probleme dort gehabt...

Achso. Hab ich momentan noch gar nix von mitbekommen, obwohl ich relativ häufig da unterwegs bin. Ich selbst habe dort auch keinerlei Probleme. Auch die Förster haben überhaupt nix gesagt.
Die Polizei habe ich bis jetzt unten nur einmal an nem Trail gesehen. Das ist aber bestimmt schon 3-4 Jahre her. Damals, als diese „Downhill fahren verboten“ Schilder dort aufgehängt wurden, gab es mal Kontrollen unten am Schneewittchen oder der falschen Null.
 
"[...] dass der Grundstückseigentümer der öffentlichen Nutzung des Weges nicht zugestimmt habe und dass dies für den Mann auch erkennbar gewesen sei. Es sei auch von dem Grundstückseigentümer nicht zu fordern, dass er Verbotsschilder aufstelle, zumal alle tatsächlich öffentlichen Wegen durch Schilder freigegeben seien."

Ich glaube ich bin zu dumm - Wie kann es denn erkennbar gewesen sein, wenn es keine Verbots- bzw. Sperrschilder gibt? Oder müssen wir jetzt davon ausgehen, dass Wege nur legal sind, wenn irgendwo mal ein Schild auf diesen Weg hinweist? Fahr erstmal an irgendeine Kreuzung um zu sehen, ob da ein Schild auf diesen Weg hinweist? Was ist das für ein Müll? Darf ich jetzt auf der Straße nur noch Straßen benutzen die ein Straßenschild/Namensschild haben? Find ich absolut unlogisch... hätte ja gern mal die komplette Urteilsbegründung gelesen.

Ich glaube, da hatte jemand keinen oder einen schlechten Anwalt.
 
Das war ein Bußgeldverfahren, also Strafgerichtsbarkeit. Das funktioniert nochmal ganz anders als Zivilgerichte oder Verwaltungsgerichte. Insbesondere wundert man sich oft, was Strafrichter so alles als "tatrichterlich festgestellt" und "zu ihrer Überzeugung" als wahr erachten. Nun ist der Berufsstand auch darauf angewiesen, Restzweifel beiseite zu wischen, sonst wird das mit der Verurteilung ja nie was. Nun wird aber die richterliche Unabhängigkeit ganz groß geschrieben (teils ja auch richtig), was tatrichterlich festgestellt ist wird in der Instanz meist nur revidiert, wenn absolut unhaltbar, Logikfehler oder Auslassungen vorkommen. Besonders zum subjektiven Tatbestand wird im Strafrecht nicht viel Federlesen gemacht, wenn es nicht gelingt hier besonders den Fokus drauf zu legen.

Zwar gibt schon einige Trails, bei denen man hier Bedenken haben könnte, ob es Wege mit Zustimmung des Eigentümers angelegt sind - aber ich finde es auch wirklich schwierig, denn allein am äußeren Erscheinungsbild wird es nie erkennbar.

Zum Glück ist die Rechtslage in NRW anders, NRW endet aber kurz vor Bad Iburg.
 
Es gab zu dem Thema auch vor ein paar Tagen einen Leserbrief in der IVZ.B758A920-C417-4D7F-A161-DD52BCF34FD2.jpeg

Teilweise sehr polemisch, aber die Idee mit den Lenkdrachen werde ich mal testen. Bin gespannt wie der Kite sich mit den Bäumen verträgt...
 
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Es gab zu dem Thema auch vor ein paar Tagen einen Leserbrief in der IVZ.
Teilweise sehr polemisch, aber die Idee mit den Lenkdrachen werde ich mal testen. Bin gespannt wie der Kite sich mit den Bäumen verträgt...
Der Leserbrief ist ja herrlich...
Klar, ich buch mir im Internet ne "Fahrradfahrt im Wald" und lass das über nen QR-Code dann auf'm Parkplatz einscannen 😅 Schei** auf das Waldbetretungsrecht, egal wenn Rentner keine Smartphones oder nen Computer mit Drucker zu Hause haben... Spontane Radtour? Auf gar keinen Fall! Du musst tagsüber Arbeiten gehen und kannst nur am Nachmittag deinem Hobby nachgehen? Egal!

Bauen wir dann QR-Code-Scan-Automaten an jeden Parkplatz oder bezahlen wir jemanden der der sich 18 Stunden am Tag auf den Parkplatz stellt?

Wissen solche Leute eigentlich, dass Tourismus die Wirtschaft rund um den Teuto am Leben erhält? Dass Leute vom Tourismus ihren Lebensunterhalt bezahlen? Niedersachsen und Holländer kommen in den Teuto um u.a. Rad zu fahren. Die buchen Hotels, nutzen Restaurants, Geschäfte in der Umgebung und sorgen für Arbeitsplätze. Solange jeder auf Wegen unterwegs ist macht da doch niemand was kaputt, wenn er mal auf einem Weg durch eine Pfütze fährt! Ich glaube auch, einige Leute wissen gar nicht, wie wichtig in der Corona-Zeit Ausgleich und körperliche/psychische Betätigung ist...

Verbitterte Menschen...
 
Da wird tatsächlich aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Bei dem Leserbrief kam ich aus dem Lachen nicht mehr raus. Der ist völlig an der Realität vorbei. Das die IVZ da aufspringt kann ich bei dem konservativen Käseblatt sogar nachvollziehen. Als Local bin ich mehrmals die Woche im Teuto unterwegs - mit und ohne MTB. Ich hatte noch nie Probleme. Ok, einmal wurde ich fast von einem „Waldbauern“ in seinem Fendt Vario 1000 inkl. Anhänger auf dem Herrmannsweg überfahren, als ich zu Fuß unterwegs war.
 
In der NOZ ist heute auch ein Artikel.
Die Stadtwerke und Terra Vita sind gerade scheinbar an einer Planung für ein „gemeinsames Miteinander“ dran.
Ich bin gespannt...



Edit: Scrennshots der Artikel gelöscht....
 
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Huhu, mal kurz eine kleine Rückmeldung - auf meine Mail kam seinerzeit keine Antwort. Vielleicht schreibe ich nochmal... aber irgendwie war es in letzter Zeit auch echt vollkommen stressfrei auf unseren Teutotouren zwischen Nassem Dreieck und Dörenthe. Alle nett zueinander. Und östlich des Wanderparkplatzes Dörenther Klippen gibts jetzt eh nicht sooo viel, für das sich der Spießrutenlauf durch das Gebiet lohnt, zumindest kenne ich da nix - interessant wirds ja wieder ab Höhe Brochterbeck und da hab ich bisher keine "Verbotsschilder" gesehen. War aber auch nicht so oft dort.
Ansonsten gründet sich gerade eine IG Teutoburger Wald innerhalb der DIMB, falls hier also jemand Lust hat da noch mitzumachen, meldet euch. :)
Grüße, shib
 
Huhu, mal kurz eine kleine Rückmeldung - auf meine Mail kam seinerzeit keine Antwort. Vielleicht schreibe ich nochmal... aber irgendwie war es in letzter Zeit auch echt vollkommen stressfrei auf unseren Teutotouren zwischen Nassem Dreieck und Dörenthe. Alle nett zueinander. Und östlich des Wanderparkplatzes Dörenther Klippen gibts jetzt eh nicht sooo viel, für das sich der Spießrutenlauf durch das Gebiet lohnt, zumindest kenne ich da nix - interessant wirds ja wieder ab Höhe Brochterbeck und da hab ich bisher keine "Verbotsschilder" gesehen. War aber auch nicht so oft dort.
Ansonsten gründet sich gerade eine IG Teutoburger Wald innerhalb der DIMB, falls hier also jemand Lust hat da noch mitzumachen, meldet euch. :)
Grüße, shib

Woher kommst du denn, wenn du am Nassen Dreieck einsteigst?

Wäre ggf. dabei.
 
Telgte / Kreis Warendorf, da es hier keine Hügel gibt fahren wir dann immer in den Teuto. Wir starten meistens auf dem "inoffiziellen" Wanderparkplatz am Postdamm, weil der auch noch Parkplätze hat wenn an den Klippen alles dichtgeparkt ist. Unsere Runde geht dann von dort bis zum Nassen Dreieck und einmal rüber übern Kanal bis zum Einstieg des Hermannswegs an der Westfalenstraße, und zurück bis zur B219/Dörenthe und dann wieder zum Parkplatz. Und da wars die letzten Wochen echt komplett stressfrei, das allerschlimmste waren nicht zurückgrüßende Wanderer ;)
 
Also in etwa meine kleine "Hausrunde". :) Da ich nicht weit vom Einstieg Hermannsweg (Huckberg) entfernt wohne, starte ich quasi da bzw. bei mir zu Hause. Die Situation ist und war schon immer entspannt. Da wurde nur von einem bestimmten Personenkreis etwas Stimmung gemacht und da ist dann die Lokalzeitung mit aufgesprungen. Die sind froh über jedes Thema, ist ja sonst recht ruhig hier.
 
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