Trail-Sperrungen im Würmtal

Die Würmtrails befinden sich NICHT in einem Naturschutzgebiet, sondern in einem Flora Fauna Habitat.
Das liegt rechtlich zwischen einem Naturschutzgebiet und Landschaftschutzgebiet, was die sportliche Nutzung nicht ausschließt.
Deshalb bitte ich auch um Korrektur des Thread Namens.
Ich habe bis zu 15 Banner zählen können, die an Ein und Ausgänge der Trails in 4-5m Höhe hängen und mit Stahlnägeln gegen herunterrutschen gesichert wurden.
Am Sonntag Nachmittag war ich da unterwegs und habe noch keine Polizeistreife antreffen können.
Ich lass es gerne mal drauf ankommen, schließlich zahle ich genauso viel (55€) für ein Bikepark Tag und es gibt keine legalen Alternativen in der Gegend :D
 
Da bin ich froh, dass ich bei euch nicht lebe und ggf. diese Trails fahren müsste....
Stelle mir gerade vor, wie ich von der "Trail Police" verfolgt werde....
Gibt es keinen "Verein/ DAV/ DIMB", der in Verhandlung mit den Behörden tritt, um ein Lenkungskonzept mit legalisierten Strecken zu erstellen? In Naturschutzgebieten muss man ja nicht unbedingt biken. Es wird doch angrenzend auch Möglichkeiten geben, um geile Strecken zu shapen? Ihr sagt ja selbst, dass es lokal übertrieben wurde.
Lese jedenfalls mit Interesse weiter mit....
Achja, Verhandlungen zwischen der DIMB, der GWT (Gesellschaft für Wirtschaft & Tourismus in Starnberg) und den Bayrischen Staatsforsten finden wohl schon statt.
Das war auch ein Grund für mich die DIMB mit einer Plusmitgliedschaft zu unterstützen.
Ich habe das Gefühl, dass der Häuptling der bayr. Staatsforsten ein persönliches Problem mit den Mountainbikern hat.
Die Wanderer, mit denen ich bisher gesprochen habe, haben kein Verständnis für die Sperrung der Trails.
Dort funktioniert eine gegenseitige Rücksichtnahme und ich finde seltenst Müll im Wald.
 

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Die DIMB ist an dem Thema dran.
Wir von der DIMB sind an der Sache dran, haben auch schon einen Gesprächtermin und wer in der Sache aktiv werden möchte, tut dies am besten in dem er die DIMB mit seinem Engagement in der DIMB IG Fünf-Seen-Land (da kann man gerne auch aus dem Großraum München dazu kommen) unterstützt.

Das Thema wurde mittlerweile aus dem dimb thread in einen eigenen thread ausgelagert:

https://www.mtb-news.de/forum/t/trail-sperrungen-im-wuermtal.980894/#post-19064842
Auf Wunsch habe ich das Thema aus dem "DIMB IG..." Thread ausgelagert. Ich hoffe ich habe alle relevanten Beiträge erwischt. Falls was fehlt, bitte einfach kurze Benachrichtigung.
@aeso ich hoffe du bist einverstanden, dass du nun ohne Zutun Thread-Ersteller bist. Das kann ich beim Verschieben nicht beeinflussen. Den Thread-Titel solltest du bei Bedarf selbst bearbeiten können.

@scylla Evtl. macht es Sinn die beiden threads zusammen zu legen?
 
Achja, Verhandlungen zwischen der DIMB, der GWT (Gesellschaft für Wirtschaft & Tourismus in Starnberg) und den Bayrischen Staatsforsten finden wohl schon statt.
Das war auch ein Grund für mich die DIMB mit einer Plusmitgliedschaft zu unterstützen.
Ich habe das Gefühl, dass der Häuptling der bayr. Staatsforsten ein persönliches Problem mit den Mountainbikern hat.
Die Wanderer, mit denen ich bisher gesprochen habe, haben kein Verständnis für die Sperrung der Trails.
Dort funktioniert eine gegenseitige Rücksichtnahme und ich finde seltenst Müll im Wald.
Wirkt furchteinflößend die E-Bike Staffel. Stell mir grade vor, wie sie die gesuchten Downhiller durchs Unterholz verfolgen in dem Aufzug.
 
Ich verrat dir was. Es reicht wenn sie unten warten, die meisten Downhiller sind nämlich unten und bergauf gar nicht mehr so schnell
Nun mach mir doch nicht den Film kaputt der grade vor meinem inneren Auge ablief... Vermutlich fordern sie zur Unterstützung gegen die Biker im Zweifel auch Luftunterstützung und Hundestaffeln an.
 
Die Würmtrails befinden sich NICHT in einem Naturschutzgebiet, sondern in einem Flora Fauna Habitat.
Das liegt rechtlich zwischen einem Naturschutzgebiet und Landschaftschutzgebiet, was die sportliche Nutzung nicht ausschließt.
Ein in der FFH Richtline enthaltenes bzw. dadurch abgedecktes Gebiet hat deswegen noch keinen Schutzstatus.
Die unter Schutz Stellung muss durch die Ausweisung als Landschaft- oder Naturschutzgebiet erfolgen.
 
Die Plakate widersprechen sich aber selbst... Laut BayNatSchg ist ein "Weg" folgendes:

Wege sind Bahnen im Gelände, die begehbar sind, mit gewisser Regelmäßigkeit zum Zwecke der Fortbewegung genutzt werden und die sich in dieser Funktion nach ihrem äußeren Erscheinungsbild von der von ihr durchzogenen Landschaft abheben. 2Ein bestimmter Ausbauzustand ist nicht erforderlich (so auch AG Aichach, Urteil vom 17. April 2018, Az. 101 C 153/17). 3Auch ist unerheblich, ob der Weg ganzjährig begehbar ist oder seine Nutzung dem Willen des Eigentümers zuwiderläuft (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Oktober 2004, Az. 3 a B 255/03). 4Unbefestigte Feldwege, Wanderpfade, Trampelpfade und Steige stellen daher in aller Regel Wege in diesem Sinne dar.

Die frage ist dann natürlich wann wird ein Weg ein Trail und wann ein Trail ein Weg.
 
Ein in der FFH Richtline enthaltenes bzw. dadurch abgedecktes Gebiet hat deswegen noch keinen Schutzstatus.
Die unter Schutz Stellung muss durch die Ausweisung als Landschaft- oder Naturschutzgebiet erfolgen.
Hundestaffel ist fraglich, bringt vermutlich zu wenig. Beim Hubschrauber kannst dir aber sicher sein.
 
Betreff NSG, LSG und FFH.

Korrekt das ist kein NSG. Das Leutstettner Moos ist ein NSG.

Das komplette Gebiet ist aber ein LSG (eigentlich fast der ganze Landkreis):

https://geolis.lk-starnberg.de/GeoLISmapapps/resources/apps/Naturschutzgebiete/index.html?lang=de
Die Schutzverordnung wird vom Landkreis verfasst, da gibt es eine ziemliche Bandbreite von Verboten und Erlaubnissen. Je nach Schutzzweck und Eifer der entsprechenden Verfasser.

Wenn ich mich recht erinnere sind die Bußgelder für Krankenstuhl/Reiten/Radfahren abseits von Wegen im LSG höher wie in nicht-LSG.

Und dann ist das Gebiet z.T. noch FFH Gebiet. Und da wird es dann komplizierter und hängt von der Ausformulierung der LSG Verordnung ab. Prinzipiell wird das "Verschlechterungverbot" fest geschrieben.

https://v.bayern.de/tJW8Y
 
Letzen Endes egal ob LSG FFH etc. Die trails dort sind jetzt erst mal "verbrannt".
Wenn man dort fährt, muss man jederzeit mit einem Bußgeld in unbekannter Höhe rechnen, weil sie vermutlich als "nicht geeignet" eingestuft und mit den Bannern offiziell gesperrt wurden. Das LRA hat ja seine allgemeine Auffassung zum Mountainbiken in einer FAQ auf der hompage zum Besten gegeben.
Screenshot_20231125-221329~2.png

https://www.lk-starnberg.de/Bürgers...te-Fragen-FAQs/FAQs-zu-Freizeit-und-Erholung/
Die aktuell einzig realistische Möglichkeit die trails zu retten, ist über einen Schulterschluss von Dimb und Behörden. Jeder sollte das über eine Mitgliedschaft bei der Dimb und ggfs. lokales Engagement vor Ort unterstützen!
 
Das LRA hat ja seine allgemeine Auffassung zum Mountainbiken in einer FAQ auf der hompage zum Besten gegeben.
was ist das für eine seltsame Definition von "geeigneten MTB Wegen"?
Damit ließe sich jeder Trail - wie wir ihn kennen und fahren- im LKR Starnberg als ungeeignet definieren und somit bußgeldbewehrt untersagen.
Das kann natürlich immense Folgewirkungen für weitere Landkreise haben, die Biker schlichtweg nicht mögen und aus dem Wald verbannen möchten.
Aber letztlich können sie ja nicht überall E Bike bewehrte Polizeistaffeln zur Überwachung einsetzen. das ist ja lächerlich.
Man sollte den Landkreis bzw. dortige Entscheidungsträger darauf hinweisen, dass eine solch eigenwillige Interpretation von "geeigneten Wegen" sachfremd und juristisch nicht haltbar ist.
 
Es hilft aber auf Dauer nicht nur wenn viele der DIMB beitreten, sondern wenn sich im Verhältnis auch mehr an die Regeln halten würden. Die DIMB unterstützen ist natürlich der bürokratisch sinnvollste Weg.
Aber viel zu oft würde es helfen sich vorher Gedanken zu machen als dann im Nachhinein zu hoffen das es die DIMB wieder ausbügelt.

Irgendwie kann man da oft eine gewisse Doppelmoral erkennen. Wenn ein Landkreis, Behörde was auch immer darauf hinweist das bestimmte vorhandene Wege nicht befahren werden dürfen dann kommt oft die Frage "dürfen die das überhaupt", aber wenn es darum geht in einem Wald oder Naturschutzgebiet künstliche Hindernisse anzulegen oder neue Wege reinzufahren fragen die wenigsten ob sie das überhaupt dürfen, da wird einfach gemacht.

Wenn ich denke wie viele Jahre es die Wege / Trails im Würmtal schon gibt und wie lange es niemanden gestört hat das man dort gefahren ist. Aber irgendwann sind halt wieder zu viele Leute gekommen denen die alten etablierten Wege nicht mehr gereicht haben.
Und die ziehen jetzt dann wahrscheinlich weiter zu den nächsten Kleinoden in der Gegend und verbrennen dann dort das was seit Jahren niemanden stört
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finds halt immer wieder seltsam das es speziell in Oberbayern/Allgäu so schwierig ist. Von den 3 kleinen legalen Trails von denen ich gelesen habe war meine ich die DIMB auch nirgends beteiligt, sondern immer nur lokale Vereine, die unter extremen Auflagen (z.b. 70 seitiges Dokument) nach Jahren einen Kompromiss mit den Behörden geschlossen hatten. Wenn ich selber was bewirken wollte, würde ich in der Gegend einen Verein gründen. Nur auf die DIMB hoffen würde ich nicht.
Und auf den DAV schon gar nicht, der sagt schon offiziell er will keine neuen Wege und es soll nur auf geeigneten Wegen gefahren werden.

Das 2025 kommende Waldgesetz wird es schließlich noch schwerer machen:
https://www.blhv.de/waldgesetzentwurf/Da gehts um weit mehr, als nur ums aufzeichnen von Tracks.
Das ist auch ein Hohn: Zum Schutz des Waldbodens werde die Neuanlage von Rückegassen auf nicht mehr als zehn Prozent der bewirtschafteten Holzbodenfläche beschränkt.

Trails haben in der gesamten Situation einfach einen viel zu geringen Stellenwert, als das man hoffen könnte das sich die von allein legalisieren. Ich denke es geht um wirtschaftliche Interessen, Holz ist ein gefragter Rohstoff. Mir scheint der Forst will sich nicht vorschreiben lassen, wo er seine Bäume fällen lassen darf. Wenn überall im Wald verteilt Trails wären, dann wäre das doch ein ziemlich großes Areal in dem man Sicherheitsabstände beim Fällen einhalten müsste.
 
Ich finds halt immer wieder seltsam das es speziell in Oberbayern/Allgäu so schwierig ist. Von den 3 kleinen legalen Trails von denen ich gelesen habe war meine ich die DIMB auch nirgends beteiligt, sondern immer nur lokale Vereine, die unter extremen Auflagen (z.b. 70 seitiges Dokument) nach Jahren einen Kompromiss mit den Behörden geschlossen hatten. Wenn ich selber was bewirken wollte, würde ich in der Gegend einen Verein gründen. Nur auf die DIMB hoffen würde ich nicht.
Und auf den DAV schon gar nicht, der sagt schon offiziell er will keine neuen Wege und es soll nur auf geeigneten Wegen gefahren werden.

Das 2025 kommende Waldgesetz wird es schließlich noch schwerer machen:
https://www.blhv.de/waldgesetzentwurf/Da gehts um weit mehr, als nur ums aufzeichnen von Tracks.
Das ist auch ein Hohn: Zum Schutz des Waldbodens werde die Neuanlage von Rückegassen auf nicht mehr als zehn Prozent der bewirtschafteten Holzbodenfläche beschränkt.

Trails haben in der gesamten Situation einfach einen viel zu geringen Stellenwert, als das man hoffen könnte das sich die von allein legalisieren. Ich denke es geht um wirtschaftliche Interessen, Holz ist ein gefragter Rohstoff. Mir scheint der Forst will sich nicht vorschreiben lassen, wo er seine Bäume fällen lassen darf. Wenn überall im Wald verteilt Trails wären, dann wäre das doch ein ziemlich großes Areal in dem man Sicherheitsabstände beim Fällen einhalten müsste.
Naja, wer unterstützt und berät die Lokalen Vereine mit ihrer Fachexpertise? Es ist die Fachberatung der DIMB!
Einfach einen Verein Gründen, der sich um die Trails kümmert, ist etwas blauäugig. Es braucht aktive Vereinsmitglieder die sich Kümmern wollen. Bestehende Vereine können meistens auf einen Stamm von Mitgliedern zurückgreifen und haben es damit einfacher.
Wir sind sehr Dankbar für die MTBer die sich bei uns gemeldtet haben und uns Ihre Aktive Unterstützung angeboten haben!
 
Und auf den DAV schon gar nicht, der sagt schon offiziell er will keine neuen Wege und es soll nur auf geeigneten Wegen gefahren werden.
das hängt eben sehr stark von der DAV Sektion ab bzw. welcher Anteil an Bikern dort organisiert ist, die auch mitreden und Projekte anstoßen. Bei uns in Nordbayern wurden zahlreiche Trailprojekte erst auf Initiative der DAV Sektion realisiert. Allerdings spricht da auch keiner davon, dass wir Biker auf den "normalen Wanderwegen" nicht fahren dürften. Wahrscheinlich hängt das auch mit der geringeren Nutzungsfrequenz zusammen, weil die "normalen WW" für abfahrtsorientierte Bikerklientel uninteressant ist und die sich dann lieber den genehmigten Trails zuwenden. M.E. ist es völlig unrealistisch bei den tausenden an MTBikern diese plötzlich auf "geeignete" sprich geschotterte Wege umleiten zu wollen. Das führt zu einer Verweigerungs- und Nichtbeachtungshaltung, die nur gesellschaftlichen Sprengstoff in sich trägt. Um dies zu transportieren sollten alle Organisationen an einem Strang ziehen, die uns als Outdoorsportler vertreten und unsere Ideen und Bedürfnisse den sachfremden Entscheidungsträgern vermitteln.
 
Das LRA STA kommt halt seiner Aufgabe nach und bewertet. Man müsste da eben dann dagegen klagen, wenn man deren Bewertung widerspricht. Inwieweit diese FAQ auf einem ordentlichen Bewertungsverfahren beruht, weiß ich nicht.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632-0#BayVV_7912_5_U_11632-10
  • Bei der Vielfalt der Erholungsräume in Bayern lassen sich keine generellen und überall zutreffenden Regelungen für die Eignung von Wegen aufstellen. 4Es kommt vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.

  • Es kommt auf die objektive Eignung des Wegs, nicht hingegen auf das subjektive Können des Erholungsuchenden an

  • Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Wege oder des Naturraums (insbesondere Erosionsgefährdung) muss nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. 11Besteht die Gefahr, dass durch das Befahren des Wegs die Bodenoberfläche gelockert und damit das Risiko von Bodenabtrag und Bodenerosion auf dem Weg gesteigert wird, ist der Weg regelmäßig für das Befahren mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft ungeeignet

  • Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern. Sie überprüfen und dokumentieren die Geeignetheit der Wege
Und das spielt es halt dann schon eine gewichtigge Rolle, ob man in einem LSG/FFH Gebiet ist oder nicht. Das mit der Erosion ist halt das Totschlagargument.


 
Man sollte den Landkreis bzw. dortige Entscheidungsträger darauf hinweisen, dass eine solch eigenwillige Interpretation von "geeigneten Wegen" sachfremd und juristisch nicht haltbar ist.
Hinweisen kannst Du gerne. Wird halt nichts bringen.
Denn es geht imho den Verantwortlichen überhaupt nicht um die juristische Haltbarkeit.
Sondern darum, die übrigen Interessengruppen gegen ALLE Radfahrer in Position zu bringen.

Deswegen würde ich das immer wieder in der Diskussion erwähnte Verbot nur für Pedelecs, falls es soweit kommen würde, als Pyrrhussieg für alle Radfahrer sehen. Im Moment hilft es aber natürlich die MTB Fahrer in schon mal mindestens zwei Gruppen zu spalten, mit denen man dann leichter fertig werden kann.
 
Das LRA STA kommt halt seiner Aufgabe nach und bewertet. Man müsste da eben dann dagegen klagen, wenn man deren Bewertung widerspricht. Inwieweit diese FAQ auf einem ordentlichen Bewertungsverfahren beruht, weiß ich nicht.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632-0#BayVV_7912_5_U_11632-10
Dazu ein paar Anmerkungen:

  • Bei der Vielfalt der Erholungsräume in Bayern lassen sich keine generellen und überall zutreffenden Regelungen für die Eignung von Wegen aufstellen. 4Es kommt vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.
Die Bayerische Verfassung macht aber genau das, sie stellt in Allgemeingültigkeit fest, dass auf geeigneten Wegen Rad gefahren werden darf. Was unter geeignet zu verstehen ist, wurde gerichtlich bereits ausgeführt (kann man hier verschiedentlich verlinkt finden, bin gerade zu faul, das nochmals rauszusuchen) und das steht im Widerspruch zu 👇
  • Es kommt auf die objektive Eignung des Wegs, nicht hingegen auf das subjektive Können des Erholungsuchenden an
Die Eignung kann nach der Verfassung (festgestellt durch die Auslegung der Gerichte) eben genau nicht objektiv festgestellt werden, sondern hängt immer vom Fahrenden ab, ist also subjektiv (zumindest a priori;
a posterior kann man feststellen, dass der Weg nicht geeignet war, wenn sich der Fahrer hingelegt hat, was dann eben auch alle Ansprüche ausschließt).

  • Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Wege oder des Naturraums (insbesondere Erosionsgefährdung) muss nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. 11Besteht die Gefahr, dass durch das Befahren des Wegs die Bodenoberfläche gelockert und damit das Risiko von Bodenabtrag und Bodenerosion auf dem Weg gesteigert wird, ist der Weg regelmäßig für das Befahren mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft ungeeignet
Diese beschriebene Gefahr in ihrer bloßen Möglichkeit besteht immer, und zwar ganz egal, ob ein Weg begangen, befahren oder sonst wie benutzt wird. Im Grunde ist ein Weg an sich bereits ohne Benutzung ein Eingriff, der zu vermehrter Erosion führen kann. Insofern schließt diese Regelung jegliche Benutzung von Wegen und eigentlich sogar das Vorhandensein von Wegen ausschließen. Eine solche Regelung ist mit Sicherheit nicht verhältnismäßig und entsprechend auch nicht haltbar.

  • Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern. Sie überprüfen und dokumentieren die Geeignetheit der Wege
Dies ist lediglich eine behördliche Aufgabenzuteilung ohne weitere Auswirkung. Wäre die Verwaltung dafür zuständig, die Wegeeignung festzustellen, obläge es der UNB. Da der Verwaltung diese Aufgabe aber wie oben ausgeführt nicht zusteht (jedenfalls nicht regulär), ist dies ohne Belang.

Und das spielt es halt dann schon eine gewichtigge Rolle, ob man in einem LSG/FFH Gebiet ist oder nicht. Das mit der Erosion ist halt das Totschlagargument.

Die beabsichtigte Schutzwirkung von LSG, NSG und so weiter kann natürlich Einschränkungen in der Nutzung für verschiedene Nutzergruppen rechtfertigen, solche Einschränkungen müssen aber angemessen und begründet sein. Die Einschränkung einer Wegenutzung nur für Radfahrer wird schwer zu begründen sein, dazu gibt es zu viele Untersuchungen, welche den Einfluss von Radfahrern und Fußgängern auf Wegen gleichstellt. Eine Einschränkung müsste daher im Zweifel eher ein allgemeines, eventuell temporäres Betretungsverbot sein (wie es das zum Beispiel seit einiger Zeit in gewissen Zonen im Rotwandgebiet gibt). Naturschutzgebiete mögen ein solches Betretungsverbot erfordern, um Arten zu schützen, bei Landschaftsschutzgebieten ist ein Betretungsverbot wohl nur schwer zu rechtfertigen. Geschützt wird hier ja ausdrücklich eine Landschaft, die durch menschlichen Einfluss entstanden ist. Wege gehören zu diesem Einfluss und zumindest schon länger bestehende Wege sind dadurch sogar geschützt. Eine Benutzung der Wege zu verbieten, wäre da geradezu widersinnig.
 
Irgendwie kann man da oft eine gewisse Doppelmoral erkennen. Wenn ein Landkreis, Behörde was auch immer darauf hinweist das bestimmte vorhandene Wege nicht befahren werden dürfen dann kommt oft die Frage "dürfen die das überhaupt", aber wenn es darum geht in einem Wald oder Naturschutzgebiet künstliche Hindernisse anzulegen oder neue Wege reinzufahren fragen die wenigsten ob sie das überhaupt dürfen, da wird einfach gemacht.
Mit der Doppelmoral würde ich dir ausdrücklich zustimmen, aber die Doppelmoral lässt sich rechtlich nun mal nicht erfassen und das ist auch gut so. Rechtliche Regeln müssen eindeutig sein und entsprechend darf man nach aktuellem Recht in Bayern auf Wegen Radfahren, wenn sie nicht ordentlich für Radfahrer gesperrt sind; und Wege ist ausdrücklich alles, was sich als Weg erkennen lässt. Eine ordentliche Sperrung muss in diesem Zusammenhang begründet und eindeutig sein — was übrigens diese komischen Banner, die man da auf verschiedenen Bildern sehen konnte, imho in beider Hinsicht nicht leisten (einschränkend muss ich sagen, dass ich dort nicht persönlich vor Ort war, der Eindruck der Bilder mag also täuschen).

Also ja, wenn jemand an dem Ort vorbeikommt und die Wege sieht, kann man ihm nicht vorwerfen, dass er sie fährt. Dass das gezielte Anlegen dieser Wege nicht rechtens ist, braucht keine Diskussion. Wenn aber jemand die Benutzung der Wege unterbinden will, muss er die Wege entfernen und darf bis zur Erledigung diese sicher auch ordentlich sperren (alleine die Arbeiten zum Entfernen würden die Sperrung ja wahrscheinlich schon rechtfertigen). Macht er dies nicht und es gibt keinen anderen Grund, die Nutzung dauerhaft einzuschränken, darf man die Wege auch nutzen.

Nun zum Thema Doppelmoral:
Wenn jemand weiß, wie die Wege entstanden sind (was im Zweifel bei gebauten Trails ja nicht so kompliziert zu erkennen ist) und noch dazu um die Problematik in einer Region weiß, handelt zumindest nicht schlau, wenn er die Wege trotzdem befährt. Wenn er sich dazu noch denken kann, was ein Befahren für Folgen haben kann, handelt er eventuell gegenüber anderen Mountainbikern moralisch verwerflich, weil sein Handeln zu noch weiteren Einschränkungen (wenn auch vielleicht nur temporär, da unberechtigt) führen kann. Rechtlich ist das aber nach wie vor in Ordnung und auch gegenüber der Natur und der Allgemeinheit handelt er nicht verwerflich, weil es ja keinen vernünftigen Grund gibt, dort nicht zu fahren, sonst gäbe es ja zum Beispiel schon länger ein Verbot, das Gebiet zu betreten. Den Vorwurf der Doppelmoral halte ich daher im Allgemeinen für schwierig, weil es die MTB-Community doch aushalten sollte, wenn jemand seine Rechte wahrnimmt — und das schließt das Buddeln ausdrücklich NICHT mit ein.

Vielmehr ist es doch so, dass ein Fahren von unrechtmäßig gesperrten Wegen auch eine Art des Widerstands in Form von zivilem Ungehorsam ist, schließlich setzt sich der Befahrer zumindest potentiell Ärger mit den Behörden aus (etwa einem Bußgeld, das man zahlen muss, wenn man nicht klagen will, was zwar besser wäre, aber eben auch eingroßer Aufwand) und dieser Ärger weist immerhin mehr auf einen Missstand hin als ein Nicht-Befahren a.k.a Kuschen. Wichtig dabei: Die Sperrung muss tatsächlich ungerechtfertigt sein, und das nicht nur verwaltungstechnisch, sondern auch sachlich.


Wenn ich denke wie viele Jahre es die Wege / Trails im Würmtal schon gibt und wie lange es niemanden gestört hat das man dort gefahren ist. Aber irgendwann sind halt wieder zu viele Leute gekommen denen die alten etablierten Wege nicht mehr gereicht haben.
Hier ist eigentlich eine Doppelmoral. Offensichtlich gibt es einen Bedarf, und zwar sowohl schon länger nach gemäßigteren Trails und nun neuerdings nach etwas heftigeren Trails. Gehe ich mal davon aus, dass die älteren Wege ähnlich informell entstanden sind wie die neueren, dann ist es also okay, dass einige die älteren Wege befahren dürfen, weil sich niemand daran gestört hat, aber die neueren Wege sind dann nicht mehr okay, weil plötzlich jemand angefangen hat, sich daran zu stören? (Wobei ich mal davon ausgehe, dass die neueren Wege nicht derart massive Bauten sind, dass da ein struktureller Unterschied bestünde.)

Und die ziehen jetzt dann wahrscheinlich weiter zu den nächsten Kleinoden in der Gegend und verbrennen dann dort das was seit Jahren niemanden stört
Was dann natürlich genauso fragwürdig ist, wie das Bauen der Wege, die zu den ursprünglichen Problemen geführt haben, und auch der Wege, die noch zu keinen Problemen geführt haben.

Quintessenz des Ganzen ist, dass es offensichtlich einen Bedarf an Wegen, Trails oder was auch immer gibt, der imho erstens berechtigt ist und zweitens auch niemand anderen in unzumutbarer Weise einschränkt — jedenfalls nicht, wenn man den Bedarf in vernünftiger und angemessener Weise deckt — und da sollte es doch sogar Aufgabe des Staates sein, diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Jedenfalls sollte es nicht wundern, dass es zu Problemen kommt, wenn der Staat diese Bedürfnisse nicht nur nicht ignoriert, sondern sogar auf nicht zu rechtfertigende Art und Weise weiter den Bedürfnissen entgegen handelt. Gäbe es hier eine gute Kooperation zwischen Mountainbikern und Verwaltung, um den berechtigten Bedürfnissen auf möglichst ausgewogene und effektive Art entgegenzukommen, könnte man von der Mountainbike-Szene moralisch (nicht rechtlich) auch verlangen, in der eigenen Gemeinschaft einem Wildwuchs entgegenzuwirken. Davon sind wir aber weit entfernt und entsprechend tue ich mich schwer, da an Mountainbiker einen hohen moralischen Anspruch zu stellen.

Abschließend noch:
Ich will hier niemanden angreifen und die hier geäußerten Ansichten sind alle nachvollziehbar und im Prinzip auch ehrenwert, aber es schadet nicht, sich hin und wieder auch zu hinterfragen und einen Perspektivewechsel vorzunehmen, dann sieht man manchmal klarer. Moral ist oft weniger einfach, als man denkt. Für Recht gilt dasselbe, aber aus anderen Gründen.
 
aber es schadet nicht, sich hin und wieder auch zu hinterfragen und einen Perspektivewechsel vorzunehmen, dann sieht man manchmal klarer. Moral ist oft weniger einfach, als man denkt. Für Recht gilt dasselbe, aber aus anderen Gründen.
Das ist ja fast "Bike Philosophie"- gefällt mir sehr gut die Aussage. Allerdings fällt es mir schwer, mich in Menschen im LRA reinzudenken. Einfacher für mich bzgl. der Förster, die vor Ort arbeiten, Holzernte durchführen müssen und plötzlich sind Biker - trotz Absperrung- in der Fläche.
hat jetzt allerdings nichts mit Eignung der Wege zum Biken zu tun.

Hierzu: wenn Wege- sei es Schotterwege oder Wanderwege- in normaler Nutzungsfrequenz von Bikern befahren werden, kann ich nicht erkennen, dass dadurch irgendwelche stärkere Schäden als bei anderen Naturnutzern verursacht werden. Trittschäden erfolgen höchstens durch Reiter.
Eine Beschränkung der Befahrbarkeit ist für mich einsichtig
  • in freiem Gelände (querfeldein)- aber wer macht das schon
  • in Naturschutzgebieten, wenn durch Fahren abseits von Wegen der Schutzzweck des NSG beeinträchtigt wird
  • in Bereichen mit hoher Nutzerfrequenz durch Wanderer. dann geht das nur mit Entflechtung der Strecken, sonst sind Konflikte vorprogrammiert.
 
Naja, wer unterstützt und berät die Lokalen Vereine mit ihrer Fachexpertise? Es ist die Fachberatung der DIMB!
Schön, nur erhoffen sich die meisten Mitglieder viel mehr.
Auf der HP steht:
"Das Ziel unseres Verbandes ist es, den umweltverträglichen MTB Sport zu fördern. Dazu gehört die direkte Lobbyarbeit in den Bundes- und Länderparlamenten sowie die Arbeit in Gremien und Verbänden, um bei gesetzlichen Regelungen die Interessen von Biker*innen zu vertreten."

was macht die DIMB denn da jetzt z.b. bei dem neuem BWaldG?

Ich glaube wenn das alles so weiter geht kann man sein MTB verkaufen und auf Gravel umsteigen.
 
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