Sobald die Frage der Versicherung nicht ganz klar ist: unbedingt ab zur Polizei mit dem Vorgang. Es kann tatsächlich sein das die Dame mit einem nicht auf sie korrekt zugelassenen Wagen unterwegs war.
Da grundsätzlich ein KFZ in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Haftpflichtversicherung ausgestattet sein muss wird die vorherige oder (falls doch schon umgemeldet und die Dame ein wenig schusselig ist) tatsächliche Versicherung für den Schaden aufkommen. Ob und in welcher Höhe sich die Versicherung REgress von der Schädigerin aufgrund nicht korrekter Ummeldung oder fehlenden Versicherungsprämien holen wird kann Dir als geschädigter Person piep-schnurz-egal sein.
Wichtig ist Deine Schadensminderungspflicht und Nachweise zu beschaffen des tatsächlichen Schadens. Ein Attest vom Doktor kann Deine direkten Schäden gut nachweisen, ein Kostenvoranschlag vom Radhändler die geschädigten Teile auflisten. Falls Du unter Umständen sogar eine Krankschreibung bekommen hast - eventl. wichtige Schulaufgaben versäumt hast wird auch hier die Versicherung für Deine Nachteile einstehen müssen.
Erwarte allerdings keine allzu schnelle Abwicklung des Schadens, das kann sich schon ne Weile hinziehen und gerade deshalb rate ich zur Hinzuziehung eines Anwaltes weil er deutlich besser eine beschleunigte Schadensgutmachung erreichen kann.
Auch Versicherungen vermeiden gerne einen Prozess vor Gericht, dadurch entstehen vermeidbare Kosten.
Und nur ein Anwalt kann den nötigen Druck aufbauen das so eine Lösung in Betracht gezogen werden kann. Dir steht auch eine Pauschale für allgemeine Auslagen (Telefongebühren, Porto, Zeitaufwand usw.) für die Bewältigung des Schadens zu.
Falls Du nur ein Rad hast und damit nicht mehr fahren kannst - dann bekommst Du bei längerer Reparaturdauer ein Leihrad gleicher Qualitätsstufe gestellt. Gerade wichtig wenn Du auf das Rad als alleiniges Beförderungsmittel angewiesen bist. Sogar Busfahrten (kurz ÖPNV Fahrten) kannst Du der Versicherung in Rechnung stellen wenn Du kein Leihrad organisieren kannst. Leihräder gibts in der Regel bei großen Bikehändlern.
Allerdings: bevor Du das Leihrad kostentechnisch erstattet bekommst benötigst Du eine schriftliche Zusage von der Versicherung. Oft wird sowas sogar direkt über die Versicherung organisiert.
Wenn Dein Rad recht wertvoll war kann u.U. ein geringeren Zeitwert geltend gemacht werden. Das trifft aber nur bei handgemachten Bikes mit Unikatcharakter zu. Die Grenze liegt wohl deutlich über EUR 3500,00 Neupreis vom Bike. Auch in solchen Fragen kann ein versierter Anwalt helfen und ist daher GOLD wert.
