Unfall was nun ?

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Hallo Leute da ist es mir doch passiert am Freitag ein Auto hat mir die Vorfahrt genommen und ich bin volle Kanne reingerast weil ich es nicht mehr geschafft habe zu Bremsen oder auszuweichen :( Endergebniss größerer Schaden am Bike, Trikot hinüber und ich habe Schmerzen in der Schulter. Haben dann noch die Telefonnumer ausgetauscht und jetzt meinte die Frau dann am Telefon das sie noch keine Versicherungsnummer hätte weil das Auto erst neu angemeldet sei stimmt das ??
und was kann ich noch verlangen bzw soll ich sie evtl. doch anzeigen ich bin mir unsicher wäre nett wenn ihr mir helfen würdet
Grüßle Sebi :)
 
Keine Polizei vor Ort?!?! Nachholen! Zur Polizei, Daten angeben, alles haarklein schildern. Gibt es Fotos?

Wars dunkel? Warst Du beleuchtet?!
 
Ich an Deiner Stelle hätte schon unmittelbar nach dem Unfall die Polizei zur genauen Schadensaufnahme verständigt. So kannst Du nun die Sache selbst in die Hand nehmen.

Erstmal per Arzt und Attest eine Bestätigung Deiner Verletzungen bekommen. Dann Anzeige gegen die Autofahrerin wegen Vorfahrtsverletzung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen - oder noch besser gleich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aussuchen und mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.

Wenn Du die Personalien der Schädigerin und das Kennzeichen hast sollte es über den Zentralruf der Autoversicherer möglich sein ihre Versicherungsgesellschaft ausfindig zu machen. Dort dann den üblichen Schadensantrag stellen und die Sache vom Anwalt betreuen lassen.

Wenn Du Zeugen vom Unfall hast - sie bitten eine entsprechende Aussage bei der Polizei durchzuführen. Falls nicht - kann auch ein HIlferuf in der örtlichen Tageszeitung helfen.

Dein Bike beim Radhändler genauer begutachten lassen und Kostenvoranschlag für Reparatur machen lassen - jedoch noch nicht reparieren da unter Umständen die Versicherung der Geschädigten einen Gutachter vorbeischicken wird.

Dir gute Besserung und viel Glück bei der Schadensregulierung....!
 
Bei Personenschäden oder unklarem Unfallhergang mit gegensätzlichen Geschichten -> Polizei anfordern!

Telefonnummern tauscht man mit potentiellen Geschlechtspartnern. Mit Unfallgegnern tauscht man mindestens die Personalien,
wenn´s schlecht läuft, einen Richter.
 
Nach Schilderung bestreitet die Unfallgegnerin doch ihre Schuld nicht.
Sie muss eine sog "Doppelkarte" haben, sonst hätte sie das Auto nicht auf sich zulassen können. Damit ist das Auto zumindest Haftpflichtversichert.
Also kann sie den Unfall auch ihrer Versicherung (von der sie die Doppelkarte hat) melden.
 
Ohne Versicherung kann sie ein Auto nicht anmelden. Entweder sie will sich vor der Verantwortung drücken oder die Sache stinkt gewaltig. Bei beidem: Ab zur Polizei! Und wenn die Schuldfrage eindeutig ist und du Zeugen hast auch zum Anwalt. Ohne Zeugen musst du dir überlegen, ob du das Risiko eingehen willst, dass die Fahrerin plötzlich eine ganz andere Geschichte des Unfallhergangs auftischt und du auf den Kosten sitzen bleibst.
 
Wenn das Auto noch "angemeldet" übergeben wurde beim Verkauf??? Wer haftet dann? Theoretisch ist also fahren ohne Versicherung möglich. Will hier aber nicht den Teufel an die Wand malen. Du bist auf jeden Fall der Geschädigte und sie muss zahlen. Wie kann dir theoretisch Schnuppe sein
 
Zentralruf der Autoversicherer anrufen (siehe google). Kennzeichen angeben und mit der richtigen Versicherung verbinden lassen. Kein Problem!
 
Wenn das Auto noch "angemeldet" übergeben wurde beim Verkauf??? Wer haftet dann? Theoretisch ist also fahren ohne Versicherung möglich. Will hier aber nicht den Teufel an die Wand malen. Du bist auf jeden Fall der Geschädigte und sie muss zahlen. Wie kann dir theoretisch Schnuppe sein

Äh nö, denn entweder ist das Auto noch nicht umgemeldet und somit bei der alten Versicherung oder umgemeldet und bei einer neuen Versicherung versichert.

Ich wüsste im Moment echt nicht wie ich legale Kennzeichen mit zulassungsstempel drauf ohne Versicherungbekommen sollte.
Selbst wenn ich meine Beiträge nicht zahle und mir die Versicherung kündigt hab ich solange Haftpflicht drauf bis die Kiste stillgelegt bzw Zwangsabgemeldet wurde.
 
Die Polizei nicht zu verständigen kommt teuer. Der Täter kann jetzt alles mögliche Behaupten
wenn du keine Zeugen hast. Wenns keine Beweise gibt zahlt auch die feindliche Versicherung
keinen Cent an dich.

Bin auf diesem wege selber schonmal auf 2.000 Euro Schaden sitzengeblieben und konnte 2 Wochen nicht gscheit gehen usw...und weils so schön is Parkt dieses Schwein jeden 2. Tag vor meiner Haustür...es erfordert sehr viel Selbstkontrolle dieses nicht einfach mal anzuzünden...
 
Hi Saw, Du musst wissen, dass Straf- und Zivilrecht grundsätzlich getrennte Rechtswege sind (Adhäsionsverfahren und ähnliche unübliche Spezialsachen mal außen vor gelassen).

Vor Ort wäre es als Geschädigter klug gewesen, die Polizei zu rufen, damit eine Tatsachenaufnahme stattfindet (also Vermessen der Unfallstelle, Fotos, etc.) Ist jetzt halt nicht so. Macht erstmal auch nicht viel, Du wirst auch so zu Deinem Recht kommen.

Ob Du zum jetzigen Zeitpunkt noch zur Polizei gehst hängt davon ab, ob Du möchtest, dass die Dame für ihren Fahrfehler bestraft wird. Mehr nicht! Deine zivilrechtlichen Ansprüche (Reparatur von Rad und Trikot, Schmerzensgeld, Arztkosten, etc.) haben damit absolut nichts zu tun.

Vom Ablauf her: Wenn Du jetzt zu Deiner zuständigen Verkehrspolizei gehst (da Du Deinem Profil nach 16 bist am besten mit einem Elternteil) dann kann nur noch eine Protokollaufnahme stattfinden. D. h. ein Beamter schreibt auf, was aus Deiner Sicht passiert ist und er wird Dich bitten, die Rechnungen Atteste etc. nachzureichen. Nachdem sich die Dame dazu äußern durfte (als Beschuldigte wegen Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr) geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft (welche ihn zu 99 % einstellt). Dann geht die Akte zurück zur Polizei wo eine Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit (also Bußgeld und ggf. Punkte/Fahrverbot) durchgeführt wird. Verpflichtet bist Du übrigens nicht, die Frau anzuzeigen. Wenn alles gut läuft und Du Dein Geld kriegst kannst Du ihr zu Liebe auch darauf verzichteten.

Dass Du zu Deinem Geld kommst hat mit der Polizei überhaupt nichts zu tun! Darum musst Du Dich selbst kümmern. Du kannst Dich z. B. mit der Frau direkt einigen. Oder Du kannst Deinen Schaden direkt bei ihrer Versicherung anmelden (wurde oben schon genannt: Schlagwort "Zentralruf der Autoversicherer"). Wenn Deine Eltern sich mit der Materie überhaupt nicht auskennen, dann würde ich dazu raten, einen Anwalt zu konsultieren.

Ein Fachanwalt für Verkehrs- und/oder Versicherungsrecht würde sich da anbieten, wobei solche "einfachen" Unfallabwicklungen aber grds. jeder Anwalt machen kann. Sucht Euch am besten einen raus, bei dem eine kurze Erstberatung kostenlos ist (bieten viele Kanzleien an). Wenn Ihr Euch dann vertreten lasst und alles gut läuft bleibt der Anwalt für Euch übrigens weitgehend kostenlos, da sein Honorar ebenfalls von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Aber klärt das bei der Erstberatung am besten mit ab.

Je nachdem, wie hoch der Schaden ist, musst Du jetzt halt abwägen, ob es Dir den ganzen Spaß überhaupt wert ist. Falls nur z. B. ein Bremshebel gebrochen ist, das Trikot einen kleinen Riss hat und der Schulterschmerz morgen weg ist wäre auch eine Lösung a la: "Gib mir 200,- Öcken und die Sache ist vergessen" denkbar (und mutmaßlich die stressfreiere Lösung).

ps. gekündigte oder nicht bezahlte Versicherung muss noch für drei Monate "nachhaften". Bei einem deutschen Halter würde das Fzg. in dieser Zeit von der Polizei stillgelegt werden. Bei ausländischen Fahrzeugen muss man da eher skeptisch sein.

Ade
 
Zuletzt bearbeitet:
Sobald die Frage der Versicherung nicht ganz klar ist: unbedingt ab zur Polizei mit dem Vorgang. Es kann tatsächlich sein das die Dame mit einem nicht auf sie korrekt zugelassenen Wagen unterwegs war.
Da grundsätzlich ein KFZ in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Haftpflichtversicherung ausgestattet sein muss wird die vorherige oder (falls doch schon umgemeldet und die Dame ein wenig schusselig ist) tatsächliche Versicherung für den Schaden aufkommen. Ob und in welcher Höhe sich die Versicherung REgress von der Schädigerin aufgrund nicht korrekter Ummeldung oder fehlenden Versicherungsprämien holen wird kann Dir als geschädigter Person piep-schnurz-egal sein.

Wichtig ist Deine Schadensminderungspflicht und Nachweise zu beschaffen des tatsächlichen Schadens. Ein Attest vom Doktor kann Deine direkten Schäden gut nachweisen, ein Kostenvoranschlag vom Radhändler die geschädigten Teile auflisten. Falls Du unter Umständen sogar eine Krankschreibung bekommen hast - eventl. wichtige Schulaufgaben versäumt hast wird auch hier die Versicherung für Deine Nachteile einstehen müssen.
Erwarte allerdings keine allzu schnelle Abwicklung des Schadens, das kann sich schon ne Weile hinziehen und gerade deshalb rate ich zur Hinzuziehung eines Anwaltes weil er deutlich besser eine beschleunigte Schadensgutmachung erreichen kann.
Auch Versicherungen vermeiden gerne einen Prozess vor Gericht, dadurch entstehen vermeidbare Kosten.

Und nur ein Anwalt kann den nötigen Druck aufbauen das so eine Lösung in Betracht gezogen werden kann. Dir steht auch eine Pauschale für allgemeine Auslagen (Telefongebühren, Porto, Zeitaufwand usw.) für die Bewältigung des Schadens zu.
Falls Du nur ein Rad hast und damit nicht mehr fahren kannst - dann bekommst Du bei längerer Reparaturdauer ein Leihrad gleicher Qualitätsstufe gestellt. Gerade wichtig wenn Du auf das Rad als alleiniges Beförderungsmittel angewiesen bist. Sogar Busfahrten (kurz ÖPNV Fahrten) kannst Du der Versicherung in Rechnung stellen wenn Du kein Leihrad organisieren kannst. Leihräder gibts in der Regel bei großen Bikehändlern.
Allerdings: bevor Du das Leihrad kostentechnisch erstattet bekommst benötigst Du eine schriftliche Zusage von der Versicherung. Oft wird sowas sogar direkt über die Versicherung organisiert.
Wenn Dein Rad recht wertvoll war kann u.U. ein geringeren Zeitwert geltend gemacht werden. Das trifft aber nur bei handgemachten Bikes mit Unikatcharakter zu. Die Grenze liegt wohl deutlich über EUR 3500,00 Neupreis vom Bike. Auch in solchen Fragen kann ein versierter Anwalt helfen und ist daher GOLD wert. :daumen:
 
Aus eigener Erfahrung kann ich jedem, der hier mitliest nur dringend raten, sich niemals auf Deals ohne Polizei und Versicherung einzulassen. Auch wenn man es noch so gut meint und kein Arsch sein will. Hinterher gibt es nur Gezeter! Bei einem kleinen Parkrempler, der nur Kratzer in der Stoßstange hinterlässt, kann man darauf verzichten, wenn man mit dem Kratzer leben kann (hatte selber schon zweimal das Glück). Ansonsten bringt es nur Scherereien. Wenn die Leute nämlich hinterher hören, was so eine lackierte Stoßstange inkl. Wechsel kostet, kriegen sie weiche Knie. Und bei einem Fahrradunfall kommt immer noch ein ganz wichtiger Aspekt dazu: mögliche gesundheitliche Spätfolgen.
Darauf hat mich mal ein Gutachter hingewiesen, als ich selber mal einen Motorradunfall hatte.
Er meinte, dass manche Versicherungen sogar versuchen, eine schriftliche Vereinbarung mit entsprechender Bezahlung zu erwirken, mit der auch alle eventuellen Spätfolgen abgegolten sind. Auch wenn diese Spätfolgen nur ganz selten auftreten.
 
Naja bei Blechschaden hatte ich es schon mehrfach ohne Polizei geregelt und nie Probleme. allerdings War da die Sachlage immer klar und zeugen vorhanden. Bei unklaren Sachen und Personenschaden würde ich aber immer die Polizei hinzu ziehen. Aber auch mit Polizei und Zeugen und einem Gutachten was mir recht gab bin ich schon auf meinen kosten sitzen geblieben.
 
Naja bei Blechschaden hatte ich es schon mehrfach ohne Polizei geregelt und nie Probleme. allerdings War da die Sachlage immer klar und zeugen vorhanden. Bei unklaren Sachen und Personenschaden würde ich aber immer die Polizei hinzu ziehen. Aber auch mit Polizei und Zeugen und einem Gutachten was mir recht gab bin ich schon auf meinen kosten sitzen geblieben.

Sowas lässt einen einfach an diesem verdammten System zweifeln:(
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen...und das is verdammt unfair.

Für sowas zahlt man dann auch noch steuern.
 
Tja leider macht die Polizei auch ihren Job nicht immer so wie sie eigentlich müsste.

Kleine Geschichte dazu, vor ca vier Wochen wurde der PKW meines Sohnes auf dem Parkplatz angefahren .

Polizei wurde geholt, der Fahrer hatte weder Personalausweis, Führerschein noch sonstige Unterlagen dabei. Sein Verhalten war mehr als merkwürdig, die Polizei wurde darauf hingewiesen dass er was geraucht hat.

Kurz der Typ durfte trotzdem weiterfahren, ohne jegliche Unterlagen vorzuweisen und dem Verdacht des Drogenkonsums.

Es stellte sich dann raus er hatte keinen Führerschein und dass Auto hatte er unerlaubt in seiner nutzung.

Gut der Schäden wurde jetzt reguliert, da es uns als geschädigte nicht interessiert hat ob Führerschein oder Auto ausgeliehen , wir haben den Halter in die Pflicht genommen .

Was ich viel schlimmer finde ist, dass er weiterfahren durfte mit dem Verdacht und ohne jegliche Papiere .

Was wäre wenn er an der nächsten Ecke einen Unfall mit Personenschaden verursacht hätte....

In dem Fall des tue kann ich nicht verstehen warum keine Polizei geholt wurde.
 
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