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Verfall einer Anzahlung?

TigersClaw

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367
Ort
Rostock / MV
Folgender Sachverhalt:

ich habe im Herbst letzten Jahres ein Bike hier im Forum verkauft. Vereinbar war eine 10% Anzahlung, Rest bis Ende November und dann Lieferung. Der Termin wurde nicht eingehalten, aber ich habe mich auf eine weitere Rate von 10% eingelassen, Zahlung bis Ende Februar.

Nun meine Frage: Was kann ich Anfang März machen, wenn der Restbetrag nicht ankommt. Das Rad weiterverkaufen und die 20% Anzahlung als Wertausgleich behalten? Die Sache ist die, ich brauch das Geld für den Aufbau meines neuen Bikes und das muss Anfang April fertig sein.

Das Bike steht noch bei mir, und wird erst verschickt wenn der Betrag vollständig bei mir eingegangen ist. In so fern bin ich entspannt. Aber es verliert natürlich weiter an Wert, solange es hier rumsteht.

Bitte nach Möglichkeit sichere Tips, keine Vermutungen.
 
Die Variante mit dem wenigsten Ärger ist:
Bike verkaufen, anzahlung zurücküberweisen. Alles andere wird äußerst nervig sobald der abgesprungene Käufer nicht kooperiert...

grüße,
Jan
 
Jan, ja ist klar. Aber das ist auch die Variante mit dem meissten Verlust, weil ich das Rad nicht zu dem ursprünglich abgesprochenem Preis loswerde. Und darauf habe ich keine Lust, denn ich habe den Verlust nicht verursacht.
 
Am besten versuchst du erstmal dich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen.
Kannst ihm ja dein Anliegen schildern. Evtl. findet sich so ja eine ganz tolle Lösun und du brauchst das "was wäre wenn" garnicht mehr zu Ende zu denken.

Wobei es mich auch interessieren würde, wie das rechtlich ist. Ob du den Wertverlust "ersetzt" bekommst, wobei der natürlich ultra-schwer konkret zu beziffern ist (persönlicher Wertverlust, Wertverlust vom Bike, Zeitverlust usw.).
 
Der Käufer antwortet auf PNs nur sehr sporadisch und ich habe ausser seinem Namen und dem Standort seiner Bank nichts an Daten.
Ich habe über eine Internet-Suche die Telefonnummer seiner Mutter rausbekommen und dort meine Telefonnummer hinterlassen, aber keine Rückantwort bekommen.

Rein rechtlich wird das Problem sein, das es nur PNs gibt, aber keinen schriftlichen Vertrag.

Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf ;-)
 
Zukünftig besser keine Ratenzahlungen von privat akzeptieren, wenn man die Leute nicht kennt (und selbst da hab ich schon Reinfälle erlebt). Das ist zwar für diesen Fall zu spät, aber für die Zukunft halt.

Auch wenn es nur mündlich ist, ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen. Ich würde zunächst versuchen mit dem Käufer zu sprechen, bevor ich mahnen bzw. den Vertrag rückabwickeln würde. Setz ihm eine verbindliche Frist, bis wann der ausstehende Betrag zu zahlen ist. Kündige ihm die Konsequenzen an, wenn er nicht zahlt (Mahnung, Rücktritt vom Vertrag, Rückabwicklung, Verrechnung der Wertminderung bei erneutem Verkauf...).
 
Ich stimme mightyEx zu. Bis auf den Punkt "Verrechnung der Wertminderung bei erneutem Verkauf".
Und von deiner Idee, einfach Geld einzusacken für irgendeinen hypothetischen Schaden, der dir vielleicht entstehen könnte (20% mal eben behalten) und der dann gerade zufälligerweise genau die Höhe der Anzahlung besitzt, würde ich Abstand nehmen. Es sei denn ihr habt sowas vorher in eurem Kaufvertrag (der natürlich auch mündlich Bestand hat) vereinbart.

Genauso wie du nicht einfach einseitig die Bedingungen eures Vertrages ändern kannst, kannst du ihn auch nicht einfach so kündigen und mal eben dein Fahrrad an jemand anderen verticken, weil du gerade Geld brauchst. Dein "Erst"-Käufer hat dann immer noch einen Anspruch auf ein Fahrrad wie in eurem Kaufvertrag beschrieben und zu dem genannten Preis. Bin gespannt, wie du ihm dann genau DAS liefern willst, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will.

Setz wie von mightyEx gesagt Fristen (und zwar angemessene Fristen, nicht sowas wie "Geld ist hier in drei Tagen sonst ...") und kündige die auf deren Nichteinhaltung folgenden Konsequenzen an.
 
Einfach so irgendwas kündigen will ich garnicht. Ich habe bereits zwei Fristen gesetzt, die zweite läuft am 29.2. aus, und solange werde ich ausser abwarten garnichts unternehmen, aber ihn kurz vorher nochmal an den Ablauf der Frist erinnern.

Wie gesagt, ich gebe die Hoffnung nicht auf, das die Lösung die urspünglich geplante ist.
 
Du hast dich auf eine weitere Rate eingelassen bis Ende Februar. Bis dahin musst du also auf jeden Fall noch warten. Haarfein müsstest du ihn, wenn er bis dahin nicht zahlen würde, nicht mal in Verzug setzen (weil eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, siehe §286 BGB). Der Richtigkeit halber würde ich es trotzdem machen, um dem Käufer klar zu machen was Sache ist. Als weiteres Druckmittel kannst du ihn drauf hinweisen, dass er im Falle des Schuldnerverzugs sogar für Zufall haftet: § 287 BGB. Wenn also deine Bude mit dem Bike abfackelt, muss er dir trotzdem noch den Betrag zahlen, ohne das Bike je zu bekommen.

Inwiefern ein Verkäufer vom Vertrag einfach zurücktreten kann, weiß ich nicht. Ich denke, dazu müsstest du den Vertrag anfechten und den Käufer so stellen, wie er vor Vertragsschluss stand. Das wiederum bedeutet für dich, die gesamte Anzahlung zurück zu geben. Sicherer ist es also, eine Rückabwicklung einvernehmlich zu beschließen.
Erstmal bleibt dir also nur, den Käufer in Verzug zu setzen und abzuwarten.
Behalten darfst du die Anzahlung nicht, das ist bei Rückabwicklung nicht dein Geld. Du kannst es höchstens verzinsen. Welcher Zinssatz dabei gerechtfertigt ist, weiß ich nicht. Der Zinssatz für Verzugszinsen ist zumindest akzeptabel ;). Die Sache mit dem Wertersatz ist auch recht eindeutig geregelt: § 290. Die Frage ist nur, wie man den Wertunterschied festmacht.

Es ist ein Beispiel wie im Lehrbuch! Wenn du dich schlau machen willst über deine Möglichkeiten, google mal ein wenig über Schuldnerverzug, Rücktrittsrecht und Vertragsanfechtung. Letztlich bleibt neben all den Paragraphen als sinnvollste Lösung die Einigung. Argumente, wieso du von der Anzahlung etwas einbehalten willst, kannst du durch die Paragraphen wunderbar untermauern. Auf einen Prozess würde ich es aber nicht ankommen lassen...
 
Danke Bert, prima Anhaltspunkte.

Radonisti, ich will dem Käufer sicher nicht ans Bein pissen, ich werde niemanden in seiner Umgebung reinziehen, schon garnicht seinen Arbeitgeber. Es ging mir mit diesem Thread nur darum zu ergründen, ob und wie lange ich nach Fristablauf warten muss, und welche weiteren Möglichkeiten habe, danach stressfrei aus der Sache rauszukommen. Und ich flenne nicht, ich frage nach Möglichkeiten und Folgen.
 
...und tut man diese zeit nicht schätzen,
und immer nur dem Geld nachwetzen,
verpasst man oft was wirklich bleibt,
... - die Wirklichkeit!



Trärää,Trärää,Trärääää....

(OK, now I'm off....)
 
Rad verkaufen, Geld behalten! Wenn er sich meldet, dann kannst du ihm die Anzahlung in Raten abstottern. Wenn er das Rad will, dann soll er dich verklagen. Bei seiner finanziellen Lage wird er es vermutlich sein lassen. Außerdem wird dir auch Geld zustehen, weil er in Verzug kam und du auf Grund der Standzeit einen finanziellen Schaden erlitten hast.
Selbst die Anzahlung könntest du dir von ihm erklagen lassen. Das wäre aber eine Nummer zu hart, finde ich.

Paragraphen hin oder her... Recht haben und Recht bekommen ist immer schwierig und sehhhhhr langwierig. Da du eben auch Nachteile aus dem Geschäft hast, wird es vor Gericht nicht ganz so einfach für ihn laufen.

Du hast genug getan. Lehne dich entspannt zurück und mache mit dem Rad, was du willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal bleibt dir also nur, den Käufer in Verzug zu setzen und abzuwarten.
Behalten darfst du die Anzahlung nicht, das ist bei Rückabwicklung nicht dein Geld. Du kannst es höchstens verzinsen. Welcher Zinssatz dabei gerechtfertigt ist, weiß ich nicht. Der Zinssatz für Verzugszinsen ist zumindest akzeptabel ;). Die Sache mit dem Wertersatz ist auch recht eindeutig geregelt: § 290. Die Frage ist nur, wie man den Wertunterschied festmacht.

Welches Geld soll er verzinsen? Die Anzahlung? Nein. Den Kaufpreis? Nein, da der Käufer noch nicht im Verzug ist, weil der Verkäufer ihm eine Fristverlängerung, zinslos, gewährt hat.

Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Das Problem ist nur, dass der Käufer einen Cent überweisen kann und der Mahnbescheid nichtig wird und ein Neuer über die neue Summe beantragt werden muss. Das sind auch mal eben immer etwa 50€ kosten.
 
Jan, ja ist klar. Aber das ist auch die Variante mit dem meissten Verlust, weil ich das Rad nicht zu dem ursprünglich abgesprochenem Preis loswerde. Und darauf habe ich keine Lust, denn ich habe den Verlust nicht verursacht.

Kann ich absolut verstehen. Nach Friststetzungen würde ich wahrscheinlich das Rad auch anderweitig verkaufen, das dem Käufer mitteilen und abwarten was von Ihm kommt...
 
Aktuell sieht es gut aus. Der Käufer antwortet schnell und korrekt. Ich denke alles wird gut und dieser Thread hat seinen Sinn verloren. Also bitte zumachen. Danke für eure Unterstützung :-)
 
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