Verrückte Radwege

Davon hab ich zwei gesehen, das eine war temporär (Baustelle) und das andere lautete Radweg ENDE, Radfahrer absteigen.

Auf den Bildern gibt es da noch viele Schilder mehr (z.T. solche, die nach der Verwaltungsvorschrift gar nicht hätten angeordnet werden dürfen, also nur Steuergelder verbraucht haben. Aber wir haben´s ja !). Hinzu kommen hausgemachte - also bei vorausschauender Planung vermeidbare - Gefahrensituationen.

(...) nicht überdachte Fahrradständer, etc.

Ach so, die Autofahrer bekommen die Tiefgarage angeboten und wenn man meint, auch Fahrräder könnten im Trockenen stehen, dann ist man unglaubwürdig. Dann muß das am Thüringer Landtag ein äußerst unglaubwürdiger Mensch rechtzeitig in die Tat umgesetzt haben.

(....) aber wenn man sich über jeden Mist aufregt (...)
Und jeden Mist wie planerisch vermeidbare - aber nicht vermiedene - Gefahrensituationen soll man glaubwürdigerweise hinnehmen?

Versteh´ das, wer will! :confused:
 
Oh, ich musste sehr lachen - find die Radwege schon sehr cool!
Ganz ehrlich, ich fahr IMMER auf der Straße, ein sportlicher Radfahrer hat nix auf nem Radweg zu suchen, denn da laufen immer irgendwelche tauben Omis oder Spaziergänger mit ihren Hunden rum.
Und seid mal ehrlich, ich bin in der Mainzer Innenstadt noch nie schneller vorangekommen als mit 30km/h!! Ich glaube nicht, dass das in anderen Städten anders ist. Und 30 schafft man mit dem Fahrrad auch - dass sich Autofahrer beschweren ist einfach total unbegründet, sie sind innerorts ja doch nicht schneller! Im Gegenteil, sie sparen noch schön Benzin, wenn sie hinter uns Radfahrern mit 30km/h hertuckern.
Ich musste auch sehr lachen, als ich las, dass du in Mainz nicht über 30kmh kommst. Wahrscheinlich lauert der Fehler im Detail: du hälst an jeder roten Ampel an. :lol:


Adios.
 
Wenn ich mit dem Auto durch Mainz fahre dann halte ich auch an jeder roten Ampel! Hoffentlich begegne ich dir nciht mal, wenn du mal wieder bei Rot drüberfährst ^^
So viel ist mir meine Sicherheit und vorallem mein Führerschein doch wert!
 
omg...rofl.
was soll ich zu dir noch sagen? error 404 - brain not found.

frohe ostern, geh ma deine eier suchen, du mädchen. :lol:
 
oh mann.. die meisten fotos sind echt überflüssig.. nur weil mal was aufm radlweg steht oder er für n paar meter (laut beschilderung) endet is doch keiner gefährdet.. und kein radfahrer hält sich an alle verkehrsregeln.. und dass immer mehr fahrrad-verbotsschilder vor treppen und schrägen wänden stehen is kein wunder.. (sag nur stairgaps und wallrides) :)
 
in mainz muß man einfach nur "seine linie" fahren,
dann ist radfahren recht easy.
allerdings sind einige radwege hier
eher was für's mtb als für die 23mm reifen.

kenne die angesprochenen stellen
und gerade an der großen bleiche ist's echt übel.
wobei hier dank absperrung wenigstens keiner davor laufen kann.

die strecke in die gegenrichtung,
also vom hbf west (früher cityport) am t-punkt vorbei
und dann am neubrunneplatz durch
ist reiner 10 kampf (10 menschen pro quadratmeter),
da läuft einem immer wer vor's rad
oder gleich ganz auf dem abgetrennten radweg.

aber mal hand auf's herz:
wer von Euch schaut - als fußgänger -
vor dem queren eines radweges nach recht+links?
so sehr mich fußgänger auf radwegen auch ärgern,
ich erwische mich da öfters
bei einer gewissen unachtsamkeit.

und ne frage am rande:
eigentlich bin ich davon ausgegangen,
dass ich als radfahrer auf dem radweg genauso
"vorfahrt" habe, wie ein auto auf der straße, oder?

nicht, dass ich zu der sorte gehöre,
die dies militant einfordern würde,
aber mich ärgert das immer,
wenn mir einer vor's rad springt
und dann noch meckert.
 
aber mal hand auf's herz:
wer von Euch schaut - als fußgänger -
vor dem queren eines radweges nach recht+links?
Ich

und ne frage am rande:
eigentlich bin ich davon ausgegangen,
dass ich als radfahrer auf dem radweg genauso
"vorfahrt" habe, wie ein auto auf der straße, oder?
Meinst du damit Vorfahrtsberechtigt gegenüber Fußgängern?
Wenn ja, dann Nein. Fußgänger haben immer das Vorrecht. Da können die Radwege auch aus Leuchtfarbe bestehen, du als Radfahrer hast meist die A-Karte gezogen.
Ich bilde mir ein Urteile gelesen zu haben bei denen der Radfahrer ausweichen mußte auf den Fußgängerbereich und somit den Radweg verlassen hat. Kam dabei zu einem Unfall mit einem Fußgänger und der Radfahrer hatte Schuld. (vielleicht ist es hier zu finden)
 
Ich bin mal so frei und schildere in diesem Thread mal ein Beispiel für einen in meinen Augen überflüssigen, rechtswidrigen und im Ergebnis sogar gefährlichen, mit Zeichen 240 ausgeschilderten "Radweg"; vielleicht kann man ja ein wenig was aus anderen Regionen zusammentragen? Inspiriert wurde ich jedenfalls vom Pannenflicken! ;) Das von mir kritisierte Schild wurde auch erst letzte Woche neu aufgestellt, die Straße (L 482 / "Bottenbacher Straße") selbst (nebst Asphaltspur) wurde etwa 2005 in größerem Umfange umgebaut, um die neue Pirmasenser Nord-Süd-Umgehung an das Verkehrsnetz anzubinden. Der Weg wird zwar auch seit Jahren in Gegenrichtung verbotenerweise ständig (ohne Konsequenzen) mit Fahrrädern benutzt, aber immerhin konnte man sich eine verpflichtende Nutzung viele Jahre verkneifen...

Seit etwa Ende Januar stehe ich per e-mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter im städtischen Straßenverkehrsamt in Kontakt, um auf meines Erachtens "verbesserungswürdige" Radverkehrsführungen in Pirmasens hinzuweisen. Man muss dazu sagen, dass der Radverkehrsanteil in Pirmasens laut Auskunft der Polizei bei unter 1 % liegt; für mich als Radwegekritiker persönlich ein "Glück - d. h., es existieren in der (bergigen) Kernstadt kaum Blauschilder oder gesonderte Infrastruktur. Seit einer Weile kritisiere ich diverse Beschilderungen auch nicht nur "daheim", sondern auch in den umliegenden Landkreisen; da ich als Auch-Rennrad-Fahrer eben auch in der Welt rumkomme und immer wieder staune, was für absurde blaue Schilder hier und da so aufgestellt werden...!

Zurück nach Pirmasens: Ich kritisiere zuerst die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Rheinstraße - L 600. Mehr dazu später. Daraufhin kündigt man mir einige Veränderungen an dieser Stelle (der "unglücklichen" Vorfahrtsregelung ist man sich bewusst) als auch sonst in der Stadt an, die u. a. aber auch das Einrichten einer gegenläufigen Benutzungspflicht an besagter Straße beinhalten. Ich schildere daraufhin (am 2. Februar) ausführlich, warum ich diese Idee für vorsichtig ausgedrückt "wenig sinnvoll" erachte. Auch weil "linke Radwege" generell ein deutlich höheres Unfallrisiko aufweisen. Darauf erhalte ich jedoch keine Antwort, was in mir schon die Vermutung aufkommen lässt, dass man sich da irgendwie nicht beirren lassen will. Etwas Hoffnung erweckte dann gar eine Entschilderungsaktion in einer parallelen, etwas südlicher gelegeneren Straße Mitte März; dort wurde die gegenseitige Benutzungspflicht auf Pflastersteinwegen in einem mit vielen Grundstückseinfahrten gespickten Industriegebiet aufgehoben und durch eine Freigabe auf der rechten Fahrbahnseite (Z 239 mit "Radfahrer frei") ersetzt. Vernünftig; die Angsthasen dürfen auf den Gehweg; der selbstbewusste Rest nutzt die Straße! Aber dann fahre ich eines Morgens wie eh und je in die Stadt - und was erspähe ich da mit Schrecken links am Straßenrand...!?

Für eine Übersicht erst einmal ein Link zu google maps! Das Einbinden sollte man ja eher unterlassen. ;) Man erkennt den Beginn des nördlich der Straße gelegenen Weges recht gut, da dieser vom alten, schmalen Bürgersteig in die "neue", auf dem Umbau basierende Spur übergeht.

Zuerst ein Blick von West nach Ost:



Man erkennt: Tempo 70, Überholverbot, übersichtliche, gradlinige Fahrbahn, rechts eine Einmündung (zweite Auf- und seltener genutzte Abfahrt von der L 600; dort ist nur das Rechtsabbiegen möglich). Man erkennt auch links den alten, schmalen Bürgersteig und das nun plötzlich, Mitten in der "Prärie" auftauchende Z 240. Sogar ein seltener Radfahrer (der verbotenerweise schon bei der Anfahrt den alten Bürgersteig nutzte) ist zu sehen. Der Weg endet hinten am Knick nach Rechts an der Kuppe.

Der gemeine Fahrbahn-Angsthase :D wird sich jetzt fragen: Was stört mich da so sehr...? Seeeeeehr Vieles! ;) Vor allem die Tatsache, dass ich nun in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr einfach mit Schwung die abschüssige Straße hinunterfahren kann (mit dem Renner gerne 35 bis 40 km/h), sondern nun die Vorfahrt des Gegenverkehrs achten und ggf. anhalten muss, um nach links auf diesen dollen Weg abzubiegen. Inwiefern die durchgezogene Linie eigentlich im Widerspruch zu diesem Vorhaben steht, kann ich noch nicht abschließend beurteilen (Zeichen 295). Unter Umständen (in der Rush-Hour sehr wahrscheinlich) habe ich noch Verkehr im Rücken oder - überholend (ein Schulterblick jagt den nächsten) - neben mir. Bevor ich also überhaupt erst nach links in Richtung Fahrbahnmitte ziehen kann, hab ich also schon ne ganze Menge unnötigen Stress. Der wird ggf. potenziert, wenn sich hinter mir ne Schlange bildet, weil ich ja nun mitten auf der Fahrbahn stehe; möglichst noch mit ausgestrecktem Ärmchen... Ungeschützt, ohne Insel, Abbiegespur oder sonstiger Querungshilfe. Der ein oder andere Ungeduldige quetscht sich dann natürlich auch einfach mal rechts an mir am Fahrbahnrand vorbei. Wenn ich besonders viel Pech habe, kommt mir gar noch parallel ein verbotenerweise auf dem Bürgersteig fahrender Radler / Fußgänger in die Quere - oder jemand aus der Gegenrichtung. Gehen wir etwas näher ran:



Irgendwo mitten in der Fahrbahn und mitten im fließenden Verkehr würde ich da dann also dumm rumstehen. Nur, um für nicht einmal 400 (Rheinstraße) oder 560 (Ende des Weges) Meter den fließenden KFZ-Verkehr mal nicht fahrend - dafür ggf. nun öfter mal stehend - zu "behindern". Nun bin ich zu allem Überfluss ja auch noch auf nem Weg, auf dem ich auf Radfahrer und (oft grade im Winter schlecht sichtbare) Fußgänger besondere Rücksicht nehmen muss; also mit Richtig Tempo ist auch wieder Essig...

Gehen wir noch näher ran; dann wird ein weiterer Wahnwitz langsam, aber sicher erkennbar:



Ja, was ist denn das da Dolles da unten vor dem Schild? Ein der StVO und den Verwaltungsvorschriften entsprechender baulicher Übergang auf diesen tollen Radweg? Nä, eher sowas hier:



Wie man da grade bei Nässe mit einem Renn- oder Tourenrad sicher und pannenfrei drüberkommen soll, wissen wohl nur Straßenverkehrsamt, Landesbetrieb Mobilität und Polizei - die sich das vor der Aufstellung des Schildes angesehen und für unbedenklich eingestuft haben! o_O Das wird grade auch dann besonders gefährlich, wenn jemand noch schnell vor herannahendem Gegenverkehr auf den Weg auffahren will und dann unkontrolliert über dieses "Waschbrett" holpert / rutscht. Die Benutzungspflicht in Richtung Winzeln endet übrigens ebenfalls hier; an einem abgesenkten Bordstein oder einer gefahrfreien baulichen Einfädelung vom Radweg auf die Fahrbahn mangelt es jedoch ebenfalls! D. h.: wieder: warten - und vom Bordstein "runterspringen"! Resultat: Die (ängstliche) Mehrheit fährt auch in Richtung Winzeln einfach verbotenerweise(!) auf dem schmalen Bürgersteig weiter.

Nun haben wir in der Folge die Engstelle an der Brücke über die L 600 überquert und treffen also auf die Einmündung der L 600, die in die Kreuzung Rheinstraße übergeht:



Will ich nun mitten von der Radfahrerfurt herunter nach Rechts in die Rheinstraße abbiegen (was ich oft tue), muss ich anstatt vorher auf der Straße einfach fließend nach Rechts abbiegen zu können: 1. den von der L 600 kommenden Verkehr von links beachten, 2. den parallel fließenden Verkehr aus Pirmasens (hinter dem Ortsausgangsschild; trotz folgendem 50-km/h-Schild wird dort bergab regelm. ordentlich aufs Gaspedal getreten) und 3. Winzeln (inkl. 4. in die Kreuzung hineinragender Linksabbiegespur), als auch 5. den Verkehr aus der Rheinstraße beachten.

Will ich stattdessen geradeaus, stehen auf einer kleinen Insel nun plötzlich diese bereits erwähnten (rechtswidrigen) Vorfahrt-gewähren-Schilder, damit der Rechtsabbiegeverkehr auf die L 600 nicht warten muss. Habe ich auch diese Schikane überwunden, darf ich nun auch final am Ende des ausgeschilderten Geh- und Radweges einmal mehr darauf achten und warten, dass aus der Einmündung "Am Gottelsberg" und den beiden Fahrtrichtungen niemand kommt, damit ich endlich wieder "legal" die Gegenfahrbahn überqueren und auf der Straße weiter Richtung Stadtmitte fahren kann.

Ergänzender fun-fact: Da der Weg baulich unterhalb der Fahrbahn verläuft, wird man im Dunkeln auch unter der Leitplanke hindurch geblendet. Dunkel gekleidete / "getarnte" Fußgänger sind trotz guten Lichts am Rad oft nur schwer zu erkennen. Auch, weil man damals beim Umbau der Straße die oben und weiter hinten noch erkennbaren Straßenlaternen am alten Bürgersteig ersatzlos abgerissen hat; kostet ja nur unnötig Geld... o_O Der Weg ist auch regelm. von Glasscherben übersät; inzwischen habe ich schon eine Standard-mail, die ich dann an die Stadtverwaltung schicke; immerhin wird dann auch recht schnell gekehrt.

Nun denn - am meisten stört mich jedoch grade in dem Falle die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde: Man stand also als Verwaltung im Dialog mit einem praxiserfahrenen Radfahrer, der vorab seine Bedenken äußert - und knallt ihm trotzdem, ohne jedes Eingehen auf die Argumentation einfach mal ein Schild vor die Nase. Nicht mal Polizei und Baulastträger hatten bei einer Besichtigung irgendwelche Bedenken. Die Beschilderung wurde auch in den letzten Tagen noch mehrfach wegen kleinerer Mängel geändert, da u. a. das östliche Ende des Weges mit einem Zeichen 240 plus Zusatzschild "Radfahrer frei" plus "Ende" gekennzeichnet wurde. Ja, watt denn nu...?

Wie hätte sich das Grundproblem vermeiden lassen? Mit einem zweiten baulichen Weg - besser noch: ein sich am Rand der Fahrbahn befindlicher Radfahrstreifen (also mal ohne Fußgänger) an der rechten Straßenseite in Richtung Pirmasens! Doch dafür wollte keiner Geld ausgeben; ein gemeinsamer Geh- und Radweg auf nur einer Fahrbahnseite hat für Radfahrer gefälligst zu reichen! :aufreg:

Sollte für den Anfang mal reichen. Ich wollte es einfach mal dokumentiert haben. 8-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Site scheint das Werk eines reglementierungssüchtigen und leicht hysterischen Renters zu sein

Was für ein hanebüchener, die Tatsachen komplett verdrehener Unsinn! Es sind "Reglementierungssüchtige", die überall ohne Sinn und Verstand Schilder aufstellen, welche oftmals gefährliche "Radwege" benutzungspflichtig werden lassen. Stattdessen nennt man diejenigen, die es wagen, diesen Schwachsinn zu kritisieren dann "hysterisch"...!? o_O :spinner:

@Cpt. Crash - Welcher Wald? Auch mit dem Rennrad? Auch zum Einkaufen? Warum ist das bloß mir nicht eingefallen...!? Witzbold! :p Um in den "Wald" zu kommen ist es oft notwendig, erst einmal diese Route zu fahren. Diese Regelung betrifft und benachteiligt alle Radfahrer. Grade auch Kinder, die hier besonders gefährdet werden. Die Eltern werden sie auch aufgrund dessen einfach weiter mit dem Familien-Straßenpanzer in die Stadt fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Teufelstisch: die Situation ist doch recht einfach: Der Radweg ist benutzungspflichtig, aber nicht für Dich, der Du vorher auf der Straße unterwegs warst, denn um ihn zu erreichen, müsstest Du über die durchgezogene Mittellinie fahren. Das darfst Du da natürlich nicht! Ergo mußt Du "leider" die Straße weiter benutzen und bei der nächstmöglichen Gelegenheit auf den Radweg wechseln. Dumm nur, das der genau da aufzuhören scheint... Genau deshalb braucht der auch keine Auffahrtmöglichkeit!
 
Ist ein Radweg nicht eh nur benutzungspflichtig, wenn auf gleicher Seite wie meine Fahrtrichtung?
 
@nikolauzi - bist du dir mit der durchgezogenen Mittellinie ganz sicher? Ich hab mich da dbzgl. noch nicht wirklich eingelesen; mir kam der Gedanke auch erst relativ spät (gestern Abend) und könnte mir vorstellen, dass es dann in diesem konkreten Fall (Radweg) bestimmt irgendwo ne Ausnahme gibt (sei es VwV oder Rechtsprechung)!? Otto-Normalbürger wird da wohl auch im Zweifel eher auch nicht drauf kommen, wenn ihn ein Polizist oder jemand vom Ordnungsamt zur Kasse bitten will. Oder ein Versicherer das Schmerzensgeld mindern will, weil man einen benutzungspflichtigen Radweg missachtet hat.

Sollte die durchgezogene Linie jedoch der Punkt sein, der die Benutzungspflicht nichtig macht, wäre das Schild ein perfektes Beispiel dafür, wie die Verwaltung durch Aufstellen nichtiger(!) Schilder in erster Linie die Autofahrer regelrecht dazu einlädt, auf der Straße fahrende Radfahrer dann anzuhupen, anzupöbeln oder auch mal zu schneiden.

Der finale Witz ist ja, dass die Stelle so von mind. drei Behörden abgenommen wurde - und eine davon von: die örtliche Polizeidirektion! Das Schild wäre so komplett sinnfrei; da man den Weg ja auch über den Bürgersteig nicht "legal" erreichen kann. Jetzt wäre die Frage, warum denen so etwas Offensichtliches entgeht? Oder ist es ihnen egal? Nach dem Motto "kontrollieren wir eh nie" (wie z. B. die Gehweg- und Geisterradler). Wahrscheinlich sind sie sich selbst nicht sicher, was nun mehr wiegt - Linie oder Schild? Egal, wie du fährst - irgendwas machste also derzeit auf jeden Fall verkehrt. ;)

Auf den Weg wechseln müsste ich zumindest dann noch für die letzten 150 Meter. Also ganz ausgehebelt kriegt man ihn damit nicht.

@Robert-Ammersee - Nein. Es gibt eben auch "linke" Radwege (wie diesen); steht von dir aus gesehen auf der linken Seite der Straße eins der berüchtigten Zeichen, musst du den Weg auch benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wiki sagt:

Erste Einschränkung der Benutzungspflicht (Westdeutschland)

Von 1934 bis 1971 musste jeder Radweg benutzt werden, der als solcher zu erkennen war. Bei der Erkennbarkeit spielte (und spielt noch heute) die regionale Straßenbautradition eine Rolle. Gab es an einer Straße nur einen Radweg, so musste dieser in beiden Richtungen benutzt werden.

Seit dem 1. März 1971 waren dann – weiterhin gleichermaßen mit und ohne Schild – nur noch Radwege rechts der Fahrbahn benutzungspflichtig, linksseitige nicht mehr.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage

Kannst Du Deine Aussage begründen? Gibt es was aktuelleres?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Teufelstisch: auch das Queren (=Überfahren) durchgezogener Linien ist verboten, ergo keine Erreichbarkeit des Radwegs. Wenn nach dem Ende der Linie eine zumutbare Auffahrt ist, dann müßte man dort natürlich wechseln...
 
Kannst Du Deine Aussage begründen? Gibt es was aktuelleres?
"waren" ;)

Steht doch dort: https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Benutzungspflichtige_Zweirichtungsradwege oder § 2 (4) StVO "in der jeweiligen Fahrtrichtung".

@nikolauzi - Grundsätzlich ja. Aber es gilt ja, "kein Grundsatz ohne Ausnahmen". Ich kuck mir das Thema "Mittellinie" heute Abend mal genauer an! ;) Es bliebe aber dann auch auf jeden Fall die Frage, warum das entweder drei tagtäglich mit Straßenverkehrsrecht betraute Behörden "übersehen" - oder wider besseren Wissens trotzdem absegnen...!?
 
Du musst doch nur gegenwärtige Rechtslage (Gliederungspunkt 1) und Historie (5 und 6) unterscheiden. Der Wiki-Artikel ist allerdings wirklich auch etwas "unaufgeräumt", den könnte man etwas besser gliedern. ;) Im Zweifel zählt nicht die Wikipedia, sondern das Gesetz - und da ist "jeweilige Richtung" relativ klar.
 
Was gilt dann Deiner Meinung nach?

Im Link Deines letzten Post steht weiter unten noch "Seit 1980 darf normalerweise nur auf einem Radweg rechts der Fahrbahn geradelt werden. Das Befahren eines linksseitigen Radwegs konnte bis 2009 oder 2013 (je nach Anerkennung der StVO 2009) nur in Verbindung mit der Anordnung einer Benutzungspflicht erlaubt werden."

Bis 2009/2013. Jetzt hat's 2017. Demnach keine Benutzungspflicht (mehr) für linksseitige Radwege.
 
"Seit 1980 darf normalerweise nur auf einem Radweg rechts der Fahrbahn geradelt werden. Das Befahren eines linksseitigen Radwegs konnte bis 2009 oder 2013 (je nach Anerkennung der StVO 2009) nur in Verbindung mit der Anordnung einer Benutzungspflicht erlaubt werden."
Man muss hier unterscheiden zwischen einen "Radweg" ohne Benutzungspflicht und einen Radweg mit Benutzungspflicht

In D gibt es keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht.

Nur wenn aber die Benutzungspflicht mit einem Verkehrszeichen (blauer Lolli) angeordnet wird, muss man darauf fahren, egal rechts oder linksseitig. Linksseitig muss aber die Bentzungspflicht auch in diese Richtung angeordnet sein (Verkehrszeichen von dieser Richtung sichtbar).
Einen linkseitigen Radweg ohne Benutzungspflicht darf man nicht fahren, es sei den es wird explizit erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Robert-Ammersee - Nein. Du verwechselst eine mittels bestimmter Verkehrszeichen angeordnete Pflicht auf "linken Radwegen" mit einer möglichen, wie auch immer gearteten freiwilligen Nutzung! Früher galt, dass du links nur fahren "darfst", wenn du es musst. :D Ansonsten kann ich nicht mehr schreiben, ohne mich zu wiederholen - und ohne mich ein wenig veräppelt zu fühlen. ;) Die gegenwärtige Rechtslage bedeutet, dass wenn Links ein Zeichen 237, 240 oder 241 steht, das Ding benutzungspflichtig ist! Möglich wäre aber nun (im Gegensatz zu früher) auch ein Zeichen "Radfahrer frei" (ggf. mit Zeichen 239) - dann darfst du dort gegen die Fahrtrichtung fahren.

@prince67 - gut ergänzt!
 
Diese Benutzungspflicht ist wirklich ein Witz, wenn man bedenkt, dass sie doch nur angeordnet werden darf, wenn für den Radverkehr auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefahr ausgeht. Gehen wir einfach mal davon aus, dass Verkehrszählungen ergeben haben, dass dies so ist und eine ausreichend hohe Gefahr für die Anordnung einer Benutzungspflicht nachgewiesen werden konnte.
Wie sadistisch ist es bitte, für diesen Fall dann keine Querungshilfe zu bauen? Auf einer Straße die zum Befahren zu gefährlich ist, soll es also sicherer sein, in der Mitte anzuhalten und abzubiegen, nur um die Straße kurz danach (da ist sie dann nicht mehr so gefährlich?) wieder queren zu müssen, weil es geradeaus nicht legal weiter geht.
Würde mich freuen, wenn du an dem Thema dran bleibst und genau diese Fragen bei den Behörden stellst.
 
Durch die durchgezoge Linie ist der Radweg an dessen Beginn nicht erreichbar und somit besteht dort keine Pflicht auf den Radweg zu wechseln. Desweiteren kann der Radweg nur benutzungspflichtig sein wenn er straßenbegleitend ist. Hier gilt
"straßenbegleitend:
  1. Radwege sind u.a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, in der Regeln 5 Meter und mehr, von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend."
Also mit den Vorfahrt achten Schild ist nicht mehr das gleiche Vorfahrtsrecht gegeben, somit ist der Radweg nicht straßenbegleitend und demnach nicht benutzungspflichtig.
 
Zurück
Oben Unten