Wege-Blockierung durch Spaziergänger

martinoo

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Wie schaut es denn mit der Rechtslage aus, wenn ich auf einem Weg fahre und durch absichtlich quer auf den Weg gelegte Äste zu Fall komme und mich verletze? Ist der Verursacher haftbar, sollte ich diesen erwischen?
Das ganze ist halt leider immer wieder der Fall, dass manche meinen durch solche Blockierungen würden wir nicht dort fahren, aber ich finde diese Leute bedenken nicht, dass dadurch manche Trails erst richtig interessant werden und zweitens sich dan Umfahrungen bilden, die dann noch mehr Schaden anrichtgen! Aber wer kann mir zu obiger Frage eine Antwort geben?
Danke!
 
Die Sache geht dann zu Deinem Vorteil aus, wenn Du

- nachweisen kannst, daß die Äste tatsächlich absichtlich auf den Weg gelegt wurden und nicht nur dorthin gefallen sind o.ä.

- wenn Absicht bestand, wer das war (der Forst muß nicht täglich die Wege kontrollieren)

- wenn der Ast nicht auf dem Weg (!!!) umfahren werden konnte

- wenn vom Ast eine tatsächliche Gefahr ausging

- wenn die vom Ast drohende Gefahr unvermeidbar zu Deinen Lasten ging (wenn Du also nicht rechtzeitig hättest bremsen müssen)

- (eingeschröänkt anwendbar) wenn im Falle einer erheblichen durch den Ast hervorgerufenen Gefahr der Weg nach geltenden Bestimmungen mit dem Bike befahren werden durfte.

Wenn auch der Forstverkehr, z.B. auf einem Hauptforstweg, gefährdet würde, käme noch ein Verstoß gegen §32 StVO in Frage.
 
da wirst du wenig erfolg haben, wenn du in einen ast reinballerst.
ich denke mal der richter wird dir eine ordentliche mitschuld verpassen. nach rechtsmeinung MUSS man auf sicht fahren. könnte ja auch ein "spielendes kind" sein was sich da auf dem weg räkelt.
wenn dem verursacher allerdings absicht nachgewiesen werden kann, ist er auch mit drann. das wird aber schwer werden.
 
Original geschrieben von TimausHof
wenn dem verursacher allerdings absicht nachgewiesen werden kann, ist er auch mit drann. das wird aber schwer werden.

Ich denke, daß das solange nicht schwer wird, solange durch den Ast auch der zweckbindungskonforme Verkehr (Landwirtschaft, Forst,...) behindert oder gar gefährdet wird. Zumindest wird das m.E. je nach Mitschuld des Betroffenen mindestens zu 70 ./. 30 - Entscheidungen zu Lasten des Verursachers führen.

Interessant wird´s, wenn niemand geschädigt ist und die Gefährdung als solche geahndet würde, weil dann ja nur die Schwere der erzeugten Gefahr, aber keines Schadens zur Disussion stünde.
 
hmm.
punkt für dich... ich dachte da eher an wege auf denen der forstbetrieb nicht behindert werden kann, wenn da mal ein baum querliegt. weil auch ein förster mit seinem jeep da nie und nimmer langkommt (ausser viellciht hochkant :) ).
auf einem "fußweg" ist es nicht ganz so einfach die absicht nachzuweisen. bin neulich einen naturle(e)rpfad langeschippert, wo direkt hinter einer kurve ein ganzer holzstapel quer über den weg. sah aus als ob der von oberhalb einfach runter gerutscht (worden) ist. da jemanden absicht nachzuweisen inst nicht einfach - weil die dinger ja tatsächlich von alleine auch mal abrutschen können.
 
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