S
Silent
Guest
Daran das die erste Stimme/Meinung die abgegeben wurde vom ersten Vorsitzenden war und die lautete das es erst ein Jahr Kooperation geben soll und dann über eine Aufnahme entschieden werden soll.Woher wissen wir denn, daß die Meinung des Vorstands schon vor dieser "Abstimmung" feststand und war das tatsächlich so? Wenn ich nichts wesentliches in diesem Thread überlesen habe, hat der Vorstand bisher nicht eingeräumt, daß er schon vor der Abstimmung eine feste Meinung hatte.
Das Zitat ist vollständig und bezog sich auf die Frage des Mitgliederverwalters die da lautete:Aus Deinem Zitat eines (vollständigen oder auszugsweisen?) Postings vom 21.06. kann ich nur ableiten, daß dem Vorstand klar war, daß er nach der Satzung selbst die Entscheidung treffen muß. Daß er sich in diesem Rahmen möglicherweise zu einer Anerkennung des als Beratung bezeichneten Abstimmungsergebenisses verpflichten wollte, kann ich nur als äußerst unglücklich bezeichnen, denn eine solche Selbstbindung gegenüber einem nicht in der Satzung geregelten Gremium wäre rechtlich nicht wirksam und daher unbeachtlich.
Laut Tilmann ist es doch Satzungsgemäß möglich, dass der Vorstand einen Kreis von Beratern hinzuziehen kann die zur Entscheidungsfindung beitragen.Was mir gerade aufgefallen ist aufgrund des grossen E-Mail-Verteilers ... die Abstimmung bezieht sich auf den Geschäftsführenden und den Erweiterten
Vorstand, das sind in Summe 10 Personen (lt. Satzung §6 Vorstand). Angemailt wurden 34 Adressen und mittlerweile wurden 11 Stimmen abgegeben.
Sorry, vielleicht versteh ich es ja nur nicht, aber etwas stimmt hier nicht .... ?
Bitte um kurze Erläuterung.
Wenn das Satzungskonform ist, dann wäre ja auch die Zusage dessen rechtsgültig das die Entscheidung dieses Gremiums angenommen wird.