Wieviel Luft Verlust ist normal?

Registriert
12. September 2009
Reaktionspunkte
316
Habe einen Fox RP23 ersteigert, der über Nacht 4 bar verliert. (Von 11 auf 7).
Gibts irgendwo Richtlinien, wieviel zulässig ist?
Der Dämpfer ist 2 Jahre alt, angeblich ungebraucht, weil nur als Ersatz gedacht. Sieht auch neu aus.
Der VK stellt sich gerade tot, wird wohl ne ernstere Geschichte. Vermutlich könnte ein Luftkammerservice helfen? Wäre wohl die schnellste und nervenschonendste Lösung.
Danke!
 
4 Bar über Nacht sind definitiv nicht normal. Das hatte ich mal mit meinem DHX Air 5.0. Ich habe dann einfach die Luftkammern abgeschraubt und die Dichtungen gut gefettet. Nach dem Zusammenbau war er wieder dicht. Und ist das bis heute geblieben.
 
Ein Dämpfer von mir hat mal zuviel Luft verloren weil in der Kappe von Ventil so eine Dichtung (Scheibe) drin war die auf den Pin vom Ventil gedrückt hat. Ich habe die Scheibe gegen einen Ring getauscht. Neu Fetten hatte da nicht geholfen.
 
Habe jetzt selbst einen Luftkammerservice durchgeführt, jetzt ist er wieder dicht.
 
Genauso wars.
Ärgerlich finde ich nur, dass der Verkäufer behauptet, er hätte den Dämpfer fachgerecht gelagert, aber die jährliche Wartung nicht durchgeführt hat. Da nützt mir die Originalrechnung auch nichts.
EBay macht wie üblich nichts ausser Gebühren kassieren.
Egal, insgesamt habe ich jetzt für €240,- einen Kashima RP23, der perfekt zum Bike passt.
 
im neuzustand hatte ich noch keinen fox dämpfer, der keine luft verloren hätte. das gab sich meist erst nach 2-3 fahrten. da müssen sich die dichtungen scheinbar erst mal einlaufen. ein schmierservice ist nicht verkehrt, muss aber nicht zwingend abhilfe schaffen
 
Bei mir waren sie immer dicht. Mein "alter" ist jetzt 2 Jahre alt und hält den Druck über Wochen.

Aber das Problem ist doch, dass der VK was ohne Mängel verkauft, mit Mängeln liefert und sich dann einfach tot stellt. Egal, jetzt passts.
 
ich würde dem verkäufer erst mal nix unterstellen. in dubio pro reo. wenn der VK das ding nicht gefahren hat und der dämpfer neu ist, dann ist der verkauf als mängelfrei denke ich legitim. ich hätte den auch nicht aufgepumpt, um zu testen, ob er die luft hält. zumal es einfach trockenheit durch alterung liegt. das würde ich auch nicht als mangel einstufen. ventileinsatz raus, 5ml öl rein und fertig
 
Vielleicht bin ich da etwas altmodisch. Aber wenn mängelfrei verkauft wird, dann erwarte ich, dass keine Mängel da sind. Und ein Dämpfer, der über Nacht 4 bar verliert ist mangelhaft.
 
Keine Angst, ich weis jetzt wo ich nicht kaufen werde ;)

Wobei ich mir sicher bin, dass, wenn ihr einen neuen Artikel kauft welcher nicht wie vorgesehen funktioniert.............
 
Ich würde das Ganze nicht zu hoch hängen. In den Bedienungsanleitungen habe ich noch keinen Hinweis zur sachgerechten Lagerung bei Nichtverwendung gefunden... Und wie Sharky schreibt, Valve-Core raus, bissl Öl rein, Valve-Core und Luft rein, und gut iss. Ist ja kein Hexenwerk...
 
Vor allem müsste man dem Verkäufer erstmal nachweisen das es beim Verkauf wirklich so war.
Ist ja heute leider gang und gebe das man erst etwas kauft und nachher mit dubiosen Methoden versucht noch Geld zurück zu bekommen.

"Ich unterstelle dies NICHT dem TE"
Aber leider ist dies eine Erfahrung die ich und viele andere gemacht haben.
 
Vor allem müsste man dem Verkäufer erstmal nachweisen das es beim Verkauf wirklich so war.
Falsch. Im ersten halben Jahr ist das genau umgekehrt.

Der Vk argumentierte, dass ich bei einem Privatverkauf gar keine Rechte hätte. Ich könne auch nicht monieren, dass der Dämpfer defekt wäre, geschweige denn Nachbesserung verlangen. Und das ist nun mal falsch.
Auch wenn ich privat etwas verkaufe, muss es die zugesicherten Eigenschaften haben. (Ausschliessen können hätte er ja Rückgabe und Gewährleistung. Hat er aber auch nicht. Ist auch nicht das Thema)

Nur die Argumentation, dass er privat verkaufe und es deshalb in Ordnung sei einen undichten Dämpfer zu liefern, die ist provokant.
Ich hatte angeboten den Dämpfer zu Fox zu schicken. Bei Verschulden seinerseits zahlt er, ansonsten ich. Wollte er aber auch nicht. Er sitzt das jetzt aus und kommt damit durch.
 
Vielleicht bin ich da etwas altmodisch. Aber wenn mängelfrei verkauft wird, dann erwarte ich, dass keine Mängel da sind. Und ein Dämpfer, der über Nacht 4 bar verliert ist mangelhaft.
man man man... man kann es auch echt übertreiben. ein mangel liegt m.E. vor, wenn das teil nicht mehr funktioniert. schmierung ist was, das eben ab und an erneuert werden muss. daher sehe ich hier keinen mangel, da die dichtungen intakt sind. an dich möchte ich nix verkaufen...
 
Falsch. Im ersten halben Jahr ist das genau umgekehrt.

Der Vk argumentierte, dass ich bei einem Privatverkauf gar keine Rechte hätte. Ich könne auch nicht monieren, dass der Dämpfer defekt wäre, geschweige denn Nachbesserung verlangen. Und das ist nun mal falsch.
Auch wenn ich privat etwas verkaufe, muss es die zugesicherten Eigenschaften haben. (Ausschliessen können hätte er ja Rückgabe und Gewährleistung. Hat er aber auch nicht. Ist auch nicht das Thema)

Nur die Argumentation, dass er privat verkaufe und es deshalb in Ordnung sei einen undichten Dämpfer zu liefern, die ist provokant.
Ich hatte angeboten den Dämpfer zu Fox zu schicken. Bei Verschulden seinerseits zahlt er, ansonsten ich. Wollte er aber auch nicht. Er sitzt das jetzt aus und kommt damit durch.
Du machst es dir sehr einfach, denn recht haben und recht bekommen....

Dazu müsstest du wenn du es drauf an legst einen gutachter und einen Anwalt einschalten. Dann musst du noch nachweisen das der VK beim Verkauf davon wusste.
Denn als privat Käufer und Verkäufer sieht das anders aus wie bei Händlern.
 
Denn als privat Käufer und Verkäufer sieht das anders aus wie bei Händlern.

Falsch, setzen, sechs. Auch als Privater muss die Ware in Ordnung sein. Ich kann Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, aber lügen darf auch ein Privatverkäufer nicht.

Der Dichtungssatz hat jetzt €24,90 gekostet. Dafür geh ich nicht zum Anwalt, dafür ist mir meine
Lebenszeit zu kostbar.
 
skask schrieb:

Das mußt du erstmal beweisen. Kannst du vergessen. Du kannst weder beweisen das er gelogen hat noch das der Mangel schon beim Verkauf vorhanden war. Und jemanden als Lügner zu bezeichnen kann leicht dazu führen das du vielleicht doch bald noch einen Anwalt brauchst.
 
Und jemanden als Lügner zu bezeichnen

Wen habe ich so bezeichnet?

Das führt doch zu nichts. Ich bin euch zu pingelig, ich finde manch andere Einschätzung "bemerkenswert locker" und juristisch seid ihr alle mehr beschlagen und erfahren als ich. Also machen wir am besten keine Geschäfte miteinander und kommen so prima miteinander aus.
 
Zurück